Verkehr und Sicherheit

Blitzerfoto: Was auf dem Bild steht, wie Behörden es zeigen und was die Akte enthält

Blitzerfoto und Blitzerbild: Was die PTB-Anforderungen im Bild vorschreiben, wie Bußgeldstellen das Foto zeigen und was § 49 OWiG zur Akteneinsicht sagt.

BlitzBuddy7 Min. Lesezeit
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Ein Blitzerfoto ist das Bilddokument, das ein Messgerät zusammen mit dem Messwert ablegt, wenn es einen Verstoß feststellt. Die Behörden sprechen meist von einem Beweisfoto. Im Brief liegt es nicht immer: Die Bußgeldstelle Berlin schreibt, es bestehe keine Rechtspflicht, Fotos beizufügen, und zeigt sie in einem Online-Portal. Hier liest du, was die PTB-Anforderungen im Bild vorschreiben, wie mehrere Behörden das Foto zugänglich machen und was Gesetz und Landesseiten zu Anhörung und Akteneinsicht sagen.

Blitzerbild, Beweisfoto, Bilddokument

Die Suchbegriffe „Blitzer Bild“ und „Blitzerfoto“ meinen dasselbe Dokument. Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) nennt es in ihren Anforderungen Bilddokument: ein Einzelbild, mehrere Einzelbilder oder eine Bildsequenz. Zusammen mit den Messdaten bildet es die Falldatei, eine digital signierte Zusammenstellung. Bilder der Geräte selbst zeigt dieser Beitrag nicht.

Was auf dem Blitzerfoto steht

Welche Angaben ins Bild gehören, legt die PTB je Bauart fest.

BauartIn das Bilddokument zu integrieren
Verkehrsradar (PTB-A 12.04, November 2021)Datum und Uhrzeit auf die Sekunde, Messwert mit Einheit, Informationen zur Messwertzuordnung, bei Geräten mit Fahrtrichtungserkennung die Fahrtrichtung, die Bauartbezeichnung
Weg-Zeit-Messgerät mit Helligkeitssensoren (PTB-A 12.07, Juli 2022)Datum und Uhrzeit auf die Sekunde, Messwert mit Einheit, Zuordnungsinformation (zum Beispiel der Seitenabstand), Fahrtrichtung, Bauartbezeichnung und der Abstand des Geräts zum Beginn des nächstgelegenen überwachten Fahrstreifens
Rotlichtüberwachung (PTB-A 12.02, Juni 2024)Gelbphasendauer, Rotzeit bei der Aufnahme, vorzuwerfende Rotzeit und gegebenenfalls der Fahrstreifencode

Bei Bildsequenzen sind Start und Ende der Messung einzublenden, und die Messwerte müssen zur abgebildeten Situation gehören.

Manche Geräte haben eine ergänzende Dokumentationseinheit, die PTB nennt als Beispiel Fahrer- oder Kennzeichenerkennung. Deren Bild muss in einer festgelegten zeitlichen Beziehung zum Hauptbild stehen und darf den geeichten Messwert nicht enthalten. Die Polizei Brandenburg beschreibt die Auswertung so: Eine Software gleicht die Bilder mit den Messprotokollen ab, deckt aus Datenschutzgründen die Beifahrer ab und schärft die Fahrerfotos. Gurt- und Handyverstöße, die der Bildauswerter eindeutig erkennt, werden ebenfalls zur Anzeige gebracht.

So zeigen Behörden das Foto

Eine einheitliche Regel für alle Länder haben wir nicht gefunden. Die Seiten, die wir am 16. Oktober 2026 gelesen haben, beschreiben unterschiedliche Wege:

BehördeWie das Foto zugänglich ist
Polizei Brandenburg (Seite vom 11. Mai 2023)Fahrerermittlung, Verwarnung und Anhörung enthalten Benutzername und Passwort für das Bürgerportal; dort lässt sich das Beweisfoto einsehen und speichern
Bußgeldstelle BerlinZugangsdaten (Kennung und Passwort) im Anhörungsschreiben; im Portal nur Fotos von Geschwindigkeits- und Rotlichtverstößen, für Halt- und Parkverstöße keine
Bußgeldstelle HamburgOnline-Anhörung seit Juli 2018: Tatvorwurf und Beweisfotos ansehen, Angaben prüfen, sich äußern und eigene Dokumente hochladen; Antworten per Post bleiben möglich
Zentrale Bußgeldstelle Kasselaufgedruckter Zugangscode; Daten und Fotos sind für andere Internetnutzer nicht sichtbar, die Nutzung ist freiwillig
Bayerisches Polizeiverwaltungsamt (Seite vom 16. Juli 2026)Das Foto zur Fahrerfeststellung lässt sich schriftlich anfordern; die ganze Akte gibt es über einen Antrag auf Akteneinsicht

Anhörung und Fahrerermittlung

Nach § 55 Absatz 1 OWiG genügt es, dem Betroffenen Gelegenheit zu geben, sich zur Beschuldigung zu äußern. Die Bußgeldstelle Berlin beschreibt die Anhörung als gesetzlich vorgeschrieben: Sie enthält die vorgeworfene Ordnungswidrigkeit, die Daten des Betroffenen und den Hinweis, dass es ihm freisteht, sich zum Sachverhalt zu äußern. Den Anhörungsbogen mit Gelegenheit zur Fahrerbenennung muss man nach Auskunft der Berliner Bußgeldstelle um die Personalien ergänzen oder diese bestätigen und zurücksenden. Sie behalte sich weitere Maßnahmen zur Ermittlung des Fahrers vor.

Kommt eine Person für den Verstoß nicht als Verantwortliche in Betracht, befragt die Behörde sie als Zeugen, schreibt das Regierungspräsidium Kassel. Lässt sich der Fahrer nicht ermitteln, stellt die Bußgeldstelle Berlin das Verfahren ein und gibt den Vorgang an die Zulassungsstelle, die über eine Fahrtenbuchauflage entscheidet. Was das für Motorradfahrer bedeutet, erklärt der Beitrag Blitzer und Motorrad: Kennzeichen hinten und Fahrerermittlung.

Was im Anhörungsbogen steht und wie er sich vom Zeugenfragebogen unterscheidet, erklärt Anhörungsbogen nach dem Blitzer. Wie es danach mit Bescheid, Fristen und Punkten weitergeht, erklärt der Beitrag Blitzer-Strafe: Ablauf, Fristen, Punkte und Fahrverbot.

Akteneinsicht

§ 49 Absatz 1 OWiG: Die Verwaltungsbehörde gewährt dem Betroffenen auf Antrag Einsicht in die Akten, soweit der Untersuchungszweck nicht gefährdet wird und keine überwiegenden schutzwürdigen Interessen Dritter entgegenstehen; wird die Akte nicht elektronisch geführt, können Kopien übermittelt werden.

Das Bayerische Polizeiverwaltungsamt schreibt, jeder Betroffene könne schriftlich Akteneinsicht beantragen; sie werde nach Abschluss der Ermittlungen elektronisch zur Verfügung gestellt, per Link oder QR-Code, ohne Kosten. Die Akte enthalte je nach Verstoß unter anderem Beweisfoto, Video, Unterlagen zum Messgerät, Bußgeldbescheid, Zustellungsurkunde und Vernehmungsprotokolle. In Berlin ist die Einsicht in der Bußgeldstelle nach deren Angaben kostenlos und geschieht unter Aufsicht.

Wie lange die Bilder gespeichert bleiben

Die Polizei Brandenburg nennt nach dem Ende des Verfahrens eine Aufbewahrungsfrist nach § 49c Absatz 1 und 5 OWiG in Verbindung mit § 489 Absatz 4 StPO: Bei einer Geldbuße über 250 Euro werden die Daten nach fünf Jahren gelöscht, bis 250 Euro nach zwei Jahren, bei abgeschlossenen Verwarnungen nach vier Monaten. § 49c Absatz 5 OWiG legt für Daten, die für künftige Verfolgung gespeichert werden, Höchstfristen von fünf und zwei Jahren fest. Andere Länder können andere Fristen nennen; wir haben nur diese Angabe gelesen.

Nicht jedes Bild zeigt eine Messung

Kameras, die Handynutzung erkennen, arbeiten anders als ein Radar: Sie messen nichts, sondern speichern nach einem Treffer der Software zwei Bilder, die Polizisten prüfen. Wie das in Rheinland-Pfalz geregelt ist, steht im Beitrag Handy-Blitzer in Rheinland-Pfalz. Wie eine Stadt Messung, Auswertung und Bußgeldstelle aufteilt, zeigt der Beitrag zu Blitzern in Bremen.

Was BlitzBuddy zeigt und was nicht

BlitzBuddy macht keine Fotos von Verstößen und hat keinen Zugang zu Bildern der Behörden. Die festen Blitzer stammen aus OpenStreetMap, von Lufop.net und aus öffentlichen Listen von Behörden. Vor mobilen Blitzern, Blitzer-Anhängern und Videofahrzeugen warnt die App nicht, und Abschnittskontrollen zeigt sie in Deutschland nicht an. BlitzBuddy ist kostenlos, ohne Werbung und ohne Abo. Die App gibt es für das iPhone; die Android-Version folgt bald. Weitere Beiträge findest du im Themenbereich Blitzer mit allen Beiträgen. Das ist eine Zusammenfassung, keine Rechtsberatung.

Quellen

Quellen gelesen am 16. Oktober 2026.

Häufige Fragen

Warum liegt dem Anhörungsbogen kein Blitzerfoto bei?

Die Bußgeldstelle Berlin schreibt, es bestehe keine Rechtspflicht, Beweismittel wie Fotos beizufügen. Sie zeigt die Bilder über ein Online-Portal; die Zugangsdaten stehen im Anhörungsschreiben.

Was steht auf einem Blitzerfoto?

Nach den PTB-Anforderungen mindestens Datum und Uhrzeit auf die Sekunde und bei Tempomessungen der Messwert mit Einheit samt Angaben zur Zuordnung zum Fahrzeug. Bei Rotlicht sind es Gelbphasendauer und Rotzeit.

Sind Beifahrer auf dem Blitzerfoto zu erkennen?

Die Polizei Brandenburg schreibt, sie decke aus Datenschutzgründen die Beifahrer ab und schärfe die Fahrerfotos. Wie andere Länder das handhaben, haben wir nicht überall gefunden.

Kostet die Akteneinsicht etwas?

Nach den Seiten der Polizei Bayern und der Bußgeldstelle Berlin nicht: Bayern stellt die Akte elektronisch ohne Kosten bereit, Berlin gewährt die Einsicht in der Bußgeldstelle kostenlos unter Aufsicht.

Wer darf das Foto im Online-Portal sehen?

Das Regierungspräsidium Kassel schreibt, Daten und Fotos seien für andere Internetnutzer nicht sichtbar; nur mit den aufgedruckten Zugangsdaten lassen sich die Informationen zum Vorgang abrufen.

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