Bei Messwerten bis 100 km/h gilt eine Toleranz von 3 km/h, darüber von 3 Prozent des Messwertes, aufgerundet auf volle km/h. Dieser Betrag wird vom angezeigten Messwert abgezogen, und erst der Rest ist der Wert, der dem Fahrer vorgeworfen wird. So schreibt es die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) in ihren Anforderungen an die Geräte der amtlichen Geschwindigkeitsüberwachung vor. Hier liest du, wie die Blitzer-Toleranz genau lautet, wie sie angewendet wird und was sie nicht ist.
Die Regel der PTB
Die PTB nennt als Fehlergrenzen bei der Prüfung im Straßenverkehr ±3 km/h bei Messwerten bis 100 km/h und ±3 Prozent bei Messwerten oberhalb 100 km/h. Diese Grenzen sind zugleich die Verkehrsfehlergrenzen, die die Behörde anwenden muss. In den Anforderungen 12.04 für Verkehrsradargeräte (Ausgabe November 2021), Teil 2, Nr. 2.1, heißt es dazu:
- Bei angezeigten Messwerten über 100 km/h wird der errechnete größte zulässige Fehler zugunsten der Betroffenen auf den nächsten ganzzahligen Wert in km/h aufgerundet.
- Der angezeigte Geschwindigkeitsmesswert wird um den Wert der Verkehrsfehlergrenze verringert. Das Ergebnis ist der vorzuwerfende Wert.
Dieselben Grenzen und dieselbe Abzugsregel stehen in den PTB-Anforderungen für Laserhandmessgeräte (12.06, Mai 2022), Laserscanner (12.05, März 2022), Weg-Zeit-Messgeräte mit Helligkeitssensoren (12.07, Juli 2022), mit Induktionsschleifen (12.08, April 2024) und mit Drucksensoren (12.09, Februar 2022) sowie für Verkehrs-Kontrollsysteme, also die Videomessung (12.03, Januar 2024).
Rechenbeispiele
Die folgenden Zeilen wenden die Regel auf einige Messwerte an. Es sind Beispielrechnungen, keine Messungen.
| Angezeigter Messwert | Toleranz | Vorzuwerfender Wert |
|---|---|---|
| 63 km/h | 3 km/h | 60 km/h |
| 100 km/h | 3 km/h | 97 km/h |
| 101 km/h | 3 Prozent = 3,03, aufgerundet 4 km/h | 97 km/h |
| 118 km/h | 3 Prozent = 3,54, aufgerundet 4 km/h | 114 km/h |
| 150 km/h | 3 Prozent = 4,5, aufgerundet 5 km/h | 145 km/h |
| 200 km/h | 3 Prozent = 6 km/h | 194 km/h |
Ein Beispiel: In einer 50er-Zone zeigt das Gerät 63 km/h. Der vorzuwerfende Wert ist 60 km/h, die Überschreitung also 10 km/h. Mit dieser Überschreitung wird im Bußgeldkatalog (Stand 12. August 2026) nachgeschlagen. Was danach passiert, steht im Beitrag Ablauf und Folgen nach dem Blitzer, die Beträge der einzelnen Stufen im Beitrag zu Regelsätzen, Punkten und Fahrverboten im Bußgeldkatalog.
Warum diese Grenzen?
Die Fehlergrenzen gelten für die Prüfung im Straßenverkehr, und ein Gerät muss sie dort mit einer statistischen Sicherheit von mindestens fünf Standardabweichungen einhalten. Im Labor, mit eingespeisten synthetischen Signalen, nennt die PTB für Verkehrsradargeräte engere Grenzen: ±1 km/h bis 150 km/h und ±2 km/h darüber. Das sind zwei verschiedene Prüfungen; der Abzug im Verfahren folgt den Verkehrsfehlergrenzen. Zu jedem Gerät gehört außerdem eine Gebrauchsanweisung, in der alle Festlegungen stehen müssen, die die Einhaltung der Fehlergrenzen und die richtige Zuordnung des Messwertes zum Fahrzeug sichern.
Was auf dem Messfoto steht
Für Verkehrsradargeräte verlangt die PTB, dass in das Bilddokument unter anderem Datum und Uhrzeit, der Messwert mit Einheit, Angaben zur Zuordnung des Messwertes zum Fahrzeug und die Bauartbezeichnung des Geräts eingeblendet werden. Der Messwert wird ganzzahlig in km/h angegeben. Den Abzug der Verkehrsfehlergrenze regelt die PTB getrennt, in den Pflichten für den Verwender. Der Wert auf dem Foto und der vorzuwerfende Wert sind deshalb zwei verschiedene Zahlen.
Was die Toleranz nicht ist
Die Toleranz ist kein Freibetrag. Sie sagt nicht, bis zu welcher Geschwindigkeit ein Gerät schweigt. Das bestimmt der Verwender: Der Bildauslösegrenzwert ist der Wert, ab dem ein Gerät ein Bilddokument erstellt, und der Verwender wählt ihn aus. Einen festen Wert dafür nennt die PTB in den Anforderungen 12.04 nicht.
Die Regel gilt außerdem nur für die Geschwindigkeitsmessung der genannten Bauarten. Für Abschnittskontrollen und weitere Gerätearten gibt es eigene PTB-Anforderungen, die dieser Beitrag nicht auswertet. Bei Rotlicht und Abstand messen die Anlagen andere Größen. Beim Rotlicht, erklärt unter wie Ampel-Blitzer bei Rot messen, berücksichtigt die Anlage die Toleranzen zugunsten des Betroffenen schon bei der vorzuwerfenden Rotzeit. Bei der Abstandsmessung auf der Autobahn wird der gemessene Abstand aufgerundet und der einzuhaltende Sicherheitsabstand abgerundet.
Was BlitzBuddy dazu zeigt
Das Limit in der App stammt aus OpenStreetMap. Wo dort kein Limit verzeichnet ist, zeigt die App kein Schild, und die Schilder an der Straße gehen immer vor. BlitzBuddy ist kostenlos, ohne Werbung und ohne Abo. Die App gibt es für das iPhone; die Android-Version folgt bald. Einen Überblick über die Messtechnik gibt der Beitrag Blitzer in Deutschland, weitere Beiträge findest du im Themenbereich Blitzer mit allen Beiträgen.
Quellen
- PTB-A 12.04 Verkehrsradargeräte (stationär, transportabel), November 2021, Physikalisch-Technische Bundesanstalt (pdf)
- PTB-A 12.06 Laserhandmessgeräte, Mai 2022, Physikalisch-Technische Bundesanstalt (pdf)
- PTB-A 12.05 Laserscanner-Geschwindigkeitsmessgeräte, März 2022, Physikalisch-Technische Bundesanstalt (pdf)
- PTB-A 12.07 Weg-Zeit-Messgeräte mit Helligkeitssensoren, Juli 2022, Physikalisch-Technische Bundesanstalt (pdf)
- PTB-A 12.08 Weg-Zeit-Messgeräte mit Induktionsschleifen, April 2024, Physikalisch-Technische Bundesanstalt (pdf)
- PTB-A 12.09 Weg-Zeit-Messgeräte mit Drucksensoren, Februar 2022, Physikalisch-Technische Bundesanstalt (pdf)
- PTB-A 12.03 Verkehrs-Kontrollsysteme (stationär, transportabel), Januar 2024, Physikalisch-Technische Bundesanstalt (pdf)
- PTB-A 12.02 Rotlichtüberwachungsanlagen, Juni 2024, Physikalisch-Technische Bundesanstalt (pdf)
- Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV), Bundesministerium der Justiz, Stand: zuletzt geändert 12. August 2026
- Tempolimit-Daten: © OpenStreetMap-Mitwirkende
Quellen gelesen am 11. Oktober 2026.
Häufige Fragen
Wie viel Toleranz gibt es beim Blitzer?
Bei Messwerten bis 100 km/h werden 3 km/h abgezogen, darüber 3 Prozent des Messwertes. So steht es in den Anforderungen der PTB für Radar, Laserhandmessgeräte, Laserscanner, Weg-Zeit-Messgeräte und Verkehrs-Kontrollsysteme.
Wird die Toleranz über 100 km/h auf- oder abgerundet?
Aufgerundet, und zwar zugunsten der Betroffenen auf den nächsten ganzzahligen Wert in km/h. Bei einem Messwert von 118 km/h sind 3 Prozent 3,54 km/h, abgezogen werden 4 km/h.
Ist die Toleranz ein Freibetrag, bis zu dem nichts passiert?
Nein. Sie ist ein Abzug vom Messwert, der den vorzuwerfenden Wert ergibt. Ab welchem Wert ein Gerät ein Bild erstellt, wählt der Verwender; einen festen Wert dafür nennt die PTB in den Anforderungen 12.04 nicht.
Gilt die Toleranz auch bei Rotlicht und Abstand?
Dort werden andere Größen gemessen, aber ebenfalls zugunsten des Betroffenen. Bei Rotlicht berücksichtigt die Anlage die Toleranzen schon bei der vorzuwerfenden Rotzeit, beim Abstand rundet das System den Abstand auf und den einzuhaltenden Sicherheitsabstand ab.