Eine Umweltzone ist ein Gebiet, in dem nur Fahrzeuge fahren dürfen, die bestimmte Abgasstandards einhalten. In Deutschland darf nach dem Umweltbundesamt (UBA) nur noch hinein, wer die grüne Plakette hat; ohne sie drohen 100 Euro. Nach der Liste des UBA waren es am 26. August 2026 noch 35 Zonen, 23 sind aufgehoben. Hier steht, wo sie liegen, welche Plakette gilt, wer sie nicht braucht und was ein Verstoß kostet.
Was ist eine Umweltzone?
Das UBA beschreibt Umweltzonen als Gebiete, in denen nur Fahrzeuge fahren dürfen, die bestimmte Abgasstandards einhalten. Ältere, stark emittierende Fahrzeuge bleiben draußen, damit die Luft in Städten und Ballungsräumen besser wird. Die rechtliche Grundlage ist die 35. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (35. BImSchV, auch Kennzeichnungs- oder Umweltplaketten-Verordnung).
Auf der Straße erkennst du die Zone am Zeichen 270.1. Die StVO sagt dazu in Anlage 2: Die Teilnahme am Verkehr mit einem Kraftfahrzeug innerhalb der so gekennzeichneten Zone ist verboten. Ein Zusatzzeichen nimmt Fahrzeuge mit der Plakette in der abgebildeten Farbe aus. Zeichen 270.2 markiert das Ende. Betroffen sind laut UBA nur Pkw, Lkw und Busse.
Umweltzonen in Deutschland: Karte und Liste 2026
Eine Karte und eine Liste aller Umweltzonen in Deutschland führt das UBA. Es fasst darin die Meldungen von Ländern und Kommunen zusammen; die Liste trägt den Vermerk „Letzte inhaltliche Änderung: 26.08.2026“ und weist 35 Zonen in Kraft und 23 aufgehobene aus. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit sind laut UBA die Kommunen verantwortlich. Ob eine Zone auf deiner Route gilt, zeigt am Ende das Schild am Zonenrand.
| Bundesland | Zonen in Kraft | Orte laut UBA-Liste |
|---|---|---|
| Nordrhein-Westfalen | 17 | Aachen, Bonn, Dinslaken, Düsseldorf, Eschweiler, Hagen, Köln, Krefeld, Langenfeld, Mönchengladbach, Münster, Neuss, Overath, Remscheid, Ruhrgebiet, Siegen, Wuppertal |
| Hessen | 6 | Darmstadt, Frankfurt am Main, Limburg an der Lahn, Marburg, Offenbach, Wiesbaden |
| Bayern | 3 | Augsburg, München, Regensburg |
| Baden-Württemberg | 3 | Ludwigsburg und Umgebung, Pforzheim, Stuttgart |
| Sachsen-Anhalt | 2 | Halle (Saale), Magdeburg |
| Berlin, Bremen, Niedersachsen, Sachsen | je 1 | Berlin, Bremen, Osnabrück, Leipzig |
Das Ruhrgebiet zählt als eine einzige Zone; die Liste nennt dafür dreizehn Städte, von Bochum über Dortmund, Duisburg und Essen bis Recklinghausen. Die Zählung nach Bundesland ist unsere eigene, aus den 35 aktiven Zeilen der UBA-Liste. Zuletzt aufgehoben hat Mainz seine Zone am 1. Oktober 2025, davor Freiburg am 22. April 2025 sowie Mannheim und Mühlacker am 1. August 2024. Den Rückgang begründet das UBA so: Über 90 Prozent der Fahrzeuge erfüllen die Abgasstandards für die grüne Plakette, die Zonen wirken deshalb weniger als bei der Einführung, und 2024 wurden erstmals an allen deutschen Messstationen alle geltenden Grenzwerte eingehalten. Ab 2030 gelten nach der EU-Luftqualitätsrichtlinie 2024/2881 deutlich strengere Grenzwerte; die Umweltzone könnte dann laut UBA wieder relevant werden.
Welche Plakette brauchst du?
Die 35. BImSchV ordnet Kraftfahrzeuge vier Schadstoffgruppen zu. Nachgewiesen wird die Gruppe nach § 5 durch die emissionsbezogene Schlüsselnummer in der Zulassungsbescheinigung Teil I. Die Plakette trägt die Nummer der Gruppe und hat nach § 3 die passende Farbe:
| Schadstoffgruppe | Plakette |
|---|---|
| 1 | keine Plakette |
| 2 | rot |
| 3 | gelb |
| 4 | grün |
Nach dem UBA dürfen in den bestehenden Zonen nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette fahren. Fahrzeuge ohne Verbrennungsmotor, etwa Elektro- und Brennstoffzellenautos, ordnet Anhang 2 der Schadstoffgruppe 4 zu. Die Plakette gilt nach dem UBA in jeder Umweltzone, nicht nur in der Stadt, in der du sie bekommen hast.
Ausgegeben wird sie von den Zulassungsbehörden oder den nach Landesrecht zuständigen Stellen sowie von den für die Abgasuntersuchung anerkannten Stellen (§ 4). Einen Preis nennt die Verordnung nicht. Die Ausgabestelle trägt dein Kennzeichen ein, die Plakette gehört deutlich sichtbar auf die Innenseite der Windschutzscheibe, und sie muss sich beim Ablösen selbst zerstören (§ 3).
Wer braucht keine Plakette?
Anhang 3 der 35. BImSchV listet Fahrzeuge, die auch ohne Plakette in die Zone dürfen. Dazu gehören:
- zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge, also Motorräder,
- Arbeitsmaschinen, mobile Maschinen und Geräte sowie land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen,
- Krankenwagen, Arztwagen mit der Kennzeichnung „Arzt Notfalleinsatz“ und Fahrzeuge, für die Sonderrechte nach § 35 StVO in Anspruch genommen werden können,
- Fahrzeuge, mit denen Menschen mit den Merkzeichen „aG“, „H“ oder „Bl“ im Schwerbehindertenausweis fahren oder gefahren werden,
- Oldtimer mit einem Kennzeichen nach § 9 Abs. 1 oder § 17 FZV.
Neu ist Nr. 11: „Kraftfahrzeuge mit einer Kennzeichnung für elektrisch betriebene Fahrzeuge nach § 11 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung“, also mit E-Kennzeichen. Eingefügt hat sie die Zweite Änderungsverordnung vom 25. September 2026, ausgegeben im Bundesgesetzblatt am 30. September 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 278). Nach ihrem Artikel 2 tritt sie „am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Quartals in Kraft“. Der Text auf gesetze-im-internet.de enthält Nr. 11 bereits. Die UBA-Seite (zuletzt aktualisiert am 10. Dezember 2025) ist älter: Dort steht noch, die Bundesregierung erarbeite eine Ausnahmeregelung für E-Fahrzeuge. Nach dem Wortlaut hängt die Ausnahme am Kennzeichen, nicht am Antrieb: Ein Elektroauto ohne E-Kennzeichen braucht weiter die grüne Plakette.
Daneben können die Zulassungsbehörden nach dem UBA auf Antrag Ausnahmegenehmigungen für einzelne Fahrzeuge erteilen.
Was kostet Fahren ohne Plakette?
Wer mit einem Kraftfahrzeug trotz Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen (Zeichen 270.1, 270.2) am Verkehr teilnimmt, zahlt nach Nr. 153 des Bußgeldkatalogs 100 Euro (Bußgeldkatalog-Verordnung, Stand 12. August 2026). Das UBA schreibt dasselbe: Fahren ohne Plakette oder Ausnahmegenehmigung ist eine Ordnungswidrigkeit, aktuell mit 100 Euro Bußgeld. Punkte gibt es dafür nicht: Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung, die die Punkte regelt, führt Nr. 153 nicht auf. Ein Fahrverbot nennt der Katalog bei Nr. 153 ebenfalls nicht; wann ein Fahrverbot sonst droht, erklärt ein eigener Beitrag, die übrigen Regelsätze stehen im Bußgeldkatalog 2026. Das ist eine Zusammenfassung, keine Rechtsberatung.
Was BlitzBuddy in Deutschland zeigt
§ 23 Absatz 1c StVO verbietet Fahrern, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Bei anderen Geräten wie dem Handy dürfen solche Funktionen nicht verwendet werden. Die Blitzerwarnungen von BlitzBuddy darfst du als Fahrer während der Fahrt in Deutschland deshalb nicht nutzen. Unter Profil, Warnungen schaltest du sie aus; alle anderen Warnungen bleiben an. Die Verantwortung liegt beim Fahrer.
BlitzBuddy ist kostenlos, ohne Werbung und ohne Abo. Die App gibt es für das iPhone; die Android-Version folgt bald. Fährst du weiter ins Ausland, steht unter Vignetten in Europa, welche Länder auf deiner Route eine Vignette verlangen. Eine zweite Regel, die am Fahrzeug hängt, ist die Winterreifenpflicht in Deutschland. Alle Beiträge zum Thema findest du unter Maut, Vignette und Umweltzonen.
Quellen
- Umweltzonen in Deutschland, Umweltbundesamt (zuletzt aktualisiert am 10.12.2025)
- Umweltzonen, Durchfahrtsbeschränkungen und Luftreinhaltepläne: Liste der Umweltzonen, Umweltbundesamt (letzte inhaltliche Änderung 26.08.2026)
- 35. BImSchV: Anhang 3 Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht, Bundesministerium der Justiz
- 35. BImSchV, Bundesministerium der Justiz (Stand: zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 25.9.2026 I Nr. 278)
- Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung, Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 278 (ausgegeben am 30. September 2026)
- StVO, Anlage 2: Vorschriftzeichen, Bundesministerium der Justiz
- Bußgeldkatalog-Verordnung, Anlage (Bußgeldkatalog), Bundesministerium der Justiz (Stand: zuletzt geändert durch Art. 4 V v. 12.8.2026 I Nr. 236)
- FeV, Anlage 13: Fahreignungs-Bewertungssystem, Bundesministerium der Justiz
- StVO § 23 Sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden, Bundesministerium der Justiz (Stand: zuletzt geändert durch Art. 4 V v. 30.1.2026 I Nr. 32)
Quellen gelesen am 16. Oktober 2026.
Häufige Fragen
Was ist eine Umweltzone?
Ein Gebiet, in dem nur Fahrzeuge fahren dürfen, die bestimmte Abgasstandards einhalten. Nach dem Umweltbundesamt soll der Ausschluss älterer, stark emittierender Fahrzeuge die Luft in Städten verbessern. Gekennzeichnet ist sie mit Zeichen 270.1.
Wie viele Umweltzonen gibt es in Deutschland?
In der Liste des Umweltbundesamts stehen am 26. August 2026 (letzte inhaltliche Änderung) 35 Umweltzonen in Kraft und 23 aufgehoben. Für Aktualität und Vollständigkeit sind laut UBA die Kommunen verantwortlich.
Welche Plakette brauche ich für die Umweltzone?
Die grüne. Nach dem Umweltbundesamt dürfen in den bestehenden Zonen nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette fahren, und die Plakette gilt in jeder Umweltzone in Deutschland. Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 1 bekommen gar keine.
Was kostet Fahren ohne Plakette in der Umweltzone?
100 Euro. Der Bußgeldkatalog nennt für Nr. 153 (Verkehrsverbot, Zeichen 270.1 oder 270.2 missachtet) 100 Euro. Das Umweltbundesamt bestätigt: Fahren ohne Plakette oder Ausnahmegenehmigung ist eine Ordnungswidrigkeit mit 100 Euro.
Brauchen Elektroautos eine Plakette?
Elektroautos gehören zur Schadstoffgruppe 4, also grün. Fahrzeuge mit E-Kennzeichen stehen seit der Verordnung vom 25. September 2026 (verkündet am 30. September 2026) in Anhang 3 der 35. BImSchV und dürfen damit ohne Plakette in die Zone. Ein Elektroauto ohne E-Kennzeichen braucht weiter die grüne Plakette.