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Blitzer Italien: Autovelox, Tutor, Ankündigungspflicht und das Verbot von Warngeräten

Blitzer in Italien: Welche Geräte die Polizia Stradale nennt, was Art. 142 zur Ankündigung verlangt, was das Dekret 125/2026 ändert und was für Warngeräte gilt.

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Blitzer in Italien messen entweder an einem Punkt („Autovelox“, „Telelaser“) oder als Tutor über eine Strecke, und die Kontrollstellen müssen nach Art. 142 Absatz 6-bis des Codice della strada vorab angezeigt und gut sichtbar sein. Die Polizia Stradale veröffentlicht jede Woche, wo sie mobil misst, das Verkehrsministerium seit dem 28. November 2025 eine Liste der gemeldeten Geräte. Verboten sind Geräte, die die Anwesenheit der Messgeräte der Polizei anzeigen und ihre Lokalisierung ermöglichen. Hier liest du, was Gesetz und Ministerium sagen und was das im Juli 2026 veröffentlichte Dekret 125/2026 ändert. Standorte nennt der Beitrag nicht.

Welche Geräte die Polizei einsetzt

Auf der Seite „Autovelox e tutor: dove sono?“ (vom 6. August 2026, geändert am 12. Oktober 2026) führt die Polizia di Stato ihre Geräte auf:

ArtGeräte, die die Polizia Stradale nennt
PunktmessungAutovelox 106, Telelaser, Telelaser Trucam
Durchschnittsgeschwindigkeit auf AutobahnenTUTOR 3.0, Vergilius Plus

Das Dekret 125/2026 des Ministeriums unterscheidet im Kern ebenso: Geräte, die die „puntuale o istantanea“ Geschwindigkeit auf kurzer Basis messen, und Systeme, die die Durchschnittsgeschwindigkeit über eine Strecke bekannter Länge messen und aus zwei Kontrollstellen bestehen, Anfang und Ende. Mobile Kontrollstellen sind nach Anlage A vorübergehend eingerichtet und brauchen bei der Feststellung des Verstoßes die Aufsicht der Polizei, auch nur aus der Entfernung; an festen Stellen ist automatischer Betrieb ohne diese Aufsicht möglich. Wie es in Deutschland um Streckenmessungen steht, erklärt der Beitrag Abschnittskontrolle in Deutschland.

Ankündigung: was das Gesetz verlangt

Zwei Absätze von Art. 142 regeln den Beweis und die Anzeige, hier sinngemäß aus dem Normattiva-Text (Fassung in Kraft seit 14. Dezember 2024):

  • Beweis, Absatz 6. Für die Einhaltung der Tempolimits gelten als Beweismittel die Ergebnisse ordnungsgemäß zugelassener Geräte, auch für die Durchschnittsgeschwindigkeit auf bestimmten Strecken, dazu Fahrtenschreiber und die Belege über Autobahnfahrten.
  • Ankündigung, Absatz 6-bis. Die Kontrollstellen für die Geschwindigkeitsmessung müssen „preventivamente segnalate e ben visibili“ sein, also vorab angezeigt und gut sichtbar, mit Schildern oder Leuchtzeichen nach den Regeln des Ausführungsreglements. Wie die Geräte eingesetzt werden, regelt ein Dekret des Verkehrsministers im Einvernehmen mit dem Innenminister.

Die Pflicht betrifft das Schild an der Straße. Zusätzlich nennt die Polizei auf ihrer Seite die Liste der festen Anlagen auf Autobahnen und Staatsstraßen und veröffentlicht jede Woche, welche Straßen und Tage mobil kontrolliert werden. Wir geben aus beiden Listen nichts wieder, denn die Wochenliste gilt nur für ihre Woche.

Platzierung und Einsatz von Geräten, die Verstöße gegen Art. 142 aus der Ferne feststellen, regelt das Dekret des Verkehrsministers im Einvernehmen mit dem Innenminister vom 11. April 2024 (Nr. 105, Gazzetta Ufficiale Nr. 123 vom 28. Mai 2024). Die Präfektur Brescia schrieb am 31. Juli 2025, sie habe danach im Januar 2025 per Dekret die Straßen und Abschnitte der Provinz festgelegt, auf denen solche Geräte stehen dürfen, weil ein Anhalten der Fahrzeuge dort die Sicherheit oder den Verkehrsfluss beeinträchtigen würde.

Die Zulassungsfrage und das Dekret 125/2026

Nach Art. 45 Absatz 6 unterliegen Geräte, die Verstöße automatisch feststellen, der Genehmigung (approvazione) oder Zulassung (omologazione) durch das Verkehrsministerium (MIT); die Einzelheiten regelt das Ausführungsreglement. Die Corte costituzionale erklärte den Absatz 2015 (Urteil Nr. 113) für verfassungswidrig, soweit er nicht vorsah, dass alle Geräte zur Feststellung von Tempoverstößen regelmäßig auf Funktion und Taratur geprüft werden (laut Anmerkung bei Normattiva); heute nennt der Absatz diese Prüfpflicht selbst. Bis zum neuen Dekret wurden Prototypen nach dem Dekret Nr. 282 vom 13. Juni 2017 oder früher „genehmigt“ (approvati); das Dekret 125/2026 regelt ihre Zulassung, und neue Anträge auf Genehmigung sind seit seinem Inkrafttreten nicht mehr möglich (Art. 6 Absatz 8).

Am 28. November 2025, dem Ende der Meldefrist für die Behörden, ging eine Liste der Geräte online: Für jedes Gerät melden die Behörden Marke, Modell, Version, Matrikel, das Genehmigungs- oder Zulassungsdekret und bei Bedarf Kilometrierung und Fahrtrichtung. Die Liste (velox.mit.gov.it) zeigte am 17. Oktober 2026 4.144 Einträge. Sie nennt die meldende Behörde, den Typ und das Gerät; eine Spalte für Straße oder Kilometer hat die Übersicht nicht.

Das Dekret Nr. 125 trägt das Datum 8. Juni 2026 (Protokoll Nr. 125 vom 10. Juni 2026). Veröffentlicht wurde es in der Gazzetta Ufficiale, Serie Generale Nr. 159 vom 11. Juli 2026; nach seinem Schlusssatz gilt es ab dem Tag nach der Veröffentlichung, also seit dem 12. Juli 2026. Es regelt Zulassung des Prototyps, Taratur und Funktionsprüfungen. Art. 6 bestimmt: Geräte, die den mit den Dekreten der Anlage B genehmigten Prototypen entsprechen, gelten als zugelassen. Das Ministerium schrieb am 13. Juli 2026, für Verstöße ab dem 12. Juli 2026 sei es ratsam, im Protokoll anzugeben, das Gerät sei „omologato ai sensi dell'art. 6, comma 1“ des Dekrets. Für die Taratur des Prototyps nennt Anlage A als größten zulässigen Fehler je Messung 3,00 km/h bis 100 km/h und 3,00 % darüber. Das ist eine Anforderung an den Prototyp, kein Abzug vom Messwert.

Wie Bußgelder aus Italien in Deutschland ankommen und vollstreckt werden, erklärt der Beitrag Bußgeld aus Italien: Wann es in Deutschland vollstreckt wird.

Warngeräte und Apps

Art. 45 Absatz 9-bis lautet sinngemäß: Verboten sind Herstellung, Vertrieb und Nutzung von Geräten, die direkt oder indirekt die Anwesenheit der Messgeräte nach Art. 142 Absatz 6, die die Polizei zur Kontrolle von Verstößen einsetzt, anzeigen und ihre Lokalisierung ermöglichen. Wer solche Geräte herstellt, vertreibt oder nutzt, muss nach Absatz 9-ter, sofern die Tat keine Straftat ist, 825 bis 3.305 Euro zahlen (Beträge in der Normattiva-Fassung, zuletzt angepasst zum 1. Januar 2021); dazu kommt die Einziehung des Geräts. Der Wortlaut nennt Handy-Apps nicht und beantwortet nicht, ob sie erfasst sind.

Tempolimits, Bußgelder und die Regel zu Hause

Welche Limits nach Art. 142 gelten, steht im Beitrag Höchstgeschwindigkeit in Italien nach Art. 142, was Verstöße kosten, in Bußgeld in Italien: Tempo, Handy, Rotlicht, ZTL und Zahlung. Für die Nutzung von Blitzer-Apps in Deutschland gilt § 23 Absatz 1c StVO: Der Fahrer darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören, und bei anderen Geräten wie dem Handy darf die entsprechende Funktion nicht verwendet werden. Die Blitzerwarnungen von BlitzBuddy kannst du unter Profil, Warnungen ausschalten; alle anderen Warnungen bleiben an. Die Verantwortung liegt beim Fahrer. Eine Einordnung gibt Blitzer-App legal oder verboten? Die Rechtslage in Deutschland und Europa. BlitzBuddy ist kostenlos, ohne Werbung und ohne Abo. Die App gibt es für das iPhone; die Android-Version folgt bald. Weitere Beiträge findest du im Themenbereich Blitzer mit allen Beiträgen.

Das ist eine Zusammenfassung, keine Rechtsberatung.

Quellen

Quellen gelesen am 17. Oktober 2026.

Häufige Fragen

Muss man in Italien vor Blitzern gewarnt werden?

Ja, durch Schilder an der Straße. Nach Art. 142 Absatz 6-bis des Codice della strada müssen die Kontrollstellen zur Geschwindigkeitsmessung vorab angezeigt und gut sichtbar sein, mit Schildern oder Leuchtzeichen. Ein Warndienst ist damit nicht gemeint.

Was ist ein Tutor in Italien?

Ein System, das die Durchschnittsgeschwindigkeit auf einer Strecke misst. Die Polizia Stradale nennt auf ihrer Seite für Autobahnen die Systeme TUTOR 3.0 und Vergilius Plus.

Sind Blitzerwarner in Italien verboten?

Geräte, die die Anwesenheit der Messgeräte der Polizei anzeigen und ihre Lokalisierung ermöglichen, ja: Art. 45 Absatz 9-bis verbietet Herstellung, Vertrieb und Nutzung. Absatz 9-ter nennt, sofern keine Straftat vorliegt, 825 bis 3.305 Euro und die Einziehung. Ob eine Handy-App darunter fällt, sagt der Wortlaut nicht.

Gibt es eine Liste der Blitzer in Italien?

Das Verkehrsministerium veröffentlicht seit dem 28. November 2025 eine Liste der Geräte nach Behörde, Hersteller und Modell, ohne Spalte für die Straße. Die Polizia Stradale veröffentlicht jede Woche, auf welchen Straßen und an welchen Tagen sie mobil misst.

Zeigt BlitzBuddy in Italien Blitzer an?

Nein. In Italien zeigt BlitzBuddy keine Blitzerwarnungen. Dein Tempo, deine Fahrten und die Meldungen anderer Fahrer funktionieren weiter.

In Italien läuft dein Tempo mit; Blitzerwarnungen gibt es dort nicht.
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