Wer auf der Autobahn 20 km/h zu schnell ist, zahlt mit dem Pkw außerhalb geschlossener Ortschaften 60 Euro (Nr. 11.3.3 des Bußgeldkatalogs) und bekommt weder einen Punkt noch ein Fahrverbot. Ab 21 km/h sind es 100 Euro und ein Punkt. Für Lkw und andere Kraftfahrzeuge über 3,5 t, Gespanne und Busse gelten höhere Sätze, und bei ihnen ist schon die Stufe 16 bis 20 km/h mit einem Punkt bewertet. Die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h ist dabei kein Limit. Hier stehen die Zeilen für jedes Fahrzeug, die Kosten und der Abzug vom Messwert. Grundlage ist der Bußgeldkatalog, zuletzt geändert am 12. August 2026, wie ihn gesetze-im-internet.de am 16. Oktober 2026 zeigt.
Zu schnell, gemessen woran?
Nr. 11 des Katalogs setzt voraus, dass die „zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten“ ist. Auf der Autobahn gibt es drei Fälle:
- Zeichen 274. Nach Anlage 2 StVO darf, wer ein Fahrzeug führt, „nicht schneller als mit der jeweils angegebenen Höchstgeschwindigkeit fahren“. Bei Schild 120 sind 140 km/h also 20 km/h zu viel. Ein Zusatzzeichen kann das Limit auf nasse Fahrbahn beschränken.
- Die Grenze für dein Fahrzeug. § 18 Abs. 5 StVO setzt auf Autobahnen 80 km/h für Kraftfahrzeuge über 3,5 t (ausgenommen Pkw), für Pkw, Lkw, Wohnmobile und Zugmaschinen mit Anhänger und für Kraftomnibusse ohne Anhänger. Mit 100 km/h bist du dort ohne Schild 20 km/h zu schnell, außer bei Bussen nach § 18 Abs. 5 Nr. 3 und Gespannen mit Tempo-100-Zulassung nach § 1 der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO. Ein Schild mit höherem Wert hebt die Fahrzeuggrenze außerorts nicht auf (Anlage 2 lfd. Nr. 49). Alle Fahrzeugarten: Höchstgeschwindigkeit in Deutschland nach Fahrzeug und Straße.
- Kein Schild, keine Fahrzeuggrenze. Für den Pkw ohne Anhänger gilt dann kein Tempolimit: § 3 Abs. 3 StVO nimmt Autobahnen von der Grenze von 100 km/h aus, und die 130 km/h der Autobahn-Richtgeschwindigkeits-Verordnung sind eine Empfehlung. 150 km/h sind dort also keine 20 km/h zu viel im Sinn von Nr. 11. Es bleibt § 3 Abs. 1 StVO: angepasste Geschwindigkeit, bei Sicht unter 50 m höchstens 50 km/h. Mehr dazu: Richtgeschwindigkeit auf der Autobahn.
Pkw: 60 Euro, kein Punkt, kein Fahrverbot
Für Pkw und alle Kraftfahrzeuge, die nicht unter Buchstabe a oder b fallen, gilt Tabelle 1 Buchstabe c. Die Stufe 16 bis 20 km/h steht dort als Nr. 11.3.3: 70 Euro innerhalb, 60 Euro außerhalb geschlossener Ortschaften. Ein Fahrverbot sieht die Tabelle für diese Stufe nicht vor. Die Punkte regelt Anlage 13 FeV: Unter Nr. 3.2.2 stehen für den Pkw die Nr. 11.3.4 bis 11.3.6, die Nr. 11.3.3 nicht.
Lkw, Gespann und Bus: die Grenze zwischen 20 und 21 km/h
Nach Nr. 11 des Katalogs gilt Buchstabe a für Kraftfahrzeuge der in § 3 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe a oder b StVO genannten Art, unter anderem Kraftfahrzeuge über 3,5 t (ohne Pkw), Kraftfahrzeuge mit Anhänger und Kraftomnibusse. Buchstabe b gilt für diese Fahrzeuge mit kennzeichnungspflichtigen gefährlichen Gütern und für Kraftomnibusse mit Fahrgästen. Ein Fahrverbot sieht die Spalte außerorts bei keiner dieser Stufen vor.
| Fahrzeuggruppe, außerorts | 16 bis 20 km/h | 21 bis 25 km/h |
|---|---|---|
| Pkw und andere Kraftfahrzeuge (Buchstabe c) | 60 Euro (Nr. 11.3.3), kein Punkt | 100 Euro (Nr. 11.3.4), 1 Punkt |
| Kraftfahrzeuge über 3,5 t ohne Pkw, Gespanne, Kraftomnibusse ohne Fahrgäste (Buchstabe a) | 140 Euro (Nr. 11.1.4), 1 Punkt | 150 Euro (Nr. 11.1.5), 1 Punkt |
| Kennzeichnungspflichtige Gefahrguttransporte der Gruppe a, Kraftomnibusse mit Fahrgästen (Buchstabe b) | 240 Euro (Nr. 11.2.4), 1 Punkt | 280 Euro (Nr. 11.2.5), 1 Punkt |
Alle Pkw-Stufen innerorts und außerorts: Bußgeldkatalog: Regelsätze, Punkte und Fahrverbote.
Was zum Bußgeld dazukommt
Bis 55 Euro wird ein Verwarnungsgeld erhoben (§ 1 Abs. 1 BKatV), etwa die 40 Euro für 11 bis 15 km/h außerorts (Nr. 11.3.2). Die 60 Euro für 16 bis 20 km/h sind dagegen eine Geldbuße im Bußgeldbescheid. Nach § 107 OWiG kommen fünf Prozent der Geldbuße als Gebühr dazu, mindestens 25 Euro, und pauschal 3,50 Euro je Zustellung mit Zustellungsurkunde. Rechnerisch sind das 60 + 25 + 3,50 = 88,50 Euro: die Rechenregel des Gesetzes, nicht der Betrag auf deinem Bescheid.
20 oder 21 km/h: der Abzug vom Messwert
Welche Überschreitung zählt, legt für Verkehrsradargeräte die PTB in PTB-A 12.04 fest (November 2021, Teil 2 Nr. 2.1): Die Verkehrsfehlergrenze beträgt 3 km/h bei Messwerten bis 100 km/h und 3 Prozent bei Messwerten darüber. Über 100 km/h wird sie zugunsten der Betroffenen auf den nächsten ganzen km/h aufgerundet. Der angezeigte Messwert ist um diesen Wert zu verringern, das ergibt den „vorzuwerfenden Wert“. Für welche anderen Gerätearten die PTB dieselbe Regel vorschreibt, erklärt Blitzer-Toleranz: wie viel vom Messwert abgezogen wird.
Bei Zeichen 274 mit 100 km/h zeigen zwei Rechenbeispiele (keine echten Messungen), dass 1 km/h auf der Anzeige über den Punkt entscheiden kann.
| Angezeigter Wert | Abzug | Vorzuwerfender Wert | Zeile für den Pkw (außerorts) |
|---|---|---|---|
| 124 km/h | 3 Prozent = 3,72, aufgerundet 4 km/h | 120 km/h, also 20 zu viel | Nr. 11.3.3: 60 Euro, kein Punkt |
| 125 km/h | 3 Prozent = 3,75, aufgerundet 4 km/h | 121 km/h, also 21 zu viel | Nr. 11.3.4: 100 Euro, 1 Punkt |
Innerorts oder außerorts: welche Spalte gilt
Tabelle 1 nennt die Regelsätze „bei Begehung innerhalb“ oder „außerhalb geschlossener Ortschaften“, eine Spalte für Autobahnen hat sie nicht. Entscheidend ist der Ort des Verstoßes, nicht die Straßenart. Dass Autobahnen auch innerhalb geschlossener Ortschaften verlaufen, setzt § 18 Abs. 5 StVO voraus. Für den Pkw liegen bei 16 bis 20 km/h 10 Euro zwischen den Spalten.
Fahrverbot, Wiederholung und Probezeit
Ein Fahrverbot sieht Tabelle 1 außerorts erst ab 41 km/h für den Pkw (Nr. 11.3.7), ab 31 km/h für die Gruppe a (Nr. 11.1.7) und ab 26 km/h für die Gruppe b (Nr. 11.2.6) vor, jeweils 1 Monat. Auch die Wiederholungsregel des § 4 Abs. 2 BKatV setzt zweimal mindestens 26 km/h zu viel voraus, das zweite Mal innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft der ersten Geldbuße. In der Probezeit gelten zusätzliche Regeln; was sie für die Stufe 16 bis 20 km/h bedeuten, steht im Abschnitt zur Probezeit im Beitrag mit 50 in der 30er-Zone geblitzt.
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Nach § 23 Absatz 1c StVO darfst du als Fahrer Blitzerwarnungen während der Fahrt nicht nutzen. Du kannst sie unter Profil, Warnungen ausschalten; alle anderen Warnungen bleiben an. Die Verantwortung liegt beim Fahrer. BlitzBuddy ist kostenlos, ohne Werbung und ohne Abo. Die App gibt es für das iPhone; die Android-Version folgt bald. Weitere Beiträge zu Strafen stehen im Thema Bußgeld und Punkte.
Quellen
- Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV), Stand: zuletzt geändert am 12.8.2026, Bundesministerium der Justiz
- BKatV, Anhang Tabelle 1 (Geschwindigkeit), Bundesministerium der Justiz
- BKatV, Anlage (Bußgeldkatalog), Nr. 11, Bundesministerium der Justiz
- BKatV, § 1: Bußgeldkatalog, Bundesministerium der Justiz
- BKatV, § 4: Regelfahrverbot, Bundesministerium der Justiz
- FeV, Anlage 13: Bewertung im Fahreignungs-Bewertungssystem, Bundesministerium der Justiz
- StVO, § 3: Geschwindigkeit, Bundesministerium der Justiz
- StVO, § 18: Autobahnen und Kraftfahrstraßen, Bundesministerium der Justiz
- 9. Ausnahmeverordnung zur StVO, Stand: 19.12.2025, Bundesministerium der Justiz
- StVO, Anlage 2: Vorschriftzeichen (Zeichen 274), Bundesministerium der Justiz
- Autobahn-Richtgeschwindigkeits-Verordnung, Stand: 5.8.2009, Bundesministerium der Justiz
- PTB-A 12.04 Verkehrsradargeräte (stationär, transportabel), November 2021, Physikalisch-Technische Bundesanstalt (pdf)
- OWiG, § 107: Gebühren und Auslagen, Bundesministerium der Justiz
- StVO, § 23: Sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden, Bundesministerium der Justiz
- Tempolimitdaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende
Quellen gelesen am 16. Oktober 2026. Das ist eine Zusammenfassung, keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen
Wie viel kostet es, auf der Autobahn 20 km/h zu schnell zu sein?
Mit dem Pkw 60 Euro außerhalb und 70 Euro innerhalb geschlossener Ortschaften (Nr. 11.3.3). Für Lkw und andere Kraftfahrzeuge über 3,5 t, Gespanne und Busse ohne Fahrgäste sind es außerorts 140 Euro (Nr. 11.1.4). Dazu kommen Gebühr und Auslagen nach § 107 OWiG.
Gibt es für 20 km/h zu viel auf der Autobahn einen Punkt in Flensburg?
Mit dem Pkw nicht: Anlage 13 FeV bewertet erst die Nr. 11.3.4 (21 bis 25 km/h) mit einem Punkt. Für Lkw über 3,5 t, Gespanne und Busse ist schon die Stufe 16 bis 20 km/h mit einem Punkt bewertet (Nr. 11.1.4 und 11.2.4).
Ist 150 km/h auf einer Autobahn ohne Limit 20 km/h zu schnell?
Nein. Ohne Zeichen 274 gilt für den Pkw ohne Anhänger kein Tempolimit, 130 km/h sind nur eine Empfehlung. Nr. 11 des Bußgeldkatalogs setzt eine überschrittene zulässige Höchstgeschwindigkeit voraus. Die Pflicht zur angepassten Geschwindigkeit nach § 3 Abs. 1 StVO bleibt.
Wird bei einem Blitzer auf der Autobahn etwas vom Messwert abgezogen?
Ja. Bei Verkehrsradargeräten wird der angezeigte Wert nach PTB-A 12.04 um 3 km/h (bis 100 km/h) oder um 3 Prozent (darüber, auf ganze km/h aufgerundet) verringert. Dieser vorzuwerfende Wert bestimmt die Stufe.