Verkehr und Sicherheit

Blitzer in Schleswig-Holstein: Wer misst, mit welchen Abzügen und was gemeldet wird

Wer in Schleswig-Holstein blitzt, was die Landesrichtlinie zu Abstand, Abzügen und Ankündigungen regelt und welche Zahlen die Landespolizei für 2025 nennt.

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Eine Liste aller Blitzer in Schleswig-Holstein haben wir weder bei der Landespolizei noch beim Land gefunden. Auf den Seiten des Landtags steht dafür, nach welchen Regeln gemessen wird: Eine gemeinsame Richtlinie von Innen- und Verkehrsministerium (Stand 1. Januar 2022) legt fest, wer misst, wie weit hinter einem Schild gemessen werden darf und wie viel vom Messwert abgezogen wird. Dazu kommen die Zahlen aus dem Verkehrssicherheitsbericht 2025.

Wer in Schleswig-Holstein misst

Zuständig sind zwei Seiten. Die Zuständigkeit der Landespolizei leitet die Richtlinie aus § 36 StVO ab, die Landräte und die Bürgermeister der kreisfreien Städte verfolgen und ahnden Geschwindigkeitsverstöße nach § 24 StVG und sind deshalb auch befugt, den Verkehr dafür zu überwachen (Nr. 2 der Richtlinie). Wie das in der Landeshauptstadt aussieht, zeigt der Beitrag zu Blitzern in Kiel.

StelleWas die Richtlinie und das Innenministerium sagen
LandespolizeiMesseinsätze auf Bundesautobahnen führt ausschließlich die Landespolizei durch, „insbesondere wegen der damit einhergehenden hohen Gefährdung des eingesetzten Messpersonals“. Das macht grundsätzlich der Polizei-Verkehrsüberwachungsdienst Neumünster.
Kreise und kreisfreie StädteSie dürfen neben der Polizei messen. Ortsfeste Anlagen betreiben grundsätzlich nur Kommunen (Nr. 5.3).
AnhaltenNach dem Innenministerium (2014) hat allein die Polizei das Recht, Fahrzeuge im fließenden Verkehr anzuhalten.

Wie viele Kommunen heute ortsfeste Anlagen betreiben, nennt keine der gelesenen Quellen. Das Innenministerium schrieb am 19. Mai 2014 an den Landtag, nach seinen Erkenntnissen seien es Kiel, Lübeck und die Kreise Segeberg und Pinneberg. Die Landespolizei setzt ortsfeste Anlagen nur in Ausnahmefällen und im Rahmen von Projekten mit Kreisen oder kreisfreien Städten ein, wenn sich eine Gefahrenstelle nicht anders entschärfen lässt.

Wie Messstellen ausgewählt werden

Grundlage der Planung sind die Verkehrssicherheitsberichte der Landespolizei und die Erkenntnisse der örtlichen Unfallkommissionen. Schwerpunkte sind Unfallhäufungsstellen, besondere Gefahrenstellen wie Schulwege, Kuppen oder Einmündungen, Deliktsbrennpunkte und Lärmschutz-Tempolimits. Auf die Auswahl wirken außerdem Kindergärten, Schulen und Pflegeheime, Baustellen und „Hinweise und Beschwerden aus der Bevölkerung“. Polizei und Kommunen, die selbst messen, stimmen ihre Einsätze „in einem regelmäßigen Turnus“ ab.

Die Richtlinie stellt klar, die Geschwindigkeitsüberwachung diene „nicht dazu, Einnahmen für die öffentlichen Haushalte zu erzielen“. Das Innenministerium nannte 2014 den „Flächendruck“: Wer auf einer Landstraße zu schnell fahre, fahre tendenziell auch vor einem Kindergarten zu schnell, deshalb sollen Verkehrsteilnehmer überall mit Kontrollen rechnen.

Für den Abstand zum Schild gilt nach Nr. 4: Wo eine Höchstgeschwindigkeit durch Verkehrszeichen geregelt ist, ist zu prüfen, ob sie ordnungsgemäß aufgestellt und zweifelsfrei erkennbar sind, und das Ergebnis zu protokollieren. Gemessen wird grundsätzlich mindestens 100 Meter hinter dem Beginn oder vor dem Ende der Beschränkung. In Tempo-30-Zonen, in verkehrsberuhigten Bereichen und auf innerörtlichen Tempo-30-Strecken unmittelbar an Kindergärten, Schulen, Pflegeheimen oder Krankenhäusern genügen 20 Meter vom Schild. Begründete Ausnahmen sind erlaubt und im Messprotokoll zu dokumentieren.

Geräte und Abzüge laut Richtlinie

Nr. 6 der Richtlinie legt fest, wie viel vom Messwert abgezogen wird, und fügt hinzu: „Weitere als die unten aufgeführten Toleranzen sind nicht zu gewähren.“ Wie der Abzug allgemein zustande kommt, erklärt der Beitrag Blitzer-Toleranz: wie viel vom Messwert abgezogen wird. Die Werte der schleswig-holsteinischen Richtlinie nach Verfahren:

VerfahrenAbzug laut Richtlinie
Radar, Lichtschranke, Laser (Nr. 6.2)3 km/h bis 100 km/h, darüber 3 Prozent
Radar im fahrenden Fahrzeug, Multanova 6F (Nr. 6.3)4 km/h oder 4 Prozent; 7 km/h oder 7 Prozent in Linkskurven unter 600 m Radius und bei bestimmten Spurwechseln
Videowagen (Nr. 6.4)5 km/h bis 100 km/h, darüber 5 Prozent; 7 Prozent, wenn Anfang und Ende der Messstrecke auf dem Video nicht nachvollziehbar sind
Videomessung von Brücken (Nr. 6.5)3 km/h bis 100 km/h, darüber 3 Prozent, aufgerundet
Fahrtenschreiber (Nr. 6.6)6 km/h vom festgestellten Wert
Nachfahren (Nr. 6.7)10 Prozent mit geeichtem Gerät, 20 Prozent des Tachowerts ohne

Dazu kommt Nr. 6.1: Verbleibt nach Abzug eine Überschreitung von nicht mehr als 5 km/h, „so ist sie als unbedeutender Verstoß zu werten. Von der Verfolgung ist abzusehen.“ Das ist eine Anweisung an die Behörden. Sie gibt dir kein Recht auf 5 km/h mehr, und sie sagt nichts über den Einzelfall.

Weitere Regeln: Videowagen messen regelmäßig mindestens 300 Meter bis 100 km/h und 500 Meter darüber. Handmessgeräte setzt die Landespolizei nur ohne Foto oder Video ein, die Fahrer sind nach einem Verstoß stets anzuhalten. Ein Messanhänger gilt im öffentlichen Raum rechtlich als geparkt.

Autobahnen und Anhänger

Das Innenministerium schrieb dem Finanzausschuss des Landtags am 18. September 2022: Die fahrenden Radarfahrzeuge (Moving) würden wegen veralteter Technik „sukzessive ausgemustert“, eine direkte Nachfolgetechnik gebe es nicht. Ein Messanhänger (Enforcement-Trailer) wurde im Mai 2021 ausgeliefert und war 2021 insgesamt 2.341 Stunden im Einsatz. Die Videofahrzeuge erfüllten ihre Auslastungsvorgaben 2021 zu 68,4 Prozent. Ausgewertet werden die Verstöße „ausschließlich durch Tarifpersonal“. Mehr zu den Verfahren steht im Beitrag Blitzer auf der Autobahn.

Was die Landespolizei für 2025 meldet

Im Verkehrssicherheitsbericht 2025, den das Innenministerium mit einer Meldung vom 25. März 2026 vorgestellt hat, stehen diese Zahlen zur Geschwindigkeit:

  • Außerhalb der Autobahnen brachte die Polizei 317.723 Geschwindigkeitsverstöße zur Anzeige, 46.666 weniger als 2024 (minus 12,8 Prozent).
  • Auf den Autobahnen stellte der Verkehrsüberwachungsdienst Neumünster 129.709 Verstöße stationär, 3.226 von Brücken und 1.817 mobil fest. Die Messanlage auf der A7 an der Rader Hochbrücke registrierte 2025 weitere 142.617.
  • Abstand: Von Autobahnbrücken wurden 5.523 Unterschreitungen festgestellt, 1.187 durch Lkw und 4.386 durch andere Fahrzeuge. Wie Lkw gemessen werden, erklärt der Beitrag Lkw-Blitzer: Wie Lkw gemessen und kontrolliert werden, und welche Grenzen gelten.
  • Aktion am 3. Juni 2025: 170 Kontrollstellen der Landespolizei, 531 gemessene Geschwindigkeitsüberschreitungen.

Das sind Meldungen der Polizei, nicht aller Kommunen. Für 2026 nennt das Ministerium Geschwindigkeitskontrollen als einen der Schwerpunkte.

Blitzer in Schleswig-Holstein aktuell und heute

Die Richtlinie sieht Ankündigungen nur ohne Ort vor. Nach Nr. 8 können bevorstehende Maßnahmen angekündigt werden, „ortsgenaue Angaben“ sind jedoch nicht mitzuteilen. Das Innenministerium schrieb 2014, mobile Kontrollen würden täglich vor allem im Rundfunk bekannt gegeben; die Landespolizei sehe das unter Bedingungen, etwa ohne Nennung des genauen Messorts, als überwiegend unkritisch an. Beim Blitzmarathon sinke die Beanstandungsquote um etwa die Hälfte. Ausdrücklich angekündigt hat der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr am 17. Mai 2024 zwei Anlagen in der Zufahrt zum Rendsburger Kanaltunnel auf der B 77, aufgebaut mit der Verkehrsbehörde des Kreises.

Eine laufende Liste der Messstellen haben wir nicht gefunden; dieser Beitrag nennt deshalb keinen Standort von heute.

Was § 23 StVO sagt und was BlitzBuddy zeigt

§ 23 Absatz 1c StVO verbietet dem Fahrer, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Bei anderen technischen Geräten, die neben anderen Nutzungszwecken auch dazu verwendet werden können, dürfen die entsprechenden Gerätefunktionen nicht verwendet werden. Nach dem Schreiben des Innenministeriums von 2014 hielt die Landespolizei das Verbot von Radarwarnern weiterhin für erforderlich. Die Regel gilt in Schleswig-Holstein wie im übrigen Bundesgebiet; wie ein Nachbarland seine Praxis beschreibt, zeigt der Beitrag zu Blitzern in Brandenburg.

Die festen Blitzer in BlitzBuddy stammen aus OpenStreetMap, von Lufop.net und aus öffentlichen Listen von Behörden. Vor mobilen Blitzern, Blitzer-Anhängern und Videofahrzeugen warnt die App nicht, und Abschnittskontrollen zeigt sie in Deutschland nicht an. BlitzBuddy ist kostenlos, ohne Werbung und ohne Abo. Die App gibt es für das iPhone; die Android-Version folgt bald. Weitere Beiträge findest du im Themenbereich Blitzer mit allen Beiträgen.

Quellen

Quellen gelesen am 16. Oktober 2026.

Häufige Fragen

Wer darf in Schleswig-Holstein blitzen?

Die Landespolizei sowie die Landräte und die Bürgermeister der kreisfreien Städte. Auf Bundesautobahnen misst nach der Richtlinie ausschließlich die Landespolizei, ortsfeste Anlagen betreiben grundsätzlich nur Kommunen.

Was sagt die Richtlinie in Schleswig-Holstein zu Überschreitungen bis 5 km/h?

Die Richtlinie sagt: Verbleibt nach Abzug der Toleranzwerte eine Überschreitung von nicht mehr als 5 km/h, ist sie ein unbedeutender Verstoß, von der Verfolgung ist abzusehen. Das ist eine Anweisung an die Behörden, keine Erlaubnis.

Wo stehen die Blitzer in Schleswig-Holstein heute?

Eine laufende amtliche Liste der Messstellen haben wir am 16. Oktober 2026 nicht gefunden. Die Richtlinie sieht Ankündigungen nur ohne ortsgenaue Angaben vor, deshalb nennt dieser Beitrag keine Standorte.

Darf ich in Schleswig-Holstein eine Blitzer-App nutzen?

Als Fahrer nicht während der Fahrt. Nach § 23 Absatz 1c StVO dürfen bei technischen Geräten wie einem Handy die Funktionen, die Verkehrsüberwachung anzeigen, nicht verwendet werden. Die Regel gilt bundesweit.

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