Ab dem 22. September 2026 blitzt in Coburg auch die Stadt: So kündigt sie es in einer Meldung vom September 2026 an. Bis dahin hat nur die Polizei Geschwindigkeiten mit Radar oder Laser kontrolliert, die Stadt hat sich um den ruhenden Verkehr gekümmert. Dieser Beitrag ordnet ein, wie es dazu kam: was der Stadtrat im April 2025 beschloss, welches Modell die Stadt gewählt hat, was sie über Messstellen und Bußgelder sagt und was die bayerischen Regeln für Gemeinden vorgeben. Messstellen nennt er nicht: Die Stadt hat keine Liste veröffentlicht, die wir gefunden hätten.
Der Beschluss vom April 2025
Die Stadt fasst die Sitzung des Stadtrats im April 2025 so zusammen: Der Rat habe mehrheitlich für die Einführung einer kommunalen Geschwindigkeitsüberwachung gestimmt und damit die bestehende Verkehrsüberwachung, die bislang nur Falschparken erfasste, erweitert. Vorgelegt worden seien verdeckte Messungen, bei denen die zulässige Geschwindigkeit zum Teil erheblich überschritten wurde; als Beispiel nennt die Stadt einen Fall, in dem der Schnellste „über 80 km/h“ über dem zulässigen Wert von 50 km/h lag. Bei Stadtteilspaziergängen und Bürgerversammlungen hätten viele Bürgerinnen und Bürger mehr Überwachung gefordert.
Geplant seien zunächst 60 mobile Messstunden im Monat. Der Bericht nennt außerdem, was der Stadtrat verworfen hat: eigene Technik und eigenes Personal, weil das „teuer, unflexibel und für eine Stadt wie Coburg nicht geeignet“ sei, und eine Zusammenarbeit mit einem Zweckverband, weil sie „kaum steuerbar und rechtlich schwierig“ sei. Gewählt wurde die Zusammenarbeit mit einem privaten Dienstleister, der die Messungen übernimmt; die Stadt bleibe rechtlich verantwortlich und führe die Bußgeldverfahren selbst durch. Das Modell sei „flexibel, rechtssicher und kostendeckend“. Das sind Wertungen der Stadt; geprüft haben wir sie nicht.
Das Modell und die bayerische Bekanntmachung
Für Gemeinden in Bayern gilt die Bekanntmachung des Innenministeriums vom 12. Mai 2006. Sie lässt private Partner nur in Grenzen zu. Die Beauftragung Privater mit der eigenständigen Feststellung und Verfolgung von Verstößen ist nach Nr. 1.15.1 unzulässig, die Gemeinde muss „Herrin“ des Verfahrens bleiben. Nach Nr. 2.5 können Gemeinden Dienste privater Firmen nutzen, etwa Miete, Leasing oder Wartung von Geräten; auch das Bedienungspersonal darf der Vertragspartner stellen. Voraussetzung ist, dass ein fachkundiger Bediensteter der Gemeinde die Arbeit vor Ort ständig beaufsichtigt und die Messungen verantwortlich leitet. Ort, Zeit und Umfang der Kontrolle legt allein die Gemeinde fest, und hoheitliche Aufgaben darf sie in keinem Fall zur eigenständigen Erledigung übertragen.
Wie das Coburger Modell im Einzelnen aufgebaut ist, also wer das Gerät stellt, wer es bedient und wer vor Ort beaufsichtigt, steht in den gelesenen Texten nicht. Im Ordnungsamt gehört die kommunale Verkehrsüberwachung zur Abteilung Straßenverkehr, die dafür eine eigene Innendienstleitung nennt. Die Stadt nennt als Durchführende die gemeinnützige Gesellschaft für Kriminalprävention und Verkehrssicherheit (gGKVS), die „bereits in vielen Kommunen aktiv“ sei. Die Übersicht der Staatsregierung zur kommunalen Verkehrsüberwachung nach dem Stand 2020 nennt die gGKVS bei mehreren oberfränkischen Kommunen als Kooperationspartner; zu Coburg weist sie damals nur Verfolgung im ruhenden Verkehr aus. Die Bekanntmachung verlangt außerdem, dass Gemeinden die Aufnahme der kommunalen Verkehrsüberwachung amtlich bekannt machen (Nr. 1.16.3) und über die Regierung melden, bei Beteiligung von Privatfirmen unter Nennung der Firma (Nr. 1.16.1).
Wo und wann die Stadt misst
Die Stadt schreibt, die Messstellen seien „gezielt ausgewählt und abgestimmt“ worden. Betrachtet worden seien klassische Gefahrenstellen wie Schulen und Kitas ebenso wie Hinweise aus der Bevölkerung. Gerade mobile Kontrollen könnten dort eingesetzt werden, wo sich die Verkehrssituation verändert oder besondere Gefahren bestehen, etwa an Straßen mit vielen Querungen oder stark befahrenen Straßen. Nach der Bekanntmachung legt die Gemeinde die Kontrollstellen „im Benehmen mit der Polizei“ fest (Nr. 2.3); ihre Geschwindigkeitsmessungen sollen innerhalb geschlossener Ortschaften stattfinden (Nr. 2.1), Autobahnen und ähnlich ausgebaute Straßen bleiben der Polizei vorbehalten. Wie ein Land Gemeinden und Polizei verteilt, erklärt der Beitrag Geschwindigkeitsüberwachung in Deutschland.
Ein Hinweis zur Wirkung steht in der Meldung der Stadt selbst: Bei mobilen Kontrollen sei die unmittelbare Wirkung auf das Tempo „vor allem während des Überwachungszeitraums“ festzustellen. Deshalb komme es darauf an, regelmäßig und an unterschiedlichen geeigneten Stellen zu messen.
Zweck und Bußgelder
Der Leiter des Ordnungsamts wird so zitiert: Es gehe nicht darum, möglichst viele Verstöße festzustellen; Ziel sei es, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und gefährliche Situationen zu vermeiden. Ob man von der Polizei oder der Stadt geblitzt werde, sei „übrigens egal“, weil die Höhe der Bußgelder bundesweit einheitlich festgelegt sei. Die Bekanntmachung stellt klar, dass die Verfolgung „rein fiskalischer Interessen“ für Gemeinden unzulässig ist (Nr. 1.1). Was ein Verstoß kostet, steht im Beitrag Bußgelder beim Blitzer.
Blitzer in Coburg aktuell
Als Starttermin hat die Stadt den 22. September 2026 angekündigt. Eine Meldung über die ersten Messungen oder deren Ergebnisse haben wir nicht gefunden, und eine Liste der Messstellen gibt es nach unserem Stand nicht. Zu „Blitzer Coburg heute“ gibt es damit von der Stadt nur die Beschreibung des Verfahrens; die Tempolimits auf den Schildern gelten ohnehin immer. Der Beitrag Mobile Blitzer zeigt, wo andere Behörden Listen veröffentlichen.
Was § 23 StVO sagt und was BlitzBuddy zeigt
§ 23 Absatz 1c StVO verbietet dem Fahrer, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Bei anderen technischen Geräten, die auch dazu verwendet werden können, dürfen die entsprechenden Gerätefunktionen nicht verwendet werden. Das gilt in Coburg wie im übrigen Bundesgebiet.
BlitzBuddy ist kostenlos, ohne Werbung und ohne Abo. Die App gibt es für das iPhone; die Android-Version folgt bald. Feste Blitzer stammen aus OpenStreetMap, von Lufop.net und aus öffentlichen Listen von Behörden. Abschnittskontrollen zeigt BlitzBuddy in Deutschland nicht an. Weitere Beiträge stehen im Themenbereich Blitzer. Wie eine andere Stadt in Oberfranken seit 2024 selbst misst, zeigt Blitzer in Bayreuth: Start 2024, Regeln und Zahlen der Stadt; das Gesamtbild des Freistaats zeichnet Blitzer in Bayern.
Quellen
- Darum blitzt jetzt auch die Stadt, Stadt Coburg, September 2026
- Aus der Stadtratssitzung im April, Stadt Coburg, April 2025
- Straßenverkehr, Kommunale Verkehrsüberwachung, Ordnungsamt der Stadt Coburg
- Verfolgung und Ahndung von Verstößen im ruhenden Verkehr sowie von Geschwindigkeitsverstößen durch Gemeinden, Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 12. Mai 2006, Text gilt ab 1. Juni 2006
- Schriftliche Anfrage Drucksache 18/19920 mit Anlage „Kommunale Verkehrsüberwachung 2020“, Bayerischer Landtag, 6. Mai 2022 (pdf)
- Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), § 23, Bundesministerium der Justiz
- Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende
Quellen gelesen am 17. Oktober 2026.
Häufige Fragen
Ab wann blitzt die Stadt Coburg selbst?
Nach ihrer Meldung vom September 2026 startet die Überwachung des fließenden Verkehrs am 22. September 2026; eine Meldung über die ersten Messungen haben wir nicht gefunden. Vorher war nur die Polizei mit Radar oder Laser unterwegs, die Stadt kümmerte sich um den ruhenden Verkehr, also Parken und Halten.
Wie oft misst die Stadt Coburg?
Vorgesehen sind zunächst 60 mobile Messstunden pro Monat, an wechselnden Stellen im Stadtgebiet. Das steht in der Meldung der Stadt vom September 2026 und im Bericht über die Stadtratssitzung vom April 2025.
Wer führt die Messungen in Coburg durch?
Nach der Stadt die gemeinnützige Gesellschaft für Kriminalprävention und Verkehrssicherheit (gGKVS). Die Stadt bleibt nach eigener Aussage rechtlich verantwortlich und führt die Bußgeldverfahren selbst durch.
Sind Bußgelder von der Stadt höher als von der Polizei?
Nein. Der Leiter des Ordnungsamts sagt, ob man von der Polizei oder von der Stadt geblitzt werde, sei egal: Die Höhe der Bußgelder sei bundesweit einheitlich festgelegt.
Darf ich in Coburg eine Blitzer-App nutzen?
Als Fahrer nicht während der Fahrt. Nach § 23 Absatz 1c StVO dürfen bei technischen Geräten wie einem Handy die Funktionen, die Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzeigen, nicht verwendet werden. Das gilt in Bayern wie überall in Deutschland.