Der OOONO Blitzerwarner heißt CO-DRIVER: ein kleines Gerät für das Auto, das per Bluetooth mit der OOONO-App auf dem Handy verbunden ist und laut Hersteller vor Blitzern und Gefahrenstellen warnt, auf Basis von Meldungen anderer Fahrer. Für Fahrer in Deutschland gilt § 23 Absatz 1c StVO: Ein technisches Gerät, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen, darf nicht betrieben oder betriebsbereit mitgeführt werden. Dieser Beitrag gibt wieder, was OOONO auf den eigenen Seiten und im App Store schreibt und was der Gesetzestext sagt; alle Seiten wurden am 16. Oktober 2026 gelesen. Der Name schreibt sich mit drei O: OOONO, nicht Ono.
Was ist der OOONO CO-DRIVER?
Laut Produkt- und Hilfeseite warnt das Gerät per Ton und Lichtsignal; ein Display hat es nicht. Die Hilfeseite beschreibt den Ablauf: Nach der einmaligen Einrichtung in der OOONO-App wacht der CO-DRIVER beim Losfahren auf und verbindet sich automatisch mit dem Smartphone. Im App Store steht die OOONO-App (Version 5.6.0, iOS 18.1 oder neuer) als gratis; die Beschreibung sagt, man verbinde sie mit dem CO-DRIVER. Für den Dienst hält die Hilfeseite fest: „Kostenlos · kein Abonnement erforderlich“. Das Gerät selbst ist ein Kaufprodukt; Preise nennt dieser Beitrag nicht.
Es gibt mehrere Modelle. Als Unterschied zwischen NO1 und NO2 nennt die Produktseite beim NO2 die Warnung bei Überschreiten des Tempolimits, Laden per USB-C im Auto, CarPlay und Android Auto, einen Knopf oben am Gerät, mit dem man veraltete Warnungen meldet, einen LED-Lichtring und Magnethalterungen. Beide Geräte greifen laut Produktseite auf dieselbe Verkehrsdatenbank zu.
Wie die Warnungen entstehen
Laut Hilfeseite basieren die Warnungen auf Meldungen anderer Nutzer über ihren CO-DRIVER; die eigenen Meldungen gehen im Gegenzug an andere. Die Produktseite ergänzt, die Daten kämen aus mehreren Quellen: Live-Infos von Fahrern und externe Datenpartner. Der Hersteller unterscheidet drei Arten von Warnungen:
- Geschwindigkeitskontrollen. Gewarnt wird vor festen, halbfesten und mobilen Kontrollen. Mobile Kameras melden OOONO-Nutzer, sie stehen meist nur begrenzte Zeit an einer Stelle. Die Produktseite nennt auch Ampelblitzer und Abschnittskontrollen; wie die Rotlichtmessung arbeitet, steht im Beitrag Ampel-Blitzer: Wann der Rotlichtblitzer auslöst.
- Gefahrenstellen. Staus, Pannenfahrzeuge und Hindernisse auf der Fahrbahn, direkt aus der Community.
- Tempolimits. Als Beta bezeichnet; in der App lässt sich einstellen, ab wie viel Prozent oder km/h über dem Limit gewarnt wird. Ton und Licht am Gerät gibt es dafür nur beim NO2.
Gemeldet wird per Knopf am Gerät: einmal drücken für eine Kamera, zweimal für eine Gefahrenstelle; einmal drücken bestätigt auch eine laufende Warnung. Die Warnentfernung richtet sich nach dem erlaubten Tempolimit, je höher das Limit, desto früher. Wird eine mobile Kamera nicht angezeigt, wurde sie laut Hilfeseite noch nicht gemeldet. Wie mobile Messungen organisiert sind und wo Behörden Standorte veröffentlichen, erklärt der Beitrag Mobile Blitzer.
Zur Verantwortung schreibt die Hilfeseite: Der Fahrer bleibe selbst dafür verantwortlich, Verkehrsregeln und Tempolimits einzuhalten, der CO-DRIVER sei ein unterstützendes Hilfsmittel und kein Freifahrtschein, und OOONO hafte nicht für Bußgelder oder Strafen.
Ist der OOONO Blitzerwarner in Deutschland erlaubt?
Der Gesetzestext. § 23 Absatz 1c StVO (zuletzt geändert am 30. Januar 2026) hat drei Sätze. Satz 1: „Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“ Satz 2 nennt als Beispiel Radarwarn- oder Laserstörgeräte. Satz 3 betrifft andere Geräte, die neben anderen Zwecken auch Verkehrsüberwachung anzeigen können: Bei ihnen „dürfen die entsprechenden Gerätefunktionen nicht verwendet werden“. Der Bußgeldkatalog nennt für Nr. 247 einen Regelsatz von 75 Euro (zuletzt geändert am 12. August 2026). Den Wortlaut im Zusammenhang und die Rechtslage in den Nachbarländern erklärt der Beitrag Blitzer-App legal oder verboten.
Was der Hersteller schreibt. Der Blogbeitrag „Ist OOONO legal?“ nennt den CO-DRIVER „legal“. Er sei ein GPS-basierter Verkehrswarner und „kein Radardetektor“, empfange keine Polizeisignale und störe keine Messgeräte; er dürfe „grundsätzlich mitgeführt werden“. Derselbe Beitrag schreibt: Nach der aktuellen Auslegung von § 23 Absatz 1c StVO gelte die Nutzung von Blitzerwarnungen auch auf Multifunktionsgeräten während der Fahrt als Ordnungswidrigkeit; Warnfunktionen vor konkreten Verkehrsüberwachungsmaßnahmen seien in Deutschland nicht erlaubt. Die Hilfeseite zur Länderabdeckung weist darauf hin, dass nicht alle Länder dieselben gesetzlichen Bestimmungen haben; in der Schweiz zum Beispiel seien Besitz und Gebrauch mit einer Geldstrafe belegt.
Wer entscheidet. Ob ein bestimmtes Gerät unter das Verbot fällt, entscheidet im Streitfall ein Gericht. Eine Entscheidung zum CO-DRIVER haben wir auf den gelesenen Seiten nicht gefunden, und dieser Beitrag zieht dazu keine eigene Schlussfolgerung. Wie ein Bußgeldverfahren abläuft, erklärt der Beitrag Blitzer-Strafe: Ablauf, Fristen, Punkte und Fahrverbot.
Was BlitzBuddy zeigt
In Deutschland zeigt BlitzBuddy feste Blitzer und Rotlichtblitzer an ihrer genauen Position, mit Entfernung und Tempolimit. Sie stammen aus OpenStreetMap, von Lufop.net und aus öffentlichen Listen von Behörden und sind auf dem Handy gespeichert, funktionieren also auch ohne Netz. Abschnittskontrollen zeigt die App in Deutschland nicht an, und vor mobilen Blitzern warnt BlitzBuddy nicht. Gemeldet werden in der App Staus, Unfälle, Pannen und Gegenstände auf der Fahrbahn, mit großen Knöpfen oder per Sprache. Melde nur, wenn es sicher ist, oder lass deinen Beifahrer melden; wer meldet, bleibt für andere unsichtbar. BlitzBuddy ist kostenlos, ohne Werbung und ohne Abo. Die App gibt es für das iPhone; die Android-Version folgt bald.
Einen Überblick über Blitzer-Apps und ihre Datenquellen gibt der Beitrag Blitzer-App: Funktion, Datenquellen und Recht; alle Beiträge zum Thema stehen im Themenbereich Blitzer-Apps und Recht.
Quellen
- Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), § 23, Bundesministerium der Justiz, Stand: zuletzt geändert 30. Januar 2026
- Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV), Bundesministerium der Justiz, Stand: zuletzt geändert 12. August 2026
- CO-DRIVER NO2, OOONO, nur für die Angaben des Herstellers
- Ist OOONO legal? CO-DRIVER und elektronische Parkscheibe in Deutschland erklärt, OOONO, nur für die Darstellung des Herstellers
- Wie funktioniert der CO-DRIVER?, OOONO Help Center
- Wie funktionieren Warnmeldungen?, OOONO Help Center
- Wird der CO-DRIVER in meinem Land unterstützt?, OOONO Help Center
- OOONO im App Store, Apple, Version 5.6.0
- Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende
Quellen gelesen am 16. Oktober 2026.
Häufige Fragen
Ist der OOONO Blitzerwarner in Deutschland erlaubt?
OOONO nennt den CO-DRIVER auf seiner Seite legal, schreibt aber auch, die Nutzung von Blitzerwarnungen während der Fahrt gelte nach § 23 Absatz 1c StVO als Ordnungswidrigkeit. Ob ein bestimmtes Gerät unter das Verbot fällt, entscheidet im Streitfall ein Gericht; dieser Beitrag zieht keine eigene Schlussfolgerung.
Wie funktioniert der OOONO Blitzerwarner?
Das Gerät verbindet sich per Bluetooth mit der OOONO-App und warnt per Ton und Lichtsignal. Die Warnungen beruhen laut Hersteller auf Meldungen anderer Nutzer; gemeldet wird per Knopf am Gerät.
Braucht der OOONO CO-DRIVER ein Abo?
Die Hilfeseite des Herstellers hält fest: „Kostenlos · kein Abonnement erforderlich“, die Produktseite schreibt, nach dem Kauf seien alle Leistungen kostenlos nutzbar. Das Gerät selbst ist ein Kaufprodukt; Preise nennen wir nicht.
Was ist der Unterschied zwischen CO-DRIVER NO1 und NO2?
Laut Hersteller warnt der NO2 zusätzlich bei Überschreiten des Tempolimits, lädt per USB-C im Auto, arbeitet mit CarPlay und Android Auto und hat einen Knopf, um veraltete Warnungen zu melden. Beide nutzen dieselbe Datenbank.