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Bußgeldkatalog Autobahn: Tempo, Abstand, Rettungsgasse, Wenden

Bußgeldkatalog für die Autobahn: Geschwindigkeitsüberschreitung, Abstand, Rettungsgasse, Wenden, Seitenstreifen mit Regelsatz, Punkten und Fahrverbot.

BlitzBuddy7 Min. Lesezeit
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Einen eigenen Bußgeldkatalog für die Autobahn gibt es nicht. Die Regelsätze stehen im einen Bußgeldkatalog der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV): Verstöße, die nur auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen vorkommen, in einem eigenen Abschnitt (Nr. 78 bis 88), Tempo, Abstand, Überholen und Rettungsgasse in den allgemeinen Abschnitten. Ein Fahrverbot sieht der Katalog auf der Autobahn unter anderem vor bei fehlender Rettungsgasse (Nr. 50), beim Wenden auf der durchgehenden Fahrbahn (Nr. 83.3), bei sehr geringem Abstand über 100 km/h (Tabelle 2) und ab bestimmten Tempostufen (Tabelle 1). Hier stehen die häufigsten Autobahn-Tatbestände mit Regelsatz, Punkten und Fahrverbot. Grundlage ist der Katalog, zuletzt geändert am 12. August 2026, wie ihn gesetze-im-internet.de am 16. Oktober 2026 zeigt.

Geschwindigkeitsüberschreitung auf der Autobahn: Tabelle 1

Die Geschwindigkeitsüberschreitung auf der Autobahn regelt Nr. 11 in Verbindung mit Tabelle 1. Voraussetzung ist eine überschrittene zulässige Höchstgeschwindigkeit: ein Schild mit Zeichen 274 oder die Grenze für dein Fahrzeug nach § 18 Abs. 5 StVO. Ohne beides gilt für den Pkw ohne Anhänger kein Limit; die 130 km/h sind eine Empfehlung. Eine eigene Spalte für Autobahnen hat Tabelle 1 nicht, sie unterscheidet nur „innerhalb“ und „außerhalb geschlossener Ortschaften“. Der Ort des Verstoßes entscheidet; dass Autobahnen auch innerhalb von Ortschaften verlaufen, setzt § 18 Abs. 5 StVO voraus. Die Zeilen des Pkw außerorts:

ÜberschreitungRegelsatzPunkteFahrverbot
bis 10 km/h (Nr. 11.3.1)20 Eurokeinekeins
11 bis 15 km/h (Nr. 11.3.2)40 Eurokeinekeins
16 bis 20 km/h (Nr. 11.3.3)60 Eurokeinekeins
21 bis 25 km/h (Nr. 11.3.4)100 Euro1keins
26 bis 30 km/h (Nr. 11.3.5)150 Euro1keins
31 bis 40 km/h (Nr. 11.3.6)200 Euro1keins
41 bis 50 km/h (Nr. 11.3.7)320 Euro21 Monat
51 bis 60 km/h (Nr. 11.3.8)480 Euro21 Monat
61 bis 70 km/h (Nr. 11.3.9)600 Euro22 Monate
über 70 km/h (Nr. 11.3.10)700 Euro23 Monate

Für Kraftfahrzeuge über 3,5 t, Gespanne und Busse gelten Buchstabe a und b der Tabelle mit höheren Sätzen und früheren Fahrverboten. Zwei Stufen erklären wir einzeln: 20 km/h zu schnell auf der Autobahn mit dem Abzug vom Messwert an der Grenze 20/21 und 30 km/h zu schnell auf der Autobahn mit der Wiederholungsregel ab 26 km/h. Die vollständige Tabelle samt innerörtlicher Spalte steht im Bußgeldkatalog mit Tempo-Tabelle.

Abstand: Tabelle 2

Zu dichtes Auffahren regelt Nr. 12. Bei bis zu 80 km/h kostet es 25 Euro (Nr. 12.1). Über 80 km/h gelten 35 Euro, wenn der Abstand in Metern nicht weniger als ein Viertel des Tachowertes betrug (Nr. 12.4), darunter Tabelle 2. Dort zählt der Abstand in Zehnteln des halben Tachowertes, bei mehr als 100 km/h kommen Fahrverbote dazu. Rechenbeispiel: Bei 150 km/h ist der halbe Tachowert 75 m; 4/10 davon sind 30 m, 3/10 sind 22,5 m. Wer mit 28 m Abstand fährt, liegt unter 30 und über 22,5 m, also bei Nr. 12.7.2: 180 Euro, ein Punkt. Unter 22,5 m, aber nicht unter 15 m, wären es 240 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot (Nr. 12.7.3). Lkw über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und Kraftomnibusse müssen auf der Autobahn bei mehr als 50 km/h mindestens 50 m Abstand halten, sonst sind es 80 Euro und ein Punkt (Nr. 15). Wie der Abstand gemessen wird, beschreibt Abstandsmessung auf der Autobahn.

Rettungsgasse

§ 11 Abs. 2 StVO verlangt: Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder stehen, bilden sie zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen eine freie Gasse für Polizei- und Hilfsfahrzeuge. Fehlt sie, nennt der Katalog 200 Euro, zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot (Nr. 50). Mit Behinderung sind es 240 Euro (Nr. 50.1), mit Gefährdung 280 Euro (Nr. 50.2), mit Sachbeschädigung 320 Euro (Nr. 50.3), jeweils mit einem Monat Fahrverbot. Für das unberechtigte Befahren der freien Gasse nennt Nr. 50a 240 Euro, zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot. Für Einsatzkräfte auf dem Weg zum Einsatz gelten Sonderrechte nach § 35 StVO, mit engen Grenzen: Feuerwehrmann geblitzt: Fahrverbot trotz Sonderrechten nach § 35 StVO?

Spur, Seitenstreifen, Wenden und Halten

Diese Tatbestände sind die typischen Autobahn-Zeilen. Die Punkte stammen aus Anlage 13 FeV.

VerstoßNr.RegelsatzPunkteFahrverbot
Rechtsfahrgebot verletzt und andere behindert4.280 Euro1keins
Außerhalb von Ortschaften rechts überholt17100 Euro1keins
Seitenstreifen zum schnelleren Vorwärtskommen benutzt8875 Euro1keins
Gewendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung gefahren, in einer Ein- oder Ausfahrt83.175 Euro1keins
Dasselbe auf Nebenfahrbahn oder Seitenstreifen83.2130 Euro1keins
Dasselbe auf der durchgehenden Fahrbahn83.3200 Euro21 Monat
Auf der Autobahn gehalten8430 Eurokeinekeins
Auf der Autobahn geparkt8570 Euro1keins
Beim Einfahren Vorfahrt auf der durchgehenden Fahrbahn nicht beachtet8275 Euro1keins
An nicht vorgesehener Stelle eingefahren oder ausgefahren80, 8725 Eurokeinekeins

Rechts überholen ist etwas anderes als rechts schneller fahren: § 7 Abs. 2 StVO erlaubt Letzteres, wenn der Verkehr so dicht ist, dass sich Fahrzeugschlangen gebildet haben. Die Nr. 80 mit Gefährdung (80.1) kostet 75 Euro und einen Punkt. Halten ist auf der Autobahn nach § 18 Abs. 8 StVO auch auf Seitenstreifen verboten.

Was zum Regelsatz dazukommt

Bis 55 Euro ist es ein Verwarnungsgeld (§ 1 Abs. 1 BKatV), etwa Nr. 84 mit 30 Euro. Darüber setzt die Behörde eine Geldbuße fest, dazu kommen nach § 107 OWiG fünf Prozent als Gebühr, mindestens 25 Euro, und 3,50 Euro für die Zustellung mit Zustellungsurkunde. Für die 200 Euro der Nr. 50 sind das rechnerisch 200 + 25 + 3,50 = 228,50 Euro (Rechenregel des Gesetzes, nicht der Betrag auf dem Bescheid).

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Quellen

Quellen gelesen am 16. Oktober 2026. Das ist eine Zusammenfassung, keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Gibt es einen eigenen Bußgeldkatalog für die Autobahn?

Nein. Es gilt der eine Bußgeldkatalog der BKatV. Die Autobahn steht darin im Abschnitt „Autobahnen und Kraftfahrstraßen“ (Nr. 78 bis 88); Tempo, Abstand, Überholen und Rettungsgasse stehen in anderen Abschnitten.

Was kostet es, auf der Autobahn zu schnell zu fahren?

Das regelt Tabelle 1. Für den Pkw außerhalb geschlossener Ortschaften sind es 20 Euro bis 10 km/h zu viel und 700 Euro über 70 km/h. Ein Fahrverbot gibt es außerorts erst ab 41 km/h.

Was kostet keine Rettungsgasse auf der Autobahn?

200 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot (Nr. 50). Mit Behinderung sind es 240 Euro, mit Gefährdung 280 Euro, mit Sachbeschädigung 320 Euro, jeweils mit einem Monat Fahrverbot.

Was kostet Wenden auf der Autobahn?

In einer Ein- oder Ausfahrt 75 Euro, auf der Nebenfahrbahn oder dem Seitenstreifen 130 Euro. Auf der durchgehenden Fahrbahn sind es 200 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot (Nr. 83).

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