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Nicht angeschnallt: Bußgeld nach Bußgeldkatalog, Punkte und Ausnahmen

Nicht angeschnallt: Was Nr. 100 des Bußgeldkatalogs kostet, wann es einen Punkt gibt, wie bei Kindern gerechnet wird und wann die Gurtpflicht entfällt.

BlitzBuddy6 Min. Lesezeit
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Wer im Pkw den vorgeschriebenen Sicherheitsgurt während der Fahrt nicht anlegt, zahlt nach Nr. 100 des Bußgeldkatalogs 30 Euro. Das ist ein Verwarnungsgeld, und Punkte gibt es dafür nicht. Teurer wird es bei Kindern: Wer ein Kind ohne Sicherung mitnimmt, zahlt nach Nr. 99 60 Euro, bei mehreren Kindern 70 Euro, und bekommt einen Punkt. Dieser Beitrag gibt die Beträge so wieder, wie sie in der Bußgeldkatalog-Verordnung (Stand: zuletzt geändert durch Art. 4 V v. 12.8.2026 I Nr. 236) stehen, und erklärt, wann die Gurtpflicht nicht gilt.

Was das Nichtanschnallen kostet

Der Katalog trennt den Gurt für Erwachsene und Jugendliche von der Sicherung von Kindern. Die Beträge sind Regelsätze für fahrlässiges Handeln unter gewöhnlichen Umständen (§ 1 Abs. 2 BKatV).

VerstoßNr.RegelsatzPunkte
Vorgeschriebenen Sicherheitsgurt während der Fahrt nicht angelegt10030 Eurokeine
Vorgeschriebenes Rollstuhl-Rückhaltesystem oder Rollstuhlnutzer-Rückhaltesystem nicht angelegt100.130 Eurokeine
Ein Kind mitgenommen, ohne für die vorschriftsmäßige Sicherung zu sorgen98.1 / 98.230 Euro (ein Kind) / 35 Euro (mehrere)keine
Ein Kind ohne Sicherung mitgenommen oder nicht für eine Sicherung gesorgt (auch: Kind auf dem Kraftrad ohne Schutzhelm)99.1 / 99.260 Euro (ein Kind) / 70 Euro (mehrere)1
Gegen eine Vorschrift über die Mitnahme von Personen verstoßen975 Eurokeine
Während der Fahrt keinen geeigneten Schutzhelm getragen10115 Eurokeine

Verwarnungsgeld oder Bußgeldbescheid

Nach § 1 Abs. 1 BKatV wird bei einem Regelsatz von bis zu 55 Euro ein entsprechendes Verwarnungsgeld erhoben. Das gilt für Nr. 100 mit 30 Euro. Verwarnungsgelder gibt es nach § 2 Abs. 3 BKatV nur in festen Stufen von 5 bis 55 Euro. Nr. 99 liegt mit 60 und 70 Euro darüber und ist damit eine Geldbuße.

Einen Unterschied macht das bei Vorsatz: § 3 Abs. 4a BKatV verdoppelt Regelsätze von mehr als 55 Euro, wenn der Verstoß vorsätzlich begangen wird. Für die 30 Euro der Nr. 100 gilt das nach dem Wortlaut nicht, für die 60 und 70 Euro der Nr. 99 schon. Etwaige Eintragungen im Fahreignungsregister sind nach § 3 Abs. 1 BKatV in den Regelsätzen nicht berücksichtigt; Ausnahmen nennt die Vorschrift nur für andere Nummern.

Wann die Gurtpflicht gilt

§ 21a Abs. 1 Satz 1 StVO sagt, dass vorgeschriebene Sicherheitsgurte während der Fahrt angelegt sein müssen. Der Satz unterscheidet nicht zwischen Fahrer und Mitfahrenden. Als Ordnungswidrigkeit steht der Verstoß in § 49 Abs. 1 Nr. 20a StVO.

Welche Gurte vorgeschrieben sind, regelt das Fahrzeugrecht. Nach § 35a Abs. 2 und 4 StVZO müssen Personenkraftwagen mit Sicherheitsgurten oder Rückhaltesystemen ausgerüstet sein, und nach Abs. 5a gilt das nur für die Sitze, die zum üblichen Gebrauch während der Fahrt bestimmt sind. Zusätzlich dürfen nach § 21 Abs. 1 StVO nicht mehr Personen befördert werden, als Sitzplätze mit Gurt vorhanden sind; ein Verstoß gegen diese Mitnahmevorschriften kostet nach Nr. 97 fünf Euro.

Ausnahmen

Die Pflicht gilt nach § 21a Abs. 1 Satz 2 StVO nicht für:

  • Personen beim Haus-zu-Haus-Verkehr, die im Leistungs- oder Auslieferungsbezirk regelmäßig in kurzen Zeitabständen ihr Fahrzeug verlassen müssen,
  • Fahrten mit Schrittgeschwindigkeit wie Rückwärtsfahren und Fahrten auf Parkplätzen,
  • Fahrten in Kraftomnibussen, bei denen stehende Fahrgäste befördert werden dürfen,
  • das Betriebspersonal in Kraftomnibussen und das Begleitpersonal von besonders betreuungsbedürftigen Personengruppen, wenn die Dienstleistung ein Verlassen des Sitzplatzes erfordert,
  • Fahrgäste in Kraftomnibussen über 3,5 t zulässige Gesamtmasse beim kurzzeitigen Verlassen des Sitzplatzes.

Die frühere Nummer 1 der Aufzählung ist weggefallen. Eine eigene Ausnahme für Taxis enthält die Aufzählung nicht.

Kinder im Auto

Für Kinder sieht § 21 Abs. 1a StVO eigene Regeln vor. Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen auf Sitzen mit vorgeschriebenem Gurt nur mitgenommen werden, wenn geeignete Rückhalteeinrichtungen für Kinder benutzt werden. Nach Satz 2 Nr. 2 dürfen Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr auf Rücksitzen mit den vorgeschriebenen Gurten gesichert werden, soweit wegen der Sicherung anderer Kinder keine Möglichkeit besteht, weitere Rückhalteeinrichtungen zu befestigen. In Fahrzeugen ohne Gurte dürfen Kinder unter drei Jahren nicht befördert werden, ältere Kinder unter 150 cm gehören dort auf den Rücksitz (§ 21 Abs. 1b StVO).

Nr. 98 und Nr. 99 beschreiben nach ihrem Wortlaut das Mitnehmen eines Kindes ohne die vorgeschriebene Sicherung; sie richten sich also an die Person, die das Kind mitnimmt. Nr. 100 beschreibt dagegen nur, dass der Gurt nicht angelegt war; eine Regel, nach der der Fahrer für erwachsene Mitfahrer zahlt, steht dort nicht.

Punkte in Flensburg

Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung bewertet unter den Sicherungspflichten bei der Personenbeförderung nur die Nr. 99.1 und 99.2 des Bußgeldkatalogs mit einem Punkt. Das ungesicherte Kind kostet also einen Punkt, der nicht angelegte Gurt eines Erwachsenen nicht. Wie die Punkte zählen und wann sie verfallen, steht in wie viele Punkte man in Flensburg haben darf. Die Beträge anderer häufiger Verstöße führt der Bußgeldkatalog mit Tempo-Tabelle auf, die Folgen eines Handys am Steuer beschreibt Geblitzt mit Handy in der Hand, und was ein Zettel am Auto bedeutet, steht in Strafzettel: Kosten und Zahlungsfrist.

Was BlitzBuddy zeigt

Mit Gurt und Bußgeldbescheid hat BlitzBuddy nichts zu tun. Die App zeigt in Deutschland feste Blitzer und Rotlichtblitzer an ihrem genauen Ort, dein Tempo neben dem Limit und den Verkehr auf den Autobahnen live von Die Autobahn GmbH. Für Blitzerwarnungen gilt § 23 Abs. 1c StVO: Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören; bei anderen Geräten dürfen diese Funktionen nicht verwendet werden. Du darfst die Warnungen von BlitzBuddy während der Fahrt nicht nutzen und kannst sie unter Profil, Warnungen ausschalten. Die Verantwortung liegt beim Fahrer. BlitzBuddy ist kostenlos, ohne Werbung und ohne Abo. Die App gibt es für das iPhone; die Android-Version folgt bald. Alle Beiträge zum Thema stehen unter Bußgeld und Punkte. Das ist eine Zusammenfassung, keine Rechtsberatung.

Quellen

Quellen gelesen am 17. Oktober 2026.

Häufige Fragen

Wie hoch ist das Bußgeld, wenn man nicht angeschnallt ist?

Nr. 100 des Bußgeldkatalogs setzt 30 Euro an, wenn der vorgeschriebene Sicherheitsgurt während der Fahrt nicht angelegt ist. Bei einem Regelsatz bis 55 Euro wird nach § 1 Abs. 1 BKatV ein Verwarnungsgeld erhoben.

Gibt es Punkte in Flensburg, wenn man nicht angeschnallt ist?

Nein. In Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung steht unter den Sicherungspflichten bei der Personenbeförderung nur die Nr. 99 (ein Kind ohne Sicherung mitgenommen), nicht die Nr. 100. Für ein ungesichertes Kind gibt es einen Punkt.

Muss auf dem Parkplatz oder beim Rückwärtsfahren der Gurt angelegt sein?

Nach § 21a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 StVO gilt die Pflicht nicht für Fahrten mit Schrittgeschwindigkeit wie Rückwärtsfahren und Fahrten auf Parkplätzen.

Was kostet es, ein Kind nicht richtig zu sichern?

Nr. 98 (Kind mitgenommen, ohne für die vorschriftsmäßige Sicherung zu sorgen) nennt 30 Euro bei einem Kind und 35 Euro bei mehreren. Nr. 99 (Kind ohne Sicherung mitgenommen) nennt 60 Euro bei einem Kind und 70 Euro bei mehreren und bringt einen Punkt.

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