In Deutschland gelten ohne Schild 50 km/h innerorts und 100 km/h außerorts, und auf der Autobahn gibt es für Pkw kein allgemeines Tempolimit. So steht es in § 3 Absatz 3 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), wie sie am 11. Oktober 2026 auf gesetze-im-internet.de veröffentlicht ist. Schilder, Sichtverhältnisse und die Fahrzeugart verschieben diese Werte. Dieser Ratgeber zeigt, welche Regel für welche Straße gilt, wie Tempo-30-Zonen funktionieren, wer ein Tempolimit anordnet und wo du aktuelle Informationen findest.
Die Grundregeln nach § 3 StVO
§ 3 Absatz 3 StVO legt fest, was auch „unter günstigsten Umständen“ die zulässige Höchstgeschwindigkeit ist. Für Pkw und andere Kraftfahrzeuge bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse gilt:
| Straße | Höchstgeschwindigkeit |
|---|---|
| Innerhalb geschlossener Ortschaften | 50 km/h (alle Kraftfahrzeuge) |
| Außerhalb geschlossener Ortschaften | 100 km/h |
| Autobahn, baulich getrennte Richtungsfahrbahnen, mindestens zwei markierte Fahrstreifen je Richtung | die 100 km/h gelten nicht, es gibt kein allgemeines Limit |
Wo die Ortschaft beginnt und endet, zeigt die Ortstafel: Zeichen 310 bedeutet „Hier beginnt eine geschlossene Ortschaft“, Zeichen 311 „Hier endet eine geschlossene Ortschaft“. Für Lkw, Busse und Gespanne nennt dieselbe Vorschrift niedrigere Werte außerorts, sie stehen im Beitrag Höchstgeschwindigkeit in Deutschland nach Fahrzeug und Straße. Für die Autobahn erklärt die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h, was empfohlen ist und was gilt.
Was unabhängig vom Schild gilt
Die Zahlen aus § 3 Absatz 3 sind Obergrenzen, keine Zielwerte. § 3 Absatz 1 StVO verlangt, nur so schnell zu fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird, und die Geschwindigkeit an Straße, Verkehr, Sicht, Wetter und Fahrzeug anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Für Fahrzeuge mit Schneeketten beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit nach Absatz 4 ebenfalls 50 km/h.
Gegenüber Kindern, hilfsbedürftigen und älteren Menschen verlangt Absatz 2a, die Geschwindigkeit zu verringern und bremsbereit zu sein, damit niemand gefährdet wird. Diese Pflicht gilt zusätzlich zu jedem Limit.
Tempo 30, Tempo-30-Zone und verkehrsberuhigter Bereich
Ein einzelnes Zeichen 274 mit der 30 begrenzt eine Strecke. Die Tempo-30-Zone ist etwas anderes: Mit dem Zeichen 274.1 beginnt sie, und es gilt nach Anlage 2: „Wer ein Fahrzeug führt, darf innerhalb dieser Zone nicht schneller als mit der angegebenen Höchstgeschwindigkeit fahren.“ Das Zeichen 274.2 beendet die Zone. In verkehrsberuhigten Geschäftsbereichen kann die Zone auch weniger als 30 km/h vorgeben.
Nach § 45 Absatz 1c StVO ordnen die Straßenverkehrsbehörden Tempo-30-Zonen innerhalb geschlossener Ortschaften an, im Einvernehmen mit der Gemeinde. Sie dürfen sich nicht auf Bundes-, Landes- und Kreisstraßen und nicht auf weitere Vorfahrtstraßen erstrecken. In einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1) gilt: „Wer ein Fahrzeug führt, muss mit Schrittgeschwindigkeit fahren.“ Eine Zahl nennt die StVO dafür nicht. Was eine Überschreitung kostet, steht im Bußgeldkatalog mit Tempo-Tabelle.
Wer ein neues Tempolimit anordnet
Jedes Limit, das von den Regelwerten abweicht, ordnet eine Behörde per Schild an. Nach § 45 Absatz 1 StVO können die Straßenverkehrsbehörden die Benutzung bestimmter Straßen aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken. Absatz 9 verlangt dafür, dass Beschränkungen des fließenden Verkehrs nur angeordnet werden, wenn „auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung“ der geschützten Rechtsgüter „erheblich übersteigt“. Absatz 9 nennt zugleich Fälle, in denen das nicht verlangt wird, darunter Tempo 30-Zonen und streckenbezogene 30 km/h auf Abschnitten von bis zu 500 Metern zwischen zwei Tempo-30-Strecken.
Ab wann ein neues Limit gilt, sagt § 41 Absatz 2 StVO: Vorschriftzeichen stehen dort, wo oder von wo an die Anordnung zu befolgen ist. Ein allgemeines Tempolimit auf der Autobahn sieht § 3 StVO in der am 11. Oktober 2026 veröffentlichten Fassung nicht vor. Ob sich das ändert, zeigt der Gesetzestext mit seiner Standangabe auf gesetze-im-internet.de, nicht dieser Beitrag.
Tempolimit jetzt: Schild, Meldungen, Karte
Welches Limit auf einer Straße heute gilt, steht auf dem Schild. Eine Liste der Limits von heute steht hier nicht, weil sie sich laufend ändert. Für Autobahnen veröffentlicht die Autobahn GmbH Verkehrsmeldungen, filterbar nach Autobahnnummer und Bundesland, auf autobahn.de. Eine Karte mit Tempolimits zeigen Navis und Apps, die ihre Daten aus Kartenquellen beziehen. Maßgeblich bleibt das Schild, auch gegenüber einer App.
Was BlitzBuddy in Deutschland zeigt
BlitzBuddy ist kostenlos, ohne Werbung und ohne Abo. Die App gibt es für das iPhone; die Android-Version folgt bald. Sie zeigt in Deutschland Tempolimits aus OpenStreetMap, einschließlich des blauen 130-Schilds, wo OpenStreetMap für eine Straße ausdrücklich „kein Limit“ verzeichnet, dazu feste Blitzer und Rotlichtblitzer an ihrer genauen Position und Staus auf der Autobahn live von der Autobahn GmbH. Abschnittskontrollen zeigt die App in Deutschland nicht. An der Grenze begrüßt sie dich mit den Tempolimits des Landes, zum Beispiel in Österreich (Höchstgeschwindigkeit in Österreich) oder den Niederlanden (Tempolimit in den Niederlanden).
§ 23 Absatz 1c StVO verbietet Fahrern, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Bei Geräten, die das neben anderen Zwecken auch können, etwa Handy oder Navi, darf diese Funktion nicht verwendet werden. Während der Fahrt darfst du die Blitzerwarnungen in Deutschland deshalb nicht nutzen. Du kannst sie in BlitzBuddy unter Profil, Warnungen ausschalten, alle anderen Warnungen bleiben an. Die Verantwortung liegt bei dir als Fahrer.
Alle Beiträge zum Thema findest du im Ratgeber zu Tempolimits.
Quellen
- StVO § 3: Geschwindigkeit, Stand: zuletzt geändert durch Art. 4 V v. 30.1.2026 I Nr. 32, Bundesministerium der Justiz
- StVO, Anlage 2: Vorschriftzeichen, Bundesministerium der Justiz
- StVO, Anlage 3: Richtzeichen, Bundesministerium der Justiz
- StVO § 41: Vorschriftzeichen, Bundesministerium der Justiz
- StVO § 45: Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, Bundesministerium der Justiz
- StVO § 23: Sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden, Bundesministerium der Justiz
- Autobahn-Richtgeschwindigkeits-V, Stand: zuletzt geändert durch Art. 5 V v. 5.8.2009 I 2631, Bundesministerium der Justiz
- Verkehrsmeldungen, Die Autobahn GmbH des Bundes
- Tempolimitdaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende
Quellen gelesen am 11. Oktober 2026.
Häufige Fragen
Welches Tempolimit gilt innerorts in Deutschland?
Nach § 3 Absatz 3 StVO beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge 50 km/h. Ein Schild kann einen anderen Wert anordnen, zum Beispiel Tempo 30.
Wie schnell darf ich außerorts fahren?
Pkw und andere Kraftfahrzeuge bis 3,5 t dürfen außerhalb geschlossener Ortschaften höchstens 100 km/h fahren. Auf Autobahnen, Straßen mit baulich getrennten Richtungsfahrbahnen und Straßen mit mindestens zwei markierten Fahrstreifen je Richtung gilt dieses Limit nicht.
Gibt es ein allgemeines Tempolimit auf der Autobahn?
Für Pkw und Kraftfahrzeuge bis 3,5 t ohne Anhänger nicht, so steht es in § 3 Absatz 3 StVO. Es gilt eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h als Empfehlung, und Schilder können Limits anordnen.
Wann endet eine Tempo-30-Zone?
Mit dem Zeichen 274.2 (Ende einer Tempo 30-Zone). Innerhalb der Zone darf nach Anlage 2 der StVO nicht schneller als mit der angegebenen Höchstgeschwindigkeit gefahren werden.
Wo finde ich das aktuelle Tempolimit auf einer Straße?
Maßgeblich ist das Schild an der Straße. Für Autobahnen veröffentlicht die Autobahn GmbH Verkehrsmeldungen, die du nach Autobahnnummer und Bundesland filtern kannst.