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Stoppschild überfahren: Bußgeld, Punkte und was Zeichen 206 verlangt

Bußgeld fürs Stoppschild: Was Nr. 136.1 und Nr. 150 des Bußgeldkatalogs kosten, wann es einen Punkt gibt, wo du halten musst und wann § 315c StGB greift.

BlitzBuddy6 Min. Lesezeit
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Wer ein Stoppschild nicht befolgt, zahlt nach Nr. 136.1 des Bußgeldkatalogs 10 Euro und bekommt keinen Punkt. Gefährdet er dadurch einen anderen, nennt Nr. 150 70 Euro und einen Punkt. Für die Vorfahrt selbst führt der Katalog eigene Nummern: 25 Euro, wenn eine vorfahrtberechtigte Person wesentlich behindert wird (Nr. 33), 100 Euro und ein Punkt, wenn sie gefährdet wird (Nr. 34). Welche Nummer an welche Pflicht anknüpft, nennt der Katalog in seiner Spalte mit den Vorschriften; dieser Beitrag gibt das mit dem Stand „zuletzt geändert durch Art. 4 V v. 12.8.2026 I Nr. 236“ wieder.

Was Zeichen 206 anordnet

Zeichen 206 („Halt. Vorfahrt gewähren.“) steht in Anlage 2 zur StVO unter der laufenden Nummer 3. Es ordnet drei Dinge an:

  1. Wer ein Fahrzeug führt, muss anhalten und Vorfahrt gewähren.
  2. Bis zu 10 m vor dem Zeichen darf nicht gehalten werden, wenn es dadurch verdeckt wird.
  3. Ist keine Haltlinie (Zeichen 294) vorhanden, ist dort anzuhalten, wo die andere Straße zu übersehen ist.

Ein Zusatzzeichen kann verlangen, dabei auf Radverkehr und Elektrokleinstfahrzeuge von links und rechts zu achten. Die Haltlinie ergänzt das Zeichen: Wer ein Fahrzeug führt, muss hier anhalten, „erforderlichenfalls“ an der Stelle, wo die Straße eingesehen werden kann, erneut. Eine Mindestdauer des Anhaltens nennt die Anlage nicht. Befolgen muss man die Vorschriftzeichen nach § 41 Abs. 1 StVO. Zeichen 206 gehört außerdem zu den Zeichen, die nach § 8 Abs. 1 StVO die Vorfahrt besonders regeln.

Wie es nach dem Halten weitergeht, sagt § 8 Abs. 2 StVO: Es darf nur weitergefahren werden, wenn übersehen werden kann, dass wer die Vorfahrt hat, weder gefährdet noch wesentlich behindert wird. Ist die Stelle unübersichtlich, darf man sich vorsichtig hineintasten, bis die Übersicht gegeben ist.

Was das Überfahren kostet

VerstoßNr.RegelsatzPunkte
Zeichen 206 nicht befolgt136.110 Eurokeine
Zeichen 206 nicht befolgt oder trotz Rotlicht nicht an der Haltlinie gehalten und dadurch einen Anderen gefährdet15070 Euro1
An der Haltlinie (Zeichen 294) nicht gehalten15410 Eurokeine
Vorfahrt nicht beachtet, vorfahrtberechtigte Person wesentlich behindert3325 Eurokeine
Vorfahrt nicht beachtet, vorfahrtberechtigte Person gefährdet34100 Euro1

Die Punkte stehen in Anlage 13 FeV: Nr. 3.2.20 bewertet unter anderem Nr. 150, Nr. 3.2.5 die Nr. 34. Nr. 136.1, 154 und 33 kommen dort nicht vor.

Welche Nummer für welchen Fehler gilt

Der Katalog nennt bei jeder Nummer die Vorschrift, gegen die verstoßen wurde:

  • Nr. 136.1 verweist auf § 41 Abs. 1 StVO mit Anlage 2 lfd. Nr. 3 (Zeichen 206), Spalte 3 Nummer 1 (anhalten und Vorfahrt gewähren) und Nummer 3 (ohne Haltlinie dort anhalten, wo die andere Straße zu übersehen ist).
  • Nr. 150 verweist auf Zeichen 206 Nummer 1, auf Zeichen 294 (Haltlinie, lfd. Nr. 67) und zusätzlich auf § 1 Abs. 2 StVO, die Gefährdung eines anderen.
  • Nr. 154 verweist nur auf Zeichen 294.
  • Nr. 33 und 34 verweisen auf § 8 Abs. 2 Satz 2 StVO: Weiterfahren darf nur, wer übersehen kann, dass der Vorfahrtberechtigte weder gefährdet noch wesentlich behindert wird.

Ob durch dieselbe Fahrt mehrere Nummern erfüllt sind, beantwortet die Verordnung für den Betrag so: Bei mehreren geringfügigen Verstößen durch dieselbe Handlung wird nur ein Verwarnungsgeld erhoben, das höchste (§ 2 Abs. 6 BKatV). Sehen mehrere Tatbestände je mehr als 55 Euro vor, ist nur ein Regelsatz anzuwenden, bei unterschiedlichen der höchste, und er kann angemessen erhöht werden (§ 3 Abs. 5). Welche Nummern im Einzelfall erfüllt sind, sagt der Katalog nicht; das ist eine Frage des Sachverhalts.

Verwarnungsgeld und Erhöhung

Bei einem Regelsatz bis 55 Euro wird nach § 1 Abs. 1 BKatV ein entsprechendes Verwarnungsgeld erhoben; das gilt für die 10 und 25 Euro. Regelsätze über 55 Euro erhöhen sich bei Gefährdung oder Sachbeschädigung nach Tabelle 4 des Anhangs, soweit das Merkmal nicht schon im Tatbestand steht (§ 3 Abs. 3). Bei Nr. 150 und 34 ist die Gefährdung bereits enthalten. Für diesen Fall hat Tabelle 4 einen eigenen Teil: Kommt eine Sachbeschädigung hinzu, steigen 70 Euro auf 85 Euro und 100 Euro auf 120 Euro.

Wenn aus dem Verstoß eine Straftat wird

Der Katalog gilt für Ordnungswidrigkeiten. Eine Straftat ist § 315c Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a StGB: Wer im Straßenverkehr „grob verkehrswidrig und rücksichtslos die Vorfahrt nicht beachtet“ und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Wer die Gefahr fahrlässig verursacht, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe (Abs. 3). Anlage 13 FeV bewertet § 315c mit drei Punkten, wenn die Entziehung der Fahrerlaubnis oder eine isolierte Sperre angeordnet wurde, sonst mit zwei (Nr. 1.5 und 2.1.5). Wie sich Straftat und Ordnungswidrigkeit zueinander verhalten, steht am Beispiel Alkohol in Bußgeldkatalog Alkohol.

Dieselbe Haltlinie, andere Ampel

Die Haltlinie gilt nicht nur am Stoppschild: Nr. 150 nennt ausdrücklich auch „trotz Rotlicht nicht an der Haltlinie (Zeichen 294) gehalten“. Was ein Rotlichtblitzer an der Haltlinie dokumentiert und warum bei Gelb nichts anderes gilt, steht in Ampel gelb geblitzt. Die Stufen für Rot selbst sammelt Bußgeld Ampel Rot.

Was BlitzBuddy zeigt

In Deutschland zeigt BlitzBuddy feste Blitzer und Rotlichtblitzer an ihrem genauen Ort, dein Tempo neben dem Limit und den Verkehr auf den Autobahnen live von Die Autobahn GmbH. Für Blitzerwarnungen gilt § 23 Abs. 1c StVO: Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören; bei anderen technischen Geräten, die auch dazu verwendet werden können, dürfen die entsprechenden Funktionen nicht verwendet werden. Die Warnungen von BlitzBuddy darfst du deshalb während der Fahrt nicht nutzen; du kannst sie unter Profil, Warnungen ausschalten. Die Verantwortung liegt beim Fahrer. BlitzBuddy ist kostenlos, ohne Werbung und ohne Abo. Die App gibt es für das iPhone; die Android-Version folgt bald. Mehr zum Thema unter Bußgeld und Punkte und im Bußgeldkatalog mit Tempo-Tabelle. Das ist eine Zusammenfassung, keine Rechtsberatung.

Quellen

Quellen gelesen am 17. Oktober 2026.

Häufige Fragen

Wie viel kostet es, ein Stoppschild zu überfahren?

Nach Nr. 136.1 des Bußgeldkatalogs kostet „Zeichen 206 (Halt. Vorfahrt gewähren.) nicht befolgt“ 10 Euro, ohne Punkt. Wird dadurch ein anderer gefährdet, nennt Nr. 150 70 Euro und nach Anlage 13 FeV einen Punkt.

Gibt es Punkte in Flensburg fürs Stoppschild?

Für Nr. 136.1 nicht, denn sie steht nicht in Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Nr. 150 (mit Gefährdung) bewertet Nr. 3.2.20 mit einem Punkt, ebenso die Vorfahrtverletzung mit Gefährdung nach Nr. 34 (Nr. 3.2.5).

Wo muss ich am Stoppschild anhalten?

An der Haltlinie (Zeichen 294); ist keine vorhanden, dort, wo die andere Straße zu übersehen ist (Anlage 2 lfd. Nr. 3 StVO). Zeichen 294 verlangt, bei Bedarf an der Sichtlinie erneut anzuhalten.

Ist ein überfahrenes Stoppschild eine Straftat?

Nur unter den Voraussetzungen des § 315c Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a StGB: grob verkehrswidrig und rücksichtslos die Vorfahrt nicht beachtet und dadurch Leib oder Leben eines anderen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet. Der Katalog gilt nur für Ordnungswidrigkeiten.

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