Ratgeber

Anfrage Punkte in Flensburg: Punkteauskunft beim KBA online, per Post oder vor Ort

So fragst du deine Punkte in Flensburg beim KBA ab: gebührenfrei online mit Online-Ausweis, per Post mit Antragsvordruck oder persönlich vor Ort in Flensburg.

BlitzBuddy7 Min. Lesezeit
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Eine Anfrage zu deinen Punkten in Flensburg stellst du beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), das die Auskunft aus dem Fahreignungsregister gebührenfrei erteilt. Du hast drei Wege: online mit dem Online-Ausweis, per Post mit dem Antragsvordruck oder persönlich im Auskunftspavillon in Flensburg. Rechtsgrundlage ist § 30 Abs. 8 StVG: Die betroffene Person erhält auf Antrag unentgeltlich schriftlich Auskunft über den sie betreffenden Inhalt des Registers und die Zahl der Punkte. Hier steht, was du für jeden Weg brauchst, was in der Auskunft steht und wofür das KBA nicht zuständig ist. Grundlage sind die Seiten des KBA und das StVG, gelesen am 16. Oktober 2026.

Anfrage Punkte in Flensburg: die drei Wege

WegDas brauchst duErgebnis
OnlineOnline-Ausweis mit selbstgewählter sechsstelliger PIN, NFC-fähiges Smartphone oder Kartenleser für den PC, eine Software wie die AusweisAppAuskunft als PDF zum Download
Per Postausgedruckter, ausgefüllter und unterschriebener Antragsvordruck, dazu Kopie von Vorder- und Rückseite des gültigen Personalausweises oder Reisepasses, alternativ eine amtlich beglaubigte Unterschriftschriftliche Auskunft an die Anschrift im Antrag
Vor Ortgültiger Personalausweis, Reisepass oder behördlicher DienstausweisAuskunft im Auskunftspavillon des KBA, Fördestraße 16, 24944 Flensburg

Alle drei Wege nennt das KBA gebührenfrei. Ein Identitätsnachweis gehört zu jedem Weg: § 30 Abs. 8 StVG verlangt ihn und, wenn der Antrag schriftlich gestellt wird, die eigenhändige Unterschrift. Elektronisch kann die Auskunft erteilt werden, wenn der Antrag mit dem elektronischen Identitätsnachweis gestellt wird, etwa des Personalausweises, des elektronischen Aufenthaltstitels oder der Unionsbürgerkarte.

Online: so läuft die Registerauskunft ab

Das KBA beschreibt sechs Schritte bis zum Download:

  1. Startseite der Online-Registerauskunft aufrufen.
  2. Die gewünschte Auskunft auswählen.
  3. „weiter mit BundID“ wählen und über ein Konto oder einen Gastzugang das Ausweisdokument für die Identifizierung auswählen.
  4. Gegebenenfalls der Einwilligungserklärung zustimmen und dich in der AusweisApp identifizieren.
  5. Nach der PIN-Eingabe zum Antrag gehen und die Daten prüfen.
  6. Die Registerauskunft als PDF herunterladen.

Für den Gastzugang und für ein BundID-Konto brauchst du nach den Fragen und Antworten des KBA etwa einen Personalausweis mit Online-Funktion, einen elektronischen Aufenthaltstitel oder eine Unionsbürgerkarte. Ob dein Personalausweis die Online-Funktion hat, zeigt nach dem KBA ein Symbol auf seiner Rückseite. Die BundID und die AusweisApp sind keine Dienste des KBA; bei Problemen verweist das KBA an deren Support. Hat dein Smartphone kein NFC, brauchst du einen geeigneten Kartenleser. Die fünfstellige Transport-PIN aus dem Brief ersetzt du vor der ersten Nutzung in der AusweisApp durch eine eigene sechsstellige PIN. Hast du die Transport-PIN nicht mehr oder die eigene PIN vergessen, lässt du die PIN zurücksetzen: über den PIN-Rücksetzdienst oder bei der Personalausweisbehörde.

Wenn der Download scheitert, nennt das KBA drei typische Gründe: Der private Surfmodus ist noch aktiv, das websiteübergreifende Tracking ist eingeschaltet oder der automatische Download ist gesperrt. Auf einem Apple-Gerät kann die Datei außerdem in iCloud Drive statt auf dem Telefon landen; dann stellst du auf „Downloads speichern auf meinem Phone“ um.

Per Post: der Antragsvordruck

Den Antragsvordruck lädst du auf der KBA-Seite herunter, druckst ihn aus und füllst ihn aus. Laut Hinweis auf dem Vordruck ist er nur zum Drucken und Ausfüllen geeignet, nicht zum Senden. Er fragt Geburtsdatum, Geburtsname, Familienname, sämtliche Vornamen, Geburtsort und deine Anschrift ab. Als Identitätsnachweis kreuzt du an, dass du eine Kopie von Vorder- und Rückseite des gültigen Personalausweises oder des Reisepasses beilegst, oder dass du deine Unterschrift von einer siegelführenden Stelle hast beglaubigen lassen. Den unterschriebenen Antrag schickst du mit dem Nachweis auf dem Postweg an das Kraftfahrt-Bundesamt, 24932 Flensburg.

Das Formular enthält ein Feld „Auskunft bitte in englischer Sprache“. Wohnst du im Ausland, gibst du die ausländische Anschrift an, und die Auskunft wird dorthin gesandt. Das KBA bewahrt Antragsunterlagen und Aktenzeichen für Rückfragen sechs Monate ab Auskunftserteilung auf und vernichtet sie danach. Wie lange die Antwort per Post braucht, steht auf den Seiten des KBA nicht.

Vor Ort in Flensburg

Der Auskunftspavillon des KBA steht in der Fördestraße 16, 24944 Flensburg. Auf der Seite mit den Öffnungszeiten heißt er „Servicepavillon“ und ist montags bis mittwochs von 9 bis 15 Uhr, donnerstags von 9 bis 16:30 Uhr und freitags von 9 bis 14 Uhr geöffnet; Änderungen stehen dort. Mitbringen musst du einen gültigen Personalausweis oder Reisepass oder einen gültigen behördlichen Dienstausweis.

Was in der Auskunft steht

Im Fahreignungsregister stehen rechtskräftige Entscheidungen über Verkehrsverstöße und Fahrerlaubnismaßnahmen. Die Auskunft zeigt nach § 30 Abs. 8 StVG den Inhalt des Registers und die Zahl der Punkte. Eine Privatauskunft nimmt nach den Fragen und Antworten des KBA auch Entscheidungen auf, die schon in der Überliegefrist liegen. Ob ein Punkt noch mitzählt, ist damit nicht gesagt: Nach § 4 Abs. 5 StVG werden Zuwiderhandlungen nur berücksichtigt, wenn ihre Tilgungsfrist am Tag der letzten Tat noch nicht abgelaufen war. Die Fristen beschreibt der Beitrag wann Punkte in Flensburg verfallen; gelöscht wird nach den Angaben des KBA von Amts wegen, du musst nichts beantragen.

Die Folgen des Punktestands bestimmt nicht das KBA. Das KBA übermittelt der Behörde bei Erreichen der Punktestände des § 4 Abs. 5 die Eintragungen (§ 4 Abs. 8); ermahnen, verwarnen und entziehen muss die nach Landesrecht zuständige Behörde. Welche Stufe bei welchem Stand folgt, steht im Beitrag wie viele Punkte man in Flensburg haben darf. Ein Fahrverbot gehört nicht zu diesen Stufen; es hängt am einzelnen Verstoß. Den Unterschied zur Entziehung erklärt der Beitrag Fahrverbot nach § 25 StVG.

Auskünfte aus dem Register erhalten nach dem KBA nur berechtigte Stellen und die betroffene Person selbst. Die Punkte einer anderen Person kannst du deshalb nicht abfragen.

BlitzBuddy in Deutschland

BlitzBuddy zeigt in Deutschland feste Blitzer und Rotlichtblitzer an ihrer genauen Position. § 23 Abs. 1c StVO verbietet dem Fahrer, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören; bei anderen Geräten dürfen die entsprechenden Funktionen nicht verwendet werden. Nach § 23 Absatz 1c StVO darfst du als Fahrer Blitzerwarnungen während der Fahrt nicht nutzen. Du kannst sie unter Profil, Warnungen ausschalten; alle anderen Warnungen bleiben an. Die Verantwortung liegt beim Fahrer. BlitzBuddy ist kostenlos, ohne Werbung und ohne Abo. Die App gibt es für das iPhone; die Android-Version folgt bald. Was Verstöße kosten und was sie an Punkten bringen, steht im Bußgeldkatalog mit Tempo-Tabelle, alle Beiträge unter Bußgeld und Punkte.

Quellen

Quellen gelesen am 16. Oktober 2026. Das ist eine Zusammenfassung, keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Was kostet die Punkteauskunft beim KBA?

Nichts. Das KBA nennt die Auskunft aus dem Fahreignungsregister gebührenfrei, und nach § 30 Abs. 8 StVG wird sie unentgeltlich erteilt. Das gilt für alle drei Wege.

Wie lange dauert die Anfrage?

Online steht die Auskunft nach den sechs Schritten, die das KBA beschreibt, als PDF zum Download bereit. Für den Postweg nennt das KBA auf seinen Seiten keine Bearbeitungszeit.

Brauche ich für die Anfrage einen Online-Ausweis?

Nur für den Online-Weg. Ohne Online-Ausweis schickst du den ausgefüllten Antragsvordruck mit Ausweiskopie oder beglaubigter Unterschrift an das KBA, oder du gehst persönlich nach Flensburg.

Kann ich die Auskunft aus dem Ausland oder auf Englisch beantragen?

Ja. Bei Wohnsitz im Ausland gibst du die ausländische Anschrift im Antrag an, die Auskunft wird dorthin gesandt. Soll sie auf Englisch sein, vermerkst du das im Antrag.

Kann ich die Punkte einer anderen Person abfragen?

Nein. Auskünfte aus dem Fahreignungsregister erhalten nach Angaben des KBA nur berechtigte Stellen und die betroffene Person selbst.

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