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Bußgeldkatalog 2026: Regelsätze, Punkte und Fahrverbote richtig lesen

Der Bußgeldkatalog erklärt: Regelsatz, Verwarnungsgeld, Punkte und Fahrverbot, Tempo-Tabelle für Pkw und die Änderungen von 2026. Stand Oktober 2026.

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Der Bußgeldkatalog ordnet jedem Verkehrsverstoß in Deutschland einen Regelsatz zu: ein Verwarnungsgeld oder eine Geldbuße in Euro, bei schweren Verstößen dazu ein Fahrverbot. Rechtsgrundlage ist die Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) vom 14. März 2013, die immer wieder geändert wird. Einen neuen Katalog für jedes Jahr gibt es nicht. Hier steht, wie du eine Zeile des Katalogs liest, wo die Grenze zwischen Verwarnungsgeld und Geldbuße liegt, was häufige Verstöße kosten und was 2026 geändert wurde. Grundlage ist der Katalog in der Fassung der Änderung vom 12. August 2026, wie ihn gesetze-im-internet.de am 11. Oktober 2026 zeigt.

Was der Bußgeldkatalog festlegt

Nach § 1 BKatV ist bei den Ordnungswidrigkeiten, die in der Anlage aufgeführt sind, eine Geldbuße in der dort bestimmten Höhe festzusetzen. Die Beträge sind Regelsätze. Sie gehen von gewöhnlichen Tatumständen aus, in Abschnitt I von fahrlässiger und in Abschnitt II von vorsätzlicher Begehung. Wird ein Tatbestand aus Abschnitt I, für den mehr als 55 Euro vorgesehen sind, vorsätzlich begangen, ist der Regelsatz nach § 3 Abs. 4a zu verdoppeln.

Frühere Eintragungen im Fahreignungsregister sind im Katalog nicht eingerechnet. Ausnahmen nennt § 3 Abs. 1, zum Beispiel beim Alkohol am Steuer (Nr. 241.1 und 241.2). Nach oben setzt das Straßenverkehrsgesetz die Grenze: Für Verstöße nach § 24 Abs. 1 StVG sind es bis zu 2.000 Euro (§ 24 Abs. 3 Nr. 5).

Verwarnungsgeld oder Geldbuße

Bei Regelsätzen bis 55 Euro wird ein Verwarnungsgeld erhoben (§ 1 Abs. 1 BKatV). Es steigt nach § 2 Abs. 3 in Stufen von 5 Euro. Alles darüber ist eine Geldbuße, die die Behörde in einem Bußgeldbescheid festsetzt. Dazu kommen Gebühren und Auslagen: Nach § 107 OWiG sind es fünf Prozent der Geldbuße, mindestens 25 Euro, und pauschal 3,50 Euro, wenn der Bescheid mit Zustellungsurkunde zugestellt wird.

So liest du eine Zeile

Jede Zeile hat eine laufende Nummer, den Tatbestand, die verletzte Vorschrift und den Regelsatz in Euro, gegebenenfalls mit der Dauer des Fahrverbots in Monaten. Bei Geschwindigkeit, Abstand und Gewicht verweist die Zeile auf eine der Tabellen im Anhang: Tabelle 1 für Tempo (Nr. 9 und 11), Tabelle 2 für den Abstand (Nr. 12), Tabelle 3 für Achslast und Gesamtgewicht (Nr. 198 und 199). Bei Gefährdung oder Sachbeschädigung erhöhen sich Regelsätze über 55 Euro nach Tabelle 4, soweit der Tatbestand das nicht schon enthält (§ 3 Abs. 3).

Punkte stehen nicht im Bußgeldkatalog. Sie ergeben sich aus Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), die auf die Nummern des Katalogs verweist. Wie viele Punkte zur Entziehung führen, erklärt der Beitrag wie viele Punkte man in Flensburg haben darf.

Häufige Verstöße im Überblick

Die Tabelle zeigt Regelsätze, wie sie der Katalog am 11. Oktober 2026 nennt. Die Nummern 244, 246 und 247 stehen in Abschnitt II (Vorsatz), die übrigen in Abschnitt I. Die Punkte stammen aus Anlage 13 FeV.

VerstoßNr. im KatalogRegelsatzPunkteFahrverbot
Elektronisches Gerät beim Fahren benutzt246.1100 Euro1keins
Dasselbe mit Gefährdung246.2150 Euro21 Monat
Rotes Licht missachtet13290 Euro1keins
Rot, Rotphase schon länger als 1 Sekunde132.3200 Euro21 Monat
Keine Rettungsgasse gebildet50200 Euro21 Monat
Bahnübergang bei geschlossener Schranke überquert244700 Euro23 Monate
0,5 Promille oder mehr, erster Verstoß241500 Euro21 Monat
Gerät zur Feststellung von Verkehrsüberwachung betrieben oder mitgeführt24775 Euro1keins
Trotz Verkehrsverbot zur Luftreinhaltung (Zeichen 270.1) gefahren153100 Eurokeinekeins

Zu schnell: die Tabelle für Pkw

Für Pkw gilt Tabelle 1 Buchstabe c. Ihre Fundstelle ist BGBl. I 2021, 4701 bis 4703.

ÜberschreitungInnerortsAußerortsFahrverbot innerortsFahrverbot außerorts
bis 10 km/h30 Euro20 Eurokeinskeins
11 bis 15 km/h50 Euro40 Eurokeinskeins
16 bis 20 km/h70 Euro60 Eurokeinskeins
21 bis 25 km/h115 Euro100 Eurokeinskeins
26 bis 30 km/h180 Euro150 Eurokeinskeins
31 bis 40 km/h260 Euro200 Euro1 Monatkeins
41 bis 50 km/h400 Euro320 Euro1 Monat1 Monat
51 bis 60 km/h560 Euro480 Euro2 Monate1 Monat
61 bis 70 km/h700 Euro600 Euro3 Monate2 Monate
über 70 km/h800 Euro700 Euro3 Monate3 Monate

Punkte gibt es nach Anlage 13 FeV erst bei mehr als 20 km/h: einen Punkt für 21 bis 30 km/h (außerorts bis 40 km/h), zwei Punkte innerorts ab 31 und außerorts ab 41 km/h. Für Lkw über 3,5 t, Pkw mit Anhänger und Busse gilt Buchstabe a der Tabelle mit höheren Sätzen. Ein Beispiel mit beiden Tabellen steht im Beitrag mit 50 in der 30er-Zone geblitzt.

Wann ein Fahrverbot dazukommt

Nach § 4 Abs. 1 BKatV kommt ein Fahrverbot in der Regel in Betracht, wenn einer der dort aufgezählten Tatbestände erfüllt ist, etwa eine Tempostufe mit Fahrverbot aus Tabelle 1 oder die Nummern 50, 132.3, 244 und 246.2. Nach § 4 Abs. 2 kommt es in der Regel auch dann in Betracht, wenn gegen jemanden schon ein Bußgeld wegen mindestens 26 km/h zu viel rechtskräftig festgesetzt ist und er innerhalb eines Jahres seit der Rechtskraft erneut mindestens 26 km/h zu schnell fährt. Dauer, Beginn und die Folgen beschreibt der Beitrag Fahrverbot nach § 25 StVG. Für Lastwagen gibt es daneben ein Verbot an Sonn- und Feiertagen, das mit diesem Fahrverbot nichts zu tun hat: Fahrverbot für Lkw.

Was 2026 am Katalog geändert wurde

In Kraft ist seit dem 18. August 2026 die Verordnung vom 12. August 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 236, Artikel 4). Sie fasst die Nummer 169 neu, ändert in Nummer 172 den Verweis auf die Fahrerlaubnis-Verordnung und streicht die Nummer 173. Die Verordnung vom 30. Januar 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 32, Artikel 3) ändert den Katalog vor allem für Elektrokleinstfahrzeuge und Radfahrer, unter anderem mit den neuen Nummern 2.4 bis 2.4.3 und mit 25 statt 5 Euro bei Nr. 97 (Mitnahme von Personen). Dieser Teil tritt nach Artikel 5 Abs. 2 erst am 1. März 2027 in Kraft und steht deshalb noch nicht im geltenden Katalog. Nummer 11 und die Tempo-Tabelle kommen in beiden Verordnungen nicht vor.

Wann ein Punkt wieder gelöscht wird, steht im Beitrag wann Punkte in Flensburg verfallen. Alle Beiträge zu Strafen stehen unter Bußgeld und Punkte.

BlitzBuddy und § 23 Abs. 1c StVO

Die Zeile Nr. 247 des Katalogs hängt an § 23 Abs. 1c StVO. Danach darf, wer ein Fahrzeug führt, ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Bei anderen technischen Geräten, die auch dazu verwendet werden können, dürfen die entsprechenden Gerätefunktionen nicht verwendet werden. BlitzBuddy zeigt in Deutschland feste Blitzer und Rotlichtblitzer an ihrer genauen Position. Du darfst diese Warnungen während der Fahrt nicht nutzen und kannst sie unter Profil, Warnungen ausschalten. Die Verantwortung liegt beim Fahrer. BlitzBuddy ist kostenlos, ohne Werbung und ohne Abo. Die App gibt es für das iPhone; die Android-Version folgt bald.

Quellen

Quellen gelesen am 11. Oktober 2026. Das ist eine Zusammenfassung, keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Gibt es 2026 einen neuen Bußgeldkatalog?

Einen Katalog pro Jahr gibt es nicht. Der Bußgeldkatalog steht in der Anlage der Bußgeldkatalog-Verordnung vom 14. März 2013 und wird einzeln geändert, zuletzt durch Artikel 4 der Verordnung vom 12. August 2026. Weitere Änderungen aus einer Verordnung vom 30. Januar 2026 treten erst am 1. März 2027 in Kraft.

Wo finde ich den offiziellen Bußgeldkatalog?

Der verbindliche Text steht auf gesetze-im-internet.de unter BKatV. Die Seite nennt in der Standangabe, durch welche Verordnung der Text zuletzt geändert wurde. Übersichten anderer Anbieter geben den Katalog nur wieder.

Bis zu welchem Betrag ist es ein Verwarnungsgeld?

Bis 55 Euro. Nach § 1 Abs. 1 BKatV wird bei Regelsätzen bis zu 55 Euro ein entsprechendes Verwarnungsgeld erhoben, nach § 2 Abs. 3 in Stufen von 5 Euro. Darüber liegende Beträge sind eine Geldbuße.

Bekomme ich für jeden Verstoß Punkte?

Nein. Punkte gibt es nur für Verstöße, die Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung nennt, und erst, wenn die Entscheidung rechtskräftig ist. Ein Tempoverstoß mit dem Pkw bringt zum Beispiel erst ab 21 km/h Überschreitung einen Punkt.

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