Verkehr und Sicherheit

Blitzer in Gelsenkirchen: Die tägliche Meldung der Stadt, was sie sagt und was nicht

Blitzer in Gelsenkirchen: Die Stadt meldet vorab, wo Radarwagen stehen, und lässt weitere Orte offen. Was das bedeutet und was NRW-Landesrecht dazu sagt.

BlitzBuddy6 Min. Lesezeit
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Gelsenkirchen gehört zu den Städten, die ihre Messstellen selbst vorab nennen, aber nur teilweise. Die Stadt veröffentlicht regelmäßig eine Pressemeldung „Blitzer am …“, in der sie Straßen aufführt, an denen Radarwagen stehen, und schreibt dazu, dass es auch an anderen Stellen Kontrollen geben kann. Dieser Beitrag erklärt, wie diese Meldung aufgebaut ist, was sie dem Landesrecht nach leisten soll und welche Ergebnisse die Stadt sonst veröffentlicht. Straßen nennt er nicht: Die Liste von heute steht bei der Stadt, die von gestern gilt nicht mehr.

So sieht die Meldung aus

Die Meldung trägt den Titel „Blitzer am Montag“ (oder Dienstag, Mittwoch und so weiter) und die Unterzeile „Radarwagen stehen an folgenden Stellen“. Der Text beginnt in beiden Fassungen, die wir gelesen haben, mit demselben Satz: Die Stadt Gelsenkirchen veröffentliche regelmäßig ihre Messstellen, an denen Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt werden. Dann folgen der Tag und eine Liste von Straßen, in beiden Beispielen sechs. Der letzte Satz lautet: „Darüber hinaus kann es auch an anderen Stellen im Stadtgebiet zu Geschwindigkeitskontrollen kommen.“

Zum Zeitpunkt: Die Meldung für Mittwoch, den 22. April 2026, erschien am Vortag um 14:23 Uhr. Die für Montag, den 19. Oktober 2026, erschien am Freitag davor um 10:00 Uhr. Auf der Übersichtsseite der Stadt standen am 17. Oktober 2026 die Meldungen für Donnerstag, Freitag und Montag. Das heißt: Die Liste kommt kurz vorher, gilt für einen Tag und ist ausdrücklich keine vollständige. Wie eine andere Großstadt ihre Wochenliste aufbaut, zeigt Blitzer in Bielefeld: die Wochenliste der Stadt.

Was der NRW-Erlass zur Ankündigung sagt

Für Städte in Nordrhein-Westfalen gibt es dazu eine Vorschrift des Landes. Nr. 48.26 des Runderlasses zum Ordnungsbehördengesetz (Fassung 2013) bestimmt: „Messstellen sind im Vorfeld mittels geeigneter Medien anzukündigen und zu veröffentlichen.“ Nr. 48.21 begründet das mit der Wirkung: Der Ankündigung von Kontrollen und der Veröffentlichung von Messstellen komme besondere Bedeutung zu, „Hierdurch kann die Wirkung der Maßnahmen erhöht werden“. Die Änderung von 2022 betraf nur die Regel für stationäre Messstellen auf Autobahnen. Zuständig für Geschwindigkeitsüberwachung an Gefahrenstellen sind nach § 48 Absatz 2 OBG die Kreisordnungsbehörden, das sind nach § 3 Absatz 1 auch die kreisfreien Städte wie Gelsenkirchen. Was eine Gefahrenstelle ist und welche Jahreszahlen eine andere kreisfreie Stadt veröffentlicht, steht in Blitzer in Münster; wie Köln seine stationären und mobilen Messstellen beschreibt, zeigt Blitzer in Köln.

Zwei Dinge sagt der Erlass nicht: wie vollständig die Angabe sein muss und welche Medien „geeignet“ sind. Ob die Stadt ihre tägliche Meldung auf diese Vorschrift stützt, sagt sie nicht.

Verkehrsüberwachungsdienst, Anlagen und Bußgeldstelle

Wer die Radarwagen betreibt, sagt die tägliche Meldung nicht; in der Bilanz zum Karfreitag 2023 sind es „mobile Blitzer des Verkehrsüberwachungsdienstes der Stadt“. Die Bußgeldstelle im Referat Recht führt ein Team „Allgemeine Ordnungswidrigkeiten und kommunale Geschwindigkeitsüberwachung“ (30/2.1) mit der Aufgabe „Anzeigen aus der kommunalen Geschwindigkeitsüberwachung“; persönliche Vorsprache ist laut der Seite nicht möglich. Neben mobilen Geräten hat die Stadt semistationäre Anlagen: In ihrer Bilanz nach dem Karfreitag 2023 nennt sie eine solche Anlage namens „Jonas“, in einer Meldung vom Juli 2025 wertet sie die Daten eines „semistationären Blitzers“ aus. Wie viele es sind, steht in den gelesenen Meldungen nicht. Wie solche Geräte allgemein arbeiten, steht im Beitrag Mobile Blitzer.

Welche Ergebnisse die Stadt nennt

Zahlen zum Alltag haben wir nicht gefunden, nur zu einzelnen Einsätzen:

MeldungAngabe der Stadt
8. April 2023, gemeinsame Kontrollen mit der Polizei am Karfreitag von 18 bis 1 UhrMobile Blitzer des städtischen Dienstes an drei Straßen und vier Messstellen: 18, 6 und 16 Überschreitungen; polizeilicher Spitzenwert 133 km/h bei erlaubten 70 km/h
23. Juli 2025, Datenauswertung eines semistationären Blitzers118 km/h nach Toleranzabzug in einer 50er-Zone, am frühen Morgen eines Mittwochs

Beides sind Einzelfälle. Sie sagen nichts darüber, wie schnell man in Gelsenkirchen im Schnitt fährt oder wie oft gemessen wird. Wie solche Fälle weiterlaufen, erklärt der Beitrag Anhörungsbogen nach dem Blitzer.

Was § 23 StVO regelt und was BlitzBuddy anzeigt

§ 23 Absatz 1c StVO verbietet dem Fahrer, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Bei anderen Geräten, die auch dazu verwendet werden können, dürfen die entsprechenden Funktionen nicht verwendet werden. Das gilt in Gelsenkirchen wie im übrigen Bundesgebiet.

BlitzBuddy ist kostenlos, ohne Werbung und ohne Abo. Die App gibt es für das iPhone; die Android-Version folgt bald. Feste Blitzer stammen aus OpenStreetMap, von Lufop.net und aus öffentlichen Listen von Behörden und liegen auf dem Handy, auch ohne Netz. Abschnittskontrollen zeigt BlitzBuddy in Deutschland nicht an. Mehr zum Thema im Themenbereich Blitzer.

Quellen

Quellen gelesen am 17. Oktober 2026.

Häufige Fragen

Veröffentlicht die Stadt Gelsenkirchen ihre Blitzer?

Ja, einen Teil. Unter „Blitzer am …“ nennt sie in einer Pressemeldung Straßen, an denen Radarwagen stehen. Am 17. Oktober 2026 war die jüngste Meldung vom 16. Oktober für Montag, den 19. Oktober. Sie enthielt sechs Straßen.

Sind in der Meldung alle Messungen aufgeführt?

Nein. Die Stadt schreibt in jeder Meldung, dass es „auch an anderen Stellen im Stadtgebiet zu Geschwindigkeitskontrollen kommen“ kann. Die Liste ist also eine Auswahl.

Wer misst in Gelsenkirchen?

Der Verkehrsüberwachungsdienst der Stadt mit Radarwagen und semistationären Anlagen. Die Bußgeldstelle im Referat Recht bearbeitet die Anzeigen aus der kommunalen Geschwindigkeitsüberwachung. Daneben ist die Polizei zuständig.

Muss eine Stadt in NRW ihre Messstellen vorher bekannt geben?

Nach Nr. 48.26 des Runderlasses zum Ordnungsbehördengesetz sind Messstellen „im Vorfeld mittels geeigneter Medien anzukündigen und zu veröffentlichen“. Was „geeignete Medien“ sind und wie vollständig die Angabe sein muss, regelt der Erlass nicht im Einzelnen.

Darf ich in Gelsenkirchen eine Blitzer-App nutzen?

Als Fahrer nicht während der Fahrt. Nach § 23 Absatz 1c StVO dürfen bei technischen Geräten wie einem Handy die Funktionen, die Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzeigen, nicht verwendet werden. Das gilt in Nordrhein-Westfalen wie überall in Deutschland.

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