Verkehr und Sicherheit

Blitzer und Motorrad: Bußgelder, Kennzeichen hinten und Fahrerermittlung

Blitzer und Motorrad: Dieselben Regelsätze wie beim Pkw, das Kennzeichen sitzt hinten. Was Bußgeldkatalog, Helmpflicht und Anhörung für Motorradfahrer bedeuten.

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Motorradfahrer werden wie Autofahrer geblitzt, und der Bußgeldkatalog behandelt beide gleich. Das Kraftfahrt-Bundesamt führt unter Nummer 11.3 des Katalogs Verstöße „mit anderen Kraftfahrzeugen (zum Beispiel: PKW, Motorrad)“, mit denselben Regelsätzen, Punkten und Fahrverboten. Der Unterschied liegt woanders: Ein Kraftrad trägt sein Kennzeichen nur hinten, und das Gesicht des Fahrers steckt unter dem Helm. Dieser Beitrag zeigt die Regelsätze für Motorräder, erklärt, wie Behörden den Fahrer feststellen, und nennt die Regel für Blitzer-Apps. Standorte nennt er nicht.

Dieselben Regelsätze wie beim Pkw

Der Bußgeldkatalog mit Regelsätzen, Punkten und Fahrverboten kennt keine eigene Zeile für Motorräder. Für Geschwindigkeitsüberschreitungen gilt Nummer 11.3, „andere als die in Nummer 11.1 oder 11.2 genannten Kraftfahrzeuge“, Tabelle 1 Buchstabe c. Die Tabelle zeigt die Regelsätze (Stand der Verordnung: zuletzt geändert am 12. August 2026), die Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung und das Regelfahrverbot. Die Überschreitung ist der Wert nach Abzug der Toleranz; wie sie berechnet wird, steht im Beitrag Blitzer-Toleranz: Wie viel vom Messwert abgezogen wird.

ÜberschreitungRegelsatz innerorts / außerortsPunkte innerorts / außerortsRegelfahrverbot innerorts / außerorts
bis 10 km/h30 / 20 Eurokeinekeines
11 bis 15 km/h50 / 40 Eurokeinekeines
16 bis 20 km/h70 / 60 Eurokeinekeines
21 bis 25 km/h115 / 100 Euro1 / 1keines
26 bis 30 km/h180 / 150 Euro1 / 1keines
31 bis 40 km/h260 / 200 Euro2 / 11 Monat / keines
41 bis 50 km/h400 / 320 Euro2 / 21 Monat / 1 Monat
51 bis 60 km/h560 / 480 Euro2 / 22 Monate / 1 Monat
61 bis 70 km/h700 / 600 Euro2 / 23 Monate / 2 Monate
über 70 km/h800 / 700 Euro2 / 23 Monate / 3 Monate

Die Punkte stehen für die Zeilen ab 21 km/h in der Anlage 13; für die Zeilen darunter sieht sie keine vor. Ein Fahrverbot kommt nach dem Hinweis des Kraftfahrt-Bundesamts in der Regel auch in Betracht, wenn gegen den Fahrer wegen mindestens 26 km/h schon eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wurde und er binnen eines Jahres nach Rechtskraft erneut mindestens 26 km/h zu schnell fährt (§ 4 Absatz 2 BKatV). Wer in der Probezeit ist, findet bei jeder Zeile ab 21 km/h die Kategorie A der Fahrerlaubnis auf Probe, also eine schwerwiegende Zuwiderhandlung; was daraus folgt, steht im Beitrag In Probezeit geblitzt: Aufbauseminar, Probezeit und Bußgeld. Die Nummern 11.1 und 11.2 des Katalogs gelten für Kraftfahrzeuge der in § 3 Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe a oder b StVO genannten Art und haben eigene Regelsätze; sie stehen nicht in dieser Tabelle.

Kennzeichen hinten, Helm auf dem Kopf

Nach § 12 Absatz 5 FZV müssen Kennzeichen an der Vorder- und Rückseite eines Kraftfahrzeugs angebracht sein; bei einem Kraftrad genügt die Rückseite. Das hintere Kennzeichen muss nach Absatz 7 eine Beleuchtungseinrichtung haben. Die Polizei im Rhein-Sieg-Kreis beschreibt auf ihrer Seite dasselbe: Das Kennzeichen gehört hinten an das Fahrzeug, in der Regel mittig am Heck.

Die Helmpflicht steht in § 21a Absatz 2 StVO: Wer ein Kraftrad mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. § 23 Absatz 4 StVO verbietet dem Fahrer eines Kraftfahrzeugs zwar, sein Gesicht zu verhüllen, nimmt die Fälle des § 21a Absatz 2 Satz 1 aber aus.

Was das für die Verfolgung bedeutet, beschrieb die Landesregierung Schleswig-Holstein im März 2014 in einem Bericht an den Landtag: Ein Verstoß könne grundsätzlich nur geahndet werden, wenn er einer Person zugeordnet werden kann, und bei Motorradfahrern seien wegen der Helmpflicht die nach der Rechtsprechung geforderten eindeutigen Erkennungsmerkmale im Gesicht in der Regel nicht erkennbar. Das ist die Darstellung eines Landes aus dem Jahr 2014; eine neuere amtliche Darstellung haben wir nicht gefunden.

Welche Messgeräte Motorräder von hinten dokumentieren, haben wir auf amtlichen Seiten nicht gefunden. In den PTB-Anforderungen für Verkehrsradargeräte und für Weg-Zeit-Messgeräte kommt das Wort Motorrad oder Kraftrad nicht vor (Suche im Volltext am 17. Oktober 2026). Beide sehen eine optionale ergänzende Dokumentationseinheit vor, zum Beispiel für „Fahrer- oder Kennzeichenerkennung“, ohne eine Fahrzeugart zu erwähnen. Ein „Motorrad-Blitzer“ oder „Blitzer für Motorräder“ als eigene Geräteart ist in diesen Texten nicht beschrieben.

Anhalten, Anhörungsbogen, Fahrtenbuch

Die Polizei Nordrhein-Westfalen schreibt in ihrer Fachstrategie Verkehr, Geschwindigkeitsüberwachung finde grundsätzlich unangekündigt und in Form von Kontrollen mit Anhalten statt; das ermögliche die eindeutige Identifizierung des Fahrzeugführenden.

Wird der Fahrer nicht angehalten, bekommt der Halter Post. Das Bayerische Polizeiverwaltungsamt beschreibt den Anhörungsbogen oder Zeugenfragebogen: Bei einem Verwarnungsgeld bis 55 Euro ist das Verfahren mit fristgerechter Zahlung beendet und der Bogen muss nicht zurückgesandt werden. Wer nicht zahlt, muss ihn mit dem Grund oder mit dem Namen des Fahrzeugführers zurücksenden; im Anzeigenverfahren, ab 60 Euro Geldbuße, muss er unter Angabe des Fahrzeugführers zurückgeschickt werden. Die Behörde warnt: Wer einen falschen Fahrzeugführer nennt, macht sich gegebenenfalls nach § 164 StGB wegen falscher Verdächtigung strafbar, und die Täuschung über den Beteiligten an einem Verkehrsverstoß ist auch nach § 4c StVG verboten.

Ist der Fahrer nicht festzustellen, kann die zuständige Behörde nach § 31a StVZO gegenüber dem Halter ein Fahrtenbuch anordnen. Darin sind für jede einzelne Fahrt vor deren Beginn Name, Vorname und Anschrift des Fahrzeugführers, das amtliche Kennzeichen sowie Datum und Uhrzeit des Beginns einzutragen, nach der Fahrt Datum und Uhrzeit mit Unterschrift. Was auf einem Blitzerfoto stehen muss und wie Behörden es zeigen, erklärt der Beitrag Blitzerfoto: Was auf dem Bild steht, wie Behörden es zeigen und was die Akte enthält.

Blitzer-Apps auf dem Motorrad

§ 23 Absatz 1c StVO gilt für jeden, der ein Fahrzeug führt, also auch für Motorradfahrer: Er darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Bei anderen technischen Geräten, die neben anderen Nutzungszwecken auch dazu verwendet werden können, dürfen die entsprechenden Gerätefunktionen nicht verwendet werden.

Was BlitzBuddy zeigt und was nicht

BlitzBuddy zeigt in Deutschland feste Blitzer und Rotlichtblitzer an ihrer genauen Position, mit Entfernung und Tempolimit. Die festen Blitzer stammen aus OpenStreetMap, von Lufop.net und aus öffentlichen Listen von Behörden und sind auf dem Handy gespeichert. Vor mobilen Blitzern, Blitzer-Anhängern und Videofahrzeugen warnt die App nicht, und Abschnittskontrollen zeigt sie in Deutschland nicht an. BlitzBuddy ist kostenlos, ohne Werbung und ohne Abo. Die App gibt es für das iPhone; die Android-Version folgt bald. Alle Beiträge zum Thema stehen im Themenbereich Blitzer mit allen Beiträgen.

Das ist eine Zusammenfassung, keine Rechtsberatung.

Quellen

Quellen gelesen am 17. Oktober 2026.

Häufige Fragen

Werden Motorräder geblitzt?

Ja. Das Kraftfahrt-Bundesamt führt Motorräder in seinem Punktekatalog bei Nummer 11.3 des Bußgeldkatalogs, „mit anderen Kraftfahrzeugen (zum Beispiel: PKW, Motorrad)“. Einen eigenen Motorrad-Blitzer oder eigene Regelsätze für Motorräder gibt es dort nicht.

Wo sitzt das Kennzeichen am Motorrad?

Nur hinten. § 12 Absatz 5 FZV verlangt Kennzeichen an Vorder- und Rückseite eines Kraftfahrzeugs, lässt aber bei einem Kraftrad die Anbringung an der Rückseite genügen. Das hintere Kennzeichen muss beleuchtet sein.

Gelten für Motorradfahrer höhere Bußgelder als für Autofahrer?

Nein, nach dem Katalog gelten dieselben Regelsätze, Punkte und Fahrverbote wie beim Pkw. Beispiel: 31 bis 40 km/h zu schnell kosten innerorts 260 und außerorts 200 Euro.

Was passiert, wenn auf dem Blitzerfoto der Fahrer nicht zu erkennen ist?

Dann fragt die Bußgeldstelle den Halter. Nach dem Bayerischen Polizeiverwaltungsamt endet das Verfahren bei einem Verwarnungsgeld bis 55 Euro mit fristgerechter Zahlung; sonst ist der Fragebogen mit Grund oder Fahrername zurückzuschicken. Einen falschen Fahrer zu nennen kann strafbar sein.

Darf ich als Motorradfahrer eine Blitzer-App nutzen?

§ 23 Absatz 1c StVO gilt für jeden, der ein Fahrzeug führt, also auch auf dem Motorrad. Als Fahrer darfst du Blitzerwarnungen während der Fahrt nicht nutzen. Die Verantwortung liegt beim Fahrer.

Dein Tempo neben dem Limit, mit Ton oder roter Anzeige beim Überschreiten.
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