In Niedersachsen misst nach dem Erlass des Landes in erster Linie die Polizei; daneben überwachen die Straßenverkehrsbehörden der Kommunen Geschwindigkeit und Rotlicht, im Einvernehmen mit der Polizei und mit zugelassenen, geeichten Geräten. Eine Landesliste der Blitzer haben wir nicht gefunden. Hier liest du, wer in Niedersachsen blitzen darf, was der Erlass für Messstellen und Ankündigungen bestimmt, was das Land über die Geräte der Kommunen weiß und welche Zahlen für 2025 vorliegen. Standorte nennt der Beitrag nicht.
Wer in Niedersachsen misst
Grundlage für die Kommunen sind die „Richtlinien für die Überwachung des fließenden Straßenverkehrs durch Straßenverkehrsbehörden“, ein gemeinsamer Runderlass von Innen- und Wirtschaftsministerium vom 25. November 1994, zuletzt geändert am 7. Oktober 2010. Im Vorschrifteninformationssystem des Landes (NI-VORIS) war das am 17. Oktober 2026 die aktuelle Fassung. Sie sagt:
- Zuständigkeit. Neben der vorrangig zuständigen Polizei sind nach § 44 Absatz 1 StVO auch die Straßenverkehrsbehörden für die Verkehrsüberwachung zuständig. Sie überwachen den ruhenden Verkehr, die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten und die Lichtzeichen an Signalanlagen.
- Anhalten. Die Anhaltebefugnis nach § 36 Absatz 5 StVO ist der Polizei vorbehalten.
- Private. Die Übertragung von Verkehrsüberwachungsaufgaben einschließlich ihrer Ausführung auf Private ist ausgeschlossen.
- Autobahnen. Auf Bundesautobahnen ist die Überwachung der Höchstgeschwindigkeit nur von Stellen außerhalb des Verkehrsraumes möglich; das Messpersonal darf die Fahrbahn nicht betreten.
- Geräte und Personal. Die Systeme müssen nach den Bestimmungen des Eichgesetzes zugelassen sein. Das Messpersonal muss qualifiziert sein, unter anderem die Eichgültigkeit prüfen können und ein Messprotokoll führen.
- Messstelle. Nach der Anlage zum Erlass sollen Kontrollen nicht kurz vor oder hinter Schildern stattfinden, die das Tempo regeln: Der Abstand bis zur Messstelle soll mindestens 150 m betragen und kann in begründeten Fällen unterschritten werden, etwa an Gefahrenstellen. Die von der PTB festgelegten Toleranzwerte sind zu berücksichtigen; Zahlen dafür nennt der Erlass nicht.
Wo gemessen wird und wer zustimmt
Als Ziel nennt der Erlass die Verkehrsunfallprävention; Maßnahmen sind dort zu konzentrieren, wo sich häufig Unfälle ereignen (Unfallbrennpunkte) oder ereignen werden (Gefahrenpunkte). Dazu zählte das Innenministerium 2010 auch Stellen vor Schulen oder in Tempo-30-Zonen mit besonderen Gefahrenquellen.
Wichtig für den Alltag der Kommunen ist Abschnitt 5 des Erlasses (Fassung seit 28. Oktober 2010): Vor jeder Maßnahme muss über die Auswahl der Messstellen, die Messzeiten und Schwerpunkteinsätze „Einvernehmen mit der zuständigen Polizeiinspektion erzielt werden“. Innenminister Uwe Schünemann erklärte im Dezember 2010 auf eine Kleine Anfrage, schon die Richtlinien von 1994 hätten verlangt, Messstellen, Messzeiten und Schwerpunkteinsätze auf örtlicher Ebene abzustimmen; seit 1998 müsse vor der Maßnahme Einigkeit erzielt werden. Die Änderung von 2010 habe daraus das Einvernehmen mit der Polizeiinspektion gemacht. An die Form stelle das Land keine besonderen Anforderungen: Konzepte für einen längeren Zeitraum, etwa halbjährlich, seien möglich, ebenso kurzfristige mobile Maßnahmen.
Ankündigung: was der Erlass sagt und was 2014 gezählt wurde
Zur Öffentlichkeitsarbeit schreibt der Erlass, die präventive Wirkung lasse sich durch Unterrichtung der Öffentlichkeit verbessern; „soweit es zweckmäßig erscheint“, könnten bevorstehende Maßnahmen angekündigt werden. Eine Pflicht, Messstellen zu veröffentlichen, steht dort nicht.
Wie sich Ankündigung und Kontrolle zueinander verhalten, zeigte das Land 2014 bei einer 24-Stunden-Aktion, an der rund 900 Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte und Beschäftigte der Städte und Landkreise teilnahmen:
| Angabe des Innenministeriums, April 2014 | Wert |
|---|---|
| Messorte | 498 |
| Kontrollierte Fahrzeuge | über 120.185 |
| Überschreitungen | 4.434 |
| Beanstandungsquote | 3,7 Prozent |
| Quote an vergleichbaren Tagen ohne Ankündigung | rund 11 Prozent |
| Fahrverbote | 85 |
Innenminister Boris Pistorius sagte damals, mit der Bekanntgabe aller Messorte zeige das Land, „wann wir was, wo und wie überprüfen“. Die Zahlen sind zwölf Jahre alt. Für 2026 kündigte Innenministerin Daniela Behrens bei der Vorstellung der Unfallstatistik an, die Polizei werde „erneut abgestimmte landesweite Überwachungstermine“ vorbereiten; Orte nannte sie nicht.
Was das Land über die Geräte weiß
Eine Landesliste haben wir nicht gefunden. Die Landesregierung antwortete am 8. Februar 2018, ihr lägen über Umfang und Gerätearten der Messgeräte bei den Kommunen keine validen Daten vor; eine Internetrecherche sah sie nicht als geeignetes Mittel an. Die Straßenverkehrsbehörden entscheiden im Rahmen ihrer Organisationshoheit über ihre technische Ausstattung und haben dabei die Vorgaben der Anlage zum Erlass zu beachten: Eichpflicht, Betriebsanweisung des Herstellers, Zulassung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt.
Was eine Stadt selbst veröffentlicht, Jahreszahlen von 2020 bis 2024 und eine Wochenliste, zeigt der Beitrag zu Blitzern in Wolfsburg. Wie ein Kreis mit eigenen Messkontrolleuren und Anhängern arbeitet, steht im Beitrag zu Blitzern im Landkreis Diepholz, und wie ein anderer Kreis tageweise Messorte meldet, im Beitrag zu Blitzern im Landkreis Stade.
Zahlen für 2025
Das Innenministerium meldete am 13. April 2026 für 2025 insgesamt 208.720 Verkehrsunfälle und 372 Verkehrstote, 25 mehr als 2024. Zu hohe Geschwindigkeit war erneut die Hauptursache bei Unfällen mit Todesopfern.
Aus einzelnen Direktionen gibt es Zahlen zur Überwachung. Die Polizeidirektion Hannover ahndete 2025 insgesamt 16.233 Geschwindigkeitsverstöße, 37,3 Prozent weniger als 2024. Das gilt für Stadt und Region Hannover, nicht für das Land. Wer dort neben der Polizei misst, steht im Beitrag zu Blitzern in Hannover.
Abschnittskontrolle in Niedersachsen
Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg teilte nach seinem Urteil vom 13. November 2019 mit, Niedersachsen habe die Abschnittskontrolle als erstes Bundesland erprobt, mit einer Anlage auf der B 6. Die Überwachung dort sei rechtmäßig, weil der damals neue § 32 des Polizeigesetzes die nötige Eingriffsermächtigung schaffe. Am 31. Dezember 2023 wurde die Anlage außer Betrieb gesetzt; nach der Antwort der Landesregierung vom 21. März 2024 hatte der Hersteller den Vertrag gekündigt. Wo die Abschnittskontrolle in Deutschland erlaubt ist und warum keine Anlage mehr misst, erklärt der Beitrag Abschnittskontrolle in Deutschland. BlitzBuddy zeigt in Deutschland keine Abschnittskontrollen an.
Was § 23 StVO sagt und was BlitzBuddy zeigt
§ 23 Absatz 1c StVO verbietet dem Fahrer, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Bei anderen technischen Geräten, die neben anderen Nutzungszwecken auch dazu verwendet werden können, dürfen die entsprechenden Gerätefunktionen nicht verwendet werden. Die Regel gilt in Niedersachsen wie überall in Deutschland.
Die festen Blitzer in BlitzBuddy stammen aus OpenStreetMap, von Lufop.net und aus öffentlichen Listen von Behörden. BlitzBuddy ist kostenlos, ohne Werbung und ohne Abo. Die App gibt es für das iPhone; die Android-Version folgt bald. Weitere Beiträge findest du im Themenbereich Blitzer mit allen Beiträgen.
Das ist eine Zusammenfassung, keine Rechtsberatung.
Quellen
- Richtlinien für die Überwachung des fließenden Straßenverkehrs durch Straßenverkehrsbehörden, Gem. RdErl. d. MI u. d. MW v. 25.11.1994, zuletzt geändert durch RdErl. vom 7. Oktober 2010, NI-VORIS (bereitgestellt von Wolters Kluwer im Auftrag der Staatskanzlei; maßgeblich ist das Nds. MBl.)
- Abschnitt 5: Koordination zwischen den Straßenverkehrsbehörden und der Polizei, derselbe Erlass, Fassung ab 28. Oktober 2010, NI-VORIS
- Anlage 1: Einsatz von Geschwindigkeitsmeßgeräten, derselbe Erlass, NI-VORIS
- Überwachung des fließenden Verkehrs durch Straßenverkehrsbehörden, Antwort auf die Kleine Anfrage, Nds. Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung, 10. Dezember 2010
- Beantwortung der Mündlichen Anfrage der FDP zu Geschwindigkeitsmessungen, Nds. Ministerium für Inneres und Sport, 20. April 2018
- Erneut zeigen angekündigte Geschwindigkeitskontrollen positive Wirkungen, Nds. Ministerium für Inneres und Sport, 9. April 2014
- Verkehrsunfallstatistik 2025, Nds. Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung, 13. April 2026
- Verkehrssicherheitsbericht 2025 der Polizeidirektion Hannover, Polizeidirektion Hannover, 14. April 2026
- Verkehrsüberwachung mittels „Abschnittskontrolle“ (= Section Control) auf der B 6 ist rechtmäßig, Pressemitteilung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts zum Urteil vom 13. November 2019
- Streckenradar „Section Control“ vor dem Aus?, Niedersächsischer Landtag, Drucksache 19/3883, Antwort der Landesregierung vom 21. März 2024 (pdf)
- Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), § 23, Bundesministerium der Justiz
- Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende
Quellen gelesen am 17. Oktober 2026.
Häufige Fragen
Wer darf in Niedersachsen blitzen?
Vorrangig die Polizei. Daneben überwachen nach dem Erlass von 1994 die Straßenverkehrsbehörden der Kommunen Geschwindigkeit und Rotlicht. Verkehrsüberwachung auf Private zu übertragen ist ausgeschlossen.
Müssen Kommunen in Niedersachsen Messstellen mit der Polizei abstimmen?
Ja. Nach Abschnitt 5 des Erlasses muss vor jeder Maßnahme über Messstellen, Messzeiten und Schwerpunkteinsätze Einvernehmen mit der zuständigen Polizeiinspektion erzielt werden. Das Innenministerium schrieb 2010, auch Konzepte für längere Zeiträume und kurzfristige mobile Maßnahmen seien möglich.
Gibt es in Niedersachsen eine Liste aller Blitzer?
Eine Landesliste haben wir nicht gefunden. Die Landesregierung teilte 2018 mit, ihr lägen keine validen Daten über Umfang und Gerätearten der Messgeräte der Kommunen vor. Einzelne Landkreise und Städte veröffentlichen eigene Angaben.
Gibt es in Niedersachsen eine Abschnittskontrolle?
Nicht mehr. Niedersachsen erprobte sie als erstes Bundesland auf der B 6, und das Oberverwaltungsgericht hielt die Überwachung am 13. November 2019 für rechtmäßig. Am 31. Dezember 2023 wurde die Anlage nach Angaben der Landesregierung außer Betrieb gesetzt, weil der Hersteller den Vertrag gekündigt hatte.
Darf ich in Niedersachsen eine Blitzer-App nutzen?
Als Fahrer nicht während der Fahrt. Nach § 23 Absatz 1c StVO dürfen bei technischen Geräten wie einem Handy die Funktionen, die Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzeigen, nicht verwendet werden. Die Regel gilt bundesweit.