Ein Anhörungsbogen nach dem Blitzer ist die Post der Bußgeldstelle, bevor etwas festgesetzt ist: Er nennt die vorgeworfene Ordnungswidrigkeit und gibt dir nach § 55 Absatz 1 OWiG Gelegenheit, dich dazu zu äußern. Ein Bußgeldbescheid ist er nicht. Hier erfährst du, was im Schreiben steht, wie es sich vom Zeugenfragebogen und vom Verwarnungsangebot unterscheidet, welche Angaben das Gesetz verlangt und wie der Brief mit der Verjährung zusammenhängt. Was eine Überschreitung kostet, steht in Bußgelder beim Blitzer: Tempo, Rotlicht und Abstand in Euro.
Was die Behörde mit dem Bogen tut
Vor einem Bußgeldbescheid muss die Behörde dem Betroffenen Gelegenheit geben, sich zur Beschuldigung zu äußern. So sagt es § 55 Absatz 1 OWiG, und mit Verweis auf § 163a StPO genügt es in einfachen Sachen, wenn diese Gelegenheit schriftlich besteht.
Die Polizei Berlin nennt drei Bestandteile: die genaue Angabe der Ordnungswidrigkeit, die Daten des Betroffenen und den Hinweis, dass es ihm freisteht, sich zum Sachverhalt zu äußern. Wer schon vor Ort mündlich angehört wurde, bekommt keinen schriftlichen Bogen mehr, sondern direkt den Bescheid. Zur Adresse kommt die Behörde nach Angaben der Polizei Brandenburg über eine automatisierte Abfrage der Halterdaten beim Kraftfahrt-Bundesamt. Was auf dem Foto selbst zu sehen ist, steht im Beitrag Blitzerfoto: Was auf dem Bild steht, wie Behörden es zeigen und was die Akte enthält.
Anhörungsbogen vom Blitzer: Betroffener, Zeuge oder Verwarnung
Nicht jeder Brief nach einem Blitz ist derselbe. Die Behörden unterscheiden nach dem Vorwurf und danach, ob der Fahrer erkennbar ist:
| Schreiben | Wer es bekommt | Was die Behörde dazu schreibt | Quelle |
|---|---|---|---|
| Anhörungsbogen | wem der Verstoß vorgeworfen wird | Personalien ergänzen oder bestätigen; Angaben zur Sache muss man nicht machen | Polizei Berlin |
| Anhörung mit Verwarnungsgeld | wem ein Verstoß bis 55 Euro vorgeworfen wird | Zahlung in der Frist beendet das Verfahren; ohne Zahlung Bogen mit Grund oder Fahrzeugführer zurück | Bayerisches Polizeiverwaltungsamt |
| Anhörung im Anzeigenverfahren (ab 60 Euro Geldbuße) | wem ein Verstoß ab 60 Euro vorgeworfen wird | Bogen zurück, unter Angabe des Fahrzeugführers oder Verantwortlichen | Bayerisches Polizeiverwaltungsamt |
| Zeugenfragebogen | wer für den Verstoß nicht als Verantwortlicher in Betracht kommt | Befragung als Zeuge | Regierungspräsidium Kassel |
Das Verwarnungsgeld regelt § 56 OWiG: Es liegt zwischen fünf und 55 Euro und wirkt nur, wenn der Betroffene nach Belehrung einverstanden ist und zahlt. Das Bayerische Polizeiverwaltungsamt schreibt, Verwarnungen würden nicht im Fahreignungsregister eingetragen.
Was Pflicht ist und was freisteht
Die Polizei Berlin trennt zwei Dinge. Das Schreiben ist um die Angaben zur Person zu ergänzen oder die Personalien sind zu bestätigen. Angaben zur Sache müsse man dagegen nicht machen. Die Pflicht zur Person steht in § 111 OWiG: Ordnungswidrig handelt, wer einer zuständigen Behörde über Name, Geburtsdaten, Familienstand, Beruf, Wohnort, Wohnung oder Staatsangehörigkeit eine unrichtige Angabe macht oder die Angabe verweigert, bis 1.000 Euro Geldbuße.
Bei der Frage, wer gefahren ist, ist das Gesetz streng mit falschen Angaben. Das Bayerische Polizeiverwaltungsamt warnt, wer einen falschen Fahrzeugführer nenne, mache sich gegebenenfalls nach § 164 StGB wegen falscher Verdächtigung strafbar. Nach § 4c StVG ist es außerdem verboten, eine Behörde über den Beteiligten an einer Ordnungswidrigkeit aus Anlage 13 FeV zu täuschen.
Die Bußgeldstelle Berlin behält sich weitere Fahrerermittlungen vor, bis hin zu Ermittlungen der Polizei am Wohnort und einem Lichtbildabgleich aus dem Ausweisregister.
Der Zeugenfragebogen und das Fahrtenbuch
Kommt die angeschriebene Person als Verantwortliche nicht in Betracht, etwa weil der Halter nicht gefahren ist, wird sie als Zeuge befragt. Das Regierungspräsidium Kassel schreibt, ein Zeuge sei zur Aussage verpflichtet, wenn ihm kein Zeugnisverweigerungsrecht zusteht; das habe nur der Kreis der im Fragebogen genannten nahen Angehörigen. Wer dazu gehört, regelt § 52 Absatz 1 StPO: Verlobte, Ehegatten und Lebenspartner, auch frühere, und bestimmte Verwandte und Verschwägerte.
Lässt sich der Fahrer nicht feststellen, kann die zuständige Behörde dem Halter nach § 31a StVZO ein Fahrtenbuch auferlegen. Die Polizei Berlin beschreibt den Weg: Das Verfahren wird eingestellt, die Zulassungsstelle entscheidet über die Auflage und weist den Halter schon in der Anhörung darauf hin.
Verjährung: was der Brief mit der Frist zu tun hat
Verkehrsordnungswidrigkeiten nach § 24 Absatz 1 StVG verjähren nach § 26 Absatz 3 StVG in sechs Monaten, gerechnet ab dem Ende der Tat (§ 31 Absatz 3 OWiG). Hier spielt der Anhörungsbogen mit: § 33 Absatz 1 Nummer 1 OWiG nennt als Unterbrechung die erste Vernehmung des Betroffenen, die Bekanntgabe, dass gegen ihn ermittelt wird, oder die Anordnung dieser Vernehmung oder Bekanntgabe. Bei schriftlicher Anordnung zählt nach § 33 Absatz 2 der Zeitpunkt der Abfassung, nicht der Tag, an dem der Brief ankommt. Danach beginnt die Frist neu (§ 33 Absatz 3).
Ein Rechenbeispiel, eigene Rechnung: Tat am 10. März 2026, Anhörung am 20. April 2026 angeordnet, ab diesem Tag laufen wieder sechs Monate. Eine Obergrenze gibt es trotzdem: Spätestens verjährt die Verfolgung, wenn seit dem Ende der Tat das Doppelte der Frist, mindestens aber zwei Jahre vergangen sind, hier zwei Jahre nach dem 10. März 2026. Den ganzen Ablauf bis zum Bescheid fasst Blitzer-Strafe: Ablauf, Fristen, Punkte und Fahrverbot zusammen.
Online-Anhörung: Zugangsdaten statt Rücksendung
Mehrere Bußgeldstellen drucken Zugangsdaten auf das Schreiben. Das Regierungspräsidium Kassel nennt einen Zugangscode, mit dem man Beweisfotos aufrufen, sich äußern und Anlagen beifügen kann; die Nutzung sei freiwillig, Antworten per Post blieben möglich. Die Polizei Berlin schreibt von Kennung und Passwort und weist darauf hin, dass im Portal nur Fotos von Geschwindigkeits- und Rotlichtverstößen liegen.
Der Landkreis Diepholz beschreibt seinen Dienst genauer: Die Zugangsdaten gelten nur einmalig und für einen begrenzten Zeitraum, nach dem Absenden lässt sich ein Nachweis ausdrucken, und das Schreiben muss dann nicht zurückgeschickt werden; wer schon mit dem Zahlschein überwiesen hat, braucht die Online-Anhörung nicht mehr. Wie der Kreis misst und wer dort die Bußgeldstelle ist, erklärt der Beitrag Blitzer im Landkreis Diepholz. Auch der Landkreis Goslar betreibt eine „Online-Anhörung“: Die Anmeldeseite verlangt Kennung und Passwort aus dem Anhörungsschreiben.
Was BlitzBuddy zeigt
§ 23 Absatz 1c StVO verbietet dem Fahrer, ein Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzeigen oder stören soll; bei anderen Geräten dürfen diese Funktionen nicht verwendet werden. In Deutschland zeigt BlitzBuddy feste Blitzer und Rotlichtblitzer an ihrer genauen Position; mobile Messungen und Abschnittskontrollen gehören nicht dazu. BlitzBuddy ist kostenlos, ohne Werbung und ohne Abo. Die App gibt es für das iPhone; die Android-Version folgt bald. Mehr im Themenbereich Blitzer mit allen Beiträgen.
Das ist eine Zusammenfassung der amtlichen Angaben, keine Rechtsberatung.
Quellen
- OWiG, § 55 Anhörung des Betroffenen, Bundesministerium der Justiz
- StPO, § 163a Vernehmung des Beschuldigten, Bundesministerium der Justiz
- OWiG, § 56 Verwarnung durch die Verwaltungsbehörde, Bundesministerium der Justiz
- OWiG, § 111 Falsche Namensangabe, Bundesministerium der Justiz
- OWiG, § 31 Verfolgungsverjährung, Bundesministerium der Justiz
- OWiG, § 33 Unterbrechung der Verfolgungsverjährung, Bundesministerium der Justiz
- StVG, § 26 Zuständige Verwaltungsbehörde; Verjährung, Bundesministerium der Justiz
- StVG, § 4c Verbot der Täuschung über den Beteiligten an einem Verkehrsverstoß, Bundesministerium der Justiz
- StPO, § 52 Zeugnisverweigerungsrecht der Angehörigen des Beschuldigten, Bundesministerium der Justiz
- StVZO, § 31a Fahrtenbuch, Bundesministerium der Justiz
- StVO, § 23 Sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden, Bundesministerium der Justiz
- Bußgeldstelle, Fragen und Antworten, Polizei Berlin
- Anhörungsbogen/Zeugenfragebogen, Bayerisches Polizeiverwaltungsamt, Seite vom 30. Juni 2026
- Häufig gestellte Fragen (FAQ), Zentrale Bußgeldstelle, Regierungspräsidium Kassel
- Bearbeitung von Geschwindigkeitsverstößen, Polizei Brandenburg, Seite vom 31. März 2021
- Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr, Anhörung zu Verwarnungen/Bußgeldverfahren, Serviceportal Landkreis Diepholz
- Online-Anhörung, Landkreis Goslar (Anmeldeseite)
Quellen gelesen am 17. Oktober 2026.
Häufige Fragen
Was ist ein Anhörungsbogen nach dem Blitzer?
Das Schreiben der Bußgeldstelle, mit dem sie dir den Vorwurf bekannt gibt und dir nach § 55 Absatz 1 OWiG Gelegenheit zur Äußerung gibt. Es ist weder ein Bußgeldbescheid noch eine Zahlungsaufforderung, außer wenn ein Verwarnungsgeld mit Zahlschein angeboten wird.
Muss ich den Anhörungsbogen zurücksenden?
Das hängt vom Schreiben ab. Bei einem Verwarnungsgeld bis 55 Euro ist das Verfahren laut Bayerischem Polizeiverwaltungsamt mit fristgerechter Zahlung beendet und der Bogen muss nicht zurück. Sonst sind laut Polizei Berlin die Personalien zu ergänzen oder zu bestätigen.
Was ist der Unterschied zwischen Anhörungsbogen und Zeugenfragebogen?
Der Anhörungsbogen geht an den, dem der Verstoß vorgeworfen wird. Den Zeugenfragebogen schickt die Behörde an jemanden, der für den Verstoß nicht als Verantwortlicher in Betracht kommt; er wird als Zeuge befragt (Regierungspräsidium Kassel).
Was ist die Bußgeld-Anhörung des Landkreises Goslar?
Ein Online-Portal der Bußgeldstelle des Landkreises Goslar. Man meldet sich mit Kennung und Passwort an, beide stehen im Anhörungsschreiben, und kann dort die Online-Anhörung sehen. Ohne dieses Schreiben gibt es keinen Zugang.
Unterbricht der Anhörungsbogen die Verjährung?
Ja, wenn die Behörde damit bekannt gibt, dass gegen den Betroffenen ermittelt wird, oder dies anordnet (§ 33 Absatz 1 Nummer 1 OWiG). Danach beginnt die Frist neu.