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Diesel-Fahrverbot in Deutschland: Wo es gilt, wen es trifft und was es kostet

Diesel-Fahrverbot in Deutschland: Stuttgart, München und Darmstadt laut Umweltbundesamt und Städten, betroffene Abgasnormen, Ausnahmen, Bußgeld und Punkte.

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Ein Diesel-Fahrverbot ist rechtlich ein Verkehrsverbot für Fahrzeuge bestimmter Abgasnormen in einer Zone oder auf einer Strecke, kein Fahrverbot gegen eine Person. Die Tabelle des Umweltbundesamts (UBA) mit dem Vermerk „Letzte Aktualisierung: 13.11.2023“ führt solche Beschränkungen in Stuttgart, München und Darmstadt. Stuttgart und München nennen für einen Verstoß 100 Euro nach dem Bußgeldkatalog; einen Punkt gibt es dafür nicht. Ob dein Auto betroffen ist, hängt von der Abgasnorm ab, nicht von der Plakette. Hier steht, was die drei Städte auf ihren eigenen Seiten schreiben, was das Gesetz dazu sagt und wo die Daten ihre Grenzen haben, gelesen am 16. Oktober 2026.

Was ein Diesel-Fahrverbot rechtlich ist

Grundlage ist § 40 Abs. 1 BImSchG: Die Straßenverkehrsbehörde beschränkt oder verbietet den Kraftfahrzeugverkehr nach Maßgabe der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften, soweit ein Luftreinhalteplan oder ein Plan für kurzfristig zu ergreifende Maßnahmen dies vorsieht. Gilt das Verbot in einer Zone, steht an ihrem Rand Zeichen 270.1, „Beginn einer Verkehrsverbotszone zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen in einer Zone“. Innerhalb der Zone ist die Teilnahme am Verkehr mit einem Kraftfahrzeug verboten; ein Zusatzzeichen nimmt Fahrzeuge mit der angezeigten Plakette aus, und weitere Ausnahmen können durch Zusatzzeichen oder Allgemeinverfügung zugelassen sein (Anlage 2 lfd. Nr. 44 und 46 StVO).

Das ist etwas anderes als das Fahrverbot nach § 25 StVG, das bei grober oder beharrlicher Pflichtverletzung neben der Geldbuße gegen eine Person verhängt werden kann, einen Monat bis drei Monate dauert und im Beitrag Fahrverbot nach § 25 StVG erklärt ist. Und es ist mehr als eine Umweltzone allein, in der die grüne Plakette genügt: Was Umweltzonen sind und wo es sie gibt, steht im Beitrag Umweltzone in Deutschland, die Farben der Plaketten im Beitrag Umweltplakette: Farben, Kauf und Kosten.

Wo das Diesel-Fahrverbot gilt

Das UBA stellt die von Ländern und Kommunen gemeldeten Durchfahrtsbeschränkungen wegen zu hoher Stickstoffdioxidwerte in einer Tabelle zusammen und schreibt, dass für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit die Kommunen verantwortlich sind. Die Tabelle nennt fünf Einträge in drei Städten. Die Angaben der Städte selbst, gelesen am 16. Oktober 2026:

StadtGebietBetroffenSeit
StuttgartUmweltzone, nach der Stadt das gesamte StadtgebietDiesel Euro 4/IV und schlechter1. Januar 2019
Stuttgart„kleine Umweltzone“: Talkessel, Bad Cannstatt, Feuerbach, ZuffenhausenDiesel Euro 5/V und schlechter1. Juli 2020
MünchenUmweltzone einschließlich Mittlerem RingDiesel Euro 4/IV und schlechter1. Februar 2023
DarmstadtHeinrichstraße zwischen Karlstraße und Heidelberger Straße, Hügelstraße zwischen Citytunnel und Kirchstraße, jeweils beidseitigDiesel Euro 1 bis 5, Benziner Euro 0 bis 2; in der Heinrichstraße auch Busse und Lkw Euro I bis V1. Juni 2019

Die Stuttgarter Zone für Euro 5/V gilt laut Stadt „unter Vorbehalt weiterer gerichtlicher Entscheidungen“; Ausnahmen und Antrag beschreibt der Beitrag Stuttgart Umweltzone: Plakette, Diesel-Fahrverbote, Ausnahmen. München schreibt, die Zufahrtsbeschränkung gelte „bis auf Weiteres“, und zeigt das Schild: Umweltzone, grüne Plakette und das Zusatzzeichen „Diesel (außer Lieferverkehr und Anwohner) erst ab Euro 5/V frei“. Den Beginn am 1. Februar 2023 nennt die Seite der Münchner Fahrerlaubnisbehörde zu den Ausnahmegenehmigungen. Die beiden Darmstädter Seiten nennen kein Datum der letzten Änderung; den Beginn am 1. Juni 2019 nennt der Titel der Seite im Digitalen Rathaus, und der Luftreinhalteplan (3. Fortschreibung) gilt nach der Stadt seit dem 1. April 2019.

Die Abgasnorm entscheidet, nicht die Plakette

München weist ausdrücklich darauf hin, dass die grüne Umweltplakette mit der Ziffer 4 nicht der Abgasnorm gleichzusetzen ist: Auch neuere Diesel der Norm 6/VI tragen sie, sind aber von der Zufahrtsbeschränkung befreit. Ein älterer Diesel mit grüner Plakette bleibt dagegen draußen, wenn er Euro 4/IV oder schlechter ist. Die Abgasnorm steht nach der Stadt München im Fahrzeugschein unter Punkt 14; Stuttgart verweist für die Angabe auf die Fahrzeugpapiere.

Ausnahmen

Nach § 40 Abs. 1 BImSchG kann die Straßenverkehrsbehörde im Einvernehmen mit der Immissionsschutzbehörde Ausnahmen zulassen, wenn unaufschiebbare und überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit es erfordern. Wie die Städte das regeln, steht auf ihren Seiten:

  • München. Lieferverkehr und Anwohner sind durch Beschilderung ausgenommen. Als Anwohner gilt, wer innerhalb der um den Mittleren Ring erweiterten Umweltzone gemeldet ist, einschließlich Zweitwohnsitz, und das nur mit grüner Plakette. Weitere Ausnahmen nennt die Stadt zum Beispiel für Handwerker, Schichtdienstleistende, Menschen mit Behinderung und pflegerische Dienste.
  • Stuttgart. In berechtigten Fällen kannst du eine Einzelausnahme beantragen; dazu kommen drei Strecken, die vom Verbot ausgenommen sind.
  • Darmstadt. Anwohner, Schwerbehinderte und Gewerbetreibende können nach der Stadt unter Umständen eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Keine bekommen unter anderem Touristen, Durchfahrer zu Einkaufs- und Besuchszwecken und Kurzparker. Eine vorgeschriebene Umleitung gibt es nicht.

In Zonen mit Zeichen 270.1 sind außerdem Kraftfahrzeuge zur Beförderung schwerbehinderter Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen sowie blinde Menschen vom Verbot ausgenommen (Anlage 2 lfd. Nr. 44 StVO).

Was ein Verstoß kostet

Stuttgart und München nennen für einen Verstoß 100 Euro „nach dem derzeit gültigen Bußgeldkatalog“, mit Gebühren und Auslagen 128,50 Euro. Stuttgart schreibt dazu, dass es keinen Punkteeintrag gibt. Welche Nummer des Katalogs das ist, schreiben beide nicht. Nach unserer Einordnung ist es Nr. 153, weil beide Städte das Verbot als Teil ihrer Umweltzone beschreiben, die mit Zeichen 270.1 gekennzeichnet ist: „Mit einem Kraftfahrzeug trotz Verkehrsverbotes zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen (Zeichen 270.1, 270.2) am Verkehr teilgenommen“, 100 Euro, Stand des Katalogs ist die Änderung vom 12. August 2026. Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung führt Nr. 153 nicht auf, also gibt es keinen Punkt.

Die 128,50 Euro passen zu § 107 OWiG: Beim Bußgeldbescheid kommen fünf Prozent Gebühr hinzu, mindestens 25 Euro, und 3,50 Euro je Zustellung mit Zustellungsurkunde, also 100 + 25 + 3,50 Euro. Darmstadt nennt auf seinen Seiten keinen Betrag und keine Katalognummer für die beiden Straßenabschnitte; dort steht nur, was eine Ausnahmegenehmigung kostet.

Was die Daten nicht sagen

Ob eine Stadt dazukommt oder eine Beschränkung wegfällt, entscheidet sich im Luftreinhalteplan. Die UBA-Tabelle trägt als letzte Aktualisierung den 13. November 2023 und weicht in Einzelheiten von den Städten ab: Für München schreibt sie „erst ab Euro 5/VI frei“, die Stadt „erst ab Euro 5/V frei“. München schreibt zudem, der Grenzwert für Stickstoffdioxid im Jahresmittel werde seit 2024 im gesamten Stadtgebiet eingehalten; die Zufahrtsbeschränkung gilt nach derselben Seite trotzdem bis auf Weiteres. Deshalb gelten im Zweifel das Schild und die aktuelle Seite der Stadt, nicht dieser Beitrag. Weitere Beiträge zu Strafen und Punkten stehen unter Bußgeld und Punkte.

Was BlitzBuddy in Deutschland zeigt

In Deutschland zeigt BlitzBuddy feste Blitzer und Rotlichtblitzer an ihrer genauen Position. Nach § 23 Absatz 1c StVO darfst du als Fahrer Blitzerwarnungen während der Fahrt nicht nutzen. Du kannst sie unter Profil, Warnungen ausschalten; alle anderen Warnungen bleiben an. Die Verantwortung liegt beim Fahrer. BlitzBuddy ist kostenlos, ohne Werbung und ohne Abo. Die App gibt es für das iPhone; die Android-Version folgt bald.

Quellen

Quellen gelesen am 16. Oktober 2026. Das ist eine Zusammenfassung, keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Wo gibt es in Deutschland ein Diesel-Fahrverbot?

Die Tabelle des Umweltbundesamts nennt Stuttgart, München und Darmstadt. Sie trägt den Vermerk „Letzte Aktualisierung: 13.11.2023“ und beruht auf Meldungen der Kommunen. Maßgeblich sind die Schilder und die Seite der jeweiligen Stadt.

Was kostet ein Verstoß gegen das Diesel-Fahrverbot?

Stuttgart und München nennen 100 Euro nach dem Bußgeldkatalog, mit Gebühren und Auslagen 128,50 Euro. Das entspricht Nr. 153 (Verkehrsverbot mit Zeichen 270.1, 270.2), die Anlage 13 FeV nicht mit einem Punkt bewertet. Darmstadt nennt keinen Betrag.

Ist das Diesel-Fahrverbot dasselbe wie ein Fahrverbot nach § 25 StVG?

Nein. Das Diesel-Fahrverbot ist ein Verkehrsverbot für Fahrzeuge einer Abgasklasse in einer Zone. Das Fahrverbot nach § 25 StVG trifft eine Person und dauert einen Monat bis drei Monate.

Reicht eine grüne Plakette, um in die Zone zu fahren?

Nicht in allen Fällen. München schreibt, die grüne Plakette sei nicht mit der Abgasnorm gleichzusetzen: Ein Diesel Euro 4/IV oder schlechter darf trotz Plakette nicht in die Umweltzone.

Gibt es eine Karte der Diesel-Fahrverbote?

Ja. Das Umweltbundesamt zeigt eine deutschlandweite Karte der Umweltzonen und Durchfahrtsbeschränkungen, Stuttgart eine Karte seiner beiden Zonen und Darmstadt eine Abbildung der zwei Straßenabschnitte.

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