Wer in Österreich geblitzt wird, kann eine Anonymverfügung bekommen, die nach § 49a VStG höchstens 365 Euro betragen darf. Bei mehr als 30 km/h zu viel nennt § 99 Abs. 2d StVO 1960 seit dem 30. Juli 2026 eine Geldstrafe von 200 bis 5.000 Euro, und bei mehr als 40 km/h im Ortsgebiet oder mehr als 50 km/h außerhalb droht zusätzlich der Führerscheinentzug. Eine amtliche Liste der Standorte haben wir nicht gefunden. Dieser Beitrag erklärt, wie die Behörden messen, was das Gesetz an Strafen vorsieht und was § 98a KFG zu Radarwarnern sagt (Stand 16. Oktober 2026).
So messen die Behörden
Zwei Vorschriften der StVO 1960 regeln die automatische Überwachung. Nach § 98b darf die Behörde bildverarbeitende technische Einrichtungen verwenden, mit denen die Geschwindigkeit an einem Punkt gemessen wird, dort, wo das für die Verkehrssicherheit, zum Schutz vor Lärm, Geruch und Schadstoffen oder aus anderen wichtigen Gründen erforderlich erscheint. Die Daten dürfen ausschließlich zur Identifizierung von Fahrzeug oder Lenker in einem Verwaltungsstrafverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung verwendet werden.
Die Abschnittskontrolle, in Österreich Section Control, steht in § 98a. Sie misst die durchschnittliche Geschwindigkeit auf einer festgelegten Wegstrecke und setzt voraus, dass sie „dringend erforderlich“ erscheint. Die Messstrecke legt eine Verordnung fest, der Einsatz ist der Landespolizeidirektion sieben Tage vorher mitzuteilen, und Beginn und Ende der überwachten Strecke sind anzukündigen. Daten ohne Überschreitung sind unverzüglich und nicht rückführbar zu löschen. Wie das Prinzip allgemein funktioniert, erklärt der Beitrag Abschnittskontrolle in Deutschland und Section Control in Österreich.
Was ein Blitzer in Österreich kostet
Eine Tabelle mit Beträgen je km/h steht nicht in der StVO 1960. Das Gesetz nennt Rahmen, die Behörde setzt im Einzelfall innerhalb davon fest:
| Fall | Geldstrafe | Norm |
|---|---|---|
| Organstrafverfügung vor Ort | im Voraus festgesetzt, bis zu 90 Euro | § 50 VStG |
| Anonymverfügung, etwa nach einem Radarfoto | im Voraus festgesetzt, bis zu 365 Euro | § 49a VStG |
| Übertretung der StVO, die nicht nach Abs. 1 bis 2e oder 4 zu bestrafen ist | bis zu 726 Euro | § 99 Abs. 3 lit. a StVO |
| mehr als 30 km/h zu schnell | 200 bis 5.000 Euro | § 99 Abs. 2d StVO |
| mehr als 40 km/h im Ortsgebiet oder mehr als 50 km/h außerhalb | 400 bis 6.000 Euro | § 99 Abs. 2e StVO |
| mehr als 60 km/h im Ortsgebiet, mehr als 70 km/h außerhalb | 500 bis 7.500 Euro | § 99 Abs. 2f StVO |
Die Beträge in Abs. 2d und 2e haben sich geändert: Die bis 29. Juli 2026 geltende Fassung des § 99 nannte für Abs. 2d noch 150 bis 5.000 Euro und für Abs. 2e 300 bis 5.000 Euro. Die Tabelle auf oesterreich.gv.at (letzte Aktualisierung 1. Januar 2026) nennt für die Stufe über 40 und 50 km/h noch 300 bis 5.000 Euro, den Rahmen der früheren Fassung. Maßgeblich ist der Gesetzestext. Einen aktuellen, bundesweit gültigen Katalog der Beträge für Anonymverfügungen nach Tempostufen haben wir nicht gefunden, deshalb nennt dieser Beitrag keine Einzelbeträge. Die Rahmen für andere Verstöße stehen im Bußgeldkatalog Österreich.
Anonymverfügung: Ablauf nach dem Gesetz
Hat eine Verordnung für den Tatbestand eine Geldstrafe im Voraus festgesetzt und beruht die Anzeige auf der Verkehrsüberwachung mit bildverarbeitenden Einrichtungen, kann die Behörde die Strafe durch Anonymverfügung vorschreiben, ohne Ersatzfreiheitsstrafe. Sie nennt unter anderem Tat, Zeit, Ort und Strafe; ihr liegt ein Beleg zur Einzahlung bei. Nach § 49a Abs. 6 VStG ist sie keine Verfolgungshandlung, gegen sie ist kein Rechtsmittel zulässig, und sie wird gegenstandslos, wenn der Betrag nicht binnen vier Wochen nach Ausfertigung eingezahlt wird. Dann hat die Behörde den Sachverhalt möglichst zu klären und nach dem unbekannten Täter zu forschen.
Wann der Führerschein weg ist
Nach § 7 Abs. 3 Z 4 FSG gilt es als bestimmte Tatsache, wenn jemand die Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet um mehr als 40 km/h oder außerhalb um mehr als 50 km/h überschritten hat und das mit einem technischen Hilfsmittel festgestellt wurde. § 26 Abs. 3 FSG setzt die Entziehungsdauer bei der ersten Tat, sofern sie nicht zugleich unter § 7 Abs. 3 Z 3 fällt, auf einen Monat, bei mehr als 60 km/h im Ortsgebiet oder mehr als 70 km/h außerhalb auf mindestens drei Monate. Bei Wiederholung innerhalb von vier Jahren beträgt sie mindestens drei Monate, wenn in keinem Fall die höhere Stufe erreicht war, sonst mindestens sechs. Mehr als 80 km/h im Ortsgebiet oder mehr als 90 km/h außerhalb gelten nach § 7 Abs. 3 Z 3 lit. a FSG als Verhalten, das besonders gefährliche Verhältnisse herbeiführen kann; oesterreich.gv.at nennt dafür mindestens sechs Monate und, seit 1. März 2024, die vorläufige Beschlagnahme des Fahrzeugs bis zu zwei Wochen.
Radarwarner und Blitzer-Apps
Nach § 98a KFG 1967 dürfen Geräte oder Gegenstände, „mit denen technische Einrichtungen zur Verkehrsüberwachung beeinflusst oder gestört werden können“, weder an Kraftfahrzeugen angebracht noch in solchen mitgeführt werden. Verstöße sind dem Lenker und dem Zulassungsbesitzer anzulasten, es sei denn, der Lenker hat das Gerät ohne Wissen des Zulassungsbesitzers mitgeführt; die Organe dürfen die Weiterfahrt verhindern, bis das Gerät ausgebaut ist, und nach § 134 Abs. 8 KFG sind Radar- oder Laserblocker für verfallen zu erklären. Ob eine Warn-App unter § 98a KFG fällt, sagt der Text nicht, und eine amtliche Auslegung haben wir nicht gefunden. Für BlitzBuddy stellt sich die Frage in Österreich nicht: Die App warnt dort nicht vor Blitzern. Wie Italien solche Warngeräte ausdrücklich verbietet, steht in Blitzer in Italien.
Wo die Blitzer stehen
Eine amtliche Gesamtliste der Radargeräte oder der heutigen Messstellen haben wir am 16. Oktober 2026 nicht gefunden. Bei Section Control gilt die Ankündigungspflicht des § 98a Abs. 4; § 98b über die punktuelle Messung enthält keine solche Pflicht. Maßgeblich ist unterwegs das Tempolimit auf den Schildern. Wie die Limits in Österreich aussehen, steht im Beitrag Höchstgeschwindigkeit in Österreich, und welche Lkw-Fahrverbote gelten, im Beitrag zu den Lkw-Fahrverboten in Österreich.
Zurück in Deutschland
In Deutschland zeigt BlitzBuddy feste Blitzer und Rotlichtblitzer an ihrer genauen Position, mit Entfernung und Tempolimit. Nach § 23 Absatz 1c StVO darfst du als Fahrer Blitzerwarnungen während der Fahrt nicht nutzen. Du kannst sie unter Profil, Warnungen ausschalten; alle anderen Warnungen bleiben an. Die Verantwortung liegt beim Fahrer. Vor mobilen Blitzern, Blitzer-Anhängern und Videofahrzeugen warnt die App nicht, und Abschnittskontrollen zeigt sie in Deutschland nicht an. BlitzBuddy ist kostenlos, ohne Werbung und ohne Abo. Die App gibt es für das iPhone; die Android-Version folgt bald. Weitere Beiträge stehen im Themenbereich Blitzer.
Quellen
- Straßenverkehrsordnung 1960, § 99: Strafbestimmungen, tagesaktuelle Fassung (in Kraft seit 30.07.2026), Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)
- Straßenverkehrsordnung 1960, § 99: Strafbestimmungen, Fassung vom 01.07.2026, RIS (in Kraft seit 01.05.2026, bis 29.07.2026 geltend)
- Straßenverkehrsordnung 1960, § 98a: Abschnittsbezogene Geschwindigkeitsüberwachung, RIS
- Straßenverkehrsordnung 1960, § 98b: Punktuelle Geschwindigkeitsmessung, RIS
- Kraftfahrgesetz 1967, § 98a: Radar- oder Laserblocker, RIS
- Kraftfahrgesetz 1967, § 134: Strafbestimmungen, RIS
- Verwaltungsstrafgesetz 1991, § 49a: Anonymverfügung, RIS
- Verwaltungsstrafgesetz 1991, § 50: Organstrafverfügung, RIS
- Führerscheingesetz, § 7: Verkehrszuverlässigkeit, RIS
- Führerscheingesetz, § 26: Sonderfälle der Entziehung, RIS
- Führerscheinentzug, Delikte, oesterreich.gv.at (letzte Aktualisierung 1. Januar 2026)
- StVO § 23 Sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden, Bundesministerium der Justiz (Stand: zuletzt geändert durch Art. 4 V v. 30.1.2026 I Nr. 32)
Quellen gelesen am 16. Oktober 2026. Das ist eine Zusammenfassung, keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen
Was kostet ein Blitzer in Österreich?
Das hängt vom Tempo ab. Bei mehr als 30 km/h zu viel nennt § 99 Abs. 2d StVO 1960 eine Geldstrafe von 200 bis 5.000 Euro (Fassung seit 30. Juli 2026). Für kleinere Überschreitungen gilt der allgemeine Rahmen bis 726 Euro (§ 99 Abs. 3 lit. a); eine Anonymverfügung darf bis zu 365 Euro betragen (§ 49a VStG).
Wie viel Zeit habe ich für eine Anonymverfügung?
Nach § 49a Abs. 6 VStG wird sie gegenstandslos, wenn der Betrag nicht binnen vier Wochen nach Ausfertigung mit dem Beleg eingezahlt wird; dann hat die Behörde den Sachverhalt möglichst zu klären und nach dem unbekannten Täter zu forschen. Sie ist keine Verfolgungshandlung.
Wann wird in Österreich der Führerschein entzogen?
Bei mehr als 40 km/h im Ortsgebiet oder mehr als 50 km/h außerhalb, wenn das mit einem technischen Hilfsmittel festgestellt wurde (§ 7 Abs. 3 Z 4 FSG). Beim ersten Mal beträgt die Entziehung nach § 26 Abs. 3 FSG einen Monat, bei mehr als 60 beziehungsweise 70 km/h mindestens drei Monate.
Sind Radarwarner in Österreich erlaubt?
Nach § 98a KFG dürfen Geräte, mit denen technische Einrichtungen zur Verkehrsüberwachung beeinflusst oder gestört werden können, weder an Kraftfahrzeugen angebracht noch in ihnen mitgeführt werden. Ob eine Warn-App darunter fällt, sagt der Text nicht; eine amtliche Auslegung haben wir nicht gefunden.
Wo stehen die Blitzer in Österreich?
Eine amtliche Liste aller Radargeräte oder der heutigen Messstellen haben wir am 16. Oktober 2026 nicht gefunden. Bei Section Control sind Beginn und Ende der Messstrecke nach § 98a Abs. 4 StVO anzukündigen.