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Navi-App am Steuer: Was § 23 StVO beim Handy als Navi erlaubt

Navi-App auf dem Handy: was § 23 Absatz 1a StVO am Steuer erlaubt, was ein Verstoß kostet, was für Blitzer gilt und was ADAC und Google über ihre App schreiben.

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Eine Navi-App darfst du in Deutschland am Steuer benutzen, solange du das Handy weder aufnimmst noch hältst und die App entweder per Sprache bedienst oder nur kurz auf das Display schaust. So steht es in § 23 Absatz 1a der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Welche App du wählst, regelt das Gesetz nicht; rechtlich zählt, wie du sie bedienst und welche Funktionen du verwendest. Hier liest du den Wortlaut der Regel, wann sie nicht gilt, was ein Verstoß laut Bußgeldkatalog kostet, was für Blitzer in der Navi-App gilt und was zwei Anbieter auf ihren eigenen Seiten über ihre App schreiben. Das ist eine Zusammenfassung, keine Rechtsberatung.

Was § 23 Absatz 1a StVO sagt

Satz 1 regelt elektronische Geräte, die „der Kommunikation, Information oder Organisation“ dienen. Satz 2 zählt ausdrücklich auch „Geräte zur Ortsbestimmung“ dazu, „insbesondere Mobiltelefone“, außerdem Berührungsbildschirme und Navigationsgeräte. Ein Handy mit Navi-App fällt also darunter, ebenso ein Navigationsgerät im Auto. Wer ein Fahrzeug führt, darf ein solches Gerät „nur benutzen, wenn“ zwei Bedingungen zusammenkommen:

  1. Das Gerät wird „weder aufgenommen noch gehalten“.
  2. Entweder wird „nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt“, oder zur Bedienung ist „nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung“ nötig, bei „gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen“.

Das Handy gehört deshalb in eine Halterung, nicht in die Hand. Wie lang ein Blick „kurz“ sein darf, nennt das Gesetz nicht in Sekunden; es knüpft an Straße, Verkehr, Sicht und Wetter an. Wer das Ziel vor der Abfahrt eingibt, muss unterwegs weniger bedienen.

Wann die Regel nicht gilt

§ 23 Absatz 1b StVO nimmt ein „stehendes Fahrzeug“ aus, bei Kraftfahrzeugen aber nur, „wenn der Motor vollständig ausgeschaltet ist“. Satz 2 stellt klar: Das automatische Abschalten des Motors im Verbrennungsbetrieb oder das Ruhen des elektrischen Antriebs ist „kein Ausschalten des Motors in diesem Sinne“. Wer an der roten Ampel bei laufendem oder per Start-Stopp abgeschaltetem Motor ein neues Ziel eintippt, muss also weiter die Bedingungen von Absatz 1a einhalten. Im Stau gilt dasselbe.

Was ein Verstoß kostet

Der Bußgeldkatalog nennt unter Nr. 246.1 für ein „elektronisches Gerät rechtswidrig benutzt“ beim Führen eines Fahrzeugs einen Regelsatz von 100 Euro; Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung ordnet dem einen Punkt zu. Mit Gefährdung (Nr. 246.2) sind es 150 Euro und ein Monat Fahrverbot, mit Sachbeschädigung (Nr. 246.3) 200 Euro und ein Monat Fahrverbot; beim Führen eines Kraftfahrzeugs bewertet Anlage 13 beide Fälle mit zwei Punkten. Der Katalog gilt in der Fassung, die zuletzt am 12. August 2026 geändert wurde. Wie die Polizei in Rheinland-Pfalz solche Verstöße mit einer Kamera erkennt, erklärt der Beitrag Handy-Blitzer: die MONOcam in Rheinland-Pfalz.

Melden während der Fahrt

Manche Navi-Apps lassen Fahrer Ereignisse melden. Google beschreibt in der Hilfe zu Google Maps, wie man während der Navigation über „Melden“ zum Beispiel einen Unfall, einen Stau oder eine Baustelle meldet, und schreibt dazu, Unfälle solle man nur melden, wenn das gefahrlos möglich ist. Für den Fahrer gilt auch hier Absatz 1a: Ein Tippen auf das Display ist eine Bedienung und muss mit einem kurzen Blick auskommen, sonst bleibt nur die Sprache.

Blitzerwarnungen in der Navi-App

Absatz 1a endet mit dem Satz: „Absatz 1c und § 1b des Straßenverkehrsgesetzes bleiben unberührt.“ Absatz 1c ist also eine eigene Regel neben der Bedienung. Satz 1 verbietet dem Fahrer, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Satz 3 betrifft Geräte, die das neben anderen Zwecken auch können: Bei ihnen „dürfen die entsprechenden Gerätefunktionen nicht verwendet werden“. Zeigt eine Navi-App auch Blitzer an, darf der Fahrer diese Funktion während der Fahrt also nicht verwenden, auch wenn das Handy vorschriftsmäßig in der Halterung steckt. Der Bußgeldkatalog nennt für einen Verstoß gegen Absatz 1c beim Führen eines Kraftfahrzeugs unter Nr. 247 einen Regelsatz von 75 Euro, die Fahrerlaubnis-Verordnung einen Punkt. Den Gesetzestext im Zusammenhang und die Lage in den Nachbarländern zeigt der Beitrag Blitzer-App legal oder verboten.

Was Anbieter über ihre Navi-App schreiben

Die Tabelle gibt wieder, was die eigenen Seiten am 16. Oktober 2026 sagen. Sie wertet nicht und nennt keine Preise.

AnbieterSelbstbeschreibung
ADAC Drive„kostenlose App für Tanken, Laden und Navigieren“; Routenplanung für Auto, Gespann, Wohnmobil, Motorrad, Fahrrad und Fußgänger; Echtzeit-Navigation mit Sprachführung
Google MapsHilfeseite: Routenführung, die die aktuelle Verkehrslage berücksichtigt, mit Sprachnavigation; Navigation und Fahrspurinformationen „nicht in allen Ländern, Regionen und Sprachen verfügbar“; für übergroße Fahrzeuge „eignen sich die Navigationsinformationen nicht“

Zwei Dinge lohnt es zu prüfen, bevor du dich für eine App entscheidest. Erstens das Fahrzeug: Für ein Wohnmobil zählen Höhe, Breite, Länge und Gewicht, wie der Beitrag Navi-App fürs Wohnmobil zeigt. Zweitens die Zusatzfunktionen: Zeigt die App auch Blitzer an, darfst du diese Anzeige in Deutschland während der Fahrt nicht verwenden. Was Google selbst über seine Meldetypen schreibt, steht im Beitrag Google Maps und Blitzer, was Google, Apple und andere Anbieter zu Karten ohne Netz schreiben, der Beitrag Offline Navi-App.

Was BlitzBuddy als Navi-App bietet

BlitzBuddy hat Suche und Navigation in Deutschland, den Niederlanden, Belgien, Frankreich und der Türkei. Warnungen kommen per Ton und Sprachansage, auch bei ausgeschaltetem Bildschirm. Die App funktioniert mit Apple CarPlay und Android Auto; die Android-Version folgt bald. In Deutschland zeigt BlitzBuddy dazu Tempolimits samt dem blauen 130-Schild, wo OpenStreetMap für eine Straße ausdrücklich kein Limit verzeichnet, feste Blitzer und Rotlichtblitzer an ihrer genauen Position und Staus auf der Autobahn live von der Autobahn GmbH. Abschnittskontrollen zeigt die App in Deutschland nicht. BlitzBuddy ist kostenlos, ohne Werbung und ohne Abo. Die App gibt es für das iPhone. Weitere Beiträge stehen im Themenbereich Blitzer-Apps und Recht.

Quellen

Quellen gelesen am 16. Oktober 2026.

Häufige Fragen

Darf ich das Handy als Navi benutzen?

Ja, wenn du es weder aufnimmst noch hältst und es per Sprache bedienst oder nur kurz hinschaust (§ 23 Absatz 1a StVO). Das Handy gehört deshalb in eine Halterung.

Gilt die Regel auch an der roten Ampel?

Ja. § 23 Absatz 1b StVO nimmt ein stehendes Kraftfahrzeug nur aus, wenn der Motor vollständig ausgeschaltet ist. Hat die Start-Stopp-Automatik den Motor abgeschaltet, zählt das laut Gesetz nicht als Ausschalten.

Gibt es eine kostenlose Navi-App?

Der ADAC nennt ADAC Drive auf seiner Seite eine „kostenlose App“. BlitzBuddy ist kostenlos, ohne Werbung und ohne Abo. Bei anderen Apps zeigt der App Store, ob der Download kostenlos ist und ob In-App-Käufe dazugehören.

Darf meine Navi-App vor Blitzern warnen?

Als Fahrer darfst du eine Blitzerwarnung während der Fahrt nicht nutzen (§ 23 Absatz 1c StVO). Kann eine Navi-App auch Blitzer anzeigen, darfst du diese Funktion nicht verwenden; der Bußgeldkatalog nennt dafür 75 Euro.

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