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Blaue Umweltplakette: Was sie ist, wer sie braucht und warum es keine für Diesel gibt

Blaue Umweltplakette: die blaue E-Plakette für ausländische Elektroautos nach § 11 FZV, die nie eingeführte Diesel-Plakette und die Farben der 35. BImSchV.

BlitzBuddy7 Min. Lesezeit
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Eine blaue Umweltplakette für Umweltzonen gibt es nicht: Die 35. BImSchV, die die Umweltzonen-Plaketten regelt, kennt nur Rot, Gelb und Grün. Blau ist in Deutschland eine andere Plakette, nämlich die Kennzeichnung für im Ausland zugelassene Elektrofahrzeuge nach § 11 Abs. 4 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV). Die oft gemeinte blaue Plakette für saubere Diesel wurde 2016 diskutiert und nie eingeführt. Hier steht, was die Verordnungen und die Antworten der Bundesregierung dazu sagen (Stand der Texte: 17. Oktober 2026).

Die Farben der Umweltzonen-Plakette

Nach § 3 der 35. BImSchV ist die Plakette für Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 2 rot, für Gruppe 3 gelb und für Gruppe 4 grün; Gruppe 1 bekommt keine. Anhang 1 legt die Farbtöne fest (verkehrsrot RAL 3020, verkehrsgelb RAL 1023, verkehrsgrün RAL 6024) und einen Durchmesser von 80 Millimetern. Eine blaue Stufe steht dort nicht. Wie Ausgabe und Preis geregelt sind, erklärt der Beitrag zur Umweltplakette: Farbe, Ausgabe und Preis.

Elektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge ordnet Anhang 2 Absatz 3 der Schadstoffgruppe 4 zu, sie bekommen also die grüne Plakette. Seit der Änderungsverordnung vom 25. September 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 278) gibt es zusätzlich Anhang 3 Nr. 11: Kraftfahrzeuge mit der Kennzeichnung für elektrisch betriebene Fahrzeuge nach § 11 FZV sind auch ohne Plakette von den Verkehrsverboten ausgenommen.

Die blaue E-Plakette für ausländische Elektroautos

§ 11 FZV regelt die Kennzeichnung elektrisch betriebener Fahrzeuge. Ein in Deutschland zugelassenes Elektroauto bekommt auf Antrag ein Kennzeichen mit dem Kennbuchstaben „E“ hinter der Erkennungsnummer (Absatz 2). Ein Fahrzeug, das nach den Vorschriften seines Herkunftsstaats zugelassen ist, wird stattdessen mit einer Plakette nach Anlage 3 gekennzeichnet, die gut sichtbar an der Rückseite angebracht wird (Absatz 4). Anlage 3 beschreibt sie genau: 80 Millimeter Durchmesser, ein großes E, Plakettenfarbe „blau RAL 5017 Verkehrsblau“, dazu ein Schriftfeld, in das die Ausgabestelle das Kennzeichen einträgt.

Ausgabestellen sind die Zulassungsbehörden oder die nach Landesrecht zuständigen Stellen und die Stellen, die Abgasuntersuchungen durchführen dürfen. Als Nachweis genügt die Zulassungsbescheinigung Teil I, die Übereinstimmungsbescheinigung oder ein anderes geeignetes Dokument. Nach Absatz 5 stehen im Ausland erteilte E-Kennzeichen oder Plaketten den deutschen gleich. Die Begründung zur Änderung der 35. BImSchV (Bundesrats-Drucksache 414/26) fasst es so zusammen: Bei im Ausland zugelassenen Fahrzeugen habe die Kennzeichnung durch eine blaue Plakette zu erfolgen.

Für die Umweltzone zählt nach Anhang 3 Nr. 11 die Kennzeichnung, nicht der Antrieb. Ein Elektroauto ohne E-Kennzeichen und ohne blaue Plakette braucht die grüne Plakette.

Was nach 2026 mit der blauen Plakette passiert

Die Anlage 3 trägt in der geltenden Fassung den Vermerk „Zur Nichtanwendung vgl. § 79 Abs. 9“. Nach § 79 Abs. 9 FZV sind § 11 und Anlage 3 nach dem 31. Dezember 2026 nicht mehr anzuwenden; ein Regierungsentwurf (Bundestags-Drucksache 21/7872) würde die Frist auf Ende 2035 verschieben, und was sonst danach für Nr. 11 gilt, sagen die Verordnungen (Stand 16. Oktober 2026) nicht. Im Dokumentationssystem des Bundestags steht der Entwurf am 17. Oktober 2026 mit dem Beratungsstand „Dem Bundestag zugeleitet“; die erste Beratung war am 24. September 2026, beschlossen ist er nicht.

Die blaue Diesel-Plakette, die es nie gab

Die zweite Bedeutung ist politisch. Im Herbst 2016 fragte eine Bundestagsfraktion in einer Kleinen Anfrage nach einer „sogenannten blauen Plakette“: Die Umweltministerinnen und Umweltminister der Länder und das Umweltbundesamt hatten vorgeschlagen, die 35. BImSchV um eine weitere Schadstoffgruppe zu ergänzen. In entsprechende Umweltzonen hätten dann nur Fahrzeuge mit geringem Stickoxid-Ausstoß einfahren dürfen; die Anfrage nannte als Beispiel höchstens 80 Milligramm je Kilometer.

Die Bundesregierung antwortete am 3. November 2016: Die Sonderumweltministerkonferenz habe eine Fortentwicklung der Verordnung befürwortet, die Verkehrsministerkonferenz habe dies am 7. Oktober 2016 als nicht entscheidungsreif angesehen, eine abgestimmte Position der Bundesregierung liege nicht vor. Die geltende Verordnung biete keine Möglichkeit, das Einfahrtverbot um eine nicht vorgesehene Plakette zu ergänzen. Als Weg nannte sie streckenbezogene Anordnungen nach dem Straßenverkehrsrecht, die sich auf bestimmte Dieselklassen beschränken lassen.

Am 23. Oktober 2018 wurde die Bundesregierung deutlicher. Eine bundesweit einheitliche Kennzeichnung für streckenbezogene Verbote halte sie nicht für erforderlich; die Verkehrsüberwachung der Länder solle auf das Zentrale Fahrzeugregister zugreifen können. Wörtlich: „Eine besondere Kennzeichnung (blaue Plakette) ist damit nicht erforderlich.“ Wie Städte seitdem Diesel aussperren, steht im Beitrag Diesel-Fahrverbot in Deutschland.

Welche Plakette du in der Umweltzone brauchst

FahrzeugWas gilt
Benziner oder Diesel der Schadstoffgruppe 4grüne Plakette
deutsches Elektroauto mit E-Kennzeichenkeine Plakette, Anhang 3 Nr. 11
deutsches Elektroauto ohne E-Kennzeichengrüne Plakette (Gruppe 4)
im Ausland zugelassenes Elektroautoblaue E-Plakette nach § 11 Abs. 4 FZV oder grüne Plakette

Wer ohne die nötige Kennzeichnung in eine Zone fährt, zahlt nach Nr. 153 des Bußgeldkatalogs 100 Euro (Stand 12. August 2026). Das ist eine Zusammenfassung, keine Rechtsberatung. Welche Städte eine Zone haben, zeigt der Überblick Umweltzonen in Deutschland; in Hannover etwa ist sie seit 2024 aufgehoben (Umweltzone Hannover).

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Feste Blitzer und Rotlichtblitzer zeigt BlitzBuddy in Deutschland genau dort, wo sie stehen. Während der Fahrt darfst du die Warnungen davor nicht nutzen: § 23 Absatz 1c StVO untersagt Fahrern, ein Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzeigen oder stören soll, und bei anderen Geräten wie dem Handy die Verwendung solcher Funktionen. Unter Profil, Warnungen schaltest du sie aus; die übrigen Warnungen bleiben an. Die Verantwortung liegt beim Fahrer.

BlitzBuddy ist kostenlos, ohne Werbung und ohne Abo. Die App gibt es für das iPhone; die Android-Version folgt bald. Alle Beiträge zu Umweltzonen, Maut und Vignetten stehen unter Maut, Vignette und Umweltzonen.

Quellen

Quellen gelesen am 17. Oktober 2026.

Häufige Fragen

Gibt es eine blaue Umweltplakette?

Nicht als Plakette für Umweltzonen: Die 35. BImSchV kennt nur Rot, Gelb und Grün. Blau ist die Plakette für im Ausland zugelassene Elektrofahrzeuge nach § 11 Abs. 4 und Anlage 3 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, Farbe Verkehrsblau RAL 5017.

Wurde die blaue Plakette für Diesel eingeführt?

Nein. Die Bundesregierung nannte im November 2016 keine abgestimmte Position und schrieb am 23. Oktober 2018, eine besondere Kennzeichnung (blaue Plakette) sei nicht erforderlich. Die geltende 35. BImSchV enthält keine solche Stufe.

Wie lange gibt es die blaue E-Plakette noch?

Nach § 79 Abs. 9 FZV sind § 11 und Anlage 3 nach dem 31. Dezember 2026 nicht mehr anzuwenden; ein Regierungsentwurf (Bundestags-Drucksache 21/7872) würde die Frist auf Ende 2035 verschieben, und was sonst danach für Nr. 11 gilt, sagen die Verordnungen (Stand 16. Oktober 2026) nicht.

Wo bekomme ich die blaue Plakette für ein ausländisches Elektroauto?

Nach § 11 Abs. 4 FZV bei den Zulassungsbehörden oder den nach Landesrecht zuständigen Stellen und bei den Stellen, die Abgasuntersuchungen durchführen dürfen. Vorzulegen ist die Zulassungsbescheinigung Teil I, die Übereinstimmungsbescheinigung oder ein anderes geeignetes Dokument.

Braucht ein Elektroauto mit E-Kennzeichen eine grüne Plakette?

Nein. Seit der Änderung der 35. BImSchV vom 25. September 2026 nimmt Anhang 3 Nr. 11 Fahrzeuge mit der Kennzeichnung nach § 11 FZV von den Verkehrsverboten aus. Ohne E-Kennzeichen braucht das Elektroauto die grüne Plakette (Schadstoffgruppe 4).

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