An der Autobahn lädst du an zwei Arten von Rastanlagen: an bewirtschafteten Raststätten, deren Konzessionen nach der Bundesregierung im Dezember 2024 in 408 von 440 Fällen die Autobahn Tank & Rast GmbH zusammen mit der Ostdeutschen Tankstellen GmbH hielt, und an unbewirtschafteten Rastplätzen, an denen im Deutschlandnetz bis Ende 2026 rund 1.000 Schnellladepunkte entstehen sollen. Dieser Beitrag beschreibt nach Bundesregierung, Bundesverkehrsministerium, Autobahn GmbH und EU-Recht, wie beides zusammenhängt, jeweils mit dem Datum der Quelle. Er nennt keinen Preis eines Anbieters, keine Liste von Standorten und keinen aktuellen Belegungsstand: Ob eine Säule gerade frei ist, zeigt die Karte oder App des Betreibers.
Bewirtschaftet oder unbewirtschaftet
Das Bundesverkehrsministerium (BMV) unterscheidet auf seiner Seite vom 6. Mai 2025 zwei Arten. Bewirtschaftete Rastanlagen bestehen aus einer Verkehrsanlage und einem oder mehreren Servicebetrieben wie Tankstelle, E-Ladesäulen, Raststätte und Hotel; das Bundesfernstraßengesetz nennt diese Betriebe „Nebenbetriebe“. Unbewirtschaftete Rastanlagen haben keine Servicebetriebe und sind in der Regel mit einem WC-Gebäude ausgestattet. Auf dem rund 13.000 Kilometer langen Netz gibt es nach dem BMV rund 440 bewirtschaftete und rund 1.500 unbewirtschaftete Rastanlagen.
| Rastanlage | Ausstattung, Schnellladen, Regelabstand nach dem BMV |
|---|---|
| Bewirtschaftet | Tankstelle, Raststätte, Ladesäulen; Schnellladen durch die Konzessionsinhaber; 50 bis 60 km |
| Unbewirtschaftet | meist nur ein WC-Gebäude; Schnellladen im Deutschlandnetz; dazwischen 15 bis 20 km |
Tank & Rast: wer die Konzessionen hält
Seit der Privatisierung des Nebenbetriebssystems 1998 bauen und betreiben nach dem BMV private Investoren die Tankstellen und Raststätten. Die Autobahn GmbH vergibt die Konzessionen in einem Verfahren und schließt als Beliehene einen standortspezifischen Vertrag; der Konzessionär entscheidet, ob er den Betrieb selbst führt oder einem Pächter überlässt. In einer Antwort der Bundesregierung vom 10. Dezember 2024 (Drucksache 20/14203) steht der Stand der Konzessionen: Von 440 bewirtschafteten Rastanlagen hielt die Autobahn Tank & Rast GmbH zusammen mit der Ostdeutschen Tankstellen GmbH 408, danach folgten BP Europa (Aral) mit 17, Shell mit neun, TotalEnergies mit drei und ExxonMobil (Esso) mit zwei Standorten.
Zur Ladeinfrastruktur nannte dieselbe Antwort: An 379 Rastanlagen befindet sich Ladeinfrastruktur, 376 davon sind bewirtschaftet, drei unbewirtschaftet. An 366 dieser Standorte ist die Autobahn Tank & Rast GmbH beziehungsweise die Ostdeutsche Autobahn Tankstellen GmbH Konzessionsnehmerin. Das ist der Stand vom Dezember 2024; neuere Zahlen nennt keine der gelesenen Bundesseiten. Was das Laden an diesen Säulen kostet, nennt ebenfalls keine; die Preise an Ladesäulen unterliegen laut Bundesnetzagentur dem Wettbewerb und werden vom Betreiber bestimmt.
Schnellladegesetz und Ausbauplan
Nach dem BMV soll Pkw-Schnellladeinfrastruktur an etwa 600 Standorten entlang der Bundesautobahn entstehen: an allen bewirtschafteten Rastanlagen mit Tankstelle und an etwa 200 unbewirtschafteten. Auf Grundlage des Schnellladegesetzes von 2021 hat die Autobahn GmbH seit dem Frühjahr 2022 mit den wichtigsten Konzessionsnehmern Rahmenvereinbarungen geschlossen; der Ausbauplan sieht nach dem BMV insgesamt rund 3.300 Ladepunkte mit mindestens 150 kW vor. Die Autobahn GmbH schreibt, sie habe den Inhabern einer Konzession für einen Nebenbetrieb mit Tankstelle nach dem Gesetz angeboten, die Schnellladepunkte an ihrem Standort selbst zu errichten und zu betreiben.
Deutschlandnetz an Rastplätzen ohne Raststätte
Für das Deutschlandnetz des Bundes sind nach der Autobahn GmbH mehr als 1.000 Standorte mit rund 9.000 Schnellladepunkten geplant; 200 Standorte liegen direkt an unbewirtschafteten Autobahn-Rastanlagen. Zu den Angaben der Autobahn GmbH gehören:
- Umfang: 4, 6 oder 8 Ladepunkte je Standort, bis Ende 2026 rund 1.000 Ladepunkte an 200 Rastanlagen.
- Leistung: Die Mindestnennleistung jedes Ladepunkts beträgt 200 kW, die maximale Ladeleistung mindestens 300 kW, wenn nur ein Fahrzeug lädt.
- Bezahlen: Bei allen Ladepunkten soll kontaktloses Bezahlen mit gängigen Kartensystemen möglich sein; die Betreiber müssen eine rund um die Uhr besetzte Servicehotline anbieten.
- Betreiber: Zuschläge gingen an Fastned, E.ON Drive Infrastructure, Autostrom plus und TotalEnergies.
Am 28. September 2026 eröffnete Bundesverkehrsminister Steffen Bilger mit der Autobahn GmbH den 100. Schnellladepark an einer unbewirtschafteten Rastanlage: sechs Ladepunkte mit jeweils bis zu 400 kW auf dem Parkplatz mit WC Räthisgraben an der A81, betrieben von E.ON Drive Infrastructure.
Was die EU für Autobahnen vorschreibt
Nach Artikel 3 Absatz 4 der AFIR (konsolidierte Fassung vom 8. Januar 2026) sorgen die Mitgliedstaaten dafür, dass im TEN-V-Kernstraßennetz in jeder Fahrtrichtung Ladestandorte höchstens 60 km auseinanderliegen. Bis zum 31. Dezember 2025 muss jeder mindestens 400 kW bieten, mit mindestens einem Ladepunkt ab 150 kW; bis zum 31. Dezember 2027 mindestens 600 kW mit mindestens zwei Ladepunkten ab 150 kW. Ab dem 1. Januar 2027 müssen nach Artikel 5 Absatz 1 öffentlich zugängliche Ladepunkte ab 50 kW entlang des TEN-V-Straßennetzes, auch vor dem 13. April 2024 errichtete, einen Zahlungskartenleser oder ein kontaktloses Kartengerät haben. Die übrigen Zahlungsregeln stehen in E-Auto laden: Bezahlen, Kosten und Ladepunkte. Für Ladepunkte abseits der Autobahn gibt es ladenetz.de und die amtliche Ladesäulenkarte. Die Tarife eines Stromanbieters mit eigenem Ladenetz stehen in EnBW: E-Auto laden, Tarife S, M und L, die Preise eines Händlers in Kaufland: E-Auto laden, Preise und Bezahlen.
Auf dem Weg zur Raststätte
Wer zur Ladesäule an der Autobahn fährt, kommt an Sperrungen und Staus vorbei: So findest du Autobahn-Sperrungen aktuell erklärt, wo die amtlichen Meldungen stehen. Das Thema E-Auto laden sammelt alle Beiträge dazu.
BlitzBuddy zeigt keine Ladepunkte und keine Ladepreise, wohl aber die Verkehrslage auf deutschen Autobahnen.
BlitzBuddy ist kostenlos, ohne Werbung und ohne Abo. Die App gibt es für das iPhone; die Android-Version folgt bald. In Deutschland zeigt sie außerdem feste Blitzer und Rotlichtblitzer an ihrer genauen Position. Nach § 23 Absatz 1c StVO darf, wer ein Fahrzeug führt, kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören; bei anderen technischen Geräten wie dem Handy dürfen die entsprechenden Funktionen nicht verwendet werden. Die Blitzerwarnungen darfst du als Fahrer während der Fahrt deshalb nicht nutzen. Unter Profil, Warnungen schaltest du sie aus; alle anderen Warnungen bleiben an. Die Verantwortung liegt bei dir als Fahrer.
Quellen
- Rasten und Laden, Bundesministerium für Verkehr (Datum beider Seiten 6. Mai 2025)
- Antwort der Bundesregierung, Drucksache 20/14203, Deutscher Bundestag, 10. Dezember 2024 (pdf)
- Schnellladeinfrastruktur und Bundesverkehrsminister Bilger eröffnet 100. Autobahn-Schnellladepark auf A81 (28. September 2026), Die Autobahn GmbH des Bundes
- Verordnung (EU) 2023/1804 (AFIR), konsolidierte Fassung vom 8. Januar 2026, EUR-Lex, Artikel 3 und 5
- FAQ / Begriffe zur Ladeinfrastruktur, Bundesnetzagentur
- StVO § 23: Sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden, Bundesministerium der Justiz
Quellen gelesen am 17. Oktober 2026.
Häufige Fragen
Gibt es Ladestationen an Tank-&-Rast-Raststätten?
Ja. Nach einer Antwort der Bundesregierung vom 10. Dezember 2024 gab es an 379 Autobahn-Rastanlagen Ladeinfrastruktur, 376 davon bewirtschaftet; an 366 dieser Standorte war die Autobahn Tank & Rast GmbH oder die Ostdeutsche Autobahn Tankstellen GmbH Konzessionsnehmerin.
Was ist der Unterschied zwischen bewirtschafteten und unbewirtschafteten Rastanlagen?
Bewirtschaftete Rastanlagen haben nach dem Bundesverkehrsministerium Servicebetriebe wie Tankstelle, E-Ladesäulen, Raststätte und Hotel. Unbewirtschaftete haben keine Servicebetriebe und in der Regel ein WC-Gebäude.
Was ist das Deutschlandnetz?
Ein vom Bund beauftragtes Schnellladenetz; geplant sind nach der Autobahn GmbH mehr als 1.000 Standorte mit rund 9.000 Schnellladepunkten. 200 Standorte liegen an unbewirtschafteten Autobahn-Rastanlagen, mit bis Ende 2026 rund 1.000 Ladepunkten.
Wie weit dürfen Ladestandorte an der Autobahn nach EU-Recht auseinanderliegen?
Im TEN-V-Kernnetz höchstens 60 km je Fahrtrichtung. Nach Artikel 3 Absatz 4 AFIR sorgen die Mitgliedstaaten dafür, dass jeder Standort bis Ende 2025 mindestens 400 kW mit einem Ladepunkt ab 150 kW bietet und bis Ende 2027 mindestens 600 kW mit zwei Ladepunkten ab 150 kW.