Verkehr und Sicherheit

Laser-Blitzer: Wie Laserhandmessgeräte und Laserscanner messen und was die PTB verlangt

Laser-Blitzer erklärt: So messen Handlaser und Laserscanner, welche Tests und Fehlergrenzen die PTB vorschreibt und was § 23 StVO zu Laserstörgeräten sagt.

BlitzBuddy6 Min. Lesezeit
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Ein Laser-Blitzer misst die Geschwindigkeit mit Laserimpulsen, und es gibt zwei verschiedene Bauarten: das Laserhandmessgerät, mit dem ein Bediener ein einzelnes Fahrzeug anvisiert, und den Laserscanner, der die Fahrbahn abtastet und mehrere Fahrzeuge zugleich verfolgt. Beide messen aus der Laufzeit des Lichts, beide müssen nach den Anforderungen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) dieselben Fehlergrenzen einhalten. Hier liest du, wie jedes Gerät vorgeht, welche Tests vor der Messung vorgeschrieben sind und was § 23 StVO zu Laserstörgeräten sagt.

Zwei Laser-Blitzer im Vergleich

LaserhandmessgerätLaserscanner
PTB-Anforderung12.06, Mai 202212.05, März 2022
So wird gemessenEine Folge von Laserimpulsen, aus der Laufzeit die Entfernung, daraus die Entfernungsänderung in einer bekannten MesszeitEin scannendes Lidar tastet die Fahrbahn ab, ein Objektverfolgungsprozess folgt den Fahrzeugen
Fahrzeuge je Messungeines, vom Bediener anvisiertmehrere, auch auf mehreren Fahrstreifen
Einsatzarttransportabelstationär, semistationär oder transportabel
Fotooptional (Dokumentationseinheit)Bilddokument bei Überschreiten des Bildauslösegrenzwerts
Muss messen können ab0 km/h10 km/h

Die Polizei Berlin schreibt, sie setze vorrangig auf die Geschwindigkeitsüberwachung mit mobilem Verkehrsradargerät und (Hand-)Laser. Wie die Einsatzarten zusammenhängen und wer mobil misst, steht im Beitrag Mobile Blitzer: Arten, Einsatz und wo Standorte veröffentlicht werden.

Das Laserhandmessgerät: Anvisieren und Zuordnen

Nach PTB-A 12.06 visiert der Verwender das Fahrzeug über eine Visiereinheit an, ein Fernrohr mit eingebauter Zielmarke, und löst die Messung aus. Das Gerät sendet eine Folge von Laserimpulsen aus, empfängt die vom Fahrzeug reflektierten Impulse und berechnet aus der Laufzeit die Entfernung; der Geschwindigkeitswert wird am Ende der Messung angezeigt. Laserhandmessgeräte haben nach der PTB „herkömmlicherweise“ keine Dokumentationseinheit, also kein Beweisfoto: „Eine eindeutige Messwertzuordnung ist durch das aktive Anvisieren des betreffenden Fahrzeugs gegeben.“ Dafür verantwortlich ist der Verwender.

Die PTB schreibt für die Messung mehrere Regeln vor:

  • Funktionstests. Vor Messbeginn muss das Gerät den Bediener zu einem Nulltest und einem Visiertest zwingen; Geräte ohne Kamera zusätzlich zu einem Displaytest.
  • Kein Umschwenken. Die Gebrauchsanweisung muss das Verbot enthalten, während der Messung von einem Fahrzeug auf ein anderes umzuschwenken.
  • Messentfernung. Das Gerät muss neben der Geschwindigkeit die Messentfernung in Metern ermitteln und anzeigen, zum Beispiel damit der zulässige Entfernungsbereich kontrolliert werden kann.
  • Vergrößerung. Die Visiereinheit braucht bei Entfernungen über 300 Meter mindestens zweifache, über 600 Meter mindestens vierfache Vergrößerung.
  • Strahlaufweitung. Der Laserstrahl darf höchstens 3 mrad in horizontaler und in vertikaler Richtung aufweiten.

Die Auswertung läuft nach der PTB auf zwei Wegen: Polizeiliche Anhaltekräfte stoppen das Fahrzeug und halten dem Betroffenen den Messwert vor, oder die Falldateien eines Geräts mit Dokumentationseinheit gehen an eine Auswertezentrale. Wie ein solches Bild im Verfahren verwendet wird, erklärt der Beitrag Blitzerfoto: Was auf dem Bild steht, wie Behörden es zeigen und was die Akte enthält.

Der Laserscanner: Fahrzeuge auf der ganzen Fahrbahn

Ein Laserscanner steht am Fahrbahnrand und tastet nach PTB-A 12.05 den gesamten Fahrbahnbereich horizontal ab. Während der Abtastung sendet er ständig kurze Laserimpulse aus und misst für jeden die Laufzeit des reflektierten Anteils. Daraus berechnet er mit der Lichtgeschwindigkeit und dem Abstrahlwinkel die Raumkoordinate des Punktes, an dem der Impuls reflektiert wurde. Aus vielen solchen Punkten bildet die Software Modellobjekte und verfolgt ihre Position; die Positionsänderung eines Objekts ergibt die Geschwindigkeit des Fahrzeugs.

Überschreitet der Messwert den zuvor eingestellten Bildauslösegrenzwert, hält die Dokumentationseinheit die Verkehrssituation in einem digitalen Bilddokument fest, das zusammen mit dem Messwert in einer Falldatei liegt. Für den stationären Einsatz verlangt die PTB zusätzliche Kontrollen: Die interne Funktionsprüfung und die Speicherprüfung müssen in Abständen von höchstens 24 Stunden wiederholt werden, eine intensive Speicherprüfung höchstens alle vier Wochen. Zur Inbetriebnahme einer festen Messstelle erstellt der Hersteller ein Erstinbetriebnahmeprotokoll, das der Verwender archivieren muss.

Fehlergrenzen und Abzug

Für Laserhandmessgeräte und Laserscanner nennt die PTB bei der betrieblichen Prüfung im Straßenverkehr dieselben Fehlergrenzen: plus oder minus 3 km/h bei Messwerten bis 100 km/h und plus oder minus 3 Prozent oberhalb von 100 km/h. Dieselben Zahlen stehen in PTB-A 12.04 für das Verkehrsradar. Bei der Prüfung mit simulierten Signalen im Labor gelten engere Grenzen: 1 km/h bis 150 km/h und 2 km/h darüber.

Für den Bescheid gilt die Verwendungsregel der PTB: Der angezeigte Geschwindigkeitsmesswert ist um den Wert der Verkehrsfehlergrenze zu verringern, um den vorzuwerfenden Wert zu erhalten; über 100 km/h wird der Prozentwert zugunsten des Betroffenen auf den nächsten ganzen km/h aufgerundet. Rechenbeispiele stehen im Beitrag Blitzer-Toleranz: Wie viel vom Messwert abgezogen wird.

Wer messen darf und was dokumentiert wird

Amtliche Messungen dürfen nach PTB-A 12.06 und 12.05 nur von geschultem Bedienpersonal vorgenommen werden. Die Schulung erfolgt durch den Hersteller oder die Aus- und Fortbildungsstellen der Polizei und ist schriftlich zu bestätigen. Bei jeder Messung ist ein Messprotokoll zu führen, das mindestens drei Monate aufbewahrt werden muss. Es enthält unter anderem Seriennummer und Softwareversion, das Ende der Eichfrist, Beginn und Ende der Messung, die zulässige Höchstgeschwindigkeit sowie Name und Dienststelle des verantwortlichen Messbediensteten.

Laserstörgeräte und § 23 StVO

§ 23 Absatz 1c StVO verbietet dem Fahrer, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Die Vorschrift nennt „Radarwarn- oder Laserstörgeräte“ ausdrücklich. Bei anderen technischen Geräten, die neben anderen Nutzungszwecken auch dazu verwendet werden können, dürfen die entsprechenden Gerätefunktionen nicht verwendet werden. Das gilt für ein Handy mit Blitzer-App genauso wie für das Störgerät; wie eine Blitzer-App rechtlich einzuordnen ist, erklärt der Beitrag Blitzer-App legal oder verboten? Die Rechtslage in Deutschland und Europa.

Was BlitzBuddy zeigt und was nicht

Die festen Blitzer stammen aus OpenStreetMap, von Lufop.net und aus öffentlichen Listen von Behörden. Vor Handlasern, Blitzer-Anhängern, Abstandsmessungen und Videofahrzeugen warnt die App nicht, und Abschnittskontrollen zeigt sie in Deutschland nicht an. BlitzBuddy ist kostenlos, ohne Werbung und ohne Abo. Die App gibt es für das iPhone; die Android-Version folgt bald. Weitere Beiträge findest du im Themenbereich Blitzer mit allen Beiträgen.

Das ist eine Zusammenfassung, keine Rechtsberatung.

Quellen

Quellen gelesen am 17. Oktober 2026.

Häufige Fragen

Wie funktioniert ein Laser-Blitzer?

Das Gerät sendet kurze Laserimpulse aus und misst aus der Laufzeit des reflektierten Lichts die Entfernung. Die Geschwindigkeit ergibt sich beim Laserhandmessgerät aus der Entfernungsänderung in einer bekannten Messzeit, beim Laserscanner aus der Positionsänderung eines verfolgten Fahrzeugs.

Ist ein Laser-Blitzer genauer als ein Radar-Blitzer?

Die PTB nennt für Laserhandmessgeräte, Laserscanner und Verkehrsradar dieselben Fehlergrenzen: plus oder minus 3 km/h bis 100 km/h und 3 Prozent darüber. Eine Rangfolge der Verfahren geben ihre Anforderungen nicht an.

Macht ein Laserhandmessgerät immer ein Foto?

Nein. Nach PTB-A 12.06 hat ein Laserhandmessgerät herkömmlicherweise keine Dokumentationseinheit; die Dokumentationseinheit ist optional. Ohne Dokumentationseinheit ordnet der Bediener den Messwert durch das Anvisieren zu, und ausgewertet wird nach der PTB durch polizeiliche Anhaltekräfte, die das Fahrzeug anhalten.

Misst ein Laserscanner mehrere Spuren gleichzeitig?

Ja. Nach PTB-A 12.05 sind Laserscanner-Geschwindigkeitsmessgeräte mehrzielfähig und können die Geschwindigkeit auf mehreren Fahrstreifen gleichzeitig bestimmen.

Darf ich ein Laserstörgerät benutzen?

Nein. § 23 Absatz 1c StVO verbietet dem Fahrer, Geräte zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, die dafür bestimmt sind, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Die Vorschrift nennt Laserstörgeräte ausdrücklich.

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