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Blitzer für TomTom: Was TomTom zu Blitzerwarnungen in Deutschland schreibt

TomTom und Blitzer in Deutschland: Was TomTom auf Support-, Dienst- und Produktseiten selbst schreibt, mit Wortlaut und Stand, dazu § 23 Absatz 1c StVO.

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Wer für sein TomTom-Navi Blitzer sucht, findet bei TomTom selbst eine klare Antwort für Deutschland: Auf seiner Support-Seite schreibt TomTom, die Nutzung von Geräten oder Apps, die Fahrer während der Fahrt über stationäre oder mobile Blitzer informieren, sei hier nach dem Verkehrsrecht nicht zulässig, und empfiehlt, die Warnungen vor der Fahrt auszuschalten. Die gesetzliche Grundlage ist § 23 Absatz 1c der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Dieser Beitrag gibt wieder, was TomTom am 16. Oktober 2026 auf vier seiner Seiten schreibt, ohne Wertung und ohne Preise, und ergänzt den Gesetzestext. Das ist eine Zusammenfassung, keine Rechtsberatung.

Was TomTom auf der Support-Seite schreibt

Die Seite trägt den Titel „Sind Blitzerwarnungen legal?“. Zu Deutschland steht dort: „In Deutschland ist die Nutzung von Geräten oder Apps, die Fahrer während der Fahrt aktiv über den Standort von stationären oder mobilen Blitzern informieren, nach dem Verkehrsrecht nicht zulässig.“ Weiter schreibt TomTom: „Der Besitz solcher Geräte ist zwar grundsätzlich erlaubt, Fahrer sind jedoch verpflichtet, Blitzerwarnungen während der Fahrt zu deaktivieren.“ Wer in Deutschland fährt, solle die Warnungen vor dem Start ausschalten und während der Fahrt ausgeschaltet lassen.

Für ein fest eingebautes Navigationssystem (In-Dash) hält TomTom fest, dass Blitzer auf der Karte auch nach dem Deaktivieren weiter erscheinen können. Um sie vollständig zu entfernen, müsse man sie deinstallieren; die Seite verweist dafür auf eine Anleitung.

Blitzer für TomTom-Navis: Dienst, Handbuch und Tom

Auf der Dienstseite „Radarkamerawarnungen“ nennt TomTom Warnungen vor fest installierten und mobilen Radarkameras sowie Abschnittskontrollen. Die Standorte mobiler Kameras und Echtzeit-Updates gibt es laut Fußnote nur auf Geräten mit aktivierten Echtzeitdiensten (LIVE oder TomTom Traffic). Die Länderliste unter „Abdeckung“ enthält Deutschland nicht. Unter „Zusätzliche Informationen“ steht: „Deutschland: Laut Straßenverkehrsordnung ist die Verwendung von Geräten verboten, die Benutzer auf fest installierte und mobile Radarkameras aufmerksam machen.“ TomTom empfiehlt, die Warnungen vor der Einreise und während der Fahrten in Deutschland zu deaktivieren.

Im Handbuch des TomTom GO Expert heißt es, in der Schweiz und in Deutschland sei die Verwendung solcher Geräte untersagt; deshalb seien Radarkamerawarnungen „auf allen TomTom GPS-Navis deaktiviert worden“. Bei Fahrten außerhalb Deutschlands und der Schweiz könne man sie wieder aktivieren; weil die Regeln in der EU unterschiedlich seien, nutze man den Dienst aber „auf eigenes Risiko“, und TomTom hafte nicht für die Folgen.

Was TomTom zur TomTom-App und zur GO Expert-App für Lkw schreibt, steht im Beitrag TomTom Navi-App. Die Produktseite „Tom by TomTom“ beschreibt ein Gerät ohne Bildschirm („Bildschirmlos konzipiert“), das mit der TomTom-App gekoppelt wird und „mit akustischen und visuellen Warnungen“ vor fest installierten Radarkameras, mobilen Blitzern und Abschnittskontrollen warnt. Für Deutschland steht dort, die Verwendung von Geräten, die über die Position von Radarkameras informieren, sei „gesetzlich verboten“; man solle die nationalen Verkehrsvorschriften einhalten, bevor man die Funktion aktiviert.

Was das Gesetz sagt

§ 23 Absatz 1c StVO hat drei Sätze (StVO, zuletzt geändert am 30. Januar 2026). Satz 1: „Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“ Satz 2 nennt als Beispiel Radarwarn- oder Laserstörgeräte. Satz 3 betrifft andere Geräte, die das neben anderen Zwecken auch können: Bei ihnen „dürfen die entsprechenden Gerätefunktionen nicht verwendet werden“.

Der Text unterscheidet also zwei Fälle. Bei einem Gerät, das dafür bestimmt ist, verbietet Satz 1 dem Fahrer schon das Betreiben und das betriebsbereite Mitführen. Bei einem Navi oder Handy, das auch anderes kann, verbietet Satz 3 die Verwendung der Warnfunktion. Der Bußgeldkatalog nennt unter Nr. 247 für den Verstoß beim Führen eines Kraftfahrzeugs einen Regelsatz von 75 Euro (zuletzt geändert am 12. August 2026), die Fahrerlaubnis-Verordnung einen Punkt. Den Wortlaut im Zusammenhang, die Lage in den Nachbarländern und einen Gerichtsbeschluss zu einer Blitzer-App zeigt der Beitrag Blitzer-App legal oder verboten.

TomTom in der Schweiz und im Ausland

Für die Schweiz, Zypern und Nordmazedonien schreibt TomTom auf der Support-Seite, Systeme, die Fahrer über Blitzerstandorte informieren, seien dort nach lokalem Recht nicht zulässig. TomTom biete in diesen Ländern deshalb keinen Blitzerwarndienst an; an den Geräteeinstellungen müsse man nichts ändern. Für andere Länder verweist das Handbuch auf die unterschiedlichen Regeln in der EU und auf das eigene Risiko. Wie die Schweiz das Verbot im Gesetz fasst, steht ebenfalls im Beitrag zur Rechtslage in Deutschland und Europa. Wie ein Kartenanbieter seine Meldetypen beschreibt, zeigt der Beitrag Google Maps und Blitzer.

Was BlitzBuddy in Deutschland und der Schweiz zeigt

BlitzBuddy ist eine App, kein eigenes Gerät: Warnungen kommen per Ton und Sprachansage, auf Wunsch über die Autolautsprecher per Bluetooth, und die Musik wird dabei leiser. In Deutschland zeigt die App feste Blitzer und Rotlichtblitzer an ihrer genauen Position, Tempolimits samt dem blauen 130-Schild, wo OpenStreetMap für eine Straße ausdrücklich kein Limit verzeichnet, Staus auf der Autobahn live von der Autobahn GmbH und Navigation. Vor mobilen Blitzern warnt BlitzBuddy nicht, und Abschnittskontrollen zeigt die App in Deutschland nicht. In der Schweiz zeigt BlitzBuddy keine Blitzerwarnungen. Wie solche Apps allgemein arbeiten, erklärt der Beitrag Blitzer-App: Funktion, Datenquellen und Recht; was beim Navigieren mit dem Handy am Steuer gilt, der Beitrag Navi-App am Steuer. Alle Beiträge zum Thema stehen im Themenbereich Blitzer-Apps und Recht. BlitzBuddy ist kostenlos, ohne Werbung und ohne Abo. Die App gibt es für das iPhone; die Android-Version folgt bald.

Quellen

Quellen gelesen am 16. Oktober 2026.

Häufige Fragen

Warnt TomTom in Deutschland vor Blitzern?

TomTom schreibt, die Nutzung von Geräten oder Apps, die Fahrer während der Fahrt über Blitzer informieren, sei in Deutschland nach dem Verkehrsrecht nicht zulässig, und empfiehlt, die Warnungen auszuschalten. Laut Handbuch des GO Expert sind sie deshalb auf allen TomTom-Navis deaktiviert worden.

Kann ich die Blitzerwarnung in meinem TomTom wieder einschalten?

Das Handbuch des TomTom GO Expert nennt das nur für Fahrten außerhalb Deutschlands und der Schweiz, auf eigenes Risiko. In Deutschland darfst du als Fahrer Blitzerwarnungen während der Fahrt nicht nutzen (§ 23 Absatz 1c StVO).

Was gilt für TomTom in der Schweiz?

TomTom schreibt, Systeme, die Fahrer über Blitzerstandorte informieren, seien in der Schweiz nach lokalem Recht nicht zulässig. Deshalb biete TomTom dort keinen Blitzerwarndienst an; an den Einstellungen müsse man nichts ändern.

Zeigt ein fest eingebautes TomTom-Navi weiter Blitzer?

TomTom schreibt, bei einem In-Dash-Navigationssystem könnten Blitzer auf der Karte weiter erscheinen, auch wenn man die Warnungen deaktiviert hat. Um sie vollständig zu entfernen, müsse man sie deinstallieren.

Warnungen per Sprache über die Autolautsprecher, deine Musik wird dabei leiser.
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