Wer geblitzt wird, begeht in der Regel keine Straftat, sondern eine Ordnungswidrigkeit. Die Blitzer-Strafe ist deshalb ein Verwarnungsgeld oder eine Geldbuße, dazu können Punkte im Fahreignungsregister und ein Fahrverbot kommen. Die einzelnen Beträge stehen im Bußgeldkatalog, den der Beitrag Regelsätze, Punkte und Fahrverbote im Bußgeldkatalog Zeile für Zeile erklärt. Hier geht es um den Weg vom Foto zum Bescheid: welcher Verfahrensweg gilt, wie lange die Behörde Zeit hat und ab welcher Überschreitung Punkte und Fahrverbot ins Spiel kommen.
Strafe, Bußgeld oder Verwarnungsgeld?
Nach § 1 OWiG ist eine Ordnungswidrigkeit eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die den Tatbestand eines Gesetzes verwirklicht, das die Ahndung mit einer Geldbuße zulässt. Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten kann die Behörde nach § 56 OWiG verwarnen und ein Verwarnungsgeld von fünf bis 55 Euro erheben. Wirksam ist die Verwarnung nur, wenn du nach Belehrung über dein Weigerungsrecht einverstanden bist und das Geld zahlst.
Welcher Weg gilt, entscheidet der Regelsatz im Bußgeldkatalog. Ist dort ein Betrag bis 55 Euro bestimmt, ist ein entsprechendes Verwarnungsgeld zu erheben (§ 1 Absatz 1 BKatV, Stand 12. August 2026). Sonst ahndet die Behörde die Ordnungswidrigkeit nach § 65 OWiG durch Bußgeldbescheid. Für Verstöße nach § 24 Absatz 1 StVG liegt der gesetzliche Rahmen bei bis zu 2.000 Euro.
Die Regelsätze im Abschnitt I des Bußgeldkatalogs, zu dem die Tempoverstöße gehören, gehen laut § 1 Absatz 2 BKatV von gewöhnlichen Tatumständen und fahrlässigem Handeln aus. Wer vorsätzlich handelt, muss bei Regelsätzen über 55 Euro mit dem doppelten Betrag rechnen (§ 3 Absatz 4a BKatV).
Vom Foto zum Bescheid
Überschreitet der Messwert den eingestellten Grenzwert, legt ein Verkehrsradargerät das Bild zusammen mit dem Messwert in einer Falldatei ab. So beschreibt es die PTB. Ausgewertet wird entweder direkt vor Ort durch polizeiliche Anhaltekräfte, die das Fahrzeug aus dem Verkehr holen, oder später in einer Auswertezentrale.
Bevor ein Bescheid ergeht, muss die Behörde dir Gelegenheit geben, dich zur Beschuldigung zu äußern (§ 55 OWiG). Der Bußgeldbescheid enthält nach § 66 OWiG unter anderem die Tat mit Zeit und Ort, die Beweismittel, die Geldbuße und die Nebenfolgen, also etwa ein Fahrverbot. Er fordert dich auf, spätestens zwei Wochen nach Rechtskraft oder einer später bestimmten Fälligkeit zu zahlen.
Wie lange hat die Behörde Zeit?
§ 26 Absatz 3 StVG legt die Frist der Verfolgungsverjährung für Ordnungswidrigkeiten nach § 24 Absatz 1 StVG auf sechs Monate fest. So steht es in der Fassung, die am 11. Oktober 2026 auf gesetze-im-internet.de abrufbar ist (zuletzt geändert am 25. September 2026). Bestimmte Schritte unterbrechen die Verjährung, darunter nach § 33 OWiG die erste Vernehmung des Betroffenen, die Bekanntgabe, dass gegen ihn ermittelt wird, und der Erlass des Bußgeldbescheids, wenn er binnen zwei Wochen zugestellt wird.
Welche Überschreitung zählt?
Maßgeblich ist nicht der Wert auf dem Display des Geräts. Die PTB schreibt vor, dass der angezeigte Messwert um die Verkehrsfehlergrenze verringert wird, um den vorzuwerfenden Wert zu erhalten. Wie das berechnet wird, steht im Beitrag wie viel Toleranz abgezogen wird. Erst mit diesem Wert wird die Überschreitung im Bußgeldkatalog nachgeschlagen.
Verfahren, Punkte und Fahrverbot nach Überschreitung
Die Tabelle gilt für Pkw und andere Kraftfahrzeuge nach Nr. 11.3 des Bußgeldkatalogs und zeigt, welcher Verfahrensweg sich aus dem Regelsatz ergibt. Für Lkw über 3,5 t, Busse und Pkw mit Anhänger gelten andere Stufen (Nr. 11.1 und 11.2 mit Tabelle 1 Buchstabe a und b).
| Überschreitung nach Abzug der Toleranz | Verfahren (Regelsatz innerorts und außerorts) | Punkte (Anlage 13 FeV) | Regelfahrverbot (Tabelle 1 BKatV) |
|---|---|---|---|
| bis 15 km/h | Verwarnungsgeld (bis 55 Euro) | keine | keines |
| 16 bis 20 km/h | Bußgeldbescheid | keine | keines |
| 21 bis 30 km/h | Bußgeldbescheid | 1 | keines |
| 31 bis 40 km/h | Bußgeldbescheid | innerorts 2, außerorts 1 | innerorts 1 Monat, außerorts keines |
| 41 bis 50 km/h | Bußgeldbescheid | 2 | 1 Monat |
| mehr als 50 km/h | Bußgeldbescheid | 2 | innerorts 2 bis 3 Monate, außerorts 1 bis 3 Monate |
Ein Fahrverbot dauert nach § 25 Absatz 1 StVG einen bis drei Monate; wann es beginnt, erklärt der Beitrag wann ein Fahrverbot droht und wie lange es dauert. Nach § 4 Absatz 2 BKatV kommt es in der Regel auch in Betracht, wenn gegen dich schon eine Geldbuße wegen einer Überschreitung von mindestens 26 km/h rechtskräftig ist und du innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft erneut mindestens 26 km/h zu schnell fährst.
Rotlicht und Abstand
Für Rotlichtverstöße und zu geringen Abstand gelten eigene Stufen. Bei Rot zählt, ob die Rotphase schon länger als eine Sekunde dauerte; das erklärt der Beitrag wie Ampel-Blitzer bei Rot messen. Beim Abstand zählt der Bruchteil des halben Tachowertes, nachzulesen unter Abstandsmessung auf der Autobahn.
Was BlitzBuddy zeigt
Das Tempolimit in der App stammt aus OpenStreetMap; die Schilder an der Straße gehen immer vor. BlitzBuddy ist kostenlos, ohne Werbung und ohne Abo. Die App gibt es für das iPhone; die Android-Version folgt bald. Weitere Beiträge findest du im Themenbereich Blitzer mit allen Beiträgen.
Das ist eine Zusammenfassung, keine Rechtsberatung. Die Beträge der einzelnen Stufen stehen in der Anlage zur Bußgeldkatalog-Verordnung.
Quellen
- Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), § 3 Geschwindigkeit, Bundesministerium der Justiz, Stand: zuletzt geändert 30. Januar 2026
- Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG), § 1, Bundesministerium der Justiz
- OWiG, § 56 Verwarnung durch die Verwaltungsbehörde, Bundesministerium der Justiz
- OWiG, § 55 Anhörung des Betroffenen, Bundesministerium der Justiz
- OWiG, § 65 Allgemeines, Bundesministerium der Justiz
- OWiG, § 66 Inhalt des Bußgeldbescheides, Bundesministerium der Justiz
- OWiG, § 33 Unterbrechung der Verfolgungsverjährung, Bundesministerium der Justiz
- Straßenverkehrsgesetz (StVG), § 26, Bundesministerium der Justiz, Stand: zuletzt geändert 25. September 2026
- StVG, § 24 Bußgeldvorschriften, Bundesministerium der Justiz
- StVG, § 25 Fahrverbot, Bundesministerium der Justiz
- Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV), Bundesministerium der Justiz, Stand: zuletzt geändert 12. August 2026
- Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), Anlage 13, Bundesministerium der Justiz
- PTB-A 12.04 Verkehrsradargeräte (stationär, transportabel), November 2021, Physikalisch-Technische Bundesanstalt (pdf)
- Tempolimit-Daten: © OpenStreetMap-Mitwirkende
Quellen gelesen am 11. Oktober 2026.
Häufige Fragen
Ist ein Blitzer-Verstoß eine Straftat?
In der Regel nicht. Eine zu hohe Geschwindigkeit ist eine Ordnungswidrigkeit nach § 24 Absatz 1 StVG. Die Folge ist ein Verwarnungsgeld oder eine Geldbuße, dazu können Punkte und ein Fahrverbot kommen, aber keine Strafe im Sinne des Strafrechts.
Ab wie viel km/h zu schnell gibt es Punkte?
Bei Pkw ab 21 km/h. Nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung gibt es für 21 bis 30 km/h einen Punkt, für 31 bis 40 km/h innerorts zwei und außerorts einen, ab 41 km/h zwei Punkte.
Ab wann droht ein Fahrverbot?
Für Pkw sieht Tabelle 1 des Bußgeldkatalogs ein Regelfahrverbot von einem Monat innerorts ab 31 km/h und außerorts ab 41 km/h vor. Nach § 4 Absatz 2 BKatV kommt es auch in Betracht, wenn du innerhalb eines Jahres nach einer rechtskräftigen Geldbuße wegen mindestens 26 km/h erneut mindestens 26 km/h zu schnell fährst.
Wie lange darf die Behörde nach dem Blitzer ermitteln?
Nach § 26 Absatz 3 StVG beträgt die Frist der Verfolgungsverjährung für Ordnungswidrigkeiten nach § 24 Absatz 1 StVG sechs Monate. Bestimmte Schritte, etwa die erste Vernehmung des Betroffenen oder der Erlass des Bußgeldbescheids, unterbrechen sie nach § 33 OWiG.
Was ist der Unterschied zwischen Verwarnungsgeld und Bußgeld?
Das Verwarnungsgeld liegt zwischen 5 und 55 Euro und wird nur wirksam, wenn du einverstanden bist und zahlst. Bei höheren Regelsätzen setzt die Behörde per Bußgeldbescheid eine Geldbuße fest.