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Abgefahrene Reifen: Bußgeld, Punkte und Mindestprofil nach § 36 StVZO

Abgefahrene Reifen: Was Nr. 212 und 213 des Bußgeldkatalogs kosten, welche Profiltiefe § 36 StVZO verlangt, wann es einen Punkt gibt und wann der Halter zahlt.

BlitzBuddy5 Min. Lesezeit
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Wer ein Auto fährt, dessen Reifen keine ausreichende Profiltiefe haben, zahlt nach Nr. 212 des Bußgeldkatalogs 60 Euro und bekommt einen Punkt. Der Halter, der die Fahrt anordnet oder zulässt, zahlt nach Nr. 213 75 Euro, ebenfalls mit einem Punkt. Als ausreichend gilt nach § 36 Abs. 3 StVZO ein Hauptprofil von mindestens 1,6 mm am ganzen Umfang. Dieser Beitrag gibt die Beträge mit dem Stand der Verordnung „zuletzt geändert durch Art. 4 V v. 12.8.2026 I Nr. 236“ wieder und beschreibt, was die Vorschriften zum Profil sagen und was nicht.

Wie viel Profil das Gesetz verlangt

§ 36 Abs. 3 StVZO regelt das Profil. Luftreifen an Kraftfahrzeugen und Anhängern müssen „am ganzen Umfang und auf der ganzen Breite der Lauffläche mit Profilrillen oder Einschnitten versehen sein“. Das Hauptprofil muss am ganzen Umfang eine Profiltiefe von mindestens 1,6 mm haben. Als Hauptprofil gelten „die breiten Profilrillen im mittleren Bereich der Lauffläche, der etwa 3/4 der Laufflächenbreite einnimmt“. Bei Fahrrädern mit Hilfsmotor, Kleinkrafträdern und Leichtkrafträdern genügt ein Millimeter.

Nach unserer Lesart heißt „am ganzen Umfang“, dass die 1,6 mm rundherum im Hauptprofil erreicht sein müssen, nicht nur im Durchschnitt. Rillen außerhalb des mittleren Bereichs gehören nach der Definition nicht zum Hauptprofil. Höhere Werte, die in Ratgebern als Empfehlung kursieren, stehen nicht in § 36. Wie die Behörde die Tiefe misst, regelt die Vorschrift ebenfalls nicht.

Was Nr. 208 bis 213a kosten

Der Abschnitt „Bereifung und Laufflächen“ des Bußgeldkatalogs führt vor allem diese Tatbestände auf:

VerstoßNr.RegelsatzPunkte
Kraftfahrzeug (außer Mofa) oder Anhänger in Betrieb genommen, dessen Reifen keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte oder keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe besaß21260 Euro1
Als Halter die Inbetriebnahme eines solchen Fahrzeugs angeordnet oder zugelassen21375 Euro1
Mofa in Betrieb genommen, dessen Reifen nicht ausreichten21025 Eurokeine
Als Halter die Inbetriebnahme eines solchen Mofas angeordnet oder zugelassen21135 Eurokeine
Als Halter bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte die Inbetriebnahme angeordnet oder zugelassen, obwohl die Bereifung die Eigenschaften nach § 36 Abs. 4 oder 4a StVZO nicht erfüllt213a75 Euro1
Unzulässig Diagonal- und Radialreifen gemischt208 / 20915 Euro / 30 Euro (Halter)keine

Die Punkte stehen in Anlage 13 FeV unter Nr. 3.5.7: ein Punkt für Nr. 212, 213 und 213a. Wie Punkte zählen und verfallen, erklärt wie viele Punkte man in Flensburg haben darf.

Fahrer und Halter

Zwei Vorschriften führen zu zwei Beträgen. § 31 Abs. 2 StVZO sagt, der Halter dürfe die Inbetriebnahme nicht anordnen oder zulassen, wenn ihm bekannt ist oder bekannt sein muss, dass das Fahrzeug nicht vorschriftsmäßig ist. Dafür steht Nr. 213 mit 75 Euro. Dazu kommt § 3 Abs. 2 BKatV. Er nennt Nr. 212 ausdrücklich: Wird ein solcher Tatbestand mit einem Regelsatz über 55 Euro „vom Halter eines Kraftfahrzeugs verwirklicht“, ist „derjenige Regelsatz anzuwenden, der in diesen Fällen für das Anordnen oder Zulassen der Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs durch den Halter vorgesehen ist“. Fährt der Halter selbst mit zu wenig Profil, ist das nach unserer Lesart der Satz der Nr. 213, also 75 statt 60 Euro.

Verwarnungsgeld oder Geldbuße

Ein Regelsatz bis 55 Euro wird nach § 1 Abs. 1 BKatV als Verwarnungsgeld erhoben. Die 60 und 75 Euro liegen darüber, es handelt sich also um Geldbußen. Bei Regelsätzen über 55 Euro greift außerdem § 3 Abs. 3 BKatV: Kommt eine Gefährdung oder Sachbeschädigung hinzu, erhöht sich der Satz nach Tabelle 4 des Anhangs. Für 60 Euro nennt die Tabelle 75 Euro bei Gefährdung und 90 Euro bei Sachbeschädigung, für 75 Euro sind es 90 und 110 Euro. Was nach einem Unfall sonst gilt, steht in Bußgeld nach einem Unfall.

Winter und Anhänger

Nr. 213a trifft nur den Halter, nicht den Fahrer, und nur bei Glätte, Schnee, Matsch oder Reif. Welche Reifen als winterlich gelten (Alpine-Symbol, § 36 Abs. 4 StVZO), wie die Pflicht für Fahrer lautet und was sie kostet, behandelt Winterreifenpflicht in Deutschland. Nr. 212 gilt auch für Anhänger. Ein Ablauf der Hauptuntersuchung ist ein anderer Tatbestand; seine Beträge nennt Bußgeld bei abgelaufenem TÜV.

Was BlitzBuddy zeigt

In Deutschland zeigt BlitzBuddy feste Blitzer und Rotlichtblitzer an ihrem genauen Ort und dein Tempo neben dem Limit. Für Blitzerwarnungen gilt § 23 Abs. 1c StVO: Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören; bei anderen technischen Geräten, die auch dazu verwendet werden können, dürfen die entsprechenden Funktionen nicht verwendet werden. Die Warnungen von BlitzBuddy darfst du deshalb während der Fahrt nicht nutzen und kannst sie unter Profil, Warnungen ausschalten. Die Verantwortung liegt beim Fahrer. BlitzBuddy ist kostenlos, ohne Werbung und ohne Abo. Die App gibt es für das iPhone; die Android-Version folgt bald. Mehr zum Thema unter Bußgeld und Punkte. Das ist eine Zusammenfassung, keine Rechtsberatung.

Quellen

Quellen gelesen am 17. Oktober 2026.

Häufige Fragen

Wie viel Bußgeld kostet es, mit abgefahrenen Reifen zu fahren?

Nr. 212 des Bußgeldkatalogs nennt 60 Euro für ein Kraftfahrzeug (außer Mofa) oder einen Anhänger, dessen Reifen keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe hatten, dazu einen Punkt. Als Halter, der die Inbetriebnahme anordnet oder zulässt, zahlt man nach Nr. 213 75 Euro.

Wie viel Profil muss ein Autoreifen mindestens haben?

Nach § 36 Abs. 3 StVZO muss das Hauptprofil am ganzen Umfang mindestens 1,6 mm tief sein. Als Hauptprofil gelten die breiten Profilrillen im mittleren Bereich der Lauffläche, der etwa 3/4 der Laufflächenbreite einnimmt.

Gibt es Punkte für abgefahrene Reifen?

Ja, einen. Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung bewertet unter Nr. 3.5.7 „Bereifung und Laufflächen“ die Nummern 212, 213 und 213a des Bußgeldkatalogs mit einem Punkt. Für Mofas (Nr. 210 und 211) gibt es keinen.

Wer zahlt, wenn das Auto jemand anderem gehört?

Der Fahrer nach Nr. 212. Der Halter zusätzlich nach Nr. 213, wenn er die Inbetriebnahme angeordnet oder zugelassen hat; nach § 31 Abs. 2 StVZO darf er das nicht, wenn ihm bekannt ist oder bekannt sein muss, dass das Fahrzeug nicht vorschriftsmäßig ist.

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