Der Blitz-Marathon kommt aus Nordrhein-Westfalen: Nach Angaben des Landes entstand er als Teil einer Kampagne der NRW-Polizei gegen Geschwindigkeitsunfälle, und 2013 sollte er „nach dem Konzept der NRW-Polizei“ bundesweit laufen. Heute legt die Fachstrategie Verkehr der Polizei NRW fest, dass Geschwindigkeit grundsätzlich unangekündigt kontrolliert wird; Städte und Kreise sollen ihre Messstellen dagegen nach der Verwaltungsvorschrift zum Ordnungsbehördengesetz vorab veröffentlichen. Hier liest du, was NRW von 2012 bis 2016 veröffentlichte, was heute für Polizei und Kommunen gilt und warum dieser Beitrag keine Messstellen nennt.
Wo der Blitz-Marathon herkommt
Den dritten 24-Stunden-Blitz-Marathon am 24. Oktober 2012 führte NRW zum ersten Mal gemeinsam mit Niedersachsen und den Niederlanden durch, an rund 4.000 Kontrollstellen. Das Land schrieb damals, 1.259 der 3.335 Kontrollstellen in NRW gingen auf Vorschläge von Bürgern zurück, und verwies für die NRW-Liste auf das Internet. Im Mai 2013 wollte Innenminister Ralf Jäger der Innenministerkonferenz vorschlagen, den Marathon „künftig bundesweit nach dem Konzept der NRW-Polizei“ durchzuführen; Kennzeichen sei unter anderem „eine angekündigte Kontrollaktion über 24 Stunden“.
Am 10. Oktober 2013 lief der erste bundesweite Blitz-Marathon, in NRW schon der fünfte. In NRW richteten Polizei und Kommunen mehr als 3.100 Kontrollstellen ein, mit 3.400 Polizisten und 270 kommunalen Mitarbeitern. Die Mitteilung nennt außerdem mehr als 650 Lasermessgeräte der Polizei, ohne zu sagen, ob nur in NRW; wie sie messen, erklärt der Beitrag Laser-Blitzer: Handlaser und Laserscanner. Zu den Orten schrieb das Land: „Alle Messstellen der NRW-Polizei sind unter www.polizei.nrw.de/blitzmarathon veröffentlicht.“ Wie andere Länder die ROADPOL-Aktionstage heute handhaben, steht im Beitrag Blitzer-Marathon 2026: Termine, beteiligte Länder und veröffentlichte Messstellen.
Was NRW veröffentlichte: 2012 bis 2016
| Termin | Kontrollstellen in NRW | Einsatz | Messstellen |
|---|---|---|---|
| 24. Oktober 2012 | 3.335 | nicht genannt | Liste im Internet |
| 10. Oktober 2013 | mehr als 3.100 | 3.400 Polizisten, 270 kommunale Mitarbeiter | alle Messstellen der NRW-Polizei veröffentlicht |
| April 2015 (europaweit) | mehr als 2.600 | rund 2.600 Polizisten, etwa 300 kommunale Mitarbeiter | bis spätestens Mittwochmorgen auf den Seiten der NRW-Polizei |
| 21. April 2016, 6 bis 22 Uhr | 2.611 | 2.206 Beamte, 287 kommunale Mitarbeiter | alle vorher bekannt gegeben |
2015 durften Bürger aus der Liste der geplanten Kontrollstellen wählen, an welchen Punkten sie sich am meisten über zu schnelles Fahren ärgern; das Land zählte mehr als 10.000 Rückmeldungen. Die Ergebnisse vom 21. April 2016 nennt das Land so: Von 897.305 kontrollierten Auto- und Motorradfahrern waren 28.795 zu schnell unterwegs, rund drei Prozent, und in 252 Fällen drohten Fahrverbote, obwohl alle Kontrollstellen vorher bekannt gegeben worden waren.
Polizei NRW: grundsätzlich unangekündigt
Die Fachstrategie Verkehr der Polizei NRW (Datei vom November 2023) legt als operativen Grundsatz fest, Verkehrsüberwachung im Allgemeinen und Geschwindigkeitsüberwachung im Besonderen finde „grundsätzlich unangekündigt und in Form von Kontrollen mit Anhalten statt“. Ankündigungen schließt sie nicht aus: Schwerpunktkontrollen könnten „ohne konkrete Angaben über Ort und Zeit“ angekündigt werden. Messungen sollen mit kommunalen Verantwortungsträgern abgestimmt werden, um unter anderem durch „einen regelmäßigen und unvorhersehbaren Wechsel der Messstellen“ eine größtmögliche Wirkung zu erzeugen.
Zwei Beispiele, die nicht für alle Polizeibehörden des Landes stehen: Die Polizei Mönchengladbach beendete am 26. Februar 2024 „ab sofort die regelmäßige Vorabankündigung von Geschwindigkeitsmessungen“ und schrieb, unangekündigte Kontrollen seien „kein neuer Grundsatz“, die Fachstrategie unterstreiche ihn nur. Die Polizei Bielefeld schrieb am 9. April 2026 zur Aktionswoche vom 13. bis 19. April: „Durch die Polizei werden keine Informationen über Kontrollörtlichkeiten veröffentlicht.“ Mehr dazu im Beitrag Blitzer in Bielefeld.
Was für Städte und Kreise gilt
Nach § 48 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 des Ordnungsbehördengesetzes (Fassung ab 1. Juli 2026) sind die Kreisordnungsbehörden und die großen kreisangehörigen Städte für die Überwachung der Höchstgeschwindigkeiten „an Gefahrenstellen im Straßenverkehr“ zuständig, die übrigen Gemeinden nur auf Antrag. Die geeigneten Örtlichkeiten sind im Benehmen mit der zuständigen Kreispolizeibehörde festzulegen. Das Land änderte § 48 zuletzt durch ein Gesetz vom 22. Juni 2026.
Die Verwaltungsvorschrift zum Gesetz bekam mit dem Runderlass vom 11. Juni 2013 (in Kraft seit dem 15. Juli 2013) in Nr. 48.26 den Satz: „Messstellen sind im Vorfeld mittels geeigneter Medien anzukündigen und zu veröffentlichen.“ Die Stadt Troisdorf zitiert aus dem Begleiterlass, die Pflicht beziehe sich auf die Messörtlichkeiten, „nicht aber die genauen Messzeitpunkte“.
Ist das noch der Stand? Das Ministerium des Innern änderte Nr. 48.26 mit einem Runderlass vom 25. April 2022 (MBl. NRW. 2022 S. 404). Neu gefasst wurde nur der Satz zu stationären Messstellen auf Autobahnen und autobahnähnlichen Straßen (Nr. 48.24), die nun im Einvernehmen mit dem Fernstraßen-Bundesamt oder der nach dem Infrastrukturgesellschaftserrichtungsgesetz beliehenen Gesellschaft und mit der Unfallkommission festzulegen sind; der Satz zur Ankündigung blieb unverändert. Eine spätere Änderung fanden wir am 17. Oktober 2026 im Verkündungsbereich von recht.nrw.de nicht, eine amtliche Gesamtfassung ebenfalls nicht. Wie eine Stadt das handhabt, zeigt Bielefeld mit einer Wochenliste ohne Uhrzeiten; ein Kreis, der seine Messstellen Woche für Woche nennt, während die dortige Kreispolizeibehörde nichts mehr ankündigt, ist der Kreis Borken.
Blitzer-Marathon NRW heute und aktuell
Für die Aktionswoche vom 13. bis 19. April 2026 und den Speedmarathon am 15. April haben wir auf amtlichen NRW-Seiten bis zum 17. Oktober 2026 weder eine Messstellenliste noch eine Landesbilanz gefunden; die Polizei Bielefeld nannte ausdrücklich keine Orte. Dieser Beitrag nennt deshalb keinen Standort und überträgt keine Zahlen aus anderen Ländern auf NRW. Wie eine Großstadt in NRW ihre Anlagen und Anhänger beschreibt und was sie zählt, zeigt Blitzer in Dortmund.
Was § 23 StVO sagt und was BlitzBuddy zeigt
§ 23 Absatz 1c StVO verbietet dem Fahrer, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Bei anderen technischen Geräten, die neben anderen Nutzungszwecken auch dazu verwendet werden können, dürfen die entsprechenden Gerätefunktionen nicht verwendet werden. Die Regel gilt in Nordrhein-Westfalen wie überall in Deutschland.
Die festen Blitzer in BlitzBuddy stammen aus OpenStreetMap, von Lufop.net und aus öffentlichen Listen von Behörden. Sie sind auf dem Handy gespeichert und funktionieren auch ohne Netz. Vor Blitzer-Anhängern, mobilen Messungen und Videofahrzeugen warnt die App nicht, und Abschnittskontrollen zeigt sie in Deutschland nicht an. BlitzBuddy ist kostenlos, ohne Werbung und ohne Abo. Die App gibt es für das iPhone; die Android-Version folgt bald. Weitere Beiträge findest du im Themenbereich Blitzer mit allen Beiträgen.
Das ist eine Zusammenfassung, keine Rechtsberatung.
Quellen
- Erster länderübergreifender Blitz-Marathon, Land NRW, Ministerium für Inneres und Kommunales, 22. Oktober 2012
- Blitz-Marathon ist reif für die Bundesliga, Land NRW, 17. Mai 2013
- Erster bundesweiter Blitz-Marathon gestartet, Land NRW, 10. Oktober 2013
- Viele Bürger stimmten über Messstellen für den Blitz-Marathon ab, Land NRW, 13. April 2015
- NRW-Polizei veröffentlicht Ergebnisse des Blitz-Marathons, Land NRW, 22. April 2016
- Fachstrategie Verkehr, Polizei Nordrhein-Westfalen, Datei vom November 2023 (pdf)
- Raser stoppen, Leben schützen, Polizei Mönchengladbach, 26. Februar 2024
- Polizei Bielefeld beteiligt sich an „ROADPOL Operation Speed“, Polizei Bielefeld, 9. April 2026
- Ordnungsbehördengesetz (OBG), Fassung ab 1. Juli 2026, recht.nrw.de, Land Nordrhein-Westfalen (pdf)
- Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Ordnungsbehördengesetzes, RdErl. vom 11.6.2013, MBl. NRW. 2013 S. 204, Land Nordrhein-Westfalen
- Achte Änderung der Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Ordnungsbehördengesetzes, RdErl. vom 25. April 2022, MBl. NRW. 2022 S. 404, Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
- Hinweis: Verpflichtung der Veröffentlichung der kommunalen Messstellen, Stadt Troisdorf (pdf)
- Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), § 23, Bundesministerium der Justiz
- Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende
Quellen gelesen am 17. Oktober 2026.
Häufige Fragen
Wo finde ich die Messstellen des Blitzer-Marathons in NRW?
Für den Speedmarathon am 15. April 2026 fanden wir bis zum 17. Oktober 2026 keine amtliche NRW-Liste. Die Polizei Bielefeld veröffentlichte nach eigener Angabe keine Kontrollörtlichkeiten. Städte und Kreise sollen ihre eigenen Messstellen vorab veröffentlichen.
Wurde der Blitzer-Marathon in NRW erfunden?
Nach Darstellung des NRW-Innenministeriums ja: Der Blitz-Marathon entstand als Teil einer Kampagne der NRW-Polizei gegen Geschwindigkeitsunfälle. Der erste bundesweite Blitz-Marathon war am 10. Oktober 2013, in NRW der fünfte.
Muss die Polizei in NRW Blitzer-Standorte ankündigen?
Eine solche Pflicht der Polizei steht in keiner der Vorschriften, die wir gelesen haben. Die Fachstrategie Verkehr der Polizei NRW sieht Geschwindigkeitsüberwachung grundsätzlich unangekündigt und mit Anhalten vor; Schwerpunktkontrollen können ohne konkrete Angaben über Ort und Zeit angekündigt werden.
Müssen Städte und Kreise in NRW ihre Blitzer ankündigen?
Ja. Nach Nr. 48.26 der Verwaltungsvorschrift zum Ordnungsbehördengesetz (Erlass vom 11. Juni 2013) sind Messstellen „im Vorfeld mittels geeigneter Medien anzukündigen und zu veröffentlichen“. Die Änderung vom 25. April 2022 ließ diesen Satz unverändert.
Warnt BlitzBuddy vor dem Blitzer-Marathon in NRW?
Nein. BlitzBuddy zeigt in Deutschland feste Blitzer und Rotlichtblitzer an ihrer genauen Position, warnt aber nicht vor mobilen Blitzern, Blitzer-Anhängern und Videofahrzeugen. Nach § 23 Absatz 1c StVO darfst du Blitzerwarnungen als Fahrer während der Fahrt nicht nutzen.