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Winterreifenpflicht in Österreich: Wann sie für den Pkw gilt, Ketten und Profiltiefe

Winterreifenpflicht in Österreich für den Pkw nach § 102 KFG: Zeitraum, winterliche Fahrbahn, Ganzjahresreifen, Profiltiefe, Schneeketten und Strafrahmen.

BlitzBuddy6 Min. Lesezeit
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In Österreich gilt für den Pkw keine Winterreifenpflicht nach Kalender, sondern eine nach Wetter. Zwischen 1. November und 15. April darfst du bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen, etwa Schneefahrbahn, Schneematsch oder Eis, nur fahren, wenn an allen Rädern Winterreifen montiert sind. Wer nur trockene Straßen befährt, verstößt in diesem Zeitraum nicht gegen die Pflicht. Hier liest du, was § 102 des Kraftfahrgesetzes (KFG) und die Seiten des Bundes im Detail sagen: für welche Fahrzeuge, ab welcher Profiltiefe, wann Ketten reichen und wie der Strafrahmen aussieht.

Die Regel für den Pkw

Nach § 102 Abs. 8a KFG (Fassung vom 16. Oktober 2026) darf der Lenker eines Fahrzeugs der Klasse M1 oder N1 oder eines vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugs mit geschlossenem, kabinenartigem Aufbau das Fahrzeug im Zeitraum vom 1. November bis 15. April bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen nur in Betrieb nehmen, wenn an allen Rädern Winterreifen angebracht sind. Statt Winterreifen genügen Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern, wenn die Fahrbahn mit einer zusammenhängenden oder nicht nennenswert unterbrochenen Schnee- oder Eisschicht bedeckt ist.

oesterreich.gv.at (Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur, Seite zuletzt aktualisiert am 12. Januar 2026) fasst es so: Die Pflicht gilt für Pkw und Lkw bis 3,5 t „nur bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen und nur dann, wenn auch gefahren wird“. Gemeint ist der Lenker; eine Ausnahme für Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen nennt § 102 Abs. 8a nicht.

Pkw, Lkw und Busse im Vergleich

FahrzeugZeitraumWann die Pflicht gilt
Pkw (M1), Lkw bis 3,5 t (N1), Microcars1. November bis 15. Aprilnur bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen, Winterreifen an allen Rädern oder, bei geschlossener Schnee- oder Eisschicht, Ketten
Lkw über 3,5 t (N2, N3)1. November bis 15. Aprilimmer, Winterreifen mindestens an einer Antriebsachse
Omnibusse (M2, M3)1. November bis 15. Märzimmer, Winterreifen mindestens an einer Antriebsachse

Für Lkw über 3,5 t und Omnibusse gilt die Winterreifenpflicht nach oesterreich.gv.at „immer“, auch wenn kein Schnee liegt.

Was als winterliche Fahrbahn gilt

Das Gesetz nennt „insbesondere Schneefahrbahn, Schneematsch oder Eis“. Das Wort „insbesondere“ zeigt, dass die Aufzählung nicht abschließend ist; wann die Fahrbahn winterlich ist, legt der Text nicht in Zentimetern oder Temperaturen fest. Vor dem 1. November und nach dem 15. April nennt § 102 Abs. 8a keine Winterreifenpflicht, auch wenn Schnee liegt. Davon unberührt bleiben straßenpolizeiliche Anordnungen, die § 4 Abs. 4 Z 4 der Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung (KDV) als zweiten Fall neben § 102 Abs. 8a nennt.

Auch die Polizei kann eingreifen: Nach § 102 Abs. 12 lit. f KFG dürfen Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes Personen am Lenken oder an der Inbetriebnahme eines Fahrzeugs hindern, wenn bei Nichtverwendung von Winterreifen oder Schneeketten aufgrund der Fahrbahnverhältnisse oder der beabsichtigten Fahrtstrecke eine Gefährdung der Verkehrssicherheit zu erwarten ist.

Was als Winterreifen zählt

Ein Reifen gilt nach oesterreich.gv.at nur dann als Winterreifen, wenn er die Aufschrift „M+S“, „M.S.“ oder „M&S“ trägt oder mit einem zusätzlichen Schneeflockenzeichen oder ausschließlich mit einem Schneeflockenzeichen gekennzeichnet ist. Ganzjahresreifen dürfen daher nur dann als Winterreifen verwendet werden, wenn sie eine solche Kennzeichnung haben. Ein Spezialreifen gilt nur als Winterreifen, wenn er „ET“, „ML“ oder „MPT“ trägt.

Auf einer Achse dürfen nach § 4 Abs. 4c KDV Schnee- und Matschreifen nicht mit Reifen gemischt werden, die diese Eigenschaften nicht haben.

Profiltiefe: 4 oder 5 Millimeter

Als Winterreifen versteht § 102 Abs. 8a KFG beim Pkw „für die Verwendung als Schnee- und Matschreifen oder als Schnee-, Matsch- und Eisreifen bestimmte Reifen mit entsprechender Profiltiefe“. Wie tief, regelt § 4 Abs. 4 Z 4 KDV: mindestens 5 mm bei Diagonalreifen und mindestens 4 mm bei Radialreifen, nach oesterreich.gv.at der häufigsten Bauart. Das gilt laut derselben Seite auch für Ganzjahresreifen und Spikereifen mit der Winterkennzeichnung. Sommerreifen müssen mindestens 1,6 mm Profil haben.

Winterreifen, die die Mindesttiefe nicht mehr erreichen, aber über 1,6 mm liegen, dürfen laut oesterreich.gv.at grundsätzlich als Sommerreifen weiterverwendet werden. Für die Winterreifenpflicht zählen sie dann nicht mehr, weil ihnen die „entsprechende Profiltiefe“ fehlt, die § 102 Abs. 8a verlangt.

Schneeketten

Ketten sind für den Pkw eine Alternative, keine Ergänzung zur Pflicht. Du darfst sie nach § 102 Abs. 9 KFG nur verwenden, wenn es erforderlich ist, und nur so befestigt, dass sie die Fahrbahnoberfläche nicht beschädigen können. Eine Pflicht, Ketten mitzuführen, nennt oesterreich.gv.at nur für Lkw über 3,5 t und Omnibusse vom 1. November bis 15. April.

Strafrahmen

Das KFG enthält keine eigene Tarifzeile für fehlende Winterreifen. § 134 Abs. 1 stellt Verstöße gegen das Gesetz als Verwaltungsübertretung unter eine Geldstrafe bis zu 10.000 Euro, ersatzweise Freiheitsstrafe bis zu sechs Wochen. Das ist eine Obergrenze, kein Festbetrag: Welche Strafe die Behörde festsetzt, steht im Gesetz nicht. Das ist eine Zusammenfassung der Rechtslage, keine Rechtsberatung.

Winterreifen in Deutschland und in Österreich

Auch in Deutschland hängt die Pflicht am Wetter, nicht an einem Datum. Nach § 2 Abs. 3a StVO darf der Führer eines Kraftfahrzeugs bei „Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte“ nur fahren, wenn alle Räder mit Reifen ausgerüstet sind, die den Anforderungen des § 36 Abs. 4 StVZO genügen. Österreich ergänzt die Wetterbedingung um ein Zeitfenster: Außerhalb von 1. November bis 15. April verlangt § 102 Abs. 8a KFG keine Winterreifen.

Vor der Fahrt prüfen

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Quellen

Quellen gelesen am 16. Oktober 2026.

Häufige Fragen

Gilt in Österreich eine Winterreifenpflicht ab dem 1. November?

Nicht pauschal. Pkw und Lkw bis 3,5 t brauchen vom 1. November bis 15. April bei Schneefahrbahn, Schneematsch oder Eis Winterreifen an allen Rädern; Ketten auf zwei Antriebsrädern reichen nur bei geschlossener Schnee- oder Eisschicht. Auf trockener Fahrbahn gilt die Pflicht für den Pkw nicht.

Sind Ganzjahresreifen in Österreich erlaubt?

Ja, wenn sie als Winterreifen gekennzeichnet sind. Nach oesterreich.gv.at zählt ein Reifen nur dann als Winterreifen, wenn er „M+S“, „M.S.“ oder „M&S“ trägt oder mit einem zusätzlichen oder nur mit einem Schneeflockenzeichen gekennzeichnet ist.

Wie tief muss das Profil von Winterreifen in Österreich sein?

Bei Pkw mindestens 4 mm bei Radialreifen und 5 mm bei Diagonalreifen. Das steht in § 4 Abs. 4 Z 4 KDV 1967 und auf oesterreich.gv.at (Stand 12. Januar 2026). Für Sommerreifen gelten 1,6 mm.

Muss ich im Pkw Schneeketten mitführen?

Eine Mitführpflicht nennen das Kraftfahrgesetz und oesterreich.gv.at nur für Lkw über 3,5 t und Omnibusse. Im Pkw sind Schneeketten eine Alternative zu Winterreifen, aber nur bei zusammenhängender oder nicht nennenswert unterbrochener Schnee- oder Eisschicht.

Wie hoch ist die Strafe ohne Winterreifen in Österreich?

Das Kraftfahrgesetz nennt keinen eigenen Betrag für Winterreifen. Nach § 134 Abs. 1 KFG ist ein Verstoß eine Verwaltungsübertretung mit einer Geldstrafe bis zu 10.000 Euro; die Höhe setzt die Behörde im Einzelfall fest.

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