Du darfst bis zu sieben Punkte in Flensburg haben. Bei acht oder mehr Punkten gilt man nach § 4 Abs. 5 StVG als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen, und die Fahrerlaubnis ist zu entziehen. Davor gibt es zwei Stufen: eine Ermahnung bei vier oder fünf Punkten und eine Verwarnung bei sechs oder sieben. Hier steht, was jede Stufe bedeutet, wie viele Punkte ein Verstoß bringt, wie du einen Punkt abbaust und was für Fahranfänger gilt. Grundlage sind die Gesetzestexte auf gesetze-im-internet.de und die Seiten des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA), gelesen am 11. Oktober 2026.
Die Stufen im Überblick
Das Fahreignungs-Bewertungssystem arbeitet nach § 4 StVG stufenweise. Für die Maßnahmen ist die nach Landesrecht zuständige Fahrerlaubnisbehörde zuständig, nicht das KBA; das KBA übermittelt ihr die Eintragungen.
| Punktestand | Folge |
|---|---|
| 1 bis 3 Punkte | vorgemerkt (§ 4 Abs. 4) |
| 4 oder 5 Punkte | schriftliche Ermahnung mit dem Hinweis auf das freiwillige Fahreignungsseminar |
| 6 oder 7 Punkte | schriftliche Verwarnung; Hinweis auf das Seminar, aber ohne Punktabzug, und darauf, dass bei acht Punkten die Fahrerlaubnis entzogen wird |
| 8 oder mehr Punkte | Entziehung der Fahrerlaubnis |
Wie viele Punkte ein Verstoß bringt
§ 4 Abs. 2 StVG kennt drei Werte. Ein Punkt gilt für verkehrssicherheitsbeeinträchtigende Ordnungswidrigkeiten, zwei Punkte für besonders verkehrssicherheitsbeeinträchtigende Ordnungswidrigkeiten und Straftaten, und drei Punkte für Straftaten, bei denen die Fahrerlaubnis entzogen oder eine isolierte Sperre angeordnet wurde. Welcher Verstoß wie viel zählt, steht in Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Punkte entstehen nach § 4 Abs. 2 erst, wenn die Entscheidung rechtskräftig ist. Wurde in einer Entscheidung auf Tateinheit erkannt, zählt nur die Zuwiderhandlung mit der höchsten Punktzahl.
| Punkte | Beispiele aus dem Katalog |
|---|---|
| 1 | Elektronisches Gerät beim Fahren benutzt (Nr. 246.1, 100 Euro); rotes Licht missachtet (Nr. 132, 90 Euro); Pkw 21 bis 30 km/h zu schnell, außerorts bis 40 km/h |
| 2 | 0,5 Promille oder mehr (Nr. 241, 500 Euro); Rot länger als 1 Sekunde (Nr. 132.3, 200 Euro); keine Rettungsgasse (Nr. 50, 200 Euro); Pkw innerorts ab 31 km/h, außerorts ab 41 km/h zu schnell |
| 3 | Straftaten wie Trunkenheit im Verkehr oder unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, wenn die Fahrerlaubnis entzogen oder eine isolierte Sperre angeordnet wird |
Die Regelsätze der Nummern stehen im Beitrag zum Bußgeldkatalog mit Tempo-Tabelle. Ein Tempoverstoß mit dem Pkw bringt nach Anlage 13 erst ab 21 km/h einen Punkt; bei weniger gibt es nur Geld, wie das Beispiel mit 50 in der 30er-Zone geblitzt zeigt.
Die Stufen werden nicht übersprungen
Die Behörde darf eine Verwarnung oder Entziehung erst anordnen, wenn die Maßnahme der Stufe davor bereits ergriffen wurde (§ 4 Abs. 6). Ist das noch nicht geschehen, muss sie diese zuerst ergreifen. Der Punktestand verringert sich dann mit Wirkung vom Tag des Ausstellens der Ermahnung auf fünf Punkte und der Verwarnung auf sieben Punkte, sofern er nicht schon niedriger ist. Wer also von wenigen Punkten durch mehrere Verstöße auf einen hohen Stand kommt, erhält zunächst die fehlende Stufe. Maßgeblich ist nach § 4 Abs. 5 der Punktestand am Tag der letzten Tat; was das für alte Punkte heißt, steht im Beitrag wann Punkte in Flensburg verfallen.
Nach der Entziehung
Ist die Fahrerlaubnis wegen acht Punkten entzogen worden, darf eine neue frühestens sechs Monate nach Wirksamkeit der Entziehung erteilt werden (§ 4 Abs. 10). Das gilt auch bei einem Verzicht, wenn zu diesem Zeitpunkt mindestens zwei Entscheidungen gespeichert waren. Zum Nachweis der Eignung ordnet die Behörde in der Regel ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung an. Das ist etwas anderes als das befristete Fahrverbot nach § 25 StVG von einem bis drei Monaten.
Einen Punkt abbauen: das Fahreignungsseminar
Bei einem Stand von einem bis fünf Punkten wird nach § 4 Abs. 7 StVG ein Punkt abgezogen, wenn du freiwillig an einem Fahreignungsseminar teilnimmst und die Teilnahmebescheinigung innerhalb von zwei Wochen nach dem Seminar bei der Behörde vorlegst. Der Abzug gilt nur einmal innerhalb von fünf Jahren. Das KBA beschreibt das Seminar als Kombination aus einem verkehrspädagogischen Teil mit Kenntnissen zum Straßenverkehrsrecht und einem verkehrspsychologischen Teil, in dem dein Fahrverhalten analysiert wird. Bei sechs oder sieben Punkten bringt ein Seminar nach § 4 Abs. 5 keinen Punktabzug.
Fahranfänger in der Probezeit
Die Probezeit dauert zwei Jahre (§ 2a Abs. 1). Neben dem Punktesystem gelten eigene Regeln (§ 4 Abs. 1). Nach § 2a Abs. 2 ordnet die Behörde nach einer schwerwiegenden oder zwei weniger schwerwiegenden Zuwiderhandlungen ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre (Abs. 2a). Bei einer weiteren schwerwiegenden oder zwei weiteren weniger schwerwiegenden Zuwiderhandlungen folgt eine Verwarnung mit der Empfehlung einer verkehrspsychologischen Beratung, danach die Entziehung. Welche Verstöße als schwerwiegend gelten, steht in Anlage 12 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Das KBA nennt zum Beispiel Geschwindigkeitsüberschreitungen und Fahren unter Drogeneinfluss.
Deinen Stand erfahren
Das KBA gibt auf Antrag gebührenfrei Auskunft über deinen Punktestand: online mit dem Online-Ausweis, auf dem Postweg oder direkt in Flensburg. Die Auskunft zeigt auch Einträge in der Überliegefrist.
BlitzBuddy und das deutsche Recht
In Deutschland zeigt BlitzBuddy feste Blitzer und Rotlichtblitzer an ihrer genauen Position. § 23 Abs. 1c StVO sagt, dass ein Fahrer ein technisches Gerät, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören, nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen darf; bei anderen Geräten dürfen die entsprechenden Funktionen nicht verwendet werden. Im Katalog steht dafür Nr. 247 mit 75 Euro, und Anlage 13 bewertet sie mit einem Punkt. Während der Fahrt darfst du die Blitzerwarnungen also nicht nutzen. Du kannst sie unter Profil, Warnungen ausschalten; die Verantwortung liegt beim Fahrer. Mehr dazu im Thema Bußgeld und Punkte.
Quellen
- StVG, § 4: Fahreignungs-Bewertungssystem, Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
- StVG, § 2a: Fahrerlaubnis auf Probe, Bundesministerium der Justiz
- FeV, Anlage 13: Bewertung im Fahreignungs-Bewertungssystem, Bundesministerium der Justiz
- BKatV, Anlage (Bußgeldkatalog), Bundesministerium der Justiz
- BKatV, Anhang Tabelle 1 (Geschwindigkeit), Bundesministerium der Justiz
- Fragen und Antworten: Fahreignungsregister, Kraftfahrt-Bundesamt
- Auskunft aus dem Fahreignungsregister (Punktestand), Kraftfahrt-Bundesamt
- StVO, § 23: Sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden, Bundesministerium der Justiz
Quellen gelesen am 11. Oktober 2026. Das ist eine Zusammenfassung, keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen
Wie viele Punkte darf man in Flensburg haben?
Bis zu sieben. Bei acht oder mehr Punkten gilt man nach § 4 Abs. 5 StVG als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen, und die Fahrerlaubnis ist zu entziehen.
Was passiert bei 4 oder 5 Punkten?
Die Fahrerlaubnisbehörde ermahnt dich schriftlich und weist darauf hin, dass du freiwillig an einem Fahreignungsseminar teilnehmen kannst. Bei 6 oder 7 Punkten folgt eine Verwarnung.
Wie viele Punkte gibt es fürs Handy am Steuer?
Einen Punkt. Der Bußgeldkatalog nennt dafür 100 Euro (Nr. 246.1). Mit Gefährdung sind es 150 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot (Nr. 246.2).
Kann man Punkte abbauen?
Bei einem Stand von einem bis fünf Punkten zieht die Behörde nach freiwilligem Fahreignungsseminar einen Punkt ab, einmal innerhalb von fünf Jahren. Sonst verschwinden Punkte nur mit der Tilgung der Eintragung.