Punkte in Flensburg verfallen, wenn die Eintragung im Fahreignungsregister getilgt wird. Das dauert bei einem Punkt aus einer Ordnungswidrigkeit 2 Jahre und 6 Monate, bei zwei Punkten aus einer Ordnungswidrigkeit 5 Jahre und bei den drei Punkten einer Straftat mit Entziehung der Fahrerlaubnis 10 Jahre. Die Frist beginnt bei Bußgeldentscheidungen mit der Rechtskraft, nach einer Entziehung erst mit der Neuerteilung. Danach bleibt eine Eintragung mit Punkten noch ein Jahr als Überliegefrist gespeichert und wird dann gelöscht. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) löscht von Amts wegen. Hier stehen die Fristen aus § 29 StVG, ein Rechenbeispiel und die Fälle, in denen Punkte früher oder später verschwinden. Stand ist der 11. Oktober 2026.
Die Tilgungsfristen im Überblick
§ 29 Abs. 1 StVG legt die Fristen fest, das KBA nennt sie in seiner Übersicht ebenso. Wie viele Punkte ein Verstoß bringt, steht in Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung.
| Eintragung | Tilgungsfrist |
|---|---|
| Ordnungswidrigkeit mit 1 Punkt | 2 Jahre und 6 Monate |
| Ordnungswidrigkeit mit Fahrverbot, aber ohne Punkte | 2 Jahre und 6 Monate |
| Ordnungswidrigkeit mit 2 Punkten (besonders verkehrssicherheitsbeeinträchtigend) | 5 Jahre |
| Straftat ohne Entziehung der Fahrerlaubnis | 5 Jahre |
| Straftat mit Entziehung oder isolierter Sperre (3 Punkte) | 10 Jahre |
Das KBA nennt als Beispiele für die kurze Frist einen Handyverstoß und für die fünfjährige Frist Alkoholdelikte. Bei Eintragungen mit Punkten folgt danach noch die Überliegefrist von einem Jahr.
Wann die Frist beginnt
Die Frist läuft nicht ab dem Tag der Tat, sondern nach § 29 Abs. 4 StVG bei Bußgeldentscheidungen ab dem Tag der Rechtskraft oder Unanfechtbarkeit der beschwerenden Entscheidung. Bei einer Entziehung der Fahrerlaubnis beginnt sie erst mit der Erteilung oder Neuerteilung der Fahrerlaubnis, spätestens fünf Jahre nach der Rechtskraft (Abs. 5).
Ein Rechenbeispiel: Wird ein Bußgeld wegen eines Handyverstoßes mit einem Punkt am 15. März 2026 rechtskräftig, endet die Tilgungsfrist Mitte September 2028. Die Eintragung wird dann nach der Überliegefrist Mitte September 2029 gelöscht. Das Beispiel rechnet nur die Fristen des Gesetzes nach; das genaue Datum nennt die Registerauskunft.
Die Überliegefrist
Nach § 29 Abs. 6 Satz 2 StVG werden Eintragungen über Straftaten und über Ordnungswidrigkeiten nach § 28 Abs. 3 Nr. 3 Buchstabe a oder c nach Eintritt der Tilgungsreife erst nach einer Überliegefrist von einem Jahr gelöscht. Das KBA beschreibt das als Regel für die Verstöße, die in Anlage 13 FeV genannt sind, also die mit Punkten. Das KBA erklärt den Zweck: Taten, die den Punktestand beeinflussen, sollen auch dann noch berücksichtigt werden können, wenn eine Entscheidung erst nach Ablauf der Tilgungsfrist einer älteren Eintragung ins Register kommt. In dieser Zeit darf die Eintragung nach § 29 Abs. 6 Satz 3 nur noch für bestimmte Zwecke genutzt werden: für Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde in der Probezeit und im Punktesystem, für die Auskunft an dich selbst und für bestimmte andere Verfahren zur Erteilung oder Entziehung einer Fahrerlaubnis. Eine Registerauskunft, die du für dich beantragst, nennt nach Angaben des KBA auch die Einträge in der Überliegefrist.
Welcher Punktestand zählt
Nach § 4 Abs. 5 StVG stellt die Behörde auf den Punktestand ab, der sich bei Begehung der letzten Tat ergeben hat. Berücksichtigt werden nur Zuwiderhandlungen, deren Tilgungsfrist an diesem Tag noch nicht abgelaufen war. Spätere Verringerungen durch Tilgungen bleiben unberücksichtigt. Entscheidend ist also, ob ein alter Punkt am Tag der neuen Tat schon getilgt war. Welche Stufe bei welchem Stand folgt, beschreibt der Beitrag wie viele Punkte man in Flensburg haben darf.
Wenn Punkte früher oder später verschwinden
- Fahreignungsseminar. Bei einem Stand von einem bis fünf Punkten wird nach freiwilliger Teilnahme ein Punkt abgezogen, wenn die Bescheinigung innerhalb von zwei Wochen vorgelegt wird. Das geht nur einmal innerhalb von fünf Jahren (§ 4 Abs. 7). Bei sechs oder sieben Punkten gibt es für ein Seminar keinen Punktabzug (§ 4 Abs. 5).
- Neue Fahrerlaubnis. Wird eine Fahrerlaubnis erteilt, dürfen Punkte aus früheren rechtskräftigen Entscheidungen nicht mehr berücksichtigt werden. Das gilt auch nach Entziehung, Sperre oder Verzicht, aber nicht zum Beispiel bei einer Verlängerung oder Erweiterung (§ 4 Abs. 3).
- Probezeit. Eine Ordnungswidrigkeit, die nach § 28 Abs. 3 Nr. 3 Buchstabe a oder c eingetragen ist, wird nicht gelöscht, solange du im Zentralen Fahrerlaubnisregister als Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe gespeichert bist (§ 29 Abs. 6 Satz 4). Das KBA sagt es kürzer: nicht vor Ablauf der Probezeit.
Was überhaupt eingetragen wird
Nicht jeder Verstoß landet in Flensburg. Eingetragen werden Ordnungswidrigkeiten, die in der Rechtsverordnung bezeichnet sind, wenn ein Fahrverbot angeordnet oder eine Geldbuße von mindestens 60 Euro festgesetzt wurde, außerdem andere Ordnungswidrigkeiten mit Fahrverbot (§ 28 Abs. 3 Nr. 3 StVG). Beispiele aus Anlage 13: ein Handyverstoß (Nr. 246.1 im Bußgeldkatalog mit Tempo-Tabelle) bringt einen Punkt, ein Tempoverstoß mit dem Pkw ab 21 km/h ebenfalls, wie das Beispiel mit 50 in der 30er-Zone geblitzt zeigt. Ein Fahrverbot ohne Punkte (Fahrverbot nach § 25 StVG) hat die kurze Frist von zweieinhalb Jahren.
So erfährst du deinen Stand
Das KBA erteilt die Auskunft aus dem Fahreignungsregister gebührenfrei, online, auf dem Postweg oder vor Ort in Flensburg. Die Online-Auskunft setzt einen Online-Ausweis mit selbstgewählter sechsstelliger PIN, ein NFC-fähiges Smartphone oder einen Kartenleser und eine Software wie die AusweisApp voraus. Per Post brauchst du den Antragsvordruck und eine Ausweiskopie, vor Ort einen gültigen Ausweis. Für Maßnahmen nach dem Punktesystem ist nicht das KBA, sondern die Fahrerlaubnisbehörde zuständig.
Was BlitzBuddy in Deutschland zeigt
BlitzBuddy zeigt in Deutschland auch feste Blitzer und Rotlichtblitzer an ihrer genauen Position. Nach § 23 Abs. 1c StVO darfst du als Fahrer ein technisches Gerät, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören, nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, und bei anderen Geräten dürfen diese Funktionen nicht verwendet werden. Während der Fahrt darfst du die Blitzerwarnungen deshalb nicht nutzen. Du kannst sie unter Profil, Warnungen ausschalten. Die Verantwortung liegt beim Fahrer. Mehr zum Thema im Überblick Bußgeld und Punkte.
Quellen
- StVG, § 29: Tilgung der Eintragungen, Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
- StVG, § 4: Fahreignungs-Bewertungssystem, Bundesministerium der Justiz
- StVG, § 28: Führung und Inhalt des Fahreignungsregisters, Bundesministerium der Justiz
- Fragen und Antworten: Fahreignungsregister, Kraftfahrt-Bundesamt
- Tilgungsfristen (Glossar), Kraftfahrt-Bundesamt
- Auskunft aus dem Fahreignungsregister (Punktestand), Kraftfahrt-Bundesamt
- FeV, Anlage 13: Bewertung im Fahreignungs-Bewertungssystem, Bundesministerium der Justiz
- StVO, § 23: Sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden, Bundesministerium der Justiz
Quellen gelesen am 11. Oktober 2026. Das ist eine Zusammenfassung, keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen
Wann verfallen Punkte in Flensburg?
Ein Punkt nach 2 Jahren und 6 Monaten, zwei Punkte aus einer Ordnungswidrigkeit nach 5 Jahren, drei Punkte nach 10 Jahren. Die Frist beginnt meist mit der Rechtskraft, nach einer Entziehung mit der Neuerteilung. Gelöscht wird nach einem weiteren Jahr Überliegefrist.
Muss ich beantragen, dass Punkte gelöscht werden?
Nein. Das Kraftfahrt-Bundesamt schreibt, dass die Löschung von Amts wegen erfolgt und nicht beantragt werden muss.
Verlängert ein neuer Punkt die Frist der alten Punkte?
Nach dem Wortlaut von § 29 StVG läuft für jede Eintragung eine eigene Frist ab ihrer Rechtskraft. Eine Hemmung durch spätere Eintragungen sieht die Vorschrift nicht vor. Eine Ordnungswidrigkeit mit Punkten wird aber nicht gelöscht, solange die Probezeit läuft (§ 29 Abs. 6 Satz 4).
Wie erfahre ich meinen Punktestand?
Beim Kraftfahrt-Bundesamt, gebührenfrei: online mit dem Online-Ausweis, per Post mit Antragsvordruck und Ausweiskopie oder persönlich in Flensburg. Maßnahmen nach dem Punktesystem trifft die Fahrerlaubnisbehörde.