Verkehr und Sicherheit

Blitzer in Sachsen: Wer misst, nach welchen Regeln und was die Polizei veröffentlicht

Wer in Sachsen blitzt, was die Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zu Geräten und Toleranzen regelt und was Polizei und Städte veröffentlichen.

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Eine Liste aller Blitzer in Sachsen haben wir weder bei der Polizei noch beim Freistaat gefunden. Öffentlich nachlesen kannst du dagegen, nach welchen Regeln gemessen wird: Das Innenministerium hat sie in einer Verwaltungsvorschrift festgelegt, die im Landesrecht online steht. Hier liest du, wer in Sachsen misst, was die Vorschrift für Geräte und Abzüge bestimmt und was Polizei und Städte veröffentlichen.

Wer in Sachsen misst

Die „VwV Verkehrsüberwachung“ des Sächsischen Staatsministeriums des Innern vom 21. Mai 2014 gilt für den Polizeivollzugsdienst und die zuständigen Verwaltungsbehörden. Im Landesrecht (REVOSax) war am 16. Oktober 2026 die Fassung gültig ab 20. Juni 2014 als aktuelle Fassung angegeben, laut Vollzitat „zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 25. November 2025“. Die Aufgaben teilt die Vorschrift so auf:

StelleWas die Vorschrift sagt
Verwaltungsbehördenbetreiben mobile und stationäre Geschwindigkeitsüberwachungen „in Form von Durchfahrtskontrollen“ sowie die stationäre Überwachung von Rotlichtverstößen an Lichtzeichenanlagen (Abschnitt B)
Polizeivollzugsdienstkontrolliert Verkehrsteilnehmer und Fahrzeuge und beobachtet den Verkehrsraum; Geschwindigkeit ist eines der Maßnahmenfelder (Abschnitt C)
Bundesautobahnen„ausschließlich durch den Polizeivollzugsdienst“ (A II Nr. 3)

Wer einen Verstoß danach verfolgt und ahndet, regelt die Ordnungswidrigkeiten-Zuständigkeitsverordnung (OWiZuVO, Fassung gültig ab 28. Dezember 2025). Grundsätzlich sind die Landkreise und Kreisfreien Städte zuständig (§ 2). Für Verstöße nach § 49 StVO gegen verkehrsrechtliche Anordnungen auf Gemeindestraßen und sonstigen öffentlichen Straßen sind Gemeinden mit mindestens 10.000 Einwohnern zuständig, ebenso erfüllende Gemeinden von Verwaltungsgemeinschaften dieser Größe und kleinere Gemeinden auf Antrag (§ 3 Absätze 3 und 4). Die Großen Kreisstädte sind es für Verstöße nach § 49 StVO außerhalb der Bundesautobahnen, soweit nicht diese Gemeinden zuständig sind (§ 3 Absatz 2). Hat der Polizeivollzugsdienst den Verstoß festgestellt, gelten diese Gemeindezuständigkeiten nicht, außer in Görlitz, Hoyerswerda, Plauen und Zwickau (§ 3 Absatz 5). Für Ordnungswidrigkeiten nach den §§ 24, 24a und 24c des Straßenverkehrsgesetzes auf Bundesautobahnen ist die Landesdirektion Sachsen zuständig (§ 4 Nr. 1). Die VwV verweist noch auf die Verordnung von 2008; die heutige stammt vom 16. Juni 2014. Das ist eine Zusammenfassung, keine Rechtsberatung.

Private dürfen nach der Vorschrift Verkehrsordnungswidrigkeiten „nicht verfolgen oder ahnden“. Ihr Einsatz ist auf technisch-manuelle Hilfsdienste beschränkt, etwa die Bereitstellung der Technik oder bei stationären Anlagen das Aufstellen und Justieren der Geräte. Die Verantwortung trägt der am Gerät ausgebildete öffentliche Bedienstete, der bei der mobilen Messung anwesend sein muss (A IV).

Wie Messorte geplant werden

Die Vorschrift nennt keine Standorte, aber Maßstäbe. Die Maßnahmen sind vorrangig darauf auszurichten, Unfälle und Unfallfolgen zu verringern und schwache Verkehrsteilnehmer zu schützen; Grundlage der Planung ist vor allem eine ständige Auswertung der örtlichen Unfalluntersuchungen, besonders der elektronischen Unfalltypenkarte (A III Nr. 1). Polizei und Verwaltungsbehörden müssen sich mindestens zweimal im Jahr abstimmen, insbesondere über Gerätestandorte und Überwachungszeiträume (Nr. 2). Zugleich steht dort, die Verkehrsüberwachung setze „aufgrund ihrer generalpräventiven Wirkung keine Unfallauffälligkeit am Ort ihrer Durchführung“ voraus (Nr. 6).

Dazu passt, was die Polizeidirektion Chemnitz auf ihrer Seite zur Verkehrsüberwachung schreibt: In ihrem Bereich fänden täglich Geschwindigkeitskontrollen statt, nicht nur an Unfallschwerpunkten, sondern überall im öffentlichen Straßenverkehr. Die Begründung lautet: „Denn die StVO gilt überall.“ Orte nennt die Seite nicht. Was die Stadt Chemnitz selbst zu ihren festen Anlagen und Messanhängern veröffentlicht, steht im Beitrag zu Blitzern in Chemnitz.

Vor jedem Messeinsatz ist die Beschilderung zu prüfen. Zwischen der Ortstafel oder einem anderen Zeichen, das die Geschwindigkeit herabsetzt, und der Messstelle sollen grundsätzlich mindestens 150 Meter liegen; in begründeten Ausnahmefällen, etwa bei Gefahrenstellen, kann das unterschritten werden (Anlage 1 Nr. 1). Die Regel richtet sich an die Behörden. Sie sagt nichts darüber, wo an einem bestimmten Tag gemessen wird.

Geräte und Abzüge laut Vorschrift

Die Anlagen 1 und 2 regeln einzelne Messverfahren, darunter diese:

VerfahrenRegel der VwV
Radargrundsätzlich außerhalb von Bundesautobahnen und für den zufließenden Verkehr
Einseitensensorendürfen beide Fahrtrichtungen zugleich überwachen
Laserhandgerät ohne Dokumentationnur, wo das gemessene Fahrzeug am Aufstellort angehalten werden kann; das Ergebnis soll dem Fahrer am Gerät gezeigt werden
Laser mit Fahrzeugdokumentationzufließender Verkehr, Frontfoto oder Frontvideo
Videofahrzeugevorrangig auf Bundesautobahnen und anderen Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften; Besatzung zwei Beamte; Abzug 5 km/h bis 100 km/h, darüber 5 Prozent, zugunsten der betroffenen Person abgerundet
Abstandsmesstechnikan speziell vorbereiteten Fahrbahnabschnitten, grundsätzlich auf Bundesautobahnen
Nachfahren ohne geeichtes Messgerätnur in Ausnahmefällen bei erheblichen Überschreitungen; 20 Prozent Abzug; verfolgt wird grundsätzlich erst ab 15 km/h über dem Limit

Für die Messung mit technischen Geräten nennt Anlage 1 Nr. 5 als Toleranz 3 km/h bis 100 km/h und 3 Prozent darüber, aufgerundet auf den nächsten ganzzahligen Wert. Zusätzlich steht in der sächsischen Vorschrift: Verbleibt nach Abzug der Toleranzwerte eine Überschreitung von nicht mehr als 5 km/h, ist „in der Regel von einer Verfolgung abzusehen“. Das ist eine Anweisung an Polizei und Behörden. Sie erlaubt kein schnelleres Fahren und sagt nichts über den Einzelfall.

Was Polizei und Städte veröffentlichen

Zahlen gibt es nach Direktion und Stadt. Die Polizeidirektion Görlitz nannte am 14. April 2026 für das Jahr 2025 in den Landkreisen Bautzen und Görlitz 2.064 Geschwindigkeitskontrollen mit polizeilichen Messgeräten und dabei 53.648 festgestellte Überschreitungen, nach unserer Rechnung rund 26 je Kontrolle. Aussagen über das ganze Land trifft die Meldung nicht.

Die Städte erklären ihre Praxis selbst. Wie das Ordnungsamt Dresden Anlagen, Messfahrzeuge und Anhänger einsetzt und seine Standorte wählt, steht im Beitrag zu Blitzern in Dresden. Was Leipzig 2023 auf eine Anfrage des Stadtrats antwortete und was die Stadt veröffentlicht, zeigt der Beitrag zu Blitzern in Leipzig. Wie ein Landratsamt und eine Polizeidirektion nach dieser Vorschrift nebeneinander messen, zeigt der Beitrag zu Blitzern im Erzgebirge. Wie eine Stadt seit 2025 einen gemieteten Messanhänger einsetzt und was sie zu ihren festen Anlagen meldete, steht im Beitrag zu Blitzern in Zwickau.

Blitzer in Sachsen aktuell und heute

Wer „Blitzer Sachsen aktuell“ sucht, findet bei der Polizei Sachsen keine laufende Liste der Messstellen, jedenfalls nicht auf den Seiten, die wir am 16. Oktober 2026 gelesen haben. Die Seite der Polizeidirektion Chemnitz beschreibt Kontrollen allgemein. Eine Liste wäre ohnehin nach wenigen Tagen überholt, deshalb nennt dieser Beitrag keine Standorte von heute.

Was § 23 StVO sagt und was BlitzBuddy zeigt

§ 23 Absatz 1c StVO verbietet dem Fahrer, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Bei anderen technischen Geräten, die neben anderen Nutzungszwecken auch dazu verwendet werden können, dürfen die entsprechenden Gerätefunktionen nicht verwendet werden. Das gilt in Sachsen wie im übrigen Bundesgebiet.

Die festen Blitzer in BlitzBuddy stammen aus OpenStreetMap, von Lufop.net und aus öffentlichen Listen von Behörden. Vor mobilen Blitzern, Blitzer-Anhängern und Videofahrzeugen warnt die App nicht, und Abschnittskontrollen zeigt sie in Deutschland nicht an. BlitzBuddy ist kostenlos, ohne Werbung und ohne Abo. Die App gibt es für das iPhone; die Android-Version folgt bald. Weitere Beiträge findest du im Themenbereich Blitzer mit allen Beiträgen.

Quellen

Quellen gelesen am 16. Oktober 2026.

Häufige Fragen

Wer darf in Sachsen blitzen?

Der Polizeivollzugsdienst und die zuständigen Verwaltungsbehörden. Die Verwaltungsbehörden messen nach der Verwaltungsvorschrift mobil und stationär als Durchfahrtskontrolle und überwachen Rotlicht stationär; auf Bundesautobahnen überwacht ausschließlich die Polizei.

Was sagt die sächsische Vorschrift zu Überschreitungen bis 5 km/h?

Die Vorschrift sagt: Bleibt nach Abzug der Toleranz eine Überschreitung von nicht mehr als 5 km/h, ist in der Regel von einer Verfolgung abzusehen. Das ist eine Anweisung an die Behörden, kein Freibetrag und keine Zusage für den Einzelfall.

Wo finde ich die Blitzer in Sachsen heute?

Eine laufende Liste der Messstellen der Polizei Sachsen haben wir am 16. Oktober 2026 nicht gefunden. Dieser Beitrag nennt deshalb keine Standorte von heute. Was Dresden und Leipzig veröffentlichen, steht in den Beiträgen zu beiden Städten.

Dürfen private Firmen in Sachsen Geschwindigkeit überwachen?

Nicht in eigener Verantwortung. Nach der Vorschrift dürfen Private Verkehrsordnungswidrigkeiten nicht verfolgen oder ahnden, sondern nur technisch-manuelle Hilfsdienste leisten, etwa die Technik bereitstellen. Verantwortlich ist der ausgebildete öffentliche Bedienstete, der bei mobilen Messungen anwesend sein muss.

Darf ich in Sachsen eine Blitzer-App nutzen?

Als Fahrer nicht während der Fahrt. Nach § 23 Absatz 1c StVO dürfen bei technischen Geräten wie einem Handy die Funktionen, die Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzeigen, nicht verwendet werden. Die Regel gilt bundesweit.

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