Verkehr und Sicherheit

Bußgeldkatalog Lkw 2026: Tempo, Abstand, Ladung und Überladung

Was der Bußgeldkatalog für Lkw nennt: Tempo über 3,5 t, 50 m Abstand, Ladung, Überladung nach Prozent, Begrenzer und Gefahrgut mit Euro und Punkten.

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Einen eigenen Bußgeldkatalog für Lkw gibt es nicht. Der Katalog der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) gilt für alle Fahrzeuge, aber viele Zeilen nennen ausdrücklich Lastkraftwagen, Fahrzeuge über 3,5 t oder über 7,5 t, und für schwere Fahrzeuge gibt es eine eigene Tempotabelle. Beispiel: Innerorts 26 bis 30 km/h zu schnell kostet dort 235 Euro und in der Regel einen Monat Fahrverbot. Hier stehen die Lkw-Zeilen mit Euro, Punkten und Fahrverbot. Die Fassung ist „zuletzt geändert durch Art. 4 V v. 12.8.2026 I Nr. 236“, gelesen am 16. Oktober 2026.

Ein Katalog für alle Fahrzeuge

Die BKatV unterscheidet nach Tatbestand, nicht nach Fahrzeugart; wo eine Zeile für Lkw anders gilt, steht das in der Zeile selbst, etwa „bei Lastkraftwagen oder Kraftomnibussen“. Bei Vorsatz verdoppelt § 3 Abs. 4a einen Regelsatz über 55 Euro. Die Punkte stehen in Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung, Lenk- und Ruhezeiten nicht in der BKatV.

Bußgeldkatalog für Lkw beim Tempo: Tabelle 1 Buchstabe a

Nach Nr. 11.1 gilt Buchstabe a für Kraftfahrzeuge „der in § 3 Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe a oder b StVO genannten Art“. Das sind dort Kraftfahrzeuge über 3,5 t (bis 7,5 t ohne Pkw), Busse und alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger, also auch Pkw, Lkw und Wohnmobile bis 3,5 t mit Anhänger.

ÜberschreitungInnerortsAußerortsFahrverbot innerorts / außerorts
bis 10 km/h40 Euro30 Eurokeines
11 bis 15 km/h60 Euro50 Eurokeines
16 bis 20 km/h160 Euro140 Eurokeines
21 bis 25 km/h175 Euro150 Eurokeines
26 bis 30 km/h235 Euro175 Euro1 Monat / keines
31 bis 40 km/h340 Euro255 Euro1 Monat / 1 Monat
41 bis 50 km/h560 Euro480 Euro2 Monate / 1 Monat
51 bis 60 km/h700 Euro600 Euro3 Monate / 2 Monate
über 60 km/h800 Euro700 Euro3 Monate / 3 Monate

Bis 15 km/h gilt die Zeile nur, wenn die Überschreitung nicht länger als 5 Minuten dauert und nicht in mehr als zwei Fällen nach Fahrtantritt vorkommt; sonst nennt Nr. 11.1.3 160 Euro innerorts und 140 Euro außerorts. Punkte nach Anlage 13 FeV: keinen bis 15 km/h (im Dauerfall der Nr. 11.1.3 einen), einen für 16 bis 25 km/h, einen für 26 bis 30 km/h außerorts, zwei für 26 bis 30 km/h innerorts und zwei ab 31 km/h. Für Gefahrgut-Fahrzeuge dieser Art und Busse mit Fahrgästen gilt Buchstabe b mit höheren Sätzen (bis 10 km/h innerorts 70 statt 40 Euro). Für Pkw ist die Stufenfolge milder. Wie Lkw gemessen werden, steht im Beitrag Lkw-Blitzer: wie Lkw gemessen werden.

Abstand, Überholen und Abbiegen

VerstoßNr.EuroPunkte
Lkw über 3,5 t oder Bus bei mehr als 50 km/h auf der Autobahn unter 50 m Abstand (§ 4 Abs. 3 StVO)15801
Mit einem Kraftfahrzeug über 7,5 t überholt, obwohl die Sicht durch Nebel, Schneefall oder Regen unter 50 m lag (§ 5 Abs. 3a StVO)211201
dasselbe mit Gefährdung21.1200 und 1 Monat Fahrverbot2
dasselbe mit Sachbeschädigung21.2240 und 1 Monat Fahrverbot2
Überholverbot Zeichen 277 (Kraftfahrzeuge über 3,5 t) missachtet153a701
Außerorts den linken Fahrstreifen mit Lkw über 3,5 t oder mit Anhänger zu einem anderen Zweck als dem Linksabbiegen benutzt31b15 (mit Behinderung 20)keine
Lkw über 7,5 t (auch mit Anhänger) oder Zugmaschine auf Autobahn oder Kraftfahrstraße den äußerst linken Fahrstreifen bei Schneeglätte, Glatteis oder Sicht von 50 m oder weniger durch Schneefall oder Regen benutzt87a801
Kraftfahrzeug über 3,5 t innerorts beim Rechtsabbiegen nicht mit Schrittgeschwindigkeit gefahren45701

Der allgemeine Abstand der Tabelle 2 gilt auch für Lkw; ihre Stufen stehen im Beitrag Bußgeldkatalog Autobahn.

Ladung und Abmessungen

VerstoßNr.EuroPunkte
Ladung nicht gegen Vollbremsung oder Ausweichen gesichert, bei Lkw, Bussen oder Anhängern102.1601
dasselbe mit Gefährdung102.1.1751
Fahrzeug mit Ladung höher als 4,20 m104601
Ohne Erlaubnis ein Fahrzeug mit überschrittenen Abmessungen, Achslasten oder Gesamtmasse geführt116601

Überladung: Tabelle 3

Nr. 198 trifft den Fahrer, der ein Fahrzeug mit überschrittener Achslast, überschrittenem Gesamtgewicht oder überschrittener Anhängelast in Betrieb nimmt, Nr. 199 den Halter, der das anordnet oder zulässt. Bei Kraftfahrzeugen über 7,5 t und bei Kraftfahrzeugen mit Anhängern, deren zulässiges Gesamtgewicht 2 t übersteigt, gilt Tabelle 3 Buchstabe a. Die Stufen richten sich nach der Überschreitung „in v. H.“, also in Prozent:

ÜberschreitungFahrer (Nr. 198.1)Halter (Nr. 199.1)
2 bis 5 Prozent30 Euro35 Euro
mehr als 5 Prozent80 Euro140 Euro
mehr als 10 Prozent110 Euro235 Euro
mehr als 15 Prozent140 Euro285 Euro
mehr als 20 Prozent190 Euro380 Euro
mehr als 25 Prozent285 Euro425 Euro
mehr als 30 Prozent380 Eurokeine eigene Zeile

Einen Punkt gibt es ab der Stufe „mehr als 5 Prozent“. Ist der Halter selbst gefahren, gilt nach § 3 Abs. 2 BKatV für Nr. 198.1 der Satz für den Halter, sobald der Fahrer-Satz über 55 Euro liegt. Dieselbe Regel gilt sonst nur für Nr. 119, 212, 214 und 223.

Zustand, Begrenzer und Sperrungen

  • Mängel. Nr. 214.1 nennt 180 Euro, wenn ein Lkw, Bus oder Anhänger in Betrieb genommen wird, dessen Zustand die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt, etwa bei Lenkung oder Bremsen; für andere Fahrzeuge sind es 90 Euro. Der Halter zahlt nach Nr. 189.2.1 270 Euro (andere Fahrzeuge 135). Jeweils ein Punkt.
  • Geschwindigkeitsbegrenzer. Nr. 223 nennt 100 Euro für den Fahrer, wenn der vorgeschriebene Begrenzer fehlt, falsch eingestellt ist oder nicht benutzt wird, Nr. 224 150 Euro für den Halter. Jeweils ein Punkt.
  • Verkehrsverbote. Wer mit einem Kraftfahrzeug über 3,5 t (ohne Pkw und Busse) ein Verkehrsverbot wie Zeichen 253 missachtet, zahlt nach Nr. 141.1 100 Euro, ebenso nach Nr. 152 auf einer für Gefahrgut (Zeichen 261) oder wassergefährdende Ladung (Zeichen 269) gesperrten Straße.
  • Gefahrgut und Busse. Bei Gefahrgut-Fahrzeugen mit Kennzeichnung und Bussen mit Fahrgästen erhöht § 3 Abs. 4 BKatV bestimmte Regelsätze über 55 Euro um die Hälfte, darunter Nr. 15, 21, 214.1 und 223.
  • Sonntag und Feiertag. Nr. 119 nennt 120 Euro, Nr. 120 für den Halter 570 Euro; wann das Verbot gilt, steht im Beitrag Fahrverbot für Lkw, die Verbote Österreichs im Beitrag Lkw-Fahrverbot in Österreich. Ein Regelfahrverbot nennt § 4 Abs. 1 BKatV unter anderem für die Tempostufen mit Monatsangabe und die Nr. 21.1 und 21.2; wie es beginnt, erklärt der Beitrag Fahrverbot nach § 25 StVG.

Blitzerwarnungen und § 23 Abs. 1c StVO

BlitzBuddy ist kostenlos, ohne Werbung und ohne Abo. Die App gibt es für das iPhone; die Android-Version folgt bald. In Deutschland zeigt sie feste Blitzer und Rotlichtblitzer an ihrer genauen Position. Nach § 23 Abs. 1c StVO darfst du als Fahrer Blitzerwarnungen während der Fahrt nicht nutzen. Du kannst sie unter Profil, Warnungen ausschalten; alle anderen Warnungen bleiben an. Die Verantwortung liegt beim Fahrer. Weitere Beiträge findest du im Thema Bußgeld und Punkte.

Quellen

Quellen gelesen am 16. Oktober 2026. Das ist eine Zusammenfassung, keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Gibt es einen eigenen Bußgeldkatalog für Lkw?

Nein. Es gibt einen Katalog für alle Fahrzeuge; Lkw stehen in Zeilen, die Lastkraftwagen oder Fahrzeuge über 3,5 t oder 7,5 t nennen, und beim Tempo in Tabelle 1 Buchstabe a.

Was kostet es, mit dem Lkw 26 bis 30 km/h zu schnell zu sein?

Für Fahrzeuge der Tabelle 1 Buchstabe a nennt der Katalog innerorts 235 Euro und einen Monat Fahrverbot, außerorts 175 Euro ohne Fahrverbot. Ein Pkw zahlt für dieselbe Überschreitung innerorts 180 Euro und außerorts 150 Euro.

Wie hoch ist das Bußgeld für Überladung?

Es hängt von den Prozent über dem zulässigen Wert ab. Bei Fahrzeugen über 7,5 t sind es für den Fahrer 30 Euro bei 2 bis 5 Prozent bis 380 Euro bei mehr als 30 Prozent, für den Halter 35 bis 425 Euro (Tabelle 3 Buchstabe a).

Was kostet zu wenig Abstand beim Lkw auf der Autobahn?

Nr. 15 nennt 80 Euro, wenn ein Lkw über 3,5 t oder ein Bus bei mehr als 50 km/h auf der Autobahn die 50 Meter Mindestabstand nicht einhält. Dazu kommt ein Punkt.

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