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Fahrerflucht: Warum es kein Bußgeld gibt, sondern eine Strafe nach § 142 StGB

Fahrerflucht kostet kein Bußgeld, sondern ist eine Straftat nach § 142 StGB. Strafrahmen, Führerschein, Punkte und die Pflichten nach dem Unfall im Gesetz.

BlitzBuddy6 Min. Lesezeit
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Fahrerflucht kostet kein Bußgeld. Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort ist nach § 142 des Strafgesetzbuchs (StGB) eine Straftat und wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Dazu können Punkte kommen, ein Fahrverbot oder die Entziehung der Fahrerlaubnis. Dieser Beitrag gibt wieder, was der Gesetzestext (Stand des StGB: zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 20.3.2026 I Nr. 95) zu Pflichten, Strafrahmen und Folgen sagt, und trennt davon die Bußgelder, die es nach einem Unfall tatsächlich gibt.

Was § 142 StGB verbietet

Bestraft wird nach Abs. 1 ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er

  1. zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, dass er beteiligt ist, ermöglicht hat, oder
  2. eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne dass jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen.

Unfallbeteiligter ist nach Abs. 5 jeder, dessen Verhalten nach den Umständen zur Verursachung des Unfalls beigetragen haben kann. Von Schuld ist in Abs. 5 keine Rede. Wie lange die „angemessene Zeit“ dauert, sagt das Gesetz nicht in Minuten; der Text stellt auf die Umstände ab.

Strafrahmen und Folgen

FolgeVorschriftWas im Text steht
Strafe§ 142 Abs. 1 StGBFreiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe
Geldstrafe§ 40 StGB5 bis 360 Tagessätze, ein Tagessatz 1 bis 30.000 Euro, nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen
Fahrverbot§ 44 StGBein bis sechs Monate als Nebenstrafe
Entziehung der Fahrerlaubnis§ 69 StGBRegelfall bei Toten, nicht unerheblich Verletzten oder bedeutendem Fremdschaden, wenn der Täter das wusste oder wissen konnte (Abs. 2 Nr. 3)
Sperrfrist§ 69a StGBsechs Monate bis fünf Jahre, auf Dauer möglich
PunkteAnlage 13 FeVdrei Punkte bei Entziehung oder Sperre (Nr. 1.7), sonst zwei (Nr. 2.1.7)

Mit der Rechtskraft des Urteils erlischt die Fahrerlaubnis, wenn sie entzogen wird (§ 69 Abs. 3 StGB). Wann ein Fahrverbot beginnt und wie lange es dauert, steht in Fahrverbot: Wann es droht, wie lange es dauert; ob sich ein Fahrverbot gegen Geld ersetzen lässt, beantwortet der Beitrag Fahrverbot in Geldstrafe umwandeln.

Absatz 2 bis 4: nachträgliche Feststellungen

Nach Abs. 2 wird ebenso bestraft, wer sich nach Ablauf der Wartefrist oder berechtigt oder entschuldigt vom Unfallort entfernt hat und die Feststellungen nicht unverzüglich nachträglich ermöglicht. Dieser Verpflichtung genügt nach Abs. 3, wer den Berechtigten oder einer nahe gelegenen Polizeidienststelle mitteilt, dass er an dem Unfall beteiligt gewesen ist, seine Anschrift, seinen Aufenthalt sowie das Kennzeichen und den Standort seines Fahrzeugs angibt und dieses zu unverzüglichen Feststellungen für eine ihm zumutbare Zeit zur Verfügung hält. Das gilt nicht, wenn er durch sein Verhalten die Feststellungen absichtlich vereitelt.

Abs. 4: Das Gericht mildert in den Fällen der Absätze 1 und 2 die Strafe oder kann von Strafe absehen, wenn der Unfallbeteiligte innerhalb von 24 Stunden nach einem Unfall außerhalb des fließenden Verkehrs, der ausschließlich nicht bedeutenden Sachschaden zur Folge hat, freiwillig die Feststellungen nachträglich ermöglicht. Was „nicht bedeutend“ ist, beziffert der Text nicht.

Die Pflichten nach der Straßenverkehrs-Ordnung

Nach § 34 Abs. 1 StVO hat, wer an einem Verkehrsunfall beteiligt ist,

  1. unverzüglich zu halten,
  2. den Verkehr zu sichern und bei geringfügigem Schaden unverzüglich beiseite zu fahren,
  3. sich über die Unfallfolgen zu vergewissern,
  4. Verletzten zu helfen (§ 323c StGB),
  5. anderen am Unfallort anwesenden Beteiligten und Geschädigten anzugeben, dass man am Unfall beteiligt war, und auf Verlangen den eigenen Namen und die eigene Anschrift anzugeben, Führerschein und Fahrzeugschein vorzuweisen und nach bestem Wissen Angaben über die Haftpflichtversicherung zu machen,
  6. so lange am Unfallort zu bleiben, bis die Feststellung der Person, des Fahrzeugs und der Art der Beteiligung durch eigene Anwesenheit ermöglicht wurde, oder eine nach den Umständen angemessene Zeit zu warten und am Unfallort den eigenen Namen und die eigene Anschrift zu hinterlassen, wenn niemand bereit war, die Feststellung zu treffen,
  7. unverzüglich die Feststellungen nachträglich zu ermöglichen, wenn man sich berechtigt, entschuldigt oder nach Ablauf der Wartefrist entfernt hat.

Anders als § 142 StGB nennt Nr. 6 also ausdrücklich das Hinterlassen von Namen und Anschrift. Beteiligt ist nach Abs. 2 jede Person, deren Verhalten nach den Umständen zum Unfall beigetragen haben kann, und Unfallspuren dürfen nach Abs. 3 nicht beseitigt werden, bevor die notwendigen Feststellungen getroffen worden sind.

Was tatsächlich als Bußgeld bleibt

Der Bußgeldkatalog kennt aus diesem Bereich nur kleine Tatbestände: Nr. 125 (als an einem Unfall beteiligte Person den Verkehr nicht gesichert oder bei geringfügigem Schaden nicht unverzüglich beiseite gefahren) kostet 30 Euro, mit Sachbeschädigung nach Nr. 125.1 35 Euro. Nr. 126 (Unfallspuren beseitigt, bevor die notwendigen Feststellungen getroffen waren) kostet 30 Euro. Welche höheren Sätze der Katalog bei Gefährdung und Sachbeschädigung nach einem Unfall vorsieht, steht in Bußgeld nach einem Unfall. Der Unterschied zwischen Ordnungswidrigkeit und Straftat ist auch das Thema in Blitzer-Strafe: Ablauf, Fristen, Punkte und Fahrverbot, und wie viele Punkte welche Stufe auslösen, zeigt wie viele Punkte man in Flensburg haben darf.

Was BlitzBuddy zeigt

BlitzBuddy zeigt in Deutschland feste Blitzer und Rotlichtblitzer an ihrem genauen Ort und den Verkehr auf den Autobahnen live von Die Autobahn GmbH. Für Blitzerwarnungen gilt § 23 Abs. 1c StVO: Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören; bei anderen Geräten dürfen diese Funktionen nicht verwendet werden. Du darfst die Warnungen während der Fahrt nicht nutzen und kannst sie unter Profil, Warnungen ausschalten. Die Verantwortung liegt beim Fahrer. BlitzBuddy ist kostenlos, ohne Werbung und ohne Abo. Die App gibt es für das iPhone; die Android-Version folgt bald. Weitere Beiträge stehen unter Bußgeld und Punkte. Das ist eine Zusammenfassung, keine Rechtsberatung.

Quellen

Quellen gelesen am 17. Oktober 2026.

Häufige Fragen

Wie hoch ist das Bußgeld bei Fahrerflucht?

Ein Bußgeld gibt es dafür nicht. Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort ist nach § 142 StGB eine Straftat, die mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft wird. Die Geldstrafe bemisst das Gericht in Tagessätzen (§ 40 StGB).

Wie lange muss man nach einem Unfall warten?

§ 142 Abs. 1 Nr. 2 StGB verlangt, „eine nach den Umständen angemessene Zeit“ zu warten, wenn niemand bereit ist, die Feststellungen zu treffen. Eine Zahl in Minuten nennt das Gesetz nicht.

Gibt es Punkte in Flensburg für Fahrerflucht?

Ja. Nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung drei Punkte, wenn die Entziehung der Fahrerlaubnis oder eine isolierte Sperre angeordnet wurde (Nr. 1.7), sonst zwei Punkte (Nr. 2.1.7).

Wird bei Fahrerflucht der Führerschein entzogen?

Das entscheidet das Gericht. Nach § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB ist der Täter in der Regel als ungeeignet anzusehen, wenn bei dem Unfall ein Mensch getötet oder nicht unerheblich verletzt wurde oder an fremden Sachen bedeutender Schaden entstand und er das wusste oder wissen konnte.

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