Die Stadt Münster blitzt selbst: Das Ordnungsamt setzt stationäre, semistationäre und mobile Anlagen ein, 2025 kam eine vierte semistationäre Anlage hinzu. Wie oft das auslöst, hat die Stadt in zwei Jahresbilanzen veröffentlicht: Für 2025 nennt sie mehr als 95.000 Verfahren wegen zu schnellen Fahrens. Dieser Beitrag stellt die Zahlen von 2024 und 2025 nebeneinander, erklärt, was die Stadt über ihre Gründe sagt, und zeigt, welche Regeln das Land Nordrhein-Westfalen für Messstellen vorgibt. Wo gemessen wird, steht hier nicht.
Zuständig nach dem Ordnungsbehördengesetz
Das Land regelt die Zuständigkeit im Ordnungsbehördengesetz (OBG, Stand 1. Juli 2026). Nach § 48 Absatz 2 überwachen unbeschadet der Zuständigkeit der Polizei die Kreisordnungsbehörden und die großen kreisangehörigen Städte Höchstgeschwindigkeiten und Ampeln, aber nur „an Gefahrenstellen im Straßenverkehr“; andere Gemeinden sind nur auf Antrag zuständig. Die Aufgaben der Kreisordnungsbehörden nehmen nach § 3 Absatz 1 die Kreise und die kreisfreien Städte wahr, Münster ist also selbst zuständig. Wo gemessen wird, bestimmt die Stadt gemeinsam mit der Kreispolizeibehörde: Im Gesetz heißt es, die Örtlichkeiten seien „im Benehmen“ mit ihr festzulegen.
Was eine Gefahrenstelle ist, erklärt der Runderlass vom 11. Juni 2013 (VV OBG, Nr. 48.25): Unfallhäufungsstellen und Abschnitte mit erhöhter Unfallgefahr, zum Beispiel dort, wo viele Kinder, ältere Menschen oder Hilfsbedürftige unterwegs sind, in Baustellen und Engstellen oder wo überdurchschnittlich oft zu schnell gefahren wird. Ein Tempolimit allein macht eine Stelle nicht zur Gefahrenstelle. Das Anhalten im fließenden Verkehr bleibt nach Nr. 48.22 der Polizei vorbehalten. Wie dasselbe Landesrecht in der Großstadt Köln wirkt, steht in Blitzer in Köln.
Drei Anlagenarten und ihre Entwicklung
In der Bilanz für 2025 schreibt die Stadt, das Ordnungsamt setze „stationäre, semistationäre und mobile Anlagen wie Blitzer und Starenkästen“ ein. Die Meldung zu 2024 nennt den Grund für die dritte semistationäre Anlage: Sie wurde angeschafft, „um gezielter an großen Straßen überwachen zu können“. Was die Stadt unter „semistationär“ versteht, erklärt sie in keiner der beiden Meldungen. Die Technik der festen und mobilen Geräte allgemein beschreibt der Beitrag Mobile Blitzer.
Die Zahlen der Stadt
| Angabe der Stadt | 2024 | 2025 |
|---|---|---|
| Verfahren im Straßenverkehr insgesamt | rund 220.000 | 226.887 |
| Einnahmen daraus | 11,6 Mio. Euro | 9,7 Mio. Euro |
| Geschwindigkeitsverstöße | 78.000 (neuere Meldung: 78.500) | mehr als 95.000 |
| Rotlichtverstöße | knapp 2.400 | 345 |
| Fahrverbote | rund 2.900 | 1.300 |
| Von der Polizei übermittelte Verfahren | 34.500 | rund 22.500 |
Für 2023 nennt die Stadt Einnahmen von 9,9 Mio. Euro; 2025 liegen sie „wieder auf dem Niveau von 2023“. Die Stadt erklärt den Rückgang gegenüber 2024 selbst: Es gab deutlich weniger Rotlichtverstöße, weil einzelne Anlagen wegen langfristiger Baustellen monatelang außer Betrieb waren. Außerdem übermittelte die Polizei weniger Fälle, die „in der Regel höhere Bußgelder nach sich ziehen“. Mehr Tempoverfahren heißen also nicht automatisch mehr Einnahmen. Die Zahlen sagen auch nichts darüber, wie viele Fahrzeuge an den Anlagen vorbeifuhren; sie zählen eingeleitete Verfahren.
Was die Stadt zum Zweck sagt
Der Leiter des Ordnungsamts wird in der Bilanz so zitiert: Bei den Kontrollen gehe es vorrangig um die Sicherheit aller; rund um Schulen, Kitas oder Seniorenheime und in Tempo-30-Bereichen sollten sie dazu beitragen, dass Autofahrende vorsichtiger fahren und das Unfallrisiko sinkt. Auf der Seite der Bußgeldstelle schreibt die Stadt, die Kontrollen der Geschwindigkeit dienten dem Schutz der schwächeren Verkehrsteilnehmenden, und fügt hinzu: „Die beste Geschwindigkeitskontrolle ist immer noch der Blick auf den eigenen Tacho.“ Nr. 48.29 des Landeserlasses regelt, dass rechtskräftig festgesetzte Geldbußen in die Kasse der Körperschaft fließen, der die Bußgeldstelle angehört. Wie ein Bescheid nach dem Blitzer abläuft, steht im Beitrag Anhörungsbogen nach dem Blitzer.
Eine Liste für heute?
Der Erlass von 2013 sagt in Nr. 48.26: Messstellen sind „im Vorfeld mittels geeigneter Medien anzukündigen und zu veröffentlichen“. Die Neufassung von 2022 änderte nur den Satz zu stationären Messstellen auf Autobahnen, der Satz zur Ankündigung blieb. Auf den Seiten der Stadt Münster, die wir gelesen haben, steht keine Liste mit Messstellen für heute oder diese Woche. Ob die Stadt sie auf anderen Wegen verbreitet, etwa über Medien, haben wir nicht festgestellt. Eine amtliche Liste für einen einzelnen Tag gibt es nur zu Aktionen, zum Beispiel zum Blitzmarathon; die Geschichte der NRW-Regel erzählt Blitzer-Marathon NRW.
Was § 23 StVO sagt und was BlitzBuddy kann
§ 23 Absatz 1c StVO verbietet dem Fahrer, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Bei anderen Geräten, die auch dazu verwendet werden können, dürfen die entsprechenden Funktionen nicht verwendet werden. Das gilt in Münster wie im übrigen Bundesgebiet.
BlitzBuddy ist kostenlos, ohne Werbung und ohne Abo; es gibt die App für das iPhone, die Android-Version folgt bald. Die festen Blitzer in der App stammen aus OpenStreetMap, von Lufop.net und aus öffentlichen Listen von Behörden. Abschnittskontrollen zeigt BlitzBuddy in Deutschland nicht an. Weitere Beiträge findest du im Themenbereich Blitzer. Wie eine Stadt im Ruhrgebiet ihre Messstellen tageweise meldet, zeigt Blitzer in Gelsenkirchen: die tägliche Meldung der Stadt.
Quellen
- Bilanz der Bußgeldstelle für 2025: 95.000 Verstöße wegen überhöhter Geschwindigkeit, Stadt Münster, 30. Januar 2026
- Mehr Parkverstöße und Bußgeldverfahren in Münster, Stadt Münster, 7. Februar 2025
- Bußgeldstelle, Ordnungsamt der Stadt Münster (ohne Datum)
- Ordnungsbehördengesetz Nordrhein-Westfalen (OBG), Fassung ab 1. Juli 2026, Land Nordrhein-Westfalen (pdf)
- Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Ordnungsbehördengesetzes, RdErl. vom 11.6.2013, MBl. NRW. 2013 S. 204, Land Nordrhein-Westfalen
- Achte Änderung der Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Ordnungsbehördengesetzes, RdErl. vom 25. April 2022, MBl. NRW. 2022 S. 404, Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
- Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), § 23, Bundesministerium der Justiz
- Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende
Quellen gelesen am 17. Oktober 2026.
Häufige Fragen
Wer blitzt in Münster?
Das städtische Ordnungsamt mit stationären, semistationären und mobilen Anlagen. Daneben darf die Polizei Fahrzeuge anhalten und zum Beispiel Handynutzung, Alkohol sowie Vorfahrts- und Abstandsverstöße aufnehmen.
Wie viele Tempoverstöße hat Münster 2025 festgestellt?
Nach der Bilanz der Bußgeldstelle vom 30. Januar 2026 mehr als 95.000 Verfahren wegen Geschwindigkeitsverstößen. Für 2024 nennt die Stadt in der neueren Meldung 78.500, in der älteren 78.000.
Warum sanken die Einnahmen 2025, obwohl mehr Verfahren liefen?
Die Stadt nennt zwei Gründe: deutlich weniger Rotlichtverstöße, weil einzelne Anlagen wegen Baustellen monatelang außer Betrieb waren, und weniger von der Polizei übermittelte Fälle, die in der Regel höhere Bußgelder nach sich ziehen. Die Einnahmen sanken auf 9,7 Mio. Euro.
Gibt es in Münster eine Liste der aktuellen Blitzer?
Auf den von uns gelesenen Seiten der Stadt haben wir keine Liste mit Messstellen für heute oder diese Woche gefunden. Der Runderlass des Landes zum Ordnungsbehördengesetz verlangt, Messstellen im Vorfeld anzukündigen und zu veröffentlichen; wo die Stadt das tut, haben wir nicht festgestellt.
Darf ich in Münster eine Blitzer-App nutzen?
Als Fahrer nicht während der Fahrt. § 23 Absatz 1c StVO verbietet es, bei Geräten wie einem Handy die Funktionen zu verwenden, die Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzeigen. Das gilt in Nordrhein-Westfalen wie überall in Deutschland.