Die Bußgelder beim Blitzer stehen im Bußgeldkatalog. Für einen Pkw sind es 20 Euro (bis 10 km/h zu schnell, außerorts) bis 800 Euro (mehr als 70 km/h zu schnell, innerorts); für Lkw, Gespanne und Busse liegen die Sätze höher. Rot über die Ampel kostet Kraftfahrzeugführer 90 bis 360 Euro, zu wenig Abstand bei mehr als 80 km/h 75 bis 400 Euro. Grundlage ist der Katalog in der Fassung der Änderung vom 12. August 2026, wie ihn gesetze-im-internet.de am 11. Oktober 2026 zeigt. Wie es nach dem Foto weitergeht, steht unter Ablauf und Fristen nach dem Blitzer.
Tempo: Pkw im Vergleich mit Lkw, Gespann und Bus
Tabelle 1 Buchstabe c (Nr. 11.3) gilt für Pkw und alle Kraftfahrzeuge, die nicht unter a oder b fallen. Tabelle 1 Buchstabe a (Nr. 11.1) gilt für „Kraftfahrzeuge der in § 3 Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe a oder b StVO genannten Art“ (dort gelten außerorts 80 oder 60 km/h): etwa Kraftfahrzeuge über 3,5 t außer Pkw, Pkw mit Anhänger und Kraftomnibusse.
| Überschreitung | Pkw innerorts | Pkw außerorts | Tabelle a innerorts | Tabelle a außerorts |
|---|---|---|---|---|
| bis 10 km/h | 30 Euro | 20 Euro | 40 Euro | 30 Euro |
| 11 bis 15 km/h | 50 Euro | 40 Euro | 60 Euro | 50 Euro |
| 16 bis 20 km/h | 70 Euro | 60 Euro | 160 Euro | 140 Euro |
| 21 bis 25 km/h | 115 Euro | 100 Euro | 175 Euro | 150 Euro |
| 26 bis 30 km/h | 180 Euro | 150 Euro | 235 Euro | 175 Euro |
| 31 bis 40 km/h | 260 Euro | 200 Euro | 340 Euro | 255 Euro |
| 41 bis 50 km/h | 400 Euro | 320 Euro | 560 Euro | 480 Euro |
| 51 bis 60 km/h | 560 Euro | 480 Euro | 700 Euro | 600 Euro |
| 61 bis 70 km/h | 700 Euro | 600 Euro | 800 Euro | 700 Euro |
| über 70 km/h | 800 Euro | 700 Euro | 800 Euro | 700 Euro |
Tabelle a hat ab 61 km/h nur eine Stufe („über 60“). Ihre ersten zwei Zeilen gelten nur für kurze Verstöße: Dauert eine Überschreitung bis 15 km/h mehr als 5 Minuten oder kommt sie in mehr als zwei Fällen nach Fahrtantritt vor, nennt Nr. 11.1.3 160 Euro innerorts und 140 Euro außerorts. Noch höher liegt Tabelle 1 Buchstabe b (Nr. 11.2) für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern und Kraftomnibusse mit Fahrgästen: innerorts 70 bis 950 Euro, außerorts 60 bis 900 Euro.
Nebel, Schnee, Regen: Sichtweite unter 50 m
Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, darf niemand schneller als 50 km/h fahren, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist (§ 3 Abs. 1 StVO). Wer das überschreitet, zahlt nach Nr. 9 80 Euro und bekommt einen Punkt (Anlage 13 FeV Nr. 3.2.2). Mit einem Pkw gelten bei mehr als 20 km/h Überschreitung die Beträge und Fahrverbote der Tabelle 1 Buchstabe c (Nr. 9.3), für Fahrzeuge der Tabelle a schon bei mehr als 15 km/h oder in den Fällen der Nr. 11.1.3 (Nr. 9.1).
Punkte und Fahrverbot bei Tempo
Punkte stehen in Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Für Pkw beginnen sie bei 21 km/h; zwei Punkte und ein Regelfahrverbot gibt es innerorts ab 31 und außerorts ab 41 km/h (siehe Regelsätze, Punkte und Fahrverbote im Bußgeldkatalog). Für Fahrzeuge der Tabelle a beginnt beides früher. Einen Punkt gibt es schon bei 16 bis 20 km/h (Nr. 11.1.4) und in den Fällen der Nr. 11.1.3, zwei Punkte innerorts ab 26 und außerorts ab 31 km/h. Das Regelfahrverbot von einem Monat greift innerorts ab 26 km/h (Nr. 11.1.6) und außerorts ab 31 km/h (Nr. 11.1.7). In Tabelle b steht das erste Fahrverbot innerorts schon bei 21 bis 25 km/h (Nr. 11.2.5).
Rotlicht: 90 bis 360 Euro
Kraftfahrzeugführer zahlen bei Rot 90 Euro (Nr. 132), bei einer schon länger als eine Sekunde dauernden Rotphase 200 Euro (Nr. 132.3), mit Gefährdung oder Sachbeschädigung bis 360 Euro. Alle Stufen mit Punkten und Fahrverbot, auch für Radfahrer, Fußgänger und den Grünpfeil, stehen im Beitrag Bußgeld bei Rot über die Ampel.
Abstand: Tabelle 2
Tabelle 2 staffelt zu geringen Abstand bei mehr als 80 km/h nach Bruchteilen des halben Tachowertes. Sie gilt, wenn der Abstand in Metern weniger als ein Viertel des Tachowertes betrug (Nr. 12.5 bis 12.7):
| Abstand weniger als | mehr als 80 km/h (Nr. 12.5) | mehr als 100 km/h (Nr. 12.6) | mehr als 130 km/h (Nr. 12.7) |
|---|---|---|---|
| 5/10 des halben Tachowertes | 75 Euro | 75 Euro | 100 Euro |
| 4/10 | 100 Euro | 100 Euro | 180 Euro |
| 3/10 | 160 Euro | 160 Euro, 1 Monat | 240 Euro, 1 Monat |
| 2/10 | 240 Euro | 240 Euro, 2 Monate | 320 Euro, 2 Monate |
| 1/10 | 320 Euro | 320 Euro, 3 Monate | 400 Euro, 3 Monate |
Jede Zeile ohne Fahrverbot bringt einen Punkt, jede mit Fahrverbot zwei (Anlage 13 FeV Nr. 3.2.3 und 2.2.4). Bei bis zu 80 km/h nennt Nr. 12.1 25 Euro. Für Führer kennzeichnungspflichtiger Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern und von Kraftomnibussen mit Fahrgästen erhöhen sich die Sätze der Tabelle 2 um die Hälfte (§ 3 Abs. 4 BKatV). Wie gemessen wird, beschreibt der Beitrag Abstandsmessung auf der Autobahn.
Gebühr und Zustellung: was zum Regelsatz dazukommt
Bei einem Regelsatz bis 55 Euro ist ein Verwarnungsgeld zu erheben (§ 1 Abs. 1 BKatV); Kosten werden dabei nicht erhoben (§ 56 Abs. 3 OWiG). Über 55 Euro setzt die Behörde eine Geldbuße im Bußgeldbescheid fest. Dann gilt § 107 OWiG: Die Gebühr beträgt fünf Prozent der Geldbuße, mindestens 25 Euro, und für jede Zustellung mit Zustellungsurkunde kommen pauschal 3,50 Euro Auslagen dazu. Bis 500 Euro Geldbuße bleibt es bei 25 Euro Gebühr.
| Regelsatz (Pkw, innerorts) | Gebühr | Zustellung | Summe |
|---|---|---|---|
| 115 Euro (21 bis 25 km/h) | 25 Euro | 3,50 Euro | 143,50 Euro |
| 260 Euro (31 bis 40 km/h) | 25 Euro | 3,50 Euro | 288,50 Euro |
| 560 Euro (51 bis 60 km/h) | 28 Euro | 3,50 Euro | 591,50 Euro |
| 800 Euro (über 70 km/h) | 40 Euro | 3,50 Euro | 843,50 Euro |
Das sind unsere Rechenbeispiele nach § 107 OWiG, nicht der Betrag auf deinem Bescheid. Wird ein Tatbestand vorsätzlich begangen, für den ein Regelsatz von mehr als 55 Euro gilt, ist der Regelsatz zu verdoppeln und auf volle Euro abzurunden (§ 3 Abs. 4a BKatV).
Blitzerwarnungen und § 23 Abs. 1c StVO
BlitzBuddy zeigt in Deutschland feste Blitzer und Rotlichtblitzer an ihrer genauen Position. Nach § 23 Abs. 1c StVO darf, wer ein Fahrzeug führt, kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Bei anderen technischen Geräten dürfen die entsprechenden Funktionen nicht verwendet werden. Der Katalog nennt dafür 75 Euro (Nr. 247), Anlage 13 FeV einen Punkt (Nr. 3.2.15). BlitzBuddy ist kostenlos, ohne Werbung und ohne Abo. Die App gibt es für das iPhone; die Android-Version folgt bald. Was ein Zettel am Auto kostet, steht im Beitrag Strafzettel und Verwarnungsgeld, alle Beiträge unter Bußgeld und Punkte.
Quellen
- Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV), Volltext, Stand: zuletzt geändert durch Art. 4 V v. 12.8.2026 I Nr. 236, Bundesministerium der Justiz
- BKatV, § 1, Bundesministerium der Justiz
- BKatV, § 3, Bundesministerium der Justiz
- BKatV, Anhang Tabelle 1, Bundesministerium der Justiz
- BKatV, Anlage (Bußgeldkatalog), Bundesministerium der Justiz
- FeV, Anlage 13 (Stand: Art. 3 V v. 12.8.2026 I Nr. 236), Bundesministerium der Justiz
- StVO, § 3, Bundesministerium der Justiz
- OWiG, § 56 (Stand: Art. 21 G v. 22.12.2025 I Nr. 349), Bundesministerium der Justiz
- OWiG, § 107, Bundesministerium der Justiz
- StVO, § 23 (Stand: Art. 4 V v. 30.1.2026 I Nr. 32), Bundesministerium der Justiz
- Tempolimitdaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende
Quellen gelesen am 11. Oktober 2026. Das ist eine Zusammenfassung, keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen
Wie hoch ist das Bußgeld, wenn ich geblitzt werde?
Für einen Pkw nennt der Bußgeldkatalog 20 Euro (bis 10 km/h zu schnell, außerorts) bis 800 Euro (mehr als 70 km/h zu schnell, innerorts); für Lkw, Gespanne und Busse liegen die Sätze höher.
Wie viel Gebühr kommt zum Bußgeld dazu?
Nach § 107 OWiG fünf Prozent der Geldbuße, mindestens 25 Euro; bis zu einer Geldbuße von 500 Euro sind es also 25 Euro. Für eine Zustellung mit Zustellungsurkunde kommen 3,50 Euro Auslagen dazu.
Ab wie viel km/h zu schnell gibt es Punkte?
Für einen Pkw ab 21 km/h Überschreitung: einen Punkt bis 30 km/h, außerorts bis 40 km/h. Zwei Punkte sind es innerorts ab 31 und außerorts ab 41 km/h. Bei Lkw über 3,5 t, Gespannen und Bussen (Tabelle 1 Buchstabe a) gibt es schon ab 16 km/h einen Punkt.
Was kostet zu wenig Abstand?
Bei mehr als 80 km/h nennt der Katalog (Tabelle 2) 75 bis 320 Euro, bei mehr als 130 km/h 100 bis 400 Euro, je nach Unterschreitung des halben Tachowertes. Ab mehr als 100 km/h und weniger als 3/10 des halben Tachowertes kommen zwei Punkte und ein bis drei Monate Fahrverbot dazu.