Wer mit dem Handy in der Hand geblitzt wird, kann zwei Vorwürfe bekommen: den, für den der Blitzer ausgelöst hat, und die Handynutzung selbst. Die Polizei Brandenburg schreibt, dass Handy- und Gurtverstöße, die der Bildauswerter auf den Fotos ihrer Messsysteme eindeutig erkennt, ebenfalls zur Anzeige gebracht werden. Die Handynutzung kostet nach Nr. 246.1 des Bußgeldkatalogs 100 Euro und einen Punkt, mit Gefährdung 150 Euro und mit Sachbeschädigung 200 Euro, jeweils mit einem Monat Fahrverbot und zwei Punkten. Wie die Behörde mehrere Verstöße auf einem Foto behandelt, regeln § 19 und § 20 OWiG. Der Beitrag erklärt die Wege zum Foto, was „in der Hand“ heißt, die Kosten und die Folgen in der Probezeit, nach den Texten vom 17. Oktober 2026.
Wie das Handy aufs Foto kommt
Es gibt zwei Wege. Beim ersten löst ein Tempo- oder Rotlichtblitzer aus, und das Foto zeigt den Fahrer mit dem Gerät in der Hand. Die Polizei Brandenburg beschreibt die Auswertung so: Eine Software gleicht die Bilder mit den Messprotokollen ab, deckt aus Datenschutzgründen die Beifahrer ab und schärft die Fahrerfotos. Gurt- und Handyverstöße, die der Bildauswerter eindeutig erkennt, werden ebenso zur Anzeige gebracht. Das ist die Beschreibung einer Landespolizei für ihre Systeme; wie andere Länder vorgehen, wurde hier nicht geprüft.
Beim zweiten Weg ist die Kamera selbst auf Handys am Steuer ausgerichtet. Was ein solches System erkennt und wie Rheinland-Pfalz es gesetzlich geregelt hat, erklärt der Beitrag Handy-Blitzer: die MONOcam in Rheinland-Pfalz. Was auf einem Blitzerfoto steht und wie du es einsehen kannst, erklärt der Beitrag Blitzerfoto: Was auf dem Bild steht und was die Akte enthält.
Was „in der Hand“ rechtlich heißt
§ 23 Abs. 1a StVO erlaubt, ein elektronisches Gerät zu benutzen, nur wenn es dafür weder aufgenommen noch gehalten wird. Dazu muss entweder nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt werden, oder die Bedienung erfordert nur eine kurze, den Verhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitiger Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen. Als Geräte nennt die Vorschrift ausdrücklich Mobiltelefone und Autotelefone, Berührungsbildschirme, tragbare Flachrechner, Navigationsgeräte, Fernseher, Abspielgeräte mit Videofunktion und Audiorekorder. „In der Hand“ heißt also: aufgenommen oder gehalten, egal, wozu. Wann ein Handy als Navi erlaubt ist, steht im Beitrag Navi-App am Steuer.
Die Ausnahme in § 23 Abs. 1b gilt für ein stehendes Fahrzeug, bei einem Kraftfahrzeug nur, wenn der Motor vollständig ausgeschaltet ist. Das fahrzeugseitige automatische Abschalten des Motors im Verbrennungsbetrieb oder das Ruhen des elektrischen Antriebes ist nach dem Text kein Ausschalten des Motors in diesem Sinn. An der roten Ampel mit Start-Stopp-Automatik oder im stehenden E-Auto mit ruhendem Antrieb ist das Handy in der Hand deshalb nicht ausgenommen.
Nr. 246: Bußgeld, Punkte und Fahrverbot
Der Bußgeldkatalog führt die Nr. 246 „Elektronisches Gerät rechtswidrig benutzt“ in der Fassung, die zuletzt am 12. August 2026 geändert wurde:
| Nr. | Fall | Regelsatz | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|---|
| 246.1 | beim Führen eines Fahrzeugs | 100 Euro | 1 | keins |
| 246.2 | mit Gefährdung | 150 Euro | 2 | 1 Monat |
| 246.3 | mit Sachbeschädigung | 200 Euro | 2 | 1 Monat |
| 246.4 | beim Radfahren | 55 Euro | in Anlage 13 nicht genannt | keins |
Die Punkte stehen in Anlage 13 FeV: ein Punkt unter Nr. 3.2.15 für Nr. 246.1 und zwei Punkte unter Nr. 2.2.8b für Nr. 246.2 und 246.3 beim Führen eines Kraftfahrzeugs. § 4 Abs. 1 Nr. 4 BKatV nennt die Nr. 246.2 und 246.3 unter den Tatbeständen, bei denen ein Fahrverbot in der Regel in Betracht kommt, und die dort bestimmte Dauer ist dann in der Regel festzusetzen. Nach § 4 Abs. 2 StVG ergeben sich Punkte, sofern der Verstoß rechtskräftig geahndet wird.
Wenn das Foto zwei Verstöße zeigt
Zeigt ein Tempofoto auch das Handy in der Hand, liegen zwei Tatbestände des Katalogs nebeneinander. § 19 Abs. 1 OWiG sagt: Verletzt dieselbe Handlung mehrere Gesetze, nach denen sie als Ordnungswidrigkeit geahndet werden kann, wird nur eine einzige Geldbuße festgesetzt; nach Absatz 2 bestimmt sich diese nach dem Gesetz, das die höchste Geldbuße androht. § 20 OWiG regelt den anderen Fall: Sind mehrere Geldbußen verwirkt, so wird jede gesondert festgesetzt. Welcher Fall vorliegt, entscheidet die Behörde; der Bescheid nennt die Tatbestände. Für die Punkte gilt § 4 Abs. 2 StVG: Ist in der Entscheidung auf Tateinheit entschieden worden, wird nur die Zuwiderhandlung mit der höchsten Punktzahl berücksichtigt.
Die Stufen des Tempoverstoßes, der den Blitzer ausgelöst hat, zeigt der Beitrag mit 70 in der 50er-Zone geblitzt; was nach dem Foto bis zum Bescheid passiert, erklärt der Beitrag zum Blitzerfoto oben.
Probezeit
In der Probezeit kommen Folgen dazu. Anlage 12 FeV führt unter den Ordnungswidrigkeiten, die als schwerwiegende Zuwiderhandlung (A) gelten, die Verstöße gegen die Pflichten des Fahrzeugführers in Bezug auf den Betrieb eines elektronischen Gerätes nach § 23 Abs. 1a auf. Was nach einem A-Verstoß folgt, steht im Beitrag In Probezeit geblitzt: Aufbauseminar, Probezeit und Bußgeld; verbindlich ist die Auskunft der Fahrerlaubnisbehörde.
BlitzBuddy in Deutschland
BlitzBuddy zeigt in Deutschland feste Blitzer und Rotlichtblitzer an ihrer genauen Position. Nach § 23 Abs. 1c StVO darfst du als Fahrer ein technisches Gerät, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören, nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen; bei anderen Geräten dürfen diese Funktionen nicht verwendet werden. Während der Fahrt darfst du die Blitzerwarnungen deshalb nicht nutzen. Du kannst sie unter Profil, Warnungen ausschalten. Die Verantwortung liegt beim Fahrer. Für den Verstoß gegen § 23 Abs. 1c nennt der Bußgeldkatalog unter Nr. 247 75 Euro, Anlage 13 FeV einen Punkt. BlitzBuddy ist kostenlos, ohne Werbung und ohne Abo. Die App gibt es für das iPhone; die Android-Version folgt bald. Weitere Beiträge zu Strafen findest du im Thema Bußgeld und Punkte.
Quellen
- StVO, § 23: Sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden, Bundesministerium der Justiz
- Bußgeldkatalog-Verordnung, Anlage (Bußgeldkatalog), Nr. 246 bis 247, Bundesministerium der Justiz
- Bußgeldkatalog-Verordnung, Stand: zuletzt geändert durch Art. 4 V v. 12.8.2026 I Nr. 236, Bundesministerium der Justiz
- Bußgeldkatalog-Verordnung, § 4: Regelfahrverbot, Bundesministerium der Justiz
- FeV, Anlage 13: Bewertung im Fahreignungs-Bewertungssystem, Bundesministerium der Justiz
- FeV, Anlage 12: Fahrerlaubnis auf Probe, Bundesministerium der Justiz
- StVG, § 4: Fahreignungs-Bewertungssystem, Bundesministerium der Justiz
- OWiG, § 19: Tateinheit, Bundesministerium der Justiz
- OWiG, § 20: Tatmehrheit, Bundesministerium der Justiz
- Bearbeitung von Geschwindigkeitsverstößen, Polizei des Landes Brandenburg (Datum der Seite: 31.03.2021), Polizei des Landes Brandenburg
Quellen gelesen am 17. Oktober 2026. Das ist eine Zusammenfassung, keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen
Was kostet es, mit dem Handy in der Hand geblitzt zu werden?
Für ein elektronisches Gerät, das beim Führen eines Fahrzeugs rechtswidrig benutzt wird, nennt der Bußgeldkatalog unter Nr. 246.1 100 Euro. Mit Gefährdung sind es 150 Euro, mit Sachbeschädigung 200 Euro, jeweils mit einem Monat Fahrverbot.
Gibt es Punkte, wenn ich mit dem Handy in der Hand geblitzt werde?
Ja. Anlage 13 FeV bewertet Nr. 246.1 mit einem Punkt, Nr. 246.2 und 246.3 beim Führen eines Kraftfahrzeugs mit zwei Punkten. Nach § 4 Abs. 2 StVG ergeben sich Punkte, sofern der Verstoß rechtskräftig geahndet wird.
Kann ein Tempoblitzer auch ein Handy am Steuer zeigen?
Ja. Die Polizei Brandenburg schreibt, dass Gurt- und Handyverstöße, die der Bildauswerter auf den Fotos ihrer Messsysteme eindeutig erkennt, ebenfalls zur Anzeige gebracht werden. Für andere Länder wurde das hier nicht geprüft.
Wird für Tempo und Handy eine oder werden zwei Geldbußen festgesetzt?
Das hängt davon ab, ob die Behörde eine Handlung oder mehrere annimmt. § 19 OWiG sieht bei derselben Handlung eine einzige Geldbuße vor, § 20 OWiG bei mehreren Geldbußen jede gesondert. Bei Tateinheit zählt nach § 4 Abs. 2 StVG nur der Verstoß mit den meisten Punkten.
Gilt das Handyverbot auch an der roten Ampel?
Ja. Ausgenommen ist ein stehendes Kraftfahrzeug nur mit vollständig ausgeschaltetem Motor (§ 23 Abs. 1b StVO). Das automatische Abschalten im Verbrennungsbetrieb, etwa durch die Start-Stopp-Automatik, und das Ruhen des elektrischen Antriebes zählen nicht als Ausschalten.