Die Berliner Umweltzone umfasst die Innenstadt innerhalb des inneren S-Bahn-Rings, den „Großen Hundekopf“. Hinein dürfen grundsätzlich nur Fahrzeuge mit grüner Plakette; die Zone gilt dauerhaft und ohne Uhrzeit, mit der grünen Plakette seit dem 1. Januar 2010. Nach dem Luftreinhalteplan von 2025 bleibt sie nötig. Hier stehen Grenzen, Plakette, Ausnahmen und Bußgeld.
Wo die Umweltzone in Berlin liegt: Gebiet und Karte
Nach der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt ist das Gebiet circa 88 km² groß. Das sind 10 Prozent des Stadtgebiets, der besonders dicht bebaute Teil. An den Zufahrtsstraßen steht das Zeichen 270.1, überwiegend an Über- und Unterführungen der S-Bahn-Gleise; das Zusatzzeichen weist die grüne Plakette aus.
Die Grenze folgt dem Ring nicht ganz genau. Damit Fahrzeuge ohne grüne Plakette die Zone ohne große Umwege umfahren können, bleiben einige Straßen direkt innerhalb des Rings frei, nach der Senatsverwaltung insbesondere der südliche Teil der Stadtautobahn mit Zufahrten und die Elsenbrücke samt zuführenden Straßen. Umgekehrt gehört die Kanzowstraße in Prenzlauer Berg, die außerhalb des Rings liegt, aus verkehrlichen Gründen dazu.
Karte und Liste. Die Senatsverwaltung verlinkt eine Abfragekarte im Geoportal Berlin, in die du eine Adresse eingeben kannst, außerdem eine Zuordnung der Postleitzahlen als pdf und xlsx und zehn Beikarten zu den Grenzen. Für eine Fahrt zählt das Schild an der Zufahrt.
Seit wann sie gilt und ob sie bleibt
Die Zone wurde am 1. Januar 2008 mit der roten Plakette eingeführt (Stufe 1). Seit dem 1. Januar 2010 ist die grüne Plakette erforderlich (Stufe 2). Die Beschränkung gilt nach der Senatsverwaltung ohne zeitliche Einschränkung, unabhängig davon, ob die Luftbelastung hoch oder niedrig ist.
Seit 2020 hält Berlin nach der Senatsverwaltung alle aktuellen Luftqualitätsgrenzwerte ein. Deshalb prüfte der Luftreinhalteplan (3. Fortschreibung), den der Senat am 2. September 2025 verabschiedete, Umweltzone und Tempo 30. Das Ergebnis: „Die Umweltzone ist weiterhin erforderlich.“ Tempo 30 aus Gründen der Luftreinhaltung bleibt an sieben Hauptverkehrsstraßen, an 34 Strecken entfällt dieser Grund.
Welche Plakette du in Berlin brauchst
In der Berliner Umweltzone müssen Fahrzeuge mit der grünen Plakette gekennzeichnet sein, auch solche mit ausländischer Zulassung. Die Plaketten gelten nach der Senatsverwaltung in allen Umweltzonen in Deutschland, und auch die neuesten Fahrzeuge mit Euro 6 bekommen nur die grüne. Fahrzeuge ohne Verbrennungsmotor zählt das Service-Portal ebenfalls zur Schadstoffgruppe 4, also grün. Welche Farbe dein Auto bekommt, wie du sie aufklebst und was sie kostet, erklärt der Beitrag Umweltplakette: Farbe, Ausgabe und Preis.
Elektroautos. Berlin nimmt Elektrofahrzeuge und Plug-in-Hybride mit E-Kennzeichen per Allgemeinverfügung vom 9. Mai 2019 von der Plakettenpflicht aus; ohne E-Kennzeichen brauchen sie nach der Senatsverwaltung weiter die grüne Plakette. Bundesweit nimmt Anhang 3 Nr. 11 der 35. BImSchV (Stand 25. September 2026) „Kraftfahrzeuge mit einer Kennzeichnung für elektrisch betriebene Fahrzeuge nach § 11 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung“ aus. Bei im Ausland zugelassenen ist das nach § 11 Abs. 4 FZV eine blaue Plakette (Anlage 3) an der Rückseite (beim Senat „Anlage 3a“); ausländische E-Kennzeichen und E-Plaketten stehen nach § 11 Abs. 5 den deutschen gleich. Nach § 79 Abs. 9 FZV sind § 11 und Anlage 3 nach dem 31. Dezember 2026 nicht mehr anzuwenden; ein Regierungsentwurf (Bundestags-Drucksache 21/7872) würde die Frist auf Ende 2035 verschieben, und was sonst danach für Nr. 11 gilt, sagen die Verordnungen (Stand 16. Oktober 2026) nicht. Weitere Bundesausnahmen stehen im Beitrag zur Umweltzone in Deutschland.
Eine Plakette für Berlin besorgen, auch aus dem Ausland
Das Service-Portal Berlin schreibt, dass die Kfz-Zulassungsbehörde die Plakette an Halter aus Berlin, aus allen anderen Bundesländern und aus dem Ausland ausgibt. Fahrzeuge aus dem Ausland ordnet § 6 der 35. BImSchV zu: nach der europäischen Abgasnorm, wenn sie aus den Papieren hervorgeht, sonst nach dem Jahr der Erstzulassung. Nach der Senatsverwaltung müssen die nötigen Angaben aus den Papieren erkennbar sein, etwa durch eine Herstellerbescheinigung, die du eingescannt oder als Kopie schickst.
Die Senatsverwaltung und das Service-Portal empfehlen Touristen, die Plakette ungefähr drei Wochen vor dem Aufenthalt zu beantragen. Bei kurzfristiger Beantragung schickt die Behörde sie nach Absprache auch an den Aufenthaltsort in Berlin, etwa ein Hotel. Am 16. Oktober 2026 stand auf dem Service-Portal zusätzlich ein Hinweis: Wegen einer technischen Umstellung könnten Anträge abgesendet, aber aktuell nicht bearbeitet werden. Die Plakette ist nicht befristet; bei einem neuen Kennzeichen oder unleserlicher Schrift brauchst du eine neue.
Ausnahmen in Berlin
Per Berliner Allgemeinverfügung dürfen ohne Plakette in die Zone:
- Elektrofahrzeuge mit E-Kennzeichen (9. Mai 2019),
- Fahrzeuge, mit denen Personen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie fahren oder gefahren werden und die das durch einen EU-Parkausweis nachweisen (20. November 2013),
- Versuchs- und Erprobungsfahrzeuge nach § 70 Abs. 1a oder § 19 Abs. 6 StVZO (9. Januar 2008),
- Fahrzeuge ausländischer Vertretungen und internationaler Organisationen mit den dort genannten Kennzeichen (18. Dezember 2007),
- Fahrzeuge mit rotem Händlerkennzeichen und mit Kurzzeitkennzeichen, wenn sie aufgrund ihrer Abgasstandards kennzeichnungsfähig wären (13. Dezember 2007).
Einzelausnahmen auf Antrag gibt es nach der Senatsverwaltung nur noch für zwei Fälle: Fahrzeuge von Schwerbehinderten mit dem Merkzeichen „G“ und geringem Einkommen sowie Sonderfahrzeuge mit besonderer Geschäftsidee oder aufwendiger Sonderausstattung und zugleich geringen Fahrleistungen in der Zone. Das Fahrzeug darf nicht auf die grüne Plakette nachrüstbar sein, und es muss vor einem Stichtag erstmals auf den Antragsteller zugelassen worden sein (vor dem 1. März 2007 für die Schadstoffgruppen 1 und 2, vor dem 1. November 2014 für nicht nachrüstbare Fahrzeuge der Gruppe 3 und für Sonderfahrzeuge). Den Antrag stellst du bei einem der acht Bezirke in der Zone; die Genehmigung gilt für die ganze Zone, in der Regel zunächst höchstens zwei Jahre.
Was ein Verstoß kostet
Nr. 153 des Bußgeldkatalogs (Stand 12. August 2026) nennt für „Mit einem Kraftfahrzeug trotz Verkehrsverbotes zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen (Zeichen 270.1, 270.2) am Verkehr teilgenommen“ 100 Euro. Die Senatsverwaltung schreibt auf ihrer Seite „Fahrzeug und Plakette“, ohne grüne Plakette oder Ausnahmegenehmigung in der Zone zu fahren oder zu parken sei eine Ordnungswidrigkeit und koste 100 Euro. Die Unterseite „Allgemeines“ (Seitendatum 10. Dezember 2025) nennt 80 Euro. Weitere Beträge zeigen die Regelsätze im Bußgeldkatalog. Das ist eine Zusammenfassung, keine Rechtsberatung.
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Quellen
- Umweltzone, Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Berlin
- Allgemeines: Umweltzone, was ist das? (Seitendatum 10.12.2025), Gebiet (Seitendatum 10.12.2025), Fahrzeug und Plakette (Seitendatum 22.07.2026), Fahrzeuge aus dem Ausland (Seitendatum 22.07.2026) und Berliner Ausnahmeregelungen vom Fahrverbot (Seitendatum 11.12.2025), Senatsverwaltung
- Luftreinhalteplan für Berlin, 3. Fortschreibung (Seitendatum 10.09.2025), Senatsverwaltung
- Feinstaubplakette beantragen, Service-Portal Berlin, Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
- 35. BImSchV, Anhang 3, Bundesministerium der Justiz (Stand: zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 25.9.2026 I Nr. 278)
- Bußgeldkatalog-Verordnung, Anlage (Bußgeldkatalog), Bundesministerium der Justiz (Stand: zuletzt geändert durch Art. 4 V v. 12.8.2026 I Nr. 236)
- Fahrzeug-Zulassungsverordnung, § 11, mit § 79 Abs. 9 und Anlage 3, Bundesministerium der Justiz (Stand: zuletzt geändert durch Art. 5 G v. 12.5.2026 I Nr. 142)
- Bundestags-Drucksache 21/7872, Gesetzentwurf vom 07.09.2026 (pdf)
- StVO § 23 Sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden, Bundesministerium der Justiz
- Tempolimitdaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende
Quellen gelesen am 16. Oktober 2026.
Häufige Fragen
Wo gilt die Umweltzone in Berlin?
In der Innenstadt innerhalb des inneren S-Bahn-Rings, dem „Großen Hundekopf“. Die Senatsverwaltung nennt eine Fläche von circa 88 km²; die Zufahrten sind mit Zeichen 270.1 beschildert.
Welche Plakette brauche ich für die Umweltzone in Berlin?
Die grüne. Nach der Senatsverwaltung brauchen auch im Ausland zugelassene Fahrzeuge eine grüne Plakette, und die Plaketten gelten in allen Umweltzonen in Deutschland. Auch Euro 6 bekommt nur die grüne.
Brauchen Elektroautos in Berlin eine Plakette?
Mit E-Kennzeichen nicht: Berlin nimmt sie per Allgemeinverfügung vom 9. Mai 2019 aus, bundesweit Anhang 3 Nr. 11 der 35. BImSchV. Ohne E-Kennzeichen braucht ein Elektroauto weiter die grüne Plakette.
Was kostet es, in Berlin ohne Plakette in die Umweltzone zu fahren?
Nr. 153 des Bußgeldkatalogs (Stand 12. August 2026) nennt 100 Euro für das Fahren trotz Verkehrsverbots (Zeichen 270.1, 270.2). Die Senatsverwaltung nennt auf ihrer Seite „Fahrzeug und Plakette“ denselben Betrag.
Gibt es eine Karte der Berliner Umweltzone?
Ja, die Senatsverwaltung verlinkt eine Abfragekarte im Geoportal Berlin, in der du eine Adresse eingeben kannst, dazu Postleitzahlenlisten und Beikarten zu den Grenzen.