Einen eigenen Bußgeldkatalog für Lkw gibt es nicht. Der Katalog der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) gilt für alle Fahrzeuge, aber viele Zeilen nennen ausdrücklich Lastkraftwagen, Fahrzeuge über 3,5 t oder über 7,5 t, und für schwere Fahrzeuge gibt es eine eigene Tempotabelle. Beispiel: Innerorts 26 bis 30 km/h zu schnell kostet dort 235 Euro und in der Regel einen Monat Fahrverbot. Hier stehen die Lkw-Zeilen mit Euro, Punkten und Fahrverbot. Die Fassung ist „zuletzt geändert durch Art. 4 V v. 12.8.2026 I Nr. 236“, gelesen am 16. Oktober 2026.
Ein Katalog für alle Fahrzeuge
Die BKatV unterscheidet nach Tatbestand, nicht nach Fahrzeugart; wo eine Zeile für Lkw anders gilt, steht das in der Zeile selbst, etwa „bei Lastkraftwagen oder Kraftomnibussen“. Bei Vorsatz verdoppelt § 3 Abs. 4a einen Regelsatz über 55 Euro. Die Punkte stehen in Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung, Lenk- und Ruhezeiten nicht in der BKatV.
Bußgeldkatalog für Lkw beim Tempo: Tabelle 1 Buchstabe a
Nach Nr. 11.1 gilt Buchstabe a für Kraftfahrzeuge „der in § 3 Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe a oder b StVO genannten Art“. Das sind dort Kraftfahrzeuge über 3,5 t (bis 7,5 t ohne Pkw), Busse und alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger, also auch Pkw, Lkw und Wohnmobile bis 3,5 t mit Anhänger.
| Überschreitung | Innerorts | Außerorts | Fahrverbot innerorts / außerorts |
|---|---|---|---|
| bis 10 km/h | 40 Euro | 30 Euro | keines |
| 11 bis 15 km/h | 60 Euro | 50 Euro | keines |
| 16 bis 20 km/h | 160 Euro | 140 Euro | keines |
| 21 bis 25 km/h | 175 Euro | 150 Euro | keines |
| 26 bis 30 km/h | 235 Euro | 175 Euro | 1 Monat / keines |
| 31 bis 40 km/h | 340 Euro | 255 Euro | 1 Monat / 1 Monat |
| 41 bis 50 km/h | 560 Euro | 480 Euro | 2 Monate / 1 Monat |
| 51 bis 60 km/h | 700 Euro | 600 Euro | 3 Monate / 2 Monate |
| über 60 km/h | 800 Euro | 700 Euro | 3 Monate / 3 Monate |
Bis 15 km/h gilt die Zeile nur, wenn die Überschreitung nicht länger als 5 Minuten dauert und nicht in mehr als zwei Fällen nach Fahrtantritt vorkommt; sonst nennt Nr. 11.1.3 160 Euro innerorts und 140 Euro außerorts. Punkte nach Anlage 13 FeV: keinen bis 15 km/h (im Dauerfall der Nr. 11.1.3 einen), einen für 16 bis 25 km/h, einen für 26 bis 30 km/h außerorts, zwei für 26 bis 30 km/h innerorts und zwei ab 31 km/h. Für Gefahrgut-Fahrzeuge dieser Art und Busse mit Fahrgästen gilt Buchstabe b mit höheren Sätzen (bis 10 km/h innerorts 70 statt 40 Euro). Für Pkw ist die Stufenfolge milder. Wie Lkw gemessen werden, steht im Beitrag Lkw-Blitzer: wie Lkw gemessen werden.
Abstand, Überholen und Abbiegen
| Verstoß | Nr. | Euro | Punkte |
|---|---|---|---|
| Lkw über 3,5 t oder Bus bei mehr als 50 km/h auf der Autobahn unter 50 m Abstand (§ 4 Abs. 3 StVO) | 15 | 80 | 1 |
| Mit einem Kraftfahrzeug über 7,5 t überholt, obwohl die Sicht durch Nebel, Schneefall oder Regen unter 50 m lag (§ 5 Abs. 3a StVO) | 21 | 120 | 1 |
| dasselbe mit Gefährdung | 21.1 | 200 und 1 Monat Fahrverbot | 2 |
| dasselbe mit Sachbeschädigung | 21.2 | 240 und 1 Monat Fahrverbot | 2 |
| Überholverbot Zeichen 277 (Kraftfahrzeuge über 3,5 t) missachtet | 153a | 70 | 1 |
| Außerorts den linken Fahrstreifen mit Lkw über 3,5 t oder mit Anhänger zu einem anderen Zweck als dem Linksabbiegen benutzt | 31b | 15 (mit Behinderung 20) | keine |
| Lkw über 7,5 t (auch mit Anhänger) oder Zugmaschine auf Autobahn oder Kraftfahrstraße den äußerst linken Fahrstreifen bei Schneeglätte, Glatteis oder Sicht von 50 m oder weniger durch Schneefall oder Regen benutzt | 87a | 80 | 1 |
| Kraftfahrzeug über 3,5 t innerorts beim Rechtsabbiegen nicht mit Schrittgeschwindigkeit gefahren | 45 | 70 | 1 |
Der allgemeine Abstand der Tabelle 2 gilt auch für Lkw; ihre Stufen stehen im Beitrag Bußgeldkatalog Autobahn.
Ladung und Abmessungen
| Verstoß | Nr. | Euro | Punkte |
|---|---|---|---|
| Ladung nicht gegen Vollbremsung oder Ausweichen gesichert, bei Lkw, Bussen oder Anhängern | 102.1 | 60 | 1 |
| dasselbe mit Gefährdung | 102.1.1 | 75 | 1 |
| Fahrzeug mit Ladung höher als 4,20 m | 104 | 60 | 1 |
| Ohne Erlaubnis ein Fahrzeug mit überschrittenen Abmessungen, Achslasten oder Gesamtmasse geführt | 116 | 60 | 1 |
Überladung: Tabelle 3
Nr. 198 trifft den Fahrer, der ein Fahrzeug mit überschrittener Achslast, überschrittenem Gesamtgewicht oder überschrittener Anhängelast in Betrieb nimmt, Nr. 199 den Halter, der das anordnet oder zulässt. Bei Kraftfahrzeugen über 7,5 t und bei Kraftfahrzeugen mit Anhängern, deren zulässiges Gesamtgewicht 2 t übersteigt, gilt Tabelle 3 Buchstabe a. Die Stufen richten sich nach der Überschreitung „in v. H.“, also in Prozent:
| Überschreitung | Fahrer (Nr. 198.1) | Halter (Nr. 199.1) |
|---|---|---|
| 2 bis 5 Prozent | 30 Euro | 35 Euro |
| mehr als 5 Prozent | 80 Euro | 140 Euro |
| mehr als 10 Prozent | 110 Euro | 235 Euro |
| mehr als 15 Prozent | 140 Euro | 285 Euro |
| mehr als 20 Prozent | 190 Euro | 380 Euro |
| mehr als 25 Prozent | 285 Euro | 425 Euro |
| mehr als 30 Prozent | 380 Euro | keine eigene Zeile |
Einen Punkt gibt es ab der Stufe „mehr als 5 Prozent“. Ist der Halter selbst gefahren, gilt nach § 3 Abs. 2 BKatV für Nr. 198.1 der Satz für den Halter, sobald der Fahrer-Satz über 55 Euro liegt. Dieselbe Regel gilt sonst nur für Nr. 119, 212, 214 und 223.
Zustand, Begrenzer und Sperrungen
- Mängel. Nr. 214.1 nennt 180 Euro, wenn ein Lkw, Bus oder Anhänger in Betrieb genommen wird, dessen Zustand die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt, etwa bei Lenkung oder Bremsen; für andere Fahrzeuge sind es 90 Euro. Der Halter zahlt nach Nr. 189.2.1 270 Euro (andere Fahrzeuge 135). Jeweils ein Punkt.
- Geschwindigkeitsbegrenzer. Nr. 223 nennt 100 Euro für den Fahrer, wenn der vorgeschriebene Begrenzer fehlt, falsch eingestellt ist oder nicht benutzt wird, Nr. 224 150 Euro für den Halter. Jeweils ein Punkt.
- Verkehrsverbote. Wer mit einem Kraftfahrzeug über 3,5 t (ohne Pkw und Busse) ein Verkehrsverbot wie Zeichen 253 missachtet, zahlt nach Nr. 141.1 100 Euro, ebenso nach Nr. 152 auf einer für Gefahrgut (Zeichen 261) oder wassergefährdende Ladung (Zeichen 269) gesperrten Straße.
- Gefahrgut und Busse. Bei Gefahrgut-Fahrzeugen mit Kennzeichnung und Bussen mit Fahrgästen erhöht § 3 Abs. 4 BKatV bestimmte Regelsätze über 55 Euro um die Hälfte, darunter Nr. 15, 21, 214.1 und 223.
- Sonntag und Feiertag. Nr. 119 nennt 120 Euro, Nr. 120 für den Halter 570 Euro; wann das Verbot gilt, steht im Beitrag Fahrverbot für Lkw, die Verbote Österreichs im Beitrag Lkw-Fahrverbot in Österreich. Ein Regelfahrverbot nennt § 4 Abs. 1 BKatV unter anderem für die Tempostufen mit Monatsangabe und die Nr. 21.1 und 21.2; wie es beginnt, erklärt der Beitrag Fahrverbot nach § 25 StVG.
Blitzerwarnungen und § 23 Abs. 1c StVO
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Quellen
- BKatV, Anlage (Bußgeldkatalog), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
- BKatV, Anhang Tabelle 1 (Geschwindigkeit), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
- Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV), Gesamtfassung, Stand: zuletzt geändert durch Art. 4 V v. 12.8.2026 I Nr. 236, Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
- StVO, Gesamtfassung, Stand: zuletzt geändert durch Art. 4 V v. 30.1.2026 I Nr. 32, Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
- StVO, Anlage 2: Vorschriftzeichen, Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
- FeV, Anlage 13: Bewertung im Fahreignungs-Bewertungssystem, Stand: zuletzt geändert durch Art. 3 V v. 12.8.2026 I Nr. 236, Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
- Tempolimitdaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende
Quellen gelesen am 16. Oktober 2026. Das ist eine Zusammenfassung, keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen
Gibt es einen eigenen Bußgeldkatalog für Lkw?
Nein. Es gibt einen Katalog für alle Fahrzeuge; Lkw stehen in Zeilen, die Lastkraftwagen oder Fahrzeuge über 3,5 t oder 7,5 t nennen, und beim Tempo in Tabelle 1 Buchstabe a.
Was kostet es, mit dem Lkw 26 bis 30 km/h zu schnell zu sein?
Für Fahrzeuge der Tabelle 1 Buchstabe a nennt der Katalog innerorts 235 Euro und einen Monat Fahrverbot, außerorts 175 Euro ohne Fahrverbot. Ein Pkw zahlt für dieselbe Überschreitung innerorts 180 Euro und außerorts 150 Euro.
Wie hoch ist das Bußgeld für Überladung?
Es hängt von den Prozent über dem zulässigen Wert ab. Bei Fahrzeugen über 7,5 t sind es für den Fahrer 30 Euro bei 2 bis 5 Prozent bis 380 Euro bei mehr als 30 Prozent, für den Halter 35 bis 425 Euro (Tabelle 3 Buchstabe a).
Was kostet zu wenig Abstand beim Lkw auf der Autobahn?
Nr. 15 nennt 80 Euro, wenn ein Lkw über 3,5 t oder ein Bus bei mehr als 50 km/h auf der Autobahn die 50 Meter Mindestabstand nicht einhält. Dazu kommt ein Punkt.