Ein Strafzettel ist rechtlich eine Verwarnung mit Verwarnungsgeld: Die Behörde darf dafür 5 bis 55 Euro verlangen (§ 56 OWiG). Fürs Falschparken nennt der Bußgeldkatalog zum Beispiel 20 Euro für einen fehlenden Parkschein bis 30 Minuten, 25 Euro im Halteverbot und 55 Euro auf dem Gehweg. Gebühren fallen beim Verwarnungsgeld nicht an, Punkte gibt es nur in einzelnen Fällen. Der Beitrag nennt die Beträge, erklärt die Zahlungsfrist und was geschieht, wenn nicht feststeht, wer gefahren ist. Grundlage sind die Gesetzestexte, wie gesetze-im-internet.de sie am 11. Oktober 2026 zeigt, mit dem Bußgeldkatalog in der Fassung der Änderung vom 12. August 2026.
Strafzettel ist kein Rechtsbegriff
Das Gesetz kennt den Strafzettel nicht. Es kennt die Verwarnung: Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten kann die Verwaltungsbehörde dich verwarnen und ein Verwarnungsgeld von fünf bis 55 Euro erheben, auch ohne Verwarnungsgeld ist eine Verwarnung möglich (§ 56 Abs. 1 OWiG, § 2 Abs. 2 BKatV). Verwarnen dürfen Personen, die für die Behörde im Außendienst ermächtigt sind, und ermächtigte Beamte des Polizeidienstes (§ 57 OWiG). Die Verwarnung muss mit einem Hinweis auf die Verkehrszuwiderhandlung verbunden sein (§ 2 Abs. 1 BKatV). Das Verwarnungsgeld steigt in Stufen von 5 Euro (§ 2 Abs. 3 BKatV). Was ein privater Betreiber auf einem Parkplatz verlangt, regelt der Bußgeldkatalog nicht.
Was Falschparken kostet
Halten und Parken unterscheidet § 12 Abs. 2 StVO: Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt. Die Regelsätze des Bußgeldkatalogs für die häufigsten Fälle:
| Verstoß | Nr. | Regelsatz |
|---|---|---|
| Unzulässig gehalten | 51 | 20 Euro |
| Geparkt, wo das Halten verboten ist | 52 | 25 Euro, länger als 1 Stunde 40 Euro |
| Ohne Parkschein oder Parkscheibe, abgelaufene Parkuhr, Höchstparkdauer überschritten | 63 | 20 Euro bis 30 Minuten, 25 Euro bis 1 Stunde, 30 Euro bis 2 Stunden, 35 Euro bis 3 Stunden, länger als 3 Stunden 40 Euro |
| Geparkt in den Fällen des § 12 Abs. 3 Nr. 1 bis 5, etwa vor Grundstücksein- und -ausfahrten | 54 | 10 Euro |
| In „zweiter Reihe“ gehalten | 51a | 55 Euro |
| In „zweiter Reihe“ geparkt | 58 | 55 Euro, länger als 15 Minuten 85 Euro |
| Auf Geh- und Radwegen geparkt | 52a | 55 Euro, länger als 1 Stunde 70 Euro |
| Vor oder in einer Feuerwehrzufahrt geparkt | 53 | 55 Euro |
| Unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz geparkt | 55 | 55 Euro |
| Anhänger ohne Zugfahrzeug länger als zwei Wochen geparkt | 57 | 20 Euro |
Kommt eine Behinderung, eine Gefährdung oder eine Sachbeschädigung dazu, nennt der Katalog meist eigene, höhere Zeilen, etwa Nr. 51a.1 mit 70 Euro. Liegt der Regelsatz über 55 Euro, wie bei den 85 Euro der Nr. 58.2, gibt es kein Verwarnungsgeld mehr, sondern eine Geldbuße (§ 1 Abs. 1 BKatV). Wie eine Zeile des Katalogs aufgebaut ist, erklärt der Beitrag Regelsätze, Punkte und Fahrverbote im Bußgeldkatalog.
Punkte nur in einzelnen Fällen
Die Grundtatbestände aus der Tabelle stehen nicht in Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Einen Punkt nennt die Anlage unter Nr. 3.2.7 bis 3.2.7d für ausgewählte Fälle, darunter das Halten in zweiter Reihe mit Behinderung (Nr. 51a.1), das Parken auf Geh- und Radwegen mit Behinderung (Nr. 52a.1) oder länger als eine Stunde (Nr. 52a.2), das Parken in der Feuerwehrzufahrt mit Behinderung eines Rettungsfahrzeugs im Einsatz (Nr. 53.1) und das Parken in zweiter Reihe länger als 15 Minuten (Nr. 58.2). Wie Punkte gelöscht werden, steht unter wann Punkte in Flensburg verfallen.
Zahlungsfrist und Wirkung
Eine Verwarnung ist nach § 56 Abs. 2 OWiG nur wirksam, wenn du nach Belehrung über dein Weigerungsrecht mit ihr einverstanden bist und das Verwarnungsgeld entsprechend der Bestimmung der Behörde entweder sofort zahlst oder innerhalb einer Frist, die eine Woche betragen soll. Eine solche Frist soll bewilligt werden, wenn du nicht sofort zahlen kannst oder das Verwarnungsgeld höher als zehn Euro ist. Über die Verwarnung, die Höhe und die Zahlung wird eine Bescheinigung erteilt, Gebühren und Auslagen werden nicht erhoben (Abs. 3). Ist die Verwarnung wirksam, kann die Tat unter den Gesichtspunkten, unter denen sie erteilt wurde, nicht mehr verfolgt werden (Abs. 4).
Was gilt, wenn keine wirksame Verwarnung zustande kommt, etwa weil nicht fristgerecht gezahlt wurde, sagt § 56 OWiG nicht ausdrücklich. Wir lesen § 56 Abs. 4 und § 65 OWiG so: Die Tat kann dann durch Bußgeldbescheid geahndet werden, und die Geldbuße ist nach dem Regelsatz des Katalogs festzusetzen (§ 1 Abs. 1 Satz 1 BKatV). Für den Bescheid gilt § 107 OWiG: Gebühr fünf Prozent der Geldbuße, mindestens 25 Euro, dazu 3,50 Euro pauschal für jede Zustellung mit Zustellungsurkunde. Unser Rechenbeispiel für einen Regelsatz von 20 Euro: 20 + 25 + 3,50 = 48,50 Euro. Das ist eine Rechnung, nicht der Betrag auf einem Bescheid. Wie ein Verfahren nach einem Blitzerfoto abläuft, steht im Beitrag Ablauf und Fristen nach dem Blitzer.
Wenn der Fahrer nicht feststeht
Kann bei einem Halt- oder Parkverstoß der Führer des Kraftfahrzeugs nicht vor Eintritt der Verfolgungsverjährung ermittelt werden oder würde seine Ermittlung einen unangemessenen Aufwand erfordern, werden dem Halter oder seinem Beauftragten die Kosten des Verfahrens auferlegt; er trägt dann auch seine Auslagen (§ 25a Abs. 1 StVG). Davon wird abgesehen, wenn es unbillig wäre. Die Gebühr beträgt in diesem Fall 20 Euro (§ 107 Abs. 2 OWiG), dazu kommen Auslagen wie die Zustellung mit 3,50 Euro. Eine Geldbuße gegen den Halter sieht § 25a nicht vor; es geht um die Kosten des Verfahrens. Die Verfolgungsverjährung beträgt bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24 Abs. 1 StVG sechs Monate (§ 26 Abs. 3 StVG; StVG zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. September 2026).
BlitzBuddy in Deutschland
BlitzBuddy zeigt in Deutschland feste Blitzer und Rotlichtblitzer an ihrer genauen Position. Nach § 23 Abs. 1c StVO darf, wer ein Fahrzeug führt, kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören; bei anderen technischen Geräten dürfen die entsprechenden Funktionen nicht verwendet werden. BlitzBuddy ist kostenlos, ohne Werbung und ohne Abo. Die App gibt es für das iPhone; die Android-Version folgt bald. Die Beträge fürs Blitzen stehen im Beitrag Bußgelder beim Blitzer: Über 55 Euro gibt es dort kein Verwarnungsgeld mehr, sondern einen Bescheid. Die Grenzen des Punktesystems erklärt der Beitrag wie viele Punkte man in Flensburg haben darf. Alle Beiträge zu Strafen findest du unter Bußgeld und Punkte.
Quellen
- OWiG, § 56 (Stand: Art. 21 G v. 22.12.2025 I Nr. 349), Bundesministerium der Justiz
- OWiG, § 57, Bundesministerium der Justiz
- OWiG, § 65, Bundesministerium der Justiz
- OWiG, § 107, Bundesministerium der Justiz
- Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV), Volltext, Stand: zuletzt geändert durch Art. 4 V v. 12.8.2026 I Nr. 236, Bundesministerium der Justiz
- BKatV, § 1, Bundesministerium der Justiz
- BKatV, § 2, Bundesministerium der Justiz
- BKatV, Anlage (Bußgeldkatalog), Bundesministerium der Justiz
- StVO, § 12 (Stand: Art. 4 V v. 30.1.2026 I Nr. 32), Bundesministerium der Justiz
- StVG, § 25a, Bundesministerium der Justiz
- StVG, § 26 (Stand: Art. 1 G v. 25.9.2026 I Nr. 276), Bundesministerium der Justiz
- FeV, Anlage 13 (Stand: Art. 3 V v. 12.8.2026 I Nr. 236), Bundesministerium der Justiz
- StVO, § 23, Bundesministerium der Justiz
Quellen gelesen am 11. Oktober 2026. Das ist eine Zusammenfassung, keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen
Wie viel kostet ein Strafzettel?
Ein Verwarnungsgeld beträgt 5 bis 55 Euro (§ 56 OWiG). Fürs Falschparken nennt der Bußgeldkatalog zum Beispiel 20 Euro für einen fehlenden Parkschein bis 30 Minuten, 25 Euro im Halteverbot und 55 Euro auf dem Gehweg.
Wie lange habe ich Zeit, einen Strafzettel zu bezahlen?
Die Behörde bestimmt die Frist auf der Verwarnung. Nach § 56 Abs. 2 OWiG soll sie eine Woche betragen und soll bewilligt werden, wenn du nicht sofort zahlen kannst oder das Verwarnungsgeld höher als 10 Euro ist.
Bekomme ich für einen Strafzettel Punkte?
Für die Grundtatbestände des Falschparkens nicht. Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung nennt einen Punkt nur für einzelne Fälle, etwa Parken auf dem Gehweg länger als eine Stunde (Nr. 52a.2) oder in zweiter Reihe länger als 15 Minuten (Nr. 58.2).
Muss der Halter zahlen, wenn der Fahrer nicht bekannt ist?
Bei einem Halt- oder Parkverstoß kann die Behörde dem Halter nach § 25a StVG die Kosten des Verfahrens auferlegen, wenn der Fahrer nicht rechtzeitig oder nur mit unangemessenem Aufwand zu ermitteln ist. Die Gebühr beträgt dann 20 Euro (§ 107 Abs. 2 OWiG), dazu kommen Auslagen wie die Zustellung.
Kommen zum Verwarnungsgeld Gebühren dazu?
Nein. Bei einer wirksamen Verwarnung mit Verwarnungsgeld werden keine Gebühren und Auslagen erhoben (§ 56 Abs. 3 OWiG). Gebühren fallen erst an, wenn die Behörde eine Geldbuße im Bescheid festsetzt.