Ratgeber

Höchstgeschwindigkeit auf der Kraftfahrstraße: 100 km/h oder kein Limit?

Welche Höchstgeschwindigkeit auf einer Kraftfahrstraße gilt: 100 km/h für Pkw, wann das Limit entfällt, was für Lkw und Gespanne gilt, nach § 3 und § 18 StVO.

BlitzBuddy7 Min. Lesezeit
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Auf einer Kraftfahrstraße (Zeichen 331.1) sind es für Pkw und andere Kraftfahrzeuge bis 3,5 t außerorts höchstens 100 km/h, solange die beiden Richtungen nicht durch einen Mittelstreifen getrennt sind und je Richtung nicht zwei markierte Fahrstreifen vorhanden sind. Ist eines von beiden der Fall, gibt es kein allgemeines Limit, nur die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h. Innerorts gelten 50 km/h, solange kein Schild mehr erlaubt. Dieser Ratgeber legt § 3 und § 18 StVO nebeneinander, zeigt die Werte für Lkw, Busse und Gespanne und erklärt, woran du die Straße erkennst.

Was eine Kraftfahrstraße ist

Eine Kraftfahrstraße beginnt am Zeichen 331.1 und endet am Zeichen 331.2. Die Anlage 3 zur StVO sagt zum Beginn nur: Ab diesem Zeichen gelten die Regeln für den Verkehr auf Kraftfahrstraßen. Diese Regeln stehen in § 18 StVO, der Autobahnen und Kraftfahrstraßen gemeinsam behandelt:

  • Wer auffahren darf. Nur Kraftfahrzeuge, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt, und mit Anhängern nur, wenn auch für sie das gilt (§ 18 Absatz 1). Fahrzeug und Ladung dürfen zusammen nicht höher als 4 m und nicht breiter als 2,55 m sein, Kühlfahrzeuge nicht breiter als 2,60 m.
  • Auffahren und Abfahren. Eingefahren wird auf Kraftfahrstraßen nur an Kreuzungen oder Einmündungen (Absatz 2), ausgefahren ebenfalls nur dort (Absatz 10). Der Verkehr auf der durchgehenden Fahrbahn hat die Vorfahrt (Absatz 3).
  • Verboten. Wenden und Rückwärtsfahren (Absatz 7), Halten, auch auf Seitenstreifen (Absatz 8). Zu Fuß Gehende dürfen eine Kraftfahrstraße nur an Kreuzungen, Einmündungen oder dafür vorgesehenen Stellen überschreiten (Absatz 9).

Verwechselt wird die Kraftfahrstraße mit der Autobahn, weil beide ähnlich ausgebaut sein können. Sicher unterscheiden lassen sie sich am Zeichen am Beginn: 330.1 für die Autobahn, 331.1 für die Kraftfahrstraße. Das Ausfahrzeichen hilft weniger: Nach der Anlage 3 zu Zeichen 333 steht es auf Kraftfahrstraßen und autobahnähnlich ausgebauten Straßen mit schwarzer Schrift auf gelbem Grund, es kann aber auch weiß sein.

Die Höchstgeschwindigkeit für Pkw

Für Pkw und Kraftfahrzeuge bis 3,5 t ohne Anhänger greifen drei Regeln ineinander:

  1. Innerorts. § 3 Absatz 3 Nr. 1 StVO: 50 km/h für alle Kraftfahrzeuge. § 18 Absatz 5 Satz 1 erlaubt innerorts mehr als 50 km/h nur auf Autobahnen. Auf einer Kraftfahrstraße erlaubt das nur ein Zeichen 274, das dann nach der Anlage 2 für Fahrzeuge aller Art gilt.
  2. Außerorts. § 3 Absatz 3 Nr. 2 Buchstabe c: 100 km/h. Der Text nimmt davon aus: Autobahnen und andere Straßen, auf denen die Fahrbahnen für eine Richtung durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind, und ferner Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.
  3. Empfehlung. Wo die 100 entfallen, empfiehlt die Autobahn-Richtgeschwindigkeits-Verordnung in § 1, nicht schneller als 130 km/h zu fahren. Sie nennt dieselben Straßen: Autobahnen, außerorts Straßen mit baulich getrennten Fahrbahnen und außerorts Straßen mit mindestens zwei markierten Fahrstreifen je Richtung. Das gilt nicht, soweit die StVO oder Zeichen 274 eine Höchstgeschwindigkeit setzen.

Daraus folgt für die Kraftfahrstraße: Eine zweispurige Kraftfahrstraße mit Gegenverkehr auf derselben Fahrbahn, ohne Mittelstreifen, hat für Pkw 100 km/h. Eine vierspurige mit Mittelstreifen hat kein Limit, aber die 130 als Empfehlung. Dasselbe gilt für eine Straße mit zwei markierten Fahrstreifen je Richtung ohne bauliche Trennung. Das Wetter bleibt davon unberührt: Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, darf nach § 3 Absatz 1 nicht schneller als 50 km/h gefahren werden, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Mit Schneeketten sind es 50 km/h (Absatz 4).

Lkw, Busse und Gespanne

Für schwerere Fahrzeuge und Gespanne kommt es darauf an, ob die Fahrbahnen getrennt sind. § 18 Absatz 5 StVO gilt außerorts nur auf Kraftfahrstraßen, deren Fahrbahnen für eine Richtung durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Für die übrigen bleibt § 3 Absatz 3 Nr. 2. Die Werte in km/h:

Fahrzeug, außerortsFahrbahnen baulich getrenntnicht getrennt
Pkw und Kraftfahrzeuge bis 3,5 t, ohne Anhängerkein Limit, Richtgeschwindigkeit 130100, entfällt bei zwei markierten Fahrstreifen je Richtung
Pkw, Lkw und Wohnmobile bis 3,5 t, mit Anhänger8080
Kraftfahrzeuge über 3,5 t bis 7,5 t, ausgenommen Pkw8080
Kraftfahrzeuge über 7,5 t8060
Lkw über 3,5 t mit Anhänger8060
Kraftomnibusse ohne Anhänger80, bis 100 nur bei den Voraussetzungen des § 18 Absatz 5 Nr. 380

Die Aufteilung in zwei Spalten ist unsere Lesart, nicht der Wortlaut: Wir nehmen an, dass § 18 Absatz 5 als Sonderregel für diese Straßen den Werten des § 3 Absatz 3 Nr. 2 vorgeht, etwa mit 80 statt 60 km/h für Kraftfahrzeuge über 7,5 t. Ausdrücklich sagt das keiner der beiden Absätze. Die Tabelle nennt auch nicht jeden Sonderfall, etwa Krafträder mit Anhänger oder Zugmaschinen mit zwei Anhängern, die § 18 Absatz 5 mit 60 km/h gesondert aufführt, oder Busse mit stehenden Fahrgästen, für die beide Vorschriften 60 km/h nennen. Die Anlage 2 sagt beim Zeichen 274: Ordnet ein Schild außerorts eine höhere Geschwindigkeit an, bleiben die Grenzen für bestimmte Fahrzeugarten nach § 3 Absatz 3 Nr. 2 Buchstabe a und b und § 18 Absatz 5 unberührt. Die Werte innerorts und auf der Autobahn stehen im Beitrag zur Höchstgeschwindigkeit nach Fahrzeug.

Für Gespanne gibt es eine Ausnahme: Nach § 1 der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO dürfen Pkw und andere mehrspurige Kraftfahrzeuge bis 3,5 t mit Anhänger auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen unter Bedingungen 100 km/h fahren. Die Verordnung weicht ausdrücklich nur von § 18 Absatz 5 Nr. 1 ab; ob sie auch auf einer Kraftfahrstraße ohne getrennte Fahrbahnen gilt, sagt sie nicht ausdrücklich. Die Bedingungen erklärt der Beitrag Anhänger: Höchstgeschwindigkeit und Tempo 100.

So erkennst du, was auf deiner Strecke gilt

Schau auf drei Dinge: das Zeichen am Beginn (331.1 oder 330.1), ob ein Mittelstreifen oder eine bauliche Einrichtung die Fahrtrichtungen trennt, und ob je Richtung zwei Fahrstreifen markiert sind. Dazu kommt Zeichen 274: Ein Schild mit einer Zahl setzt ein Limit auch dort, wo sonst keines gilt; eine höhere Zahl hebt außerorts die Grenze deiner Fahrzeugart aber nicht auf. Was ein solches Schild genau anordnet, steht im Beitrag zur zulässigen Höchstgeschwindigkeit und zum Zeichen 274. Die Grundregeln innerorts, außerorts und in Zonen gibt der Beitrag zum Tempolimit in Deutschland, die Empfehlung von 130 km/h erklärt die Richtgeschwindigkeit auf der Autobahn. Alle Beiträge zum Thema stehen in der Übersicht Ratgeber zu Tempolimits.

Was BlitzBuddy dazu zeigt

BlitzBuddy ist kostenlos, ohne Werbung und ohne Abo. Die App gibt es für das iPhone; die Android-Version folgt bald. Sie zeigt das Limit, das jetzt gilt, so wie es in den OpenStreetMap-Daten steht. Das Schild an der Straße gilt immer. In Deutschland zeigt BlitzBuddy auch feste Blitzer und Rotlichtblitzer an ihrer genauen Position. Nach § 23 Absatz 1c StVO darfst du als Fahrer Blitzerwarnungen während der Fahrt nicht nutzen. Du kannst sie in BlitzBuddy unter Profil, Warnungen ausschalten, alle anderen Warnungen bleiben an. Die Verantwortung liegt bei dir als Fahrer.

Quellen

Quellen gelesen am 17. Oktober 2026.

Häufige Fragen

Wie schnell darf man auf einer Kraftfahrstraße fahren?

Für Pkw sind es außerorts nach § 3 Absatz 3 StVO 100 km/h. Das gilt nicht, wenn die Fahrbahnen für die beiden Richtungen durch einen Mittelstreifen oder bauliche Einrichtungen getrennt sind oder wenn je Richtung mindestens zwei markierte Fahrstreifen vorhanden sind. Dann gibt es kein allgemeines Limit.

Gilt auf der Kraftfahrstraße die Richtgeschwindigkeit 130 km/h?

Für Pkw und Kraftfahrzeuge bis 3,5 t ja, aber nur auf den Abschnitten, die die Verordnung nennt: außerorts mit baulich getrennten Richtungsfahrbahnen oder mit mindestens zwei markierten Fahrstreifen je Richtung. Sie ist eine Empfehlung, kein Limit, und entfällt, wo ein Schild ein Limit anordnet.

Wer darf auf eine Kraftfahrstraße?

Nach § 18 Absatz 1 StVO nur Kraftfahrzeuge, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt. Das gilt auch für mitgeführte Anhänger.

Was ist der Unterschied zwischen Autobahn und Kraftfahrstraße?

Beide regelt § 18 StVO, und beide sind nur für Kraftfahrzeuge mit mehr als 60 km/h Bauartgeschwindigkeit. Auf die Kraftfahrstraße (Zeichen 331.1) fährt man an Kreuzungen und Einmündungen auf und ab, auf die Autobahn an Anschlussstellen. Innerorts erlaubt § 18 Absatz 5 mehr als 50 km/h nur auf der Autobahn.

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