Die Höchstgeschwindigkeit eines Reifens steht als Buchstabe auf der Flanke: Q bedeutet 160, S 180, T 190, H 210, V 240, W 270 und Y 300 km/h. So legt es die UN/ECE-Regelung Nr. 30 fest, die das Amtsblatt der EU veröffentlicht. § 36 Abs. 1 StVZO verlangt, dass die Reifen zur Höchstgeschwindigkeit passen, die das Fahrzeug nach seiner Bauart erreicht. Dieser Ratgeber zeigt die vollständige Tabelle, die Stelle auf dem Reifen und die Ausnahme für Winterreifen.
Die Tabelle der Geschwindigkeitskategorien
Absatz 2.29 der Regelung Nr. 30 definiert die Geschwindigkeitskategorie als die Höchstgeschwindigkeit, der der Reifen standhalten kann. Der Buchstabe ist das Symbol dafür:
| Symbol | Höchstgeschwindigkeit |
|---|---|
| L | 120 km/h |
| M | 130 km/h |
| N | 140 km/h |
| P | 150 km/h |
| Q | 160 km/h |
| R | 170 km/h |
| S | 180 km/h |
| T | 190 km/h |
| U | 200 km/h |
| H | 210 km/h |
| V | 240 km/h |
| W | 270 km/h |
| Y | 300 km/h |
Das ist die Tabelle der Fassung Revision 3, die das Amtsblatt am 30. Juli 2008 veröffentlicht hat, einschließlich der Ergänzung 15 zur Änderungsserie 02. Der Text weist selbst darauf hin, dass nur die von der UN/ECE verabschiedeten Originalfassungen international rechtsverbindlich sind. Das Amtsblatt hat am 23. November 2011 die Ergänzung 16 veröffentlicht; sie ändert den Anwendungsbereich, nicht die Tabelle. Spätere UN/ECE-Fassungen wertet dieser Beitrag nicht aus.
Wo der Buchstabe auf dem Reifen steht
Die Regelung verlangt in Absatz 3.1.4 die Angabe der Geschwindigkeitskategorie als Symbol aus dieser Tabelle. Nach Anhang III muss die Betriebskennung, also Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol, direkt nach der Reifengrößenbezeichnung stehen. Das Beispiel der Regelung lautet 185/70 R 14 89 T. Die Regelung beschreibt es so: Querschnittsbreite 185, Höhen-Breiten-Verhältnis 70, Radialbauart, Felge 14 Zoll, Tragfähigkeit 580 kg entsprechend dem Index 89, Kategorie T mit 190 km/h, schlauchlos, M+S, hergestellt in der 25. Woche 2003. Für Reifen, die schneller als 300 km/h fahren dürfen, steht statt R die Angabe ZR, und die Betriebskennung steht in Klammern, zum Beispiel „(95Y)“. Bei W und Y darf nach Absatz 3.1.3.4 ZR statt R stehen. Nach § 36 Abs. 7 StVZO müssen Hersteller und Erneuerer Luftreifen für Fahrzeuge über 40 km/h so kennzeichnen, dass unter anderem Reifengröße, Tragfähigkeit, Geschwindigkeitskategorie und Herstellungsdatum hervorgehen.
Was § 36 StVZO verlangt
Nach Abs. 1 müssen Maße und Bauart der Reifen den Betriebsbedingungen entsprechen, besonders der Belastung und der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs. Diese Bauartgeschwindigkeit steht im Fahrzeugschein; wo, erklärt der Beitrag Höchstgeschwindigkeit im Fahrzeugschein. Ein Reifen der Kategorie T (190) passt demnach zu einem Fahrzeug mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 190 km/h, aber nicht zu einem, das 210 erreicht.
Winterreifen mit niedrigerem Index
Eine Ausnahme enthält Abs. 5. Reifen für winterliche Wetterverhältnisse im Sinn von Abs. 4, die das Alpine-Symbol tragen, und gewerbliche Geländereifen mit der Kennzeichnung „POR“ dürfen eine niedrigere zulässige Höchstgeschwindigkeit haben als das Fahrzeug, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind. Erstens wird die für die Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit für die Dauer der Verwendung per Schild oder Aufkleber oder durch eine Anzeige im Fahrzeug, die zumindest rechtzeitig vor Erreichen dieser Geschwindigkeit erscheint, im Blickfeld des Fahrers angegeben. Zweitens wird diese Geschwindigkeit im Betrieb nicht überschritten. Welche Reifen die Pflicht bei Glätte erfüllen, steht im Beitrag Winterreifenpflicht in Deutschland.
Wenn der Reifen sehr schnell ist
Je höher das Tempo, desto weniger darf der Reifen tragen. Absatz 2.31 der Regelung gibt dafür Prozentsätze des Tragfähigkeitsindex an, bezogen auf die Bauartgeschwindigkeit des Fahrzeugs:
| Bauartgeschwindigkeit | größte zulässige Tragfähigkeit |
|---|---|
| bis 210 km/h | 100 Prozent des Index |
| 215 km/h (V) | 98,5 Prozent |
| 240 km/h (V) | 91 Prozent |
| 240 km/h (W) | 100 Prozent |
| 270 km/h (W) | 85 Prozent |
| 270 km/h (Y) | 100 Prozent |
| 300 km/h (Y) | 85 Prozent |
Dazwischen ist lineare Interpolation zulässig. Wer ein sehr schnelles Fahrzeug hat, prüft also nicht nur den Buchstaben, sondern auch, ob der Tragfähigkeitsindex die Last bei der Bauartgeschwindigkeit trägt.
Der Reifen ist kein Tempolimit
Die Kategorie beschreibt, was der Reifen technisch aushält, nicht, wie schnell du fahren darfst. Das regeln StVO und Schilder: § 3 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe c StVO nennt außerorts für Pkw 100 km/h, und die Beschränkung gilt nach demselben Absatz nicht auf Autobahnen. Die Grenzen nach Fahrzeug und Straße zeigt der Beitrag Höchstgeschwindigkeit in Deutschland, die für den Anhänger der Beitrag Anhänger Höchstgeschwindigkeit. Alle Beiträge zum Thema stehen im Ratgeber zu Tempolimits.
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Quellen
- Regelung Nr. 30 der UN/ECE: Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Luftreifen für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger, Revision 3, Amtsblatt der Europäischen Union L 201 vom 30. Juli 2008, EUR-Lex
- 2010 vorgenommene Änderungen an der Regelung Nr. 30 der UN/ECE, Ergänzung 16 zur Änderungsserie 02, Amtsblatt der Europäischen Union L 307 vom 23. November 2011, EUR-Lex
- Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) § 36 Bereifung und Laufflächen, Bundesministerium der Justiz
- Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) § 3 Geschwindigkeit, Bundesministerium der Justiz
Quellen gelesen am 17. Oktober 2026.
Häufige Fragen
Welche Höchstgeschwindigkeit hat ein Reifen mit V?
Das Symbol V steht in der UN-Regelung Nr. 30 für 240 km/h. Zwischen 210 und 240 km/h darf die größte Tragfähigkeit außerdem nur noch einen Prozentsatz des Tragfähigkeitsindex betragen, bei 240 km/h 91 Prozent.
Wo steht der Geschwindigkeitsindex auf dem Reifen?
Die Betriebskennung, also Tragfähigkeitsindex und Geschwindigkeitssymbol, muss direkt nach der Reifengrößenbezeichnung stehen, zum Beispiel 185/70 R 14 89 T. Dabei ist 89 der Tragfähigkeitsindex und T die Kategorie für 190 km/h.
Darf ich Winterreifen mit niedrigerem Index fahren als der Wagen schnell ist?
Ja, unter Bedingungen. Nach § 36 Abs. 5 StVZO muss die zulässige Höchstgeschwindigkeit der Reifen per Schild, Aufkleber oder Anzeige im Blickfeld des Fahrers angegeben sein, und du darfst sie nicht überschreiten.
Ist die Höchstgeschwindigkeit des Reifens ein Tempolimit?
Nein. Sie ist die technische Obergrenze, der der Reifen standhält. Wie schnell du fahren darfst, regeln StVO und Schilder; nach § 3 Abs. 3 StVO sind es außerorts für Pkw höchstens 100 km/h, nicht auf Autobahnen.