Verkehr und Sicherheit

Blitzer im Kreis Borken: Kreis, Polizei und Stadt Bocholt messen getrennt

Blitzer im Kreis Borken: Der Kreis veröffentlicht Wochenpläne, die Polizei kündigt nichts mehr an, Bocholt zeigt sein Radargerät. Was die Seiten sagen.

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Im Kreis Borken messen drei Stellen die Geschwindigkeit, und jede handhabt die Öffentlichkeit anders. Der Kreis veröffentlicht Woche für Woche die geplanten Messstellen, die Kreispolizeibehörde Borken kündigt keine Messstellen mehr an, und die Stadt Bocholt zeigt auf einer eigenen Seite, wo ihr mobiles Radargerät steht. Dass neben dem Kreis auch Polizei und Stadt messen, steht auf der Seite des Kreises. Dieser Beitrag erklärt, wer wofür zuständig ist, was die drei Seiten sagen und wie das zur Regel in Nordrhein-Westfalen passt. Straßen aus den Wochenplänen oder von der Seite der Stadt nennt er nicht, denn sie gelten nur für ihre Woche.

Drei Stellen, ein Kreisgebiet

Der Kreis beschreibt sein Vorgehen knapp: Überhöhte Geschwindigkeit sei eine der Hauptursachen für Unfälle, deshalb führe der Fachbereich Verkehr verstärkte Geschwindigkeitskontrollen auf Schulwegen und Unfallstrecken durch. Unter „Hinweise“ steht: „Neben dem Kreis Borken und der Polizei führt auch die Stadt Bocholt eigene Messungen im Stadtgebiet Bocholt durch.“ Die Polizei sagt von sich, sie überwache regelmäßig an wechselnden Stellen im Kreisgebiet die zulässige Höchstgeschwindigkeit.

Im Gesetz steht das so: Die Kreise nehmen nach § 3 Absatz 1 des Ordnungsbehördengesetzes (OBG) die Aufgaben der Kreisordnungsbehörden wahr, und § 48 Absatz 2 Nr. 2 OBG (Fassung ab 1. Juli 2026) gibt diesen Behörden, neben der Polizei, die Tempoüberwachung „an Gefahrenstellen im Straßenverkehr“; großen kreisangehörigen Städten ebenso, anderen Gemeinden nur auf Antrag. Für einen Kreis mit eigenen Städten ist Nr. 48.22 der Verwaltungsvorschrift von 2013 aufschlussreich: Damit eine Verkehrskonzeption das ganze Kreisgebiet umfasst, darf der Kreis auch im Gebiet der großen kreisangehörigen Städte messen, muss Messstellen dort aber zuvor mit deren Ordnungsbehörden abstimmen. Ob Bocholt eine solche Stadt ist, sagen die gelesenen Seiten nicht. Die Seite des Kreises nennt als Grundlage „§ 48 Abs. 3 Satz 3“ des Gesetzes; in der Fassung, die wir am 17. Oktober 2026 gelesen haben, steht die Geschwindigkeitsüberwachung in Absatz 2, Absatz 3 betrifft die Bergbehörden.

Der Wochenplan des Kreises

Auf der Seite „Geplante Messungen“ nennt der Kreis eine Arbeitswoche im Voraus. Am 17. Oktober 2026 stand dort die Woche vom 19. bis 23. Oktober, geordnet nach Wochentagen:

AngabeInhalt
Pro Tagzwei Messstellen mit Gemeinde, Straße und bei Kreis- und Landesstraßen mit der Kennung (K oder L)
Pro Wochezehn Messstellen, dazu der Hinweis, wo die semistationäre Anlage in dieser Woche stehen soll
Zeitenkeine Uhrzeiten
VorbehaltÄnderungen „aus unvorhersehbaren, organisatorischen oder örtlichen Gründen“ (technische Probleme, Wetter, Personalausfall) bleiben vorbehalten; es besteht kein Anspruch auf Durchführung

Das deckt sich mit Nr. 48.26 der Verwaltungsvorschrift zum Ordnungsbehördengesetz (Erlass vom 11. Juni 2013): Messstellen sind danach „im Vorfeld mittels geeigneter Medien anzukündigen und zu veröffentlichen“. Eine Änderung vom 25. April 2022 (MBl. NRW. 2022 S. 404) betraf nur Messstellen an Autobahnen, nicht diese Pflicht. Wie sich dieser Satz zur Strategie der NRW-Polizei verhält, erklärt der Beitrag zum Blitz-Marathon in NRW.

Der Plan nennt zehn Stellen für eine Woche. Ob daneben weitere Messungen stattfinden, sagt die Seite nicht.

Die Polizei kündigt nichts mehr an

Die Kreispolizeibehörde Borken schreibt auf ihrer Seite zu den Geschwindigkeitsmessungen von einem „Strategiewechsel“: Sie kündige „ab sofort keine Messstellen mehr an“. Damit trage sie der neuen landesweiten Fachstrategie „Verkehr“ Rechnung, die unter anderem vorsehe, das Überwachen des Straßenverkehrs nicht mehr anzukündigen. Jahrelang habe die Behörde Medien und Bürger über einen kleinen Teil ihrer täglichen Messstellen informiert; das Signal „Die Polizei kündigt ihre Blitzer an!“ entspreche nicht der neuen Strategie. Künftig kündige sie Geschwindigkeitsmessungen nur noch in Einzelfällen an, etwa bei gefährdeten Baustellenbereichen oder besonderen Kontrollwochen.

Die Seite trägt kein Datum. An der Menge ändere sich nichts: Die Polizei messe weiterhin täglich an vielen Stellen im Kreis und setze mobile Lasermessgeräte ein, auch am Wochenende und an Feiertagen. Die Strategie beschreibt der Beitrag zu Blitzern in Bielefeld mit ihren Worten aus der Fachstrategie Verkehr. Wie ein Landkreis in Sachsen neben der Polizei misst, zeigt der Beitrag zu Blitzern im Erzgebirge.

Bocholt: der Standort steht auf der Seite

Die Stadt Bocholt führt eine Seite „Hier wird geblitzt“ und zeigt dort den „Aktuellen Standort“ ihres mobilen Radargeräts, mit dem Hinweis, das sei ein Service ohne Gewähr und abhängig von technischen, zeitlichen und personellen Verfügbarkeiten; kurzfristige Abweichungen oder ein Aussetzen der Messungen seien möglich. Weiter schreibt die Stadt, das Gerät messe am Standort rund um die Uhr und in beiden Fahrtrichtungen. Vorschläge für Standorte nehme sie entgegen und prüfe sie auf Umsetzbarkeit; Vorrang hätten Unfallhäufungsstellen und verkehrssensible Bereiche wie Schulen und Kindergärten. Die Buß- und Verwarngelder fließen nach der Stadt zurück in den städtischen Haushalt. Im Voraus kündigt Bocholt nichts an: Weil sich ein Standort im Einzelfall kurzfristig ändern müsse, werde er „erst unmittelbar nach dem Versetzen der Einrichtung mitgeteilt“. Den Standort vom Tag der Lesung geben wir nicht wieder.

Blitzer im Kreis Borken aktuell und heute

Für „Blitzer Kreis Borken heute“ gibt es drei verschiedene Antworten: Der Wochenplan des Kreises steht unter Vorbehalt, Bocholt nennt den Standort erst nach dem Versetzen, und die Polizei kündigt nichts an. Eine Liste aller Messungen eines Tages gibt es nicht.

Was § 23 StVO sagt und was BlitzBuddy zeigt

§ 23 Absatz 1c StVO verbietet dem Fahrer, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Bei anderen technischen Geräten, die neben anderen Nutzungszwecken auch dazu verwendet werden können, dürfen die entsprechenden Gerätefunktionen nicht verwendet werden. Das gilt im Kreis Borken wie überall in Deutschland.

Die festen Blitzer in BlitzBuddy stammen aus OpenStreetMap, von Lufop.net und aus öffentlichen Listen von Behörden. Vor mobilen Blitzern, Blitzer-Anhängern und Videofahrzeugen warnt die App nicht, und Abschnittskontrollen zeigt sie in Deutschland nicht an. BlitzBuddy ist kostenlos, ohne Werbung und ohne Abo. Die App gibt es für das iPhone; die Android-Version folgt bald. Weitere Beiträge findest du im Themenbereich Blitzer mit allen Beiträgen. Eine Großstadt in NRW, die ihre Anlagen selbst auflistet, zeigt der Beitrag zu Blitzern in Köln.

Quellen

Quellen gelesen am 17. Oktober 2026.

Häufige Fragen

Wer blitzt im Kreis Borken?

Drei Stellen: der Kreis Borken mit dem Fachbereich Verkehr, die Kreispolizeibehörde Borken und die Stadt Bocholt in ihrem Stadtgebiet. Das schreibt der Kreis auf seiner Seite zu den Geschwindigkeitskontrollen.

Gibt es eine Liste der Blitzer im Kreis Borken?

Für den Kreis ja, aber nur als Wochenplan: Der Kreis nennt vorab geplante Messstellen mit Ort, Straße und Straßenklasse. Er behält Änderungen vor und gibt keinen Anspruch auf Durchführung. Die Polizei nennt keine Messstellen mehr.

Warum kündigt die Polizei Borken keine Blitzer mehr an?

Sie verweist auf die neue landesweite Fachstrategie „Verkehr“ der Polizei NRW, die vorsieht, das Überwachen des Straßenverkehrs nicht mehr anzukündigen. Ausnahmen sind nach der Polizei Einzelfälle wie gefährdete Baustellenbereiche und besondere Kontrollwochen.

Wo blitzt die Stadt Bocholt?

Die Stadt zeigt auf ihrer Seite „Hier wird geblitzt“ den aktuellen Standort ihres mobilen Radargeräts, als Service ohne Gewähr. Das Gerät misst nach der Stadt rund um die Uhr und in beiden Fahrtrichtungen.

Darf ich im Kreis Borken eine Blitzer-App nutzen?

Als Fahrer nicht während der Fahrt. Nach § 23 Absatz 1c StVO dürfen bei technischen Geräten wie einem Handy die Funktionen, die Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzeigen, nicht verwendet werden. Das gilt in jedem Bundesland.

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