Ratgeber

Anhänger Höchstgeschwindigkeit: 80 km/h, Tempo 100 und die Bedingungen

Anhänger Höchstgeschwindigkeit: 80 km/h für Pkw-Gespanne, 60 für Motorrad und Zugmaschine, dazu die Bedingungen für Tempo 100 im Wortlaut.

BlitzBuddy7 Min. Lesezeit
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Mit Anhänger gelten in Deutschland niedrigere Grenzen als ohne: Pkw mit Anhänger sowie Lkw und Wohnmobile bis 3,5 t mit Anhänger dürfen außerorts und auf der Autobahn höchstens 80 km/h fahren. Für Krafträder mit Anhänger sind es 60 km/h, für Zugmaschinen mit Anhänger außerorts 60 und auf der Autobahn 80 km/h. Nur auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen kann ein Pkw-Gespann nach der 9. Ausnahmeverordnung 100 km/h fahren, und nur unter den Bedingungen, die dieser Beitrag im Wortlaut zeigt. Den Überblick über alle Fahrzeugarten gibt der Beitrag Höchstgeschwindigkeit in Deutschland nach Fahrzeug.

Höchstgeschwindigkeit mit Anhänger nach Zugfahrzeug

Zwei Vorschriften regeln die Grenzen: § 3 Absatz 3 StVO für Straßen außerhalb von Autobahnen und § 18 Absatz 5 StVO für Autobahnen und Kraftfahrstraßen mit baulich getrennten Richtungsfahrbahnen.

Zugfahrzeug mit AnhängerInnerortsAußerortsAutobahn
Pkw508080
Lkw und Wohnmobil bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse508080
Lkw und Wohnmobil über 3,5 t506080
Zugmaschine506080
Zugmaschine mit zwei Anhängern506060
Kraftrad506060

Alle Werte in km/h, nach § 3 Absatz 3 und § 18 Absatz 5 StVO; Busse und selbstfahrende Arbeitsmaschinen sind weggelassen.

Warum Pkw-Gespanne auch auf der Autobahn bei 80 liegen

Ohne Anhänger hat ein Pkw auf der Autobahn kein allgemeines Limit. § 18 Absatz 5 Nr. 1 Buchstabe b setzt dagegen für „Personenkraftwagen mit Anhänger, Lastkraftwagen mit Anhänger, Wohnmobile mit Anhänger und Zugmaschinen mit Anhänger“ 80 km/h fest, ohne Gewichtsgrenze. Ein Wohnmobil über 3,5 t mit Anhänger liegt deshalb auf der Autobahn bei 80 km/h, außerorts nach § 3 Absatz 3 Nr. 2 Buchstabe b bei 60 km/h.

Tempo 100: die Verordnung im Wortlaut

§ 1 der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO weicht von § 18 Absatz 5 Nr. 1 ab. Er gilt für Personenkraftwagen mit Anhänger und für sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse mit Anhänger, ausschließlich auf Autobahnen (Zeichen 330.1) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331.1). Vier Voraussetzungen nennt die Verordnung, alle zugleich:

  1. Zugfahrzeug und Massenverhältnis. Das Zugfahrzeug hat einen automatischen Blockierverhinderer, und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers ist höchstens das X-fache der Leermasse des Zugfahrzeugs.
  2. Bestätigung. Bei einer nachträglichen Änderung der Fahrzeugpapiere des Anhängers erstellt ein amtlich anerkannter Sachverständiger oder Prüfer oder ein Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation auf einem Formblatt einen Vorschlag für die Berichtigung der Papiere. Er bestätigt, dass die Voraussetzungen der Verordnung vorliegen und dass dem Verfügungsberechtigten ein Informationsblatt zur Einhaltung der Bedingung nach § 4 (Stützlast) ausgehändigt wurde.
  3. Eintrag. Die nach Landesrecht zuständige untere Verwaltungsbehörde bescheinigt mit einem Eintrag in die Fahrzeugpapiere des Anhängers die zulässige Höchstgeschwindigkeit der Kombination von 100 km/h.
  4. Plakette. Die von der Behörde ausgegebene und gesiegelte Tempo-100-km/h-Plakette ist an der Rückseite des Anhängers angebracht. Ihre Ausführung richtet sich nach § 5 in Verbindung mit § 58 Absatz 2 StVZO: kreisrund, 200 mm Durchmesser, schwarzer Rand.

Der Faktor X

Welchen Wert X hat, hängt vom Anhänger ab. Die Verordnung nennt:

AnhängerX
Alle Anhänger ohne Bremse; Anhänger mit Bremse, aber ohne hydraulische Schwingungsdämpfer0,3
Wohnanhänger mit starrem Aufbau und hydraulischen Schwingungsdämpfern0,8
Andere Anhänger mit hydraulischen Schwingungsdämpfern1,1
Wohnanhänger mit starrem Aufbau und Schwingungsdämpfern, mit Stabilisierung1,0
Andere Anhänger mit Schwingungsdämpfern, mit Stabilisierung1,2

Bei X = 1,1 gilt als Obergrenze der kleinere Wert von zwei Bedingungen: Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf weder die zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs noch die zulässige Anhängelast übersteigen. Die Erhöhung auf 1,0 und 1,2 setzt einen Anhänger nach § 30a Absatz 2 StVZO voraus, also gebaut und ausgerüstet für mindestens 100 km/h, und eine Stabilisierung: eine Zugkugelkupplung mit Stabilisierungseinrichtung nach ISO 11555-1 oder ein anderes Bauteil, das den Betrieb der Kombination bis 120 km/h verbessert, nachgewiesen mit Teilegutachten oder Betriebserlaubnis. Gleichgestellt ist ein spezielles fahrdynamisches Stabilitätssystem des Zugfahrzeugs für den Anhängerbetrieb, wenn der Hersteller es bestätigt und es in den Papieren steht.

Beispiel in eigener Rechnung: Hat das Zugfahrzeug eine Leermasse von 1.600 kg, darf ein Wohnanhänger mit starrem Aufbau und Schwingungsdämpfern bei X = 0,8 höchstens 1.280 kg zulässige Gesamtmasse haben. Mit Stabilisierung (X = 1,0) sind es 1.600 kg.

Reifen, Stützlast und was bei Änderungen gilt

Nach § 3 der Verordnung müssen die Reifen des Anhängers „zum Zeitpunkt der jeweiligen Fahrt“, erkennbar am eingeprägten Herstellungsdatum, jünger als sechs Jahre und mindestens mit der Geschwindigkeitskategorie L (120 km/h) gekennzeichnet sein. Nach § 4 orientiert sich die Stützlast der Kombination an der größtmöglichen Stützlast von Zugfahrzeug oder Anhänger, wobei der kleinere Wert gilt. Nach § 6 gilt: Bei allen Veränderungen, die dazu führen, dass den Anforderungen der Verordnung nicht mehr entsprochen wird, richtet sich die zulässige Höchstgeschwindigkeit nach der StVO. Mit Reifen, die am Tag der Fahrt sechs Jahre oder älter sind, ist § 3 nicht mehr erfüllt. Nach § 2 zählt auch die Bestätigung einer Stelle aus einem anderen EU- oder EWR-Staat oder der Türkei, bei gleichwertigen Prüfungen und auf Deutsch oder mit amtlich beglaubigter Übersetzung, die während der Fahrt mitgeführt wird.

Geschwindigkeitsschild und Bauartgeschwindigkeit

Nach § 18 Absatz 1 StVO dürfen Autobahnen und Kraftfahrstraßen nur mit Kraftfahrzeugen benutzt werden, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt; werden Anhänger mitgeführt, gilt das Gleiche für diese. § 30a Absatz 2 StVZO verlangt, dass Anhänger für mindestens 100 km/h gebaut und ausgerüstet sind. Ist ein Anhänger für eine niedrigere Geschwindigkeit gebaut, muss er nach § 58 Absatz 3 Nr. 2 StVZO ein Geschwindigkeitsschild tragen, an beiden Längsseiten und an der Rückseite (Absatz 5). Was in den Papieren zur Höchstgeschwindigkeit steht, erklärt der Beitrag zur Höchstgeschwindigkeit im Fahrzeugschein.

Was zu schnell mit Anhänger kostet

Im Bußgeldkatalog fallen Pkw mit Anhänger unter Nr. 11.1, Kraftfahrzeuge „der in § 3 Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe a oder b StVO genannten Art“, und damit unter Tabelle 1 Buchstabe a. Pkw ohne Anhänger stehen in Buchstabe c. Ein Beispiel: 16 bis 20 km/h zu schnell kosten außerorts mit Anhänger 140 Euro (Nr. 11.1.4), ohne Anhänger 60 Euro (Nr. 11.3.3). Beträge und Punkte erklärt der Beitrag zum Bußgeldkatalog mit Tempo-Tabelle.

Was BlitzBuddy dazu zeigt

BlitzBuddy ist kostenlos, ohne Werbung und ohne Abo. Die App gibt es für das iPhone; die Android-Version folgt bald. Sie startet von selbst, sobald sich dein Handy mit deinem Auto verbindet. In Deutschland zeigt BlitzBuddy feste Blitzer und Rotlichtblitzer an ihrer genauen Position, dazu die Autobahn-Staus der Autobahn GmbH. Nach § 23 Absatz 1c StVO darfst du als Fahrer Blitzerwarnungen während der Fahrt nicht nutzen. Du kannst sie in BlitzBuddy unter Profil, Warnungen ausschalten, alle anderen Warnungen bleiben an. Die Verantwortung liegt bei dir als Fahrer. Wer mit dem Gespann in die Schweiz fährt, findet die dortigen Grenzen im Beitrag Tempolimit Schweiz; die Übersicht steht im Thema Ratgeber zu Tempolimits. Eine Dachbox auf dem Zugfahrzeug behandelt der Beitrag zur Höchstgeschwindigkeit mit Dachbox.

Quellen

Quellen gelesen am 16. Oktober 2026.

Häufige Fragen

Wie schnell darf ich mit Anhänger auf der Autobahn fahren?

Mit Pkw, Lkw oder Wohnmobil und Anhänger sind es nach § 18 Absatz 5 Nr. 1 Buchstabe b StVO 80 km/h. Für Pkw mit Anhänger und mehrspurige Kraftfahrzeuge bis 3,5 t mit Anhänger gilt 100 km/h nur, wenn alle Bedingungen der 9. Ausnahmeverordnung erfüllt sind.

Wie schnell darf ich mit Anhänger außerorts fahren?

Pkw mit Anhänger sowie Lkw und Wohnmobile bis 3,5 t mit Anhänger dürfen nach § 3 Absatz 3 Nr. 2 Buchstabe a StVO 80 km/h fahren. Für Krafträder, Zugmaschinen und schwerere Lkw mit Anhänger sind es 60 km/h.

Wie bekomme ich Tempo 100 für meinen Anhänger?

Nach § 1 der 9. Ausnahmeverordnung braucht es einen Blockierverhinderer im Zugfahrzeug, ein Massenverhältnis nach der Verordnung, die Bestätigung eines Sachverständigen, einen Eintrag in die Papiere des Anhängers und die Plakette an dessen Rückseite.

Gilt Tempo 100 für Anhänger auch auf der Landstraße?

Nein. § 1 der 9. Ausnahmeverordnung weicht nur von § 18 Absatz 5 Nr. 1 StVO ab und nennt Autobahnen und Kraftfahrstraßen. Außerorts bleibt es bei der Grenze des § 3 Absatz 3 StVO.

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