Unterwegs im Ausland

Bußgeld aus Italien: Wann es in Deutschland vollstreckt wird und was das BfJ sagt

Bußgeld aus Italien: was ohne Zahlung in Italien folgt, wann das Bundesamt für Justiz in Deutschland vollstreckt, die 70-Euro-Grenze und der Hinweis zu Inkasso.

BlitzBuddy7 Min. Lesezeit
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Zwangsweise eintreiben kann ein Bußgeld aus Italien in Deutschland nur das Bundesamt für Justiz (BfJ), und zwar erst, wenn eine italienische Behörde es um Vollstreckungshilfe ersucht. Unter 70 Euro ist die Vollstreckung nach § 87b IRG nicht zulässig. Das BfJ schreibt außerdem, dass Italien Verkehrsverstöße oft als zivilrechtliche Forderung mit Inkassodienstleistern durchsetzt. Dieser Beitrag beschreibt den Weg vom italienischen Protokoll bis zur Vollstreckung in Deutschland nach dem Gesetzestext und den Angaben des Bundesamts. Was einzelne Verstöße kosten und welche Zahlungsfristen gelten, steht in Bußgeld in Italien: Tempo, Handy, Rotlicht, ZTL und Zahlung.

Der Brief aus Italien: an wen er geht

Kann ein Verstoß nicht sofort beanstandet werden, etwa bei einer automatischen Messung, stellt Italien das Protokoll nach Art. 201 Absatz 1 des Codice della Strada zu: an den tatsächlichen Fahrer oder, wenn er nicht ermittelt ist, an eine der in Art. 196 genannten Personen, wie sie im nationalen Fahrzeugarchiv und im Register P.R.A. stehen. Für Personen mit Wohnsitz im Ausland nennt Art. 201 eine Frist von 360 Tagen ab der Feststellung.

Wer das ist, regelt Art. 196 Absatz 1: Der Eigentümer des Fahrzeugs, an seiner Stelle etwa der Nießbraucher oder der Leasingnehmer, haftet gesamtschuldnerisch mit dem Fahrer für die Geldbuße, wenn er nicht beweist, dass das Fahrzeug gegen seinen Willen benutzt wurde. Wer gezahlt hat, kann nach Absatz 4 beim Fahrer Rückgriff nehmen.

Ohne Zahlung: Vollstreckungstitel und Ruolo in Italien

Wird in den Fristen weder die reduzierte Summe gezahlt noch ein Rechtsbehelf (ricorso) eingelegt, ist das Protokoll nach Art. 203 Absatz 3 ein Vollstreckungstitel für eine Summe in Höhe der Hälfte des Höchstbetrags der Verwaltungsstrafe und für die Verfahrenskosten. Eigene Rechnung am Beispiel von Art. 142 Absatz 7 (bis 10 km/h zu schnell, 42 bis 173 Euro): Der Mindestbetrag ist 42 Euro, die Hälfte des Höchstbetrags 86,50 Euro, dazu die Kosten.

Beigetrieben wird nach Art. 206 über ein Ruolo, eine Schuldnerliste: Der Präfekt stellt es auf, wenn die Einnahmen dem Staat zustehen, sonst die Verwaltung, der die feststellende Stelle angehört. Für Fahrzeuge, die im Ausland zugelassen sind, enthält Art. 203 einen Absatz 3-bis. Ist es aus objektiven Schwierigkeiten nicht möglich, die Forderung ins Ruolo einzutragen oder gegen Fahrer, Eigentümer oder einen anderen Gesamtschuldner zu vollstrecken, kann die Zwangsbeitreibung in den folgenden fünf Jahren gegen den betrieben werden, der am Steuer dieses Fahrzeugs angetroffen wird. Dann gilt Art. 207, der bei Fahrzeugen mit ausländischem Kennzeichen die sofortige Zahlung, eine Kaution oder die Stilllegung des Fahrzeugs bis zu 60 Tage vorsieht.

Bußgeld aus Italien in Deutschland: der Weg über das BfJ

Grundlage ist der EU-Rahmenbeschluss 2005/214/JI über Geldsanktionen. Deutschland hat ihn mit einem Gesetz umgesetzt, das am 28. Oktober 2010 in Kraft trat; die Regeln stehen im Wesentlichen in den §§ 86 ff. IRG. Nach dem BfJ haben alle Mitgliedstaaten den Rahmenbeschluss umgesetzt. Vollstreckungshilfe ist möglich, wenn die betroffene Person ihren Wohnsitz oder ein Einkommen in Deutschland hat, sich dort in der Regel aufhält oder hier Vermögen hat.

Den Ablauf beschreibt das BfJ auf seiner Seite zum Verfahren:

  1. Anhörung. Nach einem zulässigen Ersuchen schreibt das BfJ die betroffene Person an. Sie kann das Verfahren durch Zahlung beenden oder binnen zwei Wochen Stellung nehmen.
  2. Bewilligungsbescheid. Wird nicht gezahlt und geht keine verfahrenserhebliche Stellungnahme ein, erklärt das BfJ die italienische Geldsanktion für vollstreckbar. Gegen den Bescheid läuft eine gesetzliche Einspruchsfrist von zwei Wochen ab Zustellung.
  3. Vollstreckung. Ist der Bescheid rechtskräftig, vollstreckt ihn die Justizbeitreibungsstelle des BfJ.

Die Höhe, die Italien festgesetzt hat, wird nach den FAQ des BfJ grundsätzlich akzeptiert, auch wenn sie über dem liegt, was Deutschland für dasselbe Verhalten verhängen würde. Bei der Verjährung zählt grundsätzlich das Recht Italiens: Dort verjährt das Recht, eine Geldbuße einzutreiben, nach Art. 209 in Verbindung mit Art. 28 des Gesetzes 689/1981 in fünf Jahren ab dem Tag der Verletzung.

Wann das BfJ nicht vollstrecken darf

§ 87b Absatz 3 IRG zählt auf, wann die Vollstreckung einer ausländischen Geldsanktion nicht zulässig ist. Einige der Gründe, die auch das BfJ in seinen FAQ nennt:

GrundFundstelle
Die verhängte Geldsanktion erreicht 70 Euro nicht§ 87b Abs. 3 Nr. 2 IRG
Schriftliches Verfahren ohne Belehrung über Anfechtung und FristenNr. 3
Wegen derselben Tat liegt in Deutschland schon eine abschließende Entscheidung vorNr. 5
Auch Deutschland wäre zuständig und die Vollstreckung ist nach deutschem Recht verjährtNr. 6
Die Person war wegen ihres Alters nach deutschem Recht nicht verantwortlichNr. 7
Im italienischen Verfahren gab es keine Gelegenheit einzuwenden, für die Handlung nicht verantwortlich zu sein, und die Person macht das gegenüber dem BfJ geltendNr. 9

Der letzte Punkt betrifft nach dem BfJ vor allem die sogenannte Halterhaftung. Er greift laut Amt aber nur, wenn die fehlende Verantwortung nicht schon im Ausland hätte erfolgreich vorgebracht werden können.

Inkasso statt Ersuchen: der Hinweis des BfJ zu Italien

Für Italien hat das BfJ einen eigenen Hinweis. Aus Anfragen von Bürgern sei bekannt, dass Verkehrsverstöße dort oft als zivilrechtliche Forderung mit Inkassodienstleistern durchgesetzt werden. Ob gegen eine Person in Deutschland über ein Ersuchen vollstreckt wird, entscheidet allein Italien; auf das Vorgehen der italienischen Behörden hat das BfJ keinen Einfluss. Solange kein Ersuchen vorliegt, sind ausschließlich die italienischen Behörden zuständig.

Das Amt bittet, nicht nachzufragen, ob ein Ersuchen vorliegt: Wer noch kein Anhörungsschreiben des BfJ hat, bekommt keine Auskunft. Zu zivilrechtlichen Forderungen darf es nicht beraten und verweist auf Personen oder Stellen mit Befugnis zur Rechtsberatung, die Verbraucherzentralen der Länder und das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland. Seit dem 1. Januar 2025 beaufsichtigt das BfJ außerdem Inkassounternehmen nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz und führt das Rechtsdienstleistungsregister, in dem man sich über zugelassene Inkassodienstleister informieren kann.

Was BlitzBuddy zeigt

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Quellen

Quellen gelesen am 17. Oktober 2026.

Häufige Fragen

Kann ein Bußgeld aus Italien in Deutschland vollstreckt werden?

Ja, aber nur, wenn eine italienische Behörde das Bundesamt für Justiz um Vollstreckungshilfe ersucht. Unter 70 Euro ist die Vollstreckung nach § 87b Absatz 3 Nummer 2 IRG nicht zulässig. Vorher schickt das Amt eine schriftliche Anhörung.

Was passiert, wenn ich ein Bußgeld aus Italien nicht bezahle?

Nach Art. 203 Absatz 3 des Codice della Strada wird das Protokoll ohne Zahlung und ohne Rechtsbehelf (ricorso) zum Vollstreckungstitel über die Hälfte des gesetzlichen Höchstbetrags plus Verfahrenskosten. In Deutschland vollstrecken kann es nur das Bundesamt für Justiz, und erst auf ein Ersuchen Italiens.

Haftet der Fahrzeughalter für ein Bußgeld aus Italien?

Nach Art. 196 des Codice della Strada haftet der Eigentümer des Fahrzeugs gesamtschuldnerisch mit dem Fahrer, wenn er nicht beweist, dass das Fahrzeug gegen seinen Willen benutzt wurde. Das Protokoll geht nach Art. 201 an den Fahrer oder, wenn er nicht bekannt ist, an eine dieser Personen.

Was ist, wenn ein Inkassobüro wegen eines Verstoßes in Italien schreibt?

Das Bundesamt für Justiz schreibt, in Italien würden Verkehrsverstöße oft als zivilrechtliche Forderung mit Inkassodienstleistern durchgesetzt. Beraten darf das Amt dazu nicht; es nennt Rechtsberatung, die Verbraucherzentralen und das Europäische Verbraucherzentrum.

Verjährt ein Bußgeld aus Italien?

Nach Art. 209 des Codice della Strada gilt Art. 28 des Gesetzes 689/1981: fünf Jahre ab dem Tag der Verletzung, die Unterbrechung richtet sich nach dem Zivilgesetzbuch. Das Bundesamt für Justiz vollstreckt nach eigener Angabe grundsätzlich, solange nach italienischem Recht keine Verjährung eingetreten ist.

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