Verkehr und Sicherheit

Blitzer in Bayern: Wer misst, was die Polizei-Richtlinie regelt und welche Zahlen es gibt

Wer in Bayern blitzt, was die Polizei-Richtlinie zu Ankündigung und Verfolgung sagt, wo Messstellen veröffentlicht werden und welche Zahlen 2025 vorliegen.

BlitzBuddy6 Min. Lesezeit
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Eine laufende Liste aller Blitzer in Bayern haben wir nicht gefunden. Öffentlich sind dagegen die Regeln: Die Polizei misst nach einer Richtlinie, Gemeinden und Zweckverbände nach einer Bekanntmachung des Innenministeriums, und das Ministerium veröffentlicht Jahreszahlen und, zum Blitzmarathon, sogar die Messstellen. Hier liest du, wer in Bayern misst, was die Richtlinie über Ankündigungen und Verfolgung sagt und welche Zahlen für 2025 vorliegen.

Wer in Bayern misst

In Bayern messen die Polizei und Gemeinden oder Zweckverbände der kommunalen Verkehrsüberwachung. Die Bekanntmachung des Innenministeriums vom 12. Mai 2006 hält fest: Kontrollen auf Autobahnen und auf Straßen mit baulich getrennten Fahrbahnen oder mindestens zwei markierten Fahrstreifen je Richtung bleiben „ausschließlich der Überwachung durch die Polizei vorbehalten“. Gemeinden sollen innerhalb geschlossener Ortschaften messen und legen die Kontrollstellen „im Benehmen mit der Polizei“ fest. Wie zwei bayerische Großstädte es handhaben, zeigen die Beiträge zu Blitzern in München und Blitzern in Nürnberg.

Private dürfen nicht eigenverantwortlich messen. Die Staatsregierung antwortete dem Landtag am 16. Dezember 2019, die Beauftragung Privater mit der eigenverantwortlichen Feststellung und Verfolgung von Verstößen sei unzulässig, die Gemeinde müsse stets „Herrin“ des Verfahrens sein. Hilfstätigkeiten dürfe sie übertragen. Wie eine Stadt ihren angekündigten Einstieg mit einem privaten Dienstleister beschreibt, zeigt der Beitrag zu Blitzern in Coburg. Leiharbeitnehmer sind nach einem Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts, auf den die Antwort verweist, zulässig, wenn sie räumlich und organisatorisch in die Gemeindeverwaltung eingebunden sind.

Was die Richtlinie der Polizei regelt

Die Richtlinie für die polizeiliche Verkehrsüberwachung (VÜR, Text gilt ab 1. Juni 2006) gilt entsprechend für Gemeinden und Zweckverbände, soweit sie überwachen (Nr. 4). Wichtige Punkte:

  • Ankündigung (Nr. 2.5.1). Maßnahmen seien „grundsätzlich nicht anzukündigen“, damit nicht der Eindruck entsteht, ohne Ankündigung müsse mit einer Kontrolle nicht gerechnet werden. Am Kontrollort angekündigt werden können sie bei einzelnen Kontrollarten nach besonderen Weisungen, wenn eine Ankündigung auf Verkehrsbeeinträchtigungen hinweisen soll, und „im Bereich von besonders unfallträchtigen Stellen/Strecken, ggf. mit dem ständigen Zusatzzeichen ‚Radarkontrolle‘, zu Zeichen 274“.
  • Verfolgung (Nr. 2.6.1). Unfallträchtige Verstöße sind „in jedem Fall zu ahnden“. In der Liste der Fälle, in denen von der Verfolgung nicht abgesehen werden soll, steht unter anderem eine vorwerfbare Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h.
  • Technik (Nr. 2.9). Tarnende Mittel bei technischem Gerät und Messfahrzeugen sind nicht zulässig; die Ausnutzung baulicher und örtlicher Gegebenheiten („verdecktes Aufstellen“) ist zulässig.
  • Personal (Nr. 2.3). Angestellte dürfen Geschwindigkeitsmessgeräte, auch Laser-Handmessgeräte, uneingeschränkt bedienen. Anhaltungen bleiben Polizeivollzugsbeamten vorbehalten.

Welche Toleranz eine Großstadt für ihre eigenen Messungen nennt und wie viele Geräte sie einsetzt, zeigt der Beitrag zu Blitzern in Augsburg.

Anlagen der Kommunen

Wie viele Kommunen feste Anlagen betreiben, fragte der Abgeordnete Dr. Büchler im Juni 2021. Das Innenministerium verwies auf eine Übersicht vom März 2021 und schrieb, die Bayerische Polizei lege „einen besonderen Schwerpunkt auf die Geschwindigkeitsüberwachung“, habe 2019 und 2020 über 3,4 Mio. Euro in Messtechnik investiert und zuletzt teilstationäre Messanlagen beschafft. Der Einsatz teilstationärer Anlagen solle intensiviert werden. Die Übersicht selbst listet stationäre Anlagen von drei Kommunen und Anschaffungspläne mehrerer anderer, aus der Oberpfalz und aus Niederbayern „erging Fehlanzeige“. Aktuelle Zahlen nennen die gelesenen Quellen nicht, und wir geben die Orte der Übersicht nicht wieder.

Was für 2025 gemeldet wurde

Das Innenministerium meldete am 25. Juni 2026 nach der Jahresstatistik des Polizeiverwaltungsamts:

Kennzahl 2025Wert (2024)
geahndete Verkehrsverstöße insgesamt1.974.708 (1.955.769)
davon Geschwindigkeitsverstöße1.073.188 (1.078.855)
Fahrverbote insgesamt62.775 (60.740)
Anzeigen im Bußgeldbereich734.904 (693.297)
Verwarnungen1.239.804 (1.262.472)

Geschwindigkeitsverstöße machen danach etwa 82 Prozent aller Verstöße im fließenden Verkehr aus; 41,91 Prozent der Fahrverbote gingen auf zu schnelles Fahren zurück. Tempoverstöße führten 2025 zu 128 tödlichen Verkehrsunfällen, rund einem Viertel. Minister Herrmann erklärt den Rückgang der Verwarnungen mit der Bußgeldkatalog-Novelle Ende 2021, seitdem würden mehr Fälle als Anzeigen behandelt.

Der Blitzmarathon: eine Liste der Messstellen für einen Tag

Der 24-Stunden-Blitzmarathon am 15. und 16. April 2026 war der dreizehnte. Rund 2.000 Polizisten und Bedienstete der Gemeinden und Zweckverbände kontrollierten an rund 1.570 Messstellen und stellten 10.840 Verstöße fest, 2025 waren es 9.832. Das Ministerium veröffentlichte dazu eine interaktive Karte und eine Liste der Messstellen. Wie solche Listen einzuordnen sind, steht im Beitrag Mobile Blitzer: Arten, Einsatz und wo Standorte veröffentlicht werden. Eine Liste für den Alltag fanden wir nicht, deshalb nennt dieser Beitrag keinen Standort von heute.

Was § 23 StVO sagt und was BlitzBuddy zeigt

§ 23 Absatz 1c StVO verbietet dem Fahrer, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Bei anderen technischen Geräten, die neben anderen Nutzungszwecken auch dazu verwendet werden können, dürfen die entsprechenden Gerätefunktionen nicht verwendet werden. Das gilt in Bayern wie im übrigen Bundesgebiet.

Die festen Blitzer in BlitzBuddy stammen aus OpenStreetMap, von Lufop.net und aus öffentlichen Listen von Behörden. Vor mobilen Blitzern, Blitzer-Anhängern und Videofahrzeugen warnt die App nicht, und Abschnittskontrollen zeigt sie in Deutschland nicht an. BlitzBuddy ist kostenlos, ohne Werbung und ohne Abo. Die App gibt es für das iPhone; die Android-Version folgt bald. Weitere Beiträge findest du im Themenbereich Blitzer mit allen Beiträgen.

Quellen

Quellen gelesen am 16. Oktober 2026.

Häufige Fragen

Wo stehen die Blitzer in Bayern aktuell?

Eine laufende amtliche Liste fanden wir am 16. Oktober 2026 nicht. Zum Blitzmarathon am 15. und 16. April 2026 veröffentlichte das Innenministerium eine Karte und eine Liste der Messstellen, dieser Beitrag nennt keine Standorte von heute.

Werden Blitzer in Bayern angekündigt?

Grundsätzlich nicht. Die Richtlinie der Polizei sagt, Maßnahmen seien grundsätzlich nicht anzukündigen, nennt aber Ausnahmen, etwa an besonders unfallträchtigen Stellen mit dem Zusatzzeichen „Radarkontrolle“ zu Zeichen 274.

Wer darf in Bayern blitzen?

Die Polizei und Gemeinden oder Zweckverbände. Gemeinden messen nach der Bekanntmachung des Innenministeriums grundsätzlich innerorts, auf Autobahnen bleibt die Überwachung ausschließlich der Polizei vorbehalten.

Wie viele Geschwindigkeitsverstöße gab es in Bayern 2025?

Die Bayerische Polizei stellte nach dem Innenministerium 1.073.188 Geschwindigkeitsverstöße fest, 2024 waren es 1.078.855. Das sind etwa 82 Prozent aller Verstöße im fließenden Verkehr.

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