Wie hoch die Höchstgeschwindigkeit ist, hängt in Deutschland von drei Dingen ab: von der Straße, von der Fahrzeugart und von dem, was das Fahrzeug technisch kann. Ein Pkw ohne Anhänger fährt innerorts höchstens 50 km/h, außerorts höchstens 100 km/h und auf der Autobahn ohne allgemeines Limit. Mit Anhänger sind es außerorts und auf der Autobahn 80 km/h, für Lkw über 3,5 t mit Anhänger außerorts 60 km/h. Dieser Ratgeber zeigt die Werte nach der StVO als Tabelle und erklärt, warum die technische Höchstgeschwindigkeit eine zweite, eigene Grenze ist.
Zwei Bedeutungen von „Höchstgeschwindigkeit“
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit ist, was Gesetz oder Schild erlauben. § 3 Absatz 3 StVO nennt sie für Fahrzeuggruppen „auch unter günstigsten Umständen“. Die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit ist, was das Fahrzeug nach seiner Konstruktion erreicht. Sie steht nicht in der StVO, sondern in der Zulassung des Fahrzeugs, und manche Vorschriften knüpfen daran an. Schneller als die niedrigere der beiden Grenzen kannst oder darfst du nicht fahren. Was ein Schild im Einzelnen anordnet, erklärt der Beitrag zur zulässigen Höchstgeschwindigkeit und zum Zeichen 274.
Höchstgeschwindigkeit nach Fahrzeug und Straße
Die Tabelle fasst § 3 Absatz 3 und § 18 Absatz 5 StVO zusammen. „Autobahn“ meint hier Zeichen 330.1. Wo ein Schild eine andere Zahl vorgibt, gilt das Schild. Außerorts hebt ein Schild mit höherer Zahl die Grenzen für bestimmte Fahrzeugarten nach § 3 Absatz 3 Nr. 2 Buchstabe a und b und § 18 Absatz 5 aber nicht auf, so steht es in Anlage 2 beim Zeichen 274.
| Fahrzeug | Innerorts | Außerorts | Autobahn |
|---|---|---|---|
| Pkw und andere Kraftfahrzeuge bis 3,5 t, ohne Anhänger | 50 | 100 | kein allgemeines Limit |
| Pkw mit Anhänger; Lkw und Wohnmobile bis 3,5 t mit Anhänger | 50 | 80 | 80 |
| Kraftfahrzeuge über 3,5 t bis 7,5 t, ausgenommen Pkw, ohne Anhänger | 50 | 80 | 80 |
| Kraftfahrzeuge über 7,5 t, zum Beispiel schwere Lkw | 50 | 60 | 80 |
| Lkw über 3,5 t mit Anhänger | 50 | 60 | 80 |
| Kraftomnibusse ohne Anhänger | 50 | 80 | 80, 100 nur bei den Voraussetzungen des § 18 Absatz 5 Nr. 3 |
| Kraftomnibusse mit stehenden Fahrgästen | 50 | 60 | 60 |
Alle Werte in km/h. Die Tabelle ist eine Übersicht und gibt nicht jeden Sonderfall wieder, etwa Krafträder mit Anhänger oder Zugmaschinen, die § 18 Absatz 5 StVO gesondert nennt. Auf Straßen mit getrennten Richtungsfahrbahnen oder mindestens zwei markierten Fahrstreifen je Richtung gilt die Außerorts-Grenze von 100 km/h nach § 3 Absatz 3 für Pkw nicht. Wie es auf der Autobahn aussieht, steht im Beitrag zur Richtgeschwindigkeit von 130 km/h.
Mit Anhänger: 80, und wann 100 erlaubt sind
Die 80 km/h für Gespanne sind die Regel. § 1 der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO lässt für Pkw mit Anhänger und für mehrspurige Kraftfahrzeuge bis 3,5 t mit Anhänger auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen 100 km/h zu, aber nur unter Bedingungen. Dazu gehören ein automatischer Blockierverhinderer im Zugfahrzeug, ein Höchstverhältnis zwischen Anhängermasse und Leermasse des Zugfahrzeugs, die Bestätigung eines Sachverständigen, der Eintrag in die Fahrzeugpapiere, die Tempo-100-Plakette am Anhänger und, nach § 3 der Verordnung, Anhängerreifen, die jünger als sechs Jahre sind und mindestens die Geschwindigkeitskategorie L (120 km/h) tragen. Fehlt eine Bedingung, bleibt es bei 80 km/h.
Die Grenze durch die Bauart
Mehrere Vorschriften hängen an der technischen Höchstgeschwindigkeit:
- Autobahn. Autobahnen und Kraftfahrstraßen dürfen nach § 18 Absatz 1 StVO nur mit Kraftfahrzeugen benutzt werden, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt. Das gilt auch für mitgeführte Anhänger.
- Geschwindigkeitsschild. Nach § 58 StVZO gibt ein Geschwindigkeitsschild die zulässige Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs an. Es ist Pflicht für mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und für Anhänger mit einer Bauartgeschwindigkeit unter 100 km/h.
- Geschwindigkeitsbegrenzer. Nach § 57c StVZO müssen alle Kraftomnibusse sowie Lkw, Zugmaschinen und Sattelzugmaschinen über 3,5 t einen Begrenzer haben, bei Bussen eingestellt auf 100 km/h, bei den Lkw auf 90 km/h, jeweils einschließlich der Toleranzen.
- Reifen. Nach § 36 Absatz 1 StVZO müssen Maße und Bauart der Reifen der Bauartgeschwindigkeit des Fahrzeugs entsprechen.
Eine Zahl für die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit eines Pkw nennt keine dieser Vorschriften. Sie hängt vom Modell ab und steht in den Fahrzeugpapieren.
Was BlitzBuddy dazu zeigt
BlitzBuddy ist kostenlos, ohne Werbung und ohne Abo. Die App gibt es für das iPhone; die Android-Version folgt bald. Sie zeigt dein Tempo neben dem Tempolimit, das OpenStreetMap für die Straße verzeichnet, und wo OpenStreetMap für eine deutsche Straße ausdrücklich „kein Limit“ verzeichnet, das blaue 130-Schild. Ist nichts eingetragen, zeigt sie kein Schild. Mehr zur Anzeige und zu Limits per Schild findest du unter Tempolimit in Deutschland und in der Übersicht Ratgeber zu Tempolimits. In Deutschland zeigt BlitzBuddy auch feste Blitzer und Rotlichtblitzer. Nach § 23 Absatz 1c StVO darfst du als Fahrer Blitzerwarnungen während der Fahrt nicht nutzen. Du kannst sie in BlitzBuddy unter Profil, Warnungen ausschalten, alle anderen Warnungen bleiben an. Die Verantwortung liegt bei dir als Fahrer.
Quellen
- StVO § 3: Geschwindigkeit, Stand: zuletzt geändert durch Art. 4 V v. 30.1.2026 I Nr. 32, Bundesministerium der Justiz
- StVO § 18: Autobahnen und Kraftfahrstraßen, Bundesministerium der Justiz
- StVO, Anlage 2: Vorschriftzeichen, Bundesministerium der Justiz
- 9. Ausnahmeverordnung zur StVO, Stand: zuletzt geändert durch Art. 2 V v. 19.12.2025 I Nr. 382, Bundesministerium der Justiz
- StVZO § 57c: Geschwindigkeitsbegrenzer, Stand: zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 10.6.2024 I Nr. 191, Bundesministerium der Justiz
- StVZO § 58: Geschwindigkeitsschilder, Bundesministerium der Justiz
- StVZO § 36: Bereifung und Laufflächen, Bundesministerium der Justiz
- StVO § 23: Sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden, Bundesministerium der Justiz
- Tempolimitdaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende
Quellen gelesen am 11. Oktober 2026.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Höchstgeschwindigkeit für ein Auto in Deutschland?
Für Pkw sind es nach § 3 Absatz 3 StVO 50 km/h innerorts und 100 km/h außerorts. Auf der Autobahn gibt es für Pkw ohne Anhänger kein allgemeines Limit, nur die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h und Limits per Schild.
Welche Höchstgeschwindigkeit gilt mit Wohnwagen oder Anhänger?
Außerorts und auf der Autobahn sind es nach § 3 Absatz 3 und § 18 Absatz 5 StVO 80 km/h für Pkw mit Anhänger. 100 km/h sind nur auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen und nur mit einer Tempo-100-Zulassung nach der 9. Ausnahmeverordnung erlaubt.
Wie schnell darf ein Lkw auf der Autobahn fahren?
Kraftfahrzeuge über 3,5 t, ausgenommen Pkw, dürfen nach § 18 Absatz 5 StVO höchstens 80 km/h fahren, ebenso Lkw mit Anhänger. Zusätzlich muss ein Lkw über 3,5 t nach § 57c StVZO einen Geschwindigkeitsbegrenzer haben, der auf 90 km/h eingestellt wird.
Was ist der Unterschied zwischen zulässiger und technischer Höchstgeschwindigkeit?
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit setzt die StVO oder ein Schild fest. Die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit ist das, was das Fahrzeug technisch erreicht und was in den Papieren steht. Schneller als die niedrigere der beiden Grenzen geht es nicht.