Ratgeber

Spielstraße geblitzt: Schrittgeschwindigkeit, Bußgeld nach Nr. 157 und Nr. 11

In der Spielstraße geblitzt: Was Zeichen 325.1 verlangt, welche Bußgelder Nr. 157 und Nr. 11 nennen, wann es Punkte gibt und was die Texte offenlassen.

BlitzBuddy5 Min. Lesezeit
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In einer Spielstraße, amtlich verkehrsberuhigter Bereich mit Zeichen 325.1, müssen Fahrzeuge mit Schrittgeschwindigkeit fahren. Die Straßenverkehrs-Ordnung nennt dafür keine Zahl in km/h, und die Bußgeldkatalog-Verordnung auch nicht. Das Nichteinhalten kostet nach Nr. 157.1 des Bußgeldkatalogs 15 Euro, soweit der Fall nicht von Nr. 11 (zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten) erfasst ist; wer Fußgänger gefährdet, zahlt nach Nr. 157.3 60 Euro und bekommt einen Punkt. Der Beitrag gibt die Regeln so wieder, wie sie in StVO (Stand: zuletzt geändert durch Art. 4 V v. 30.1.2026 I Nr. 32) und BKatV (Stand: Art. 4 V v. 12.8.2026 I Nr. 236) stehen, und sagt auch, was dort offenbleibt.

Was Zeichen 325.1 verlangt

Anlage 3 der StVO beschreibt den Beginn eines verkehrsberuhigten Bereichs (Zeichen 325.1) mit fünf Punkten:

  1. Wer ein Fahrzeug führt, muss mit Schrittgeschwindigkeit fahren.
  2. Wer ein Fahrzeug führt, darf den Fußgängerverkehr weder gefährden noch behindern; wenn nötig, muss gewartet werden.
  3. Wer zu Fuß geht, darf den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.
  4. Wer ein Fahrzeug führt, darf außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen nicht parken, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen und zum Be- oder Entladen.
  5. Wer zu Fuß geht, darf die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt.

Das Ende kennzeichnet Zeichen 325.2; beim Ausfahren ist § 10 StVO zu beachten. Das Wort „Spielstraße“ steht in den Texten nicht; gemeint ist dieser Bereich.

Was das Gesetz zur Geschwindigkeit nicht sagt

„Schrittgeschwindigkeit“ kommt in der StVO an mehreren Stellen vor, zum Beispiel beim Rechtsabbiegen schwerer Fahrzeuge innerorts (§ 9 Abs. 6), beim Vorbeifahren an haltenden Linien- und Schulbussen mit Warnblinklicht (§ 20 Abs. 4) und bei der Ausnahme von der Gurtpflicht (§ 21a, mehr dazu in Nicht angeschnallt: Bußgeld, Punkte und Ausnahmen). Eine Definition in km/h enthält keine dieser Vorschriften, und auch der Bußgeldkatalog nennt weder eine Zahl noch eine Toleranz. Zahlen, die im Netz kursieren, stammen also nicht aus diesen Texten. Ab welcher gemessenen Geschwindigkeit ein Verstoß vorliegt, lassen StVO und Katalog offen.

Spielstraße geblitzt: was Nr. 157 und Nr. 11 kosten

Der Bußgeldkatalog erfasst den verkehrsberuhigten Bereich auf zwei Wegen. Nr. 157 und 159 betreffen ihn ausdrücklich:

Nr.TatbestandRegelsatz
157.1Schrittgeschwindigkeit nicht eingehalten (soweit nicht von Nr. 11 erfasst)15 Euro
157.2Fußgängerverkehr behindert15 Euro
157.3Fußgängerverkehr gefährdet60 Euro, 1 Punkt
159außerhalb gekennzeichneter Flächen geparkt10 Euro
159.1Parken mit Behinderung15 Euro
159.2Parken länger als 3 Stunden20 Euro
159.2.1länger als 3 Stunden mit Behinderung30 Euro

Daneben nennt Nr. 11 („zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten“) unter den Grundlagen auch Anlage 3 lfd. Nr. 12 Spalte 3 Nummer 1, also die Schrittgeschwindigkeit des Zeichens 325.1. Dann gilt die Geschwindigkeitstabelle. Für Pkw (Tabelle 1 c) lauten die ersten Stufen innerorts:

ÜberschreitungRegelsatz innerorts
bis 10 km/h30 Euro
11 bis 15 km/h50 Euro
16 bis 20 km/h70 Euro
21 bis 25 km/h115 Euro

Die vollständige Tabelle steht im Bußgeldkatalog mit Tempo-Tabelle, die Beträge pro Stufe in Bußgelder beim Blitzer. Wann Nr. 157.1 und wann Nr. 11 greift, regelt der Katalog nur mit dem Zusatz „soweit nicht von Nummer 11 erfasst“; eine Grenze in km/h nennt er dafür nicht.

Verwarnungsgeld, Geldbuße und Punkte

Bis 55 Euro ist ein Regelsatz nach § 1 Abs. 1 Satz 2 BKatV ein Verwarnungsgeld. Das trifft Nr. 157.1, 157.2 und die Parkfälle. Nr. 157.3 mit 60 Euro ist eine Geldbuße; bei Vorsatz verdoppelt § 3 Abs. 4a BKatV Regelsätze über 55 Euro. Punkte nennt Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung für Nr. 157.3 (ein Punkt, Nr. 3.2.21) und für die Geschwindigkeitsstufen, nicht für Nr. 157.1 und 157.2. Wie die Punkte zählen, zeigt wie viele Punkte man in Flensburg haben darf.

Spielstraße, Tempo-30-Zone, Fußgängerzone

BereichZeichenRegel zur Geschwindigkeit
Verkehrsberuhigter Bereich325.1Schrittgeschwindigkeit
Tempo 30-Zone274.1nicht schneller als die angegebene Höchstgeschwindigkeit
Gehweg (Zeichen 239) oder Fußgängerbereich (242.1, 242.2) mit zugelassenem Fahrzeugverkehr239, 242.1Schrittgeschwindigkeit (Nr. 146: 15 Euro, soweit nicht von Nr. 11 erfasst)

Zu Tempo 30 und der Frage, was ein Tempo-Verstoß in der Zone kostet, hilft der Beitrag In 30er-Zone mit 50 geblitzt: Bußgeld, Punkte und Fahrverbot.

Was BlitzBuddy zeigt

BlitzBuddy zeigt in Deutschland feste Blitzer und Rotlichtblitzer an ihrem genauen Ort. Dafür gilt § 23 Abs. 1c StVO: Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören; bei anderen Geräten dürfen diese Funktionen nicht verwendet werden. Du darfst die Warnungen während der Fahrt nicht nutzen und kannst sie unter Profil, Warnungen ausschalten. Die Verantwortung liegt beim Fahrer. BlitzBuddy ist kostenlos, ohne Werbung und ohne Abo. Die App gibt es für das iPhone; die Android-Version folgt bald. Weitere Beiträge stehen unter Bußgeld und Punkte. Das ist eine Zusammenfassung, keine Rechtsberatung.

Quellen

Quellen gelesen am 17. Oktober 2026.

Häufige Fragen

Wie schnell darf man in der Spielstraße fahren?

Mit Schrittgeschwindigkeit. So steht es in Anlage 3 der StVO zu Zeichen 325.1. Eine Zahl in km/h nennen weder die StVO noch die Bußgeldkatalog-Verordnung.

Was kostet es, in der Spielstraße zu schnell zu sein?

Nr. 157.1 des Bußgeldkatalogs nennt 15 Euro, wenn die Schrittgeschwindigkeit nicht eingehalten wird, soweit der Fall nicht von Nr. 11 erfasst ist. Nr. 11 verweist auf die Geschwindigkeitstabelle; für Pkw nennt sie bei bis zu 10 km/h zu viel innerorts 30 Euro.

Gibt es Punkte für zu schnelles Fahren in der Spielstraße?

Nr. 157.1 und 157.2 bringen keine Punkte. Wer den Fußgängerverkehr gefährdet (Nr. 157.3, 60 Euro), bekommt nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung einen Punkt. Bei einer Ahndung nach Nr. 11 gelten die Punkte der Geschwindigkeitsstufen.

Dürfen Kinder in der Spielstraße auf der Straße spielen?

Ja. Nach Anlage 3 zu Zeichen 325.1 sind Kinderspiele überall erlaubt, und Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen. Wer ein Fahrzeug führt, darf sie weder gefährden noch behindern und muss wenn nötig warten.

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