Ein Fahrverbot ist ein Verbot auf Zeit: Wer grob oder beharrlich gegen die Pflichten eines Kraftfahrzeugführers verstoßen hat, darf nach § 25 Abs. 1 StVG einen bis drei Monate lang keine Kraftfahrzeuge führen. Anders als die Entziehung, mit der die Fahrerlaubnis erlischt, ist es befristet. Hier steht, bei welchen Verstößen der Bußgeldkatalog ein Fahrverbot vorsieht, wann es beginnt, was bei einem Verstoß dagegen droht und welche anderen Verbote mit demselben Wort gemeint sind. Alle Angaben beruhen auf den Gesetzestexten, wie gesetze-im-internet.de sie am 11. Oktober 2026 zeigt.
Fahrverbot ist nicht Führerscheinentzug
Das Fahrverbot kann die Behörde oder das Gericht in der Bußgeldentscheidung anordnen, wenn jemand eine Ordnungswidrigkeit nach § 24 Abs. 1 StVG „unter grober oder beharrlicher Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers“ begangen hat. Es gilt für Kraftfahrzeuge jeder oder einer bestimmten Art. Bei Alkohol, Cannabis oder anderen berauschenden Mitteln nach § 24a StVG ist in der Regel auch ein Fahrverbot anzuordnen (§ 25 Abs. 1 Satz 2).
Die Entziehung nach § 3 StVG ist etwas anderes. Sie trifft, wer sich als ungeeignet oder nicht befähigt erweist. Mit der Entziehung erlischt die Fahrerlaubnis, und der Führerschein ist abzuliefern (§ 3 Abs. 2). Auch das Punktesystem kann so enden: Bei acht Punkten gilt man als ungeeignet, und die Fahrerlaubnis ist zu entziehen (§ 4 Abs. 5 Nr. 3). Eine neue darf frühestens sechs Monate nach Wirksamkeit der Entziehung erteilt werden, und in der Regel ordnet die Behörde dafür ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung an (§ 4 Abs. 10). Die Stufen vor der Entziehung beschreibt der Beitrag wie viele Punkte man in Flensburg haben darf.
Bei welchen Verstößen ein Fahrverbot droht
Nach § 4 Abs. 1 BKatV kommt ein Fahrverbot in der Regel in Betracht, wenn ein bestimmter Tatbestand des Bußgeldkatalogs (Regelsätze und Tempo-Tabelle) erfüllt ist. Wird es angeordnet, ist in der Regel die im Katalog genannte Dauer festzusetzen. Beispiele:
| Verstoß | Nr. im Katalog | Fahrverbot |
|---|---|---|
| Rot, Rotphase länger als 1 Sekunde | 132.3 | 1 Monat |
| Keine Rettungsgasse gebildet | 50 | 1 Monat |
| Elektronisches Gerät mit Gefährdung benutzt | 246.2 | 1 Monat |
| 0,5 Promille oder mehr, erster Verstoß | 241 | 1 Monat |
| Alkohol mit Eintragung einer früheren Entscheidung | 241.1 | 3 Monate |
| Bahnübergang bei geschlossener Schranke überquert | 244 | 3 Monate |
Bei zu hoher Geschwindigkeit hängt es von der Überschreitung ab. Für einen Pkw gilt nach Tabelle 1 Buchstabe c:
| Überschreitung | Fahrverbot innerorts | Fahrverbot außerorts |
|---|---|---|
| bis 30 km/h | keins | keins |
| 31 bis 40 km/h | 1 Monat | keins |
| 41 bis 50 km/h | 1 Monat | 1 Monat |
| 51 bis 60 km/h | 2 Monate | 1 Monat |
| 61 bis 70 km/h | 3 Monate | 2 Monate |
| über 70 km/h | 3 Monate | 3 Monate |
Zusätzlich nennt § 4 Abs. 2 BKatV den Fall der Wiederholung: Ein Fahrverbot kommt in der Regel in Betracht, wenn jemand wegen mindestens 26 km/h zu viel bereits ein rechtskräftiges Bußgeld hat und innerhalb eines Jahres seit der Rechtskraft erneut mindestens 26 km/h zu schnell fährt. Wird ausnahmsweise von einem Fahrverbot abgesehen, soll das Bußgeld nach § 4 Abs. 4 angemessen erhöht werden. Was ein bestimmter Tempoverstoß kostet, zeigt das Beispiel mit 50 in der 30er-Zone geblitzt.
Wann das Fahrverbot beginnt
Ein Fahrverbot gilt nicht ab dem Tag der Tat und nicht ab dem Bescheid. Nach § 25 Abs. 2 StVG wird es wirksam, wenn der Führerschein nach Rechtskraft der Bußgeldentscheidung in amtliche Verwahrung gelangt oder das Fahrverbot im Führerschein vermerkt ist, spätestens aber einen Monat nach Eintritt der Rechtskraft. Die Verbotsfrist wird erst von dem Tag an gerechnet, an dem der Führerschein verwahrt wird (Abs. 6). Gibt jemand ihn nicht freiwillig heraus, ist er zu beschlagnahmen (Abs. 2a).
Eine Sonderregel steht in Absatz 3: Ist in den zwei Jahren vor der Tat und bis zur Entscheidung kein Fahrverbot gegen dieselbe Person rechtskräftig geworden, bestimmen Behörde oder Gericht, dass das Fahrverbot spätestens vier Monate nach der Rechtskraft wirksam wird, wenn der Führerschein amtlich zu verwahren oder das Verbot darin zu vermerken ist (Abs. 3 Nr. 1). Mehrere Fahrverbote laufen nacheinander (Abs. 4). Amtlich verwahrt werden deutsche Führerscheine und EU- oder EWR-Führerscheine von Inhabern mit ordentlichem Wohnsitz im Inland; in anderen ausländischen Führerscheinen wird das Fahrverbot vermerkt (Abs. 2a). Wie lange die Entscheidung danach im Fahreignungsregister steht, regelt § 29 StVG: Hat die Entscheidung Punkte, gelten deren Fristen; ein Fahrverbot ohne Punktbewertung wird nach zweieinhalb Jahren getilgt (§ 29 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b). Mehr dazu im Beitrag wann Punkte in Flensburg verfallen.
Wer trotz Fahrverbot fährt
Das ist keine Ordnungswidrigkeit mehr, sondern eine Straftat. Nach § 21 Abs. 1 StVG wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wer ein Kraftfahrzeug führt, obwohl ihm das Führen nach § 25 StVG oder § 44 StGB verboten ist. Dasselbe gilt für Halter, die so etwas anordnen oder zulassen. Daneben gibt es das Fahrverbot des Strafgerichts nach § 44 StGB: Es dauert einen bis sechs Monate und kann neben einer Freiheits- oder Geldstrafe verhängt werden.
Andere Fahrverbote mit demselben Namen
Mit „Fahrverbot“ sind auch Verbote gemeint, die an Gebiete, Strecken oder Tage gebunden sind. Die Verkehrsverbotszone zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen, die Umweltzone, kennzeichnet das Zeichen 270.1; wer trotzdem hineinfährt, zahlt nach Nr. 153 des Katalogs 100 Euro. Für Lastwagen gilt an Sonn- und Feiertagen ein eigenes Verbot, das der Beitrag Fahrverbot für Lkw erklärt. Beide haben mit dem Fahrverbot nach § 25 StVG nichts zu tun: Sie gelten für Gebiete, Strecken oder Tage, nicht für eine Person.
Blitzerwarnungen und § 23 Abs. 1c StVO
Für Warnungen vor Blitzern gilt in Deutschland § 23 Abs. 1c StVO. Er verbietet Fahrern, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören; bei anderen Geräten dürfen diese Funktionen nicht verwendet werden. BlitzBuddy zeigt in Deutschland feste Blitzer und Rotlichtblitzer an ihrer genauen Position. Du darfst diese Warnungen während der Fahrt nicht nutzen und kannst sie unter Profil, Warnungen ausschalten. Die Verantwortung liegt beim Fahrer. Alle Beiträge zu Bußgeld, Punkten und Fahrverbot findest du unter Bußgeld und Punkte.
Quellen
- StVG, § 25: Fahrverbot, Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
- BKatV, § 4: Regelfahrverbot, Bundesministerium der Justiz
- BKatV, Anlage (Bußgeldkatalog), Bundesministerium der Justiz
- BKatV, Anhang Tabelle 1 (Geschwindigkeit), Bundesministerium der Justiz
- StVG, § 3: Entziehung der Fahrerlaubnis, Bundesministerium der Justiz
- StVG, § 4: Fahreignungs-Bewertungssystem, Bundesministerium der Justiz
- StVG, § 21: Fahren ohne Fahrerlaubnis, Bundesministerium der Justiz
- StGB, § 44: Fahrverbot, Bundesministerium der Justiz
- StVO, Anlage 2: Vorschriftzeichen, Bundesministerium der Justiz
- StVG, § 29: Tilgung der Eintragungen, Bundesministerium der Justiz
- StVO, § 23: Sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden, Bundesministerium der Justiz
Quellen gelesen am 11. Oktober 2026. Das ist eine Zusammenfassung, keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen
Wie lange dauert ein Fahrverbot?
Nach § 25 Abs. 1 StVG einen bis drei Monate. Ein Fahrverbot, das ein Strafgericht nach § 44 StGB anordnet, kann einen bis sechs Monate dauern. Die Frist läuft erst, wenn der Führerschein amtlich verwahrt wird.
Ab wann gilt ein Fahrverbot?
Es wird wirksam, wenn der Führerschein nach Rechtskraft der Bußgeldentscheidung in amtliche Verwahrung gelangt, spätestens einen Monat nach der Rechtskraft. In den Fällen des § 25 Abs. 3 StVG kann die Frist bis zu vier Monate betragen.
Was ist der Unterschied zwischen Fahrverbot und Führerscheinentzug?
Das Fahrverbot gilt für einen festen Zeitraum von einem bis drei Monaten. Bei der Entziehung erlischt die Fahrerlaubnis (§ 3 Abs. 2 StVG), und nach acht Punkten darf eine neue frühestens sechs Monate nach der Entziehung erteilt werden.
Was passiert, wenn ich trotz Fahrverbot fahre?
Wer trotz eines Fahrverbots nach § 25 StVG ein Kraftfahrzeug führt, wird nach § 21 StVG mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.