Die Umweltplakette ist der Aufkleber an der Windschutzscheibe, mit dem dein Auto in eine deutsche Umweltzone fahren darf. Nach dem Umweltbundesamt (UBA) dürfen in den bestehenden Zonen nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette fahren. Du bekommst sie bei der Zulassungsbehörde und bei Stellen, die für Abgasuntersuchungen anerkannt sind. Einen bundesweiten Preis gibt es nicht; die Kfz-Zulassungsbehörde Berlin verlangt 5,95 Euro (mindestens). Hier steht, welche Plakette dein Auto bekommt, wo du sie holst, was sie kostet und worauf du beim Aufkleben achtest.
Welche Plakette bekommt mein Auto?
Die 35. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (35. BImSchV) ordnet Kraftfahrzeuge den Schadstoffgruppen 1 bis 4 zu. Die Farbe folgt der Gruppe: Gruppe 2 bekommt eine rote, Gruppe 3 eine gelbe und Gruppe 4 eine grüne Plakette (§ 3). Gruppe 1 bekommt keine Plakette.
| Schadstoffgruppe | Plakette | Wer dazugehört (Anhang 2) |
|---|---|---|
| 1 | keine | Fahrzeuge, die nicht unter die Gruppen 2 bis 4 fallen |
| 2 | rot | nur Fahrzeuge mit Selbstzündungsmotor (Diesel) |
| 3 | gelb | nur Fahrzeuge mit Selbstzündungsmotor (Diesel) |
| 4 | grün | Diesel, die die Anforderungen der Gruppe 4 erfüllen; Fahrzeuge mit Fremdzündungsmotor (zum Beispiel Benziner), die die Anforderungen des Anhangs erfüllen; Fahrzeuge ohne Verbrennungsmotor |
Ein Fahrzeug mit Fremdzündungsmotor kommt nach Anhang 2 also in Gruppe 1 oder Gruppe 4; eine rote oder gelbe Plakette gibt es nur für Diesel. Fahrzeuge mit Antrieb ohne Verbrennungsmotor, etwa mit Elektromotor oder Brennstoffzelle, ordnet Anhang 2 Absatz 3 der Gruppe 4 zu. Dieselfahrzeuge können nach Anhang 2 außerdem durch ein Partikelminderungssystem in eine bessere Gruppe kommen, wenn es die dort genannten Anforderungen der StVZO erfüllt.
Welche Gruppe dein Fahrzeug hat, steht in den Papieren: Maßgeblich ist nach § 5 und laut UBA die emissionsbezogene Schlüsselnummer in der Zulassungsbescheinigung Teil I. Welche Nummer zu welcher Gruppe gehört, gibt nach § 5 Absatz 2 das Bundesverkehrsministerium im Verkehrsblatt bekannt. Der ADAC nennt als Fundstelle das Feld 14.1 der Zulassungsbescheinigung Teil I.
Wo bekommst du die Umweltplakette?
§ 4 der 35. BImSchV nennt als Ausgabestellen die Zulassungsbehörden oder die nach Landesrecht sonst zuständigen Stellen sowie „die nach § 47a Abs. 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung für die Durchführung von Abgasuntersuchungen anerkannten Stellen“. Der ADAC nennt als Beispiele die Prüforganisationen Dekra, GTÜ, KÜS und TÜV sowie Werkstätten, die Abgasuntersuchungen durchführen dürfen.
Nimm die Zulassungsbescheinigung Teil I mit. Sie weist die Schadstoffgruppe nach (§ 5), und die Ausgabestelle trägt dein Kennzeichen in die Plakette ein (§ 3).
Wie das bei einer Behörde läuft, zeigt das Service-Portal Berlin: Die Kfz-Zulassungsbehörde gibt die Plakette auch an Halter aus anderen Bundesländern und aus dem Ausland aus, vor Ort oder online. Online identifizierst du dich digital, lädst die Zulassungsbescheinigung Teil I, den Fahrzeugschein oder eine Herstellerbescheinigung hoch und zahlst mit Kreditkarte oder Paypal; die Plakette kommt per Post. Als durchschnittliche Bearbeitungszeit nennt das Portal 3 bis 4 Wochen, und am 16. Oktober 2026 wies es zusätzlich auf längere Bearbeitungszeiten wegen einer technischen Umstellung hin.
Für ein Fahrzeug aus dem Ausland erstreckt § 4 Satz 2 die Ausgabe auf Fahrzeuge im Sinne der Verordnung über internationalen Kraftfahrzeugverkehr. Fehlt der Nachweis über die Einhaltung der genannten EU-Richtlinien, vermutet § 6 die Gruppe nach Motorart und Datum der Erstzulassung.
Was kostet die Umweltplakette?
Einen bundesweiten Preis gibt es nicht. Die 35. BImSchV nennt keinen, und das Gebührenverzeichnis der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (Stand 12. August 2026) enthält nach unserer Volltextsuche keine Nummer für die Plakette. Ein amtliches Beispiel: Die Kfz-Zulassungsbehörde Berlin nennt auf dem Service-Portal des Landes „5,95 Euro (mindestens) je Plakette (inklusive 19 % MwSt.)“, so am 16. Oktober 2026. Was eine andere Ausgabestelle verlangt, erfährst du bei ihr.
Aufkleben, Ersatz und Fahrzeugwechsel
§ 3 Absatz 2 regelt das Anbringen: Die Ausgabestelle trägt das Kennzeichen mit lichtechtem Stift in das Schriftfeld ein. Die Plakette gehört deutlich sichtbar auf die Innenseite der Windschutzscheibe. Sie muss so beschaffen und angebracht sein, dass sie sich beim Ablösen selbst zerstört, und ist nach Absatz 1 „nicht wiederverwendbar“.
Daraus folgt, auch wenn die Verordnung es nicht eigens sagt: Eine abgelöste Plakette lässt sich nicht erneut aufkleben, und für ein anderes Fahrzeug brauchst du eine neue. Der ADAC schreibt dazu, die Plakette sei kennzeichengebunden; ändert sich das Kennzeichen, etwa nach einem Verkauf, müsse eine neue gekauft werden. Eine Frist, nach der die Plakette abläuft, nennt die Verordnung nicht.
Wer braucht keine Plakette?
Anhang 3 der 35. BImSchV listet Fahrzeuge, die auch ohne Plakette in die Umweltzone dürfen, darunter Motorräder, Arbeitsmaschinen, Krankenwagen und Oldtimer mit Kennzeichen nach § 9 Absatz 1 oder § 17 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung. Seit der Änderungsverordnung vom 25. September 2026 steht dort Nr. 11: Kraftfahrzeuge mit E-Kennzeichen; ein Elektroauto ohne E-Kennzeichen (Gruppe 4) braucht weiter die grüne Plakette. Im Ausland zugelassene tragen nach § 11 Abs. 4 FZV eine blaue Plakette (Anlage 3) hinten. Nach § 79 Abs. 9 FZV sind § 11 und Anlage 3 nach dem 31. Dezember 2026 nicht mehr anzuwenden; ein Regierungsentwurf (Bundestags-Drucksache 21/7872) würde die Frist auf Ende 2035 verschieben, und was sonst danach für Nr. 11 gilt, sagen die Verordnungen (Stand 16. Oktober 2026) nicht. Mehr im Beitrag zur Umweltzone in Deutschland.
Was kostet das Fahren ohne Plakette?
Wer mit einem Kraftfahrzeug trotz Verkehrsverbots (Zeichen 270.1, 270.2) am Verkehr in der Zone teilnimmt, für den nennt Nr. 153 des Bußgeldkatalogs 100 Euro (Stand 12. August 2026); das UBA nennt denselben Betrag. Weitere Beträge zeigen die Regelsätze im Bußgeldkatalog. Das ist eine Zusammenfassung, keine Rechtsberatung.
Gilt die Plakette überall?
Nach dem UBA gilt die Plakette in jeder Umweltzone in Deutschland, nicht nur in der Stadt, in der du sie bekommen hast. Für Umweltzonen im Ausland brauchst du laut ADAC die dort vorgeschriebenen Plaketten. Welche Länder auf deiner Route eine Vignette verlangen, zeigt der Überblick Vignetten in Europa, und was im Ausland zur Warnweste gilt, steht im Beitrag Warnweste im Auto.
BlitzBuddy in Deutschland
BlitzBuddy zeigt in Deutschland feste Blitzer und Rotlichtblitzer an ihrem genauen Standort. § 23 Absatz 1c StVO verbietet Fahrern, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Bei anderen Geräten wie dem Handy dürfen solche Funktionen nicht verwendet werden. Die Blitzerwarnungen von BlitzBuddy darfst du als Fahrer während der Fahrt in Deutschland deshalb nicht nutzen. Unter Profil, Warnungen schaltest du sie aus; alle anderen Warnungen bleiben an. Die Verantwortung liegt beim Fahrer.
BlitzBuddy ist kostenlos, ohne Werbung und ohne Abo. Die App gibt es für das iPhone; die Android-Version folgt bald. Alle Beiträge zum Thema findest du unter Maut, Vignette und Umweltzonen.
Quellen
- Fahrzeug-Zulassungsverordnung, § 11, mit § 79 Abs. 9 und Anlage 3, Bundesministerium der Justiz (Stand: zuletzt geändert durch Art. 5 G v. 12.5.2026 I Nr. 142)
- Bundestags-Drucksache 21/7872, Gesetzentwurf vom 07.09.2026 (pdf)
- 35. BImSchV, Bundesministerium der Justiz (Stand: zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 25.9.2026 I Nr. 278)
- Umweltzonen in Deutschland, Umweltbundesamt (zuletzt aktualisiert am 10.12.2025)
- Bußgeldkatalog-Verordnung, Anlage (Bußgeldkatalog), Bundesministerium der Justiz (Stand: zuletzt geändert durch Art. 4 V v. 12.8.2026 I Nr. 236)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt), Bundesministerium der Justiz (Stand: zuletzt geändert durch Art. 6 V v. 12.8.2026 I Nr. 236)
- Feinstaubplakette beantragen, Service-Portal Berlin, Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
- Umweltplaketten, ADAC (nur zugeschrieben: Feld 14.1, Ausgabestellen, Kennzeichenbindung, Plaketten im Ausland)
- StVO § 23 Sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden, Bundesministerium der Justiz
Quellen gelesen am 16. Oktober 2026.
Häufige Fragen
Wo kann ich eine Umweltplakette kaufen?
Nach § 4 der 35. BImSchV geben die Zulassungsbehörden, die nach Landesrecht sonst zuständigen Stellen und die für Abgasuntersuchungen anerkannten Stellen die Plakette aus. Nimm die Zulassungsbescheinigung Teil I mit, denn sie weist die Schadstoffgruppe nach.
Was kostet eine Umweltplakette?
Einen bundesweiten Preis legen weder die 35. BImSchV noch die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr fest. Die Kfz-Zulassungsbehörde Berlin nennt 5,95 Euro (mindestens) je Plakette inklusive Mehrwertsteuer; was andere Ausgabestellen verlangen, sagen sie selbst.
Welche Farbe hat die Umweltplakette für mein Auto?
Das hängt von der Schadstoffgruppe ab: rot für Gruppe 2, gelb für Gruppe 3, grün für Gruppe 4; Gruppe 1 bekommt keine. Die Gruppe ergibt sich aus der emissionsbezogenen Schlüsselnummer in der Zulassungsbescheinigung Teil I.
Kann ich die Umweltplakette auf ein anderes Auto übertragen?
Nein. Nach § 3 der 35. BImSchV ist die Plakette nicht wiederverwendbar, trägt das Kennzeichen des Fahrzeugs und zerstört sich beim Ablösen selbst. Für ein anderes Fahrzeug brauchst du eine neue, laut ADAC auch nach einem Kennzeichenwechsel.
Bekommen Autos aus dem Ausland eine Umweltplakette?
Ja. § 4 der 35. BImSchV erstreckt die Ausgabe auf Fahrzeuge im internationalen Verkehr, und fehlt der Nachweis der Abgasnorm, vermutet § 6 die Gruppe nach Motorart und Erstzulassung. Die Kfz-Zulassungsbehörde Berlin gibt die Plakette auch an Halter aus dem Ausland aus.