Ein Handy-Blitzer ist eine Kamera, deren Software erkennt, ob ein Fahrer ein Mobiltelefon in der Hand hält. Geschwindigkeit misst sie nicht. In Deutschland fanden wir am 16. Oktober 2026 amtliche Angaben zum Regelbetrieb nur aus Rheinland-Pfalz: Dort setzt die Polizei die MONOcam ein, und das Innenministerium schreibt, die Geräte stünden inzwischen landesweit zur Verfügung. Hier liest du, wie die Kamera arbeitet, was das Gesetz regelt und was ein Verstoß kostet.
Was ist ein Handy-Blitzer?
Das Innenministerium Rheinland-Pfalz beschrieb die MONOcam 2023 so: Das System beobachtet den Verkehrsfluss aus einer erhöhten Position. Eine angeschlossene Software achtet unter Nutzung künstlicher Intelligenz auf Mobiltelefone im Bereich des Fahrers und auf eine entsprechende Handhaltung. Sind beide Kriterien erfüllt, löst die Kamera aus. Anschließend bewertet eine speziell geschulte Polizeibeamtin oder ein Polizeibeamter den Fall.
Die Landesregierung schrieb in der Begründung ihres Gesetzentwurfs, die MONOcam sei kein Messgerät in diesem Sinne und brauche keine Zulassung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt; deshalb könne man nicht davon ausgehen, dass sie so zuverlässig arbeite wie ein zugelassenes Messgerät. Aus diesem Grund wird jeder Treffer von Menschen geprüft. Wer „Handy-Blitzer“ sucht, meint manchmal auch eine Blitzer-App aufs Handy; die erklärt der Beitrag Blitzer-App: Funktion, Datenquellen und Recht.
So läuft eine Kontrolle ab
Die Begründung des Gesetzentwurfs vom 6. November 2024 beschreibt in fünf Schritten, wie solche Systeme grundsätzlich arbeiten:
- Eine oder mehrere Kameras beobachten von einer erhöhten Position, etwa einer Autobahnbrücke, im Livestream alle einfahrenden Fahrzeuge. Von jedem Fahrzeug entstehen zwei Lichtbilder im Arbeitsspeicher eines Laptops, die für die Kontrollkräfte nicht einsehbar sind. Zwei Bilder belegen, dass das Fahrzeug fuhr.
- Die Software sucht das Kennzeichen und prüft dessen Herkunft, damit sie den Fahrer auch bei Rechtslenkern findet.
- Sie prüft, ob das Kennzeichen unter den letzten zehn erfassten ist, um Doppelerfassungen zu vermeiden.
- Sie vergleicht die Lage der Windschutzscheibe auf beiden Bildern.
- Im Bereich der fahrzeugführenden Person sucht sie ein elektronisches Gerät und eine Hand- oder Armhaltung, die auf unerlaubte Benutzung hindeutet.
Nur bei einem solchen Trefferfall speichert das System die beiden Bilder auf der Festplatte. Ohne Treffer werden die Daten automatisiert gelöscht, sobald das elfte Fahrzeug in den Kamerabereich einfährt. Speziell geschulte Kontrollkräfte prüfen jeden Treffer von Hand. Lässt sich der Verstoß nicht zweifelsfrei bestätigen, werden die Daten sofort gelöscht; als Beispiele nennt die Begründung einen Gegenstand, der kein elektronisches Gerät ist, und ein Gerät in einer Halterung.
Vom Pilotprojekt zum Regelbetrieb
Das Innenministerium nennt die Tests von 2022 ein Pilotprojekt. Die Daten stammen aus seinen Mitteilungen und Landtagsdrucksachen.
| Zeitpunkt | Was die Quelle sagt |
|---|---|
| Juni bis August 2022 | Trier, A602 zwischen Kenn und Trier-Ehrang: 327 Verstöße an 46 Kontrolltagen |
| September bis November 2022 | Mainz, A60 vor der Anschlussstelle Mainz-Finthen: 941 Verstöße an 42 Kontrolltagen |
| 24. April 2023 | Insgesamt 1.268 Verstöße gingen an die Zentrale Bußgeldstelle Speyer. Die Zahl der Ablenkungsverstöße sei in den Testphasen „mindestens halbiert“ worden. |
| 6. November 2024 | Gesetzentwurf der Landesregierung mit einer neuen Befugnis in § 30 des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (POG) |
| 25. und 28. Februar 2025 | Das Zehnte Landesgesetz zur Änderung des POG vom 25. Februar 2025 wird im Gesetz- und Verordnungsblatt vom 28. Februar 2025 verkündet; es tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft, laut Innenministerium am 1. März 2025 |
| 11. April 2025 | Das Innenministerium meldet den Start des Regelbetriebs auf einer Brücke über die A60 bei Mainz-Finthen, zunächst mit einem Gerät der niederländischen Polizei |
| 9. April 2026 | Das Innenministerium schreibt, die Geräte stünden inzwischen landesweit zur Verfügung |
Was § 30 Absatz 8 POG erlaubt
Nach dem Wortlaut im Gesetz- und Verordnungsblatt darf die Polizei im öffentlichen Verkehrsraum zur Verhütung der unerlaubten Benutzung elektronischer Geräte im Sinne des § 23 Absatz 1a StVO personenbezogene Daten durch den offenen Einsatz technischer Mittel zur Bildübertragung und Bildaufzeichnung erheben. Die Aufzeichnungen dürfen Fahrzeug, Insassen, Kennzeichen, Fahrtrichtung, Zeit und Ort erfassen und mit intelligenter Videotechnik auf der Fahrerseite ausgewertet werden.
Die Grenzen sind im selben Absatz geregelt: Die Daten sind unverzüglich automatisiert zu löschen, wenn das System keinen Verstoß feststellt. Meldet es einen, ist unverzüglich zu prüfen, ob er sich bestätigen lässt; wenn nicht, sind die Daten sofort und spurenlos zu löschen. Was nicht sofort gelöscht wird, darf ausschließlich zur Verfolgung und Ahndung der unerlaubten Benutzung elektronischer Geräte verarbeitet werden. Die Maßnahme ist kenntlich zu machen und darf auch durchgeführt werden, wenn Dritte unvermeidbar betroffen sind; als geeignet nennt die Begründung insbesondere gut sichtbare Hinweisschilder. Für die Speicherung nach einem festgestellten Verstoß nennt sie als Grundlage § 100h Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 StPO in Verbindung mit § 46 Absatz 1 OWiG.
Was geahndet wird und was es kostet
Der Maßstab ist § 23 Absatz 1a StVO: Wer ein Fahrzeug führt, darf ein Mobiltelefon nur benutzen, wenn er es dafür weder aufnimmt noch hält und entweder nur Sprachsteuerung und Vorlesefunktion nutzt oder nur kurz und den Verhältnissen angepasst hinschaut. Den Wortlaut und die Ausnahmen erklärt der Beitrag Navi-App am Steuer. Die Landesregierung schreibt in der Begründung, die neue Befugnis solle zum Beispiel auch die ablenkende Nutzung eines auf den Oberschenkeln abgelegten Geräts erfassen.
Der Bußgeldkatalog (Stand: zuletzt geändert 12. August 2026) nennt unter Nr. 246.1 für ein elektronisches Gerät, das beim Führen eines Fahrzeugs rechtswidrig benutzt wird, 100 Euro. Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung ordnet dem einen Punkt zu. Mit Gefährdung (Nr. 246.2) sind es 150 Euro, mit Sachbeschädigung (Nr. 246.3) 200 Euro, jeweils mit einem Monat Fahrverbot; beides wird beim Führen eines Kraftfahrzeugs mit zwei Punkten bewertet. Was gilt, wenn ein Tempoblitzer das Handy in der Hand mitfotografiert, erklärt der Beitrag geblitzt mit Handy in der Hand, den Weg vom Foto zur Akte erklärt der Beitrag Blitzerfoto: Was auf dem Bild steht und was die Akte enthält.
Wo Handy-Blitzer stehen
Eine Liste von Standorten oder Einsatztagen haben wir weder beim Ministerium noch in den Drucksachen gefunden, und dieser Beitrag nennt keine; die Begründung nennt als Beispiel eine Autobahnbrücke. Für 2025 führt das Ministerium in Rheinland-Pfalz 976 Verkehrsunfälle infolge von Ablenkung an und geht von einem erheblichen Dunkelfeld aus.
Was BlitzBuddy zeigt und was nicht
BlitzBuddy warnt nicht vor Handy-Blitzern oder anderen Kameras, die in Fahrzeuge schauen. Auch vor mobilen Blitzern, Blitzer-Anhängern und Videofahrzeugen warnt die App nicht, und Abschnittskontrollen zeigt sie in Deutschland nicht an. Die festen Blitzer stammen aus OpenStreetMap, von Lufop.net und aus öffentlichen Listen von Behörden. Die App hat große Tasten, die sich von selbst schließen, sodass du während der Fahrt nichts tippen musst. Den Wortlaut von § 23 Absatz 1c StVO und die Bauarten der Blitzer erklärt der Beitrag Blitzer in Deutschland.
BlitzBuddy ist kostenlos, ohne Werbung und ohne Abo. Die App gibt es für das iPhone; die Android-Version folgt bald. Weitere Beiträge findest du im Themenbereich Blitzer mit allen Beiträgen. Das ist eine Zusammenfassung, keine Rechtsberatung.
Quellen
- Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), § 23, Bundesministerium der Justiz, Stand: zuletzt geändert 30. Januar 2026
- Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV), Bundesministerium der Justiz, Stand: zuletzt geändert 12. August 2026
- Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), Anlage 13, Bundesministerium der Justiz
- Ebling: Rheinland-Pfalz will als erstes Land Monocam einführen, Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz, 24. April 2023
- Weiterentwicklung der Verkehrssicherheit, Erfolgreicher Abschluss des Monocam-Pilotprojekts, Drucksache 18/6560, Landtag Rheinland-Pfalz, 2. Juni 2023 (pdf)
- Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 18/10756, Landtag Rheinland-Pfalz, 6. November 2024 (pdf)
- Zehntes Landesgesetz zur Änderung des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes, GVBl. 2025 Nr. 3, Land Rheinland-Pfalz, 28. Februar 2025 (pdf)
- Minister Ebling: Bundesweit erste MONOcam im Regelbetrieb, Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz, 11. April 2025
- Ebling: Steigende Zahl tödlicher Verkehrsunfälle ist ein Alarmsignal, Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz, 9. April 2026
- Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende
Quellen gelesen am 16. Oktober 2026.
Häufige Fragen
Gibt es Handy-Blitzer in Deutschland?
Ja, in Rheinland-Pfalz: Die Polizei setzt dort die MONOcam ein. Das Innenministerium meldete am 11. April 2025 den Regelbetrieb und schrieb am 9. April 2026, die Geräte stünden inzwischen landesweit zur Verfügung. Für andere Länder fanden wir am 16. Oktober 2026 keine amtliche Angabe zu einem Regelbetrieb.
Was kostet Handy am Steuer?
Der Bußgeldkatalog nennt unter Nr. 246.1 für ein beim Führen eines Fahrzeugs rechtswidrig benutztes elektronisches Gerät 100 Euro, die Fahrerlaubnis-Verordnung einen Punkt. Mit Gefährdung sind es 150 Euro und ein Monat Fahrverbot (Nr. 246.2).
Entscheidet die Kamera allein, ob ich zahlen muss?
Nein. Nach § 30 Absatz 8 POG Rheinland-Pfalz ist ein gemeldeter Verstoß unverzüglich zu überprüfen; lässt er sich nicht bestätigen, sind die Daten sofort und spurenlos zu löschen. Laut Innenministerium bewerten geschulte Polizeikräfte den Fall.
Darf ich als Fahrer eine Blitzer-App benutzen?
Nicht während der Fahrt. Nach § 23 Absatz 1c StVO dürfen bei technischen Geräten wie einem Handy die Funktionen, die Verkehrsüberwachung anzeigen, nicht verwendet werden. Das hat nichts mit der Frage zu tun, ob eine Kamera Handynutzung erkennt.